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318i Steuerkette gelängt bei 40000km

BMW 3er
Themenstarteram 5. November 2015 um 16:08

Hallo,

mal ganz von vorne: Habe letztes Jahr im Dez. einen 318i BJ 2007 mit 29.000km gekauft.

Bis vor paar Wochen war alles ok mit dem Auto. Dann hat er auf einmal Öl verloren. Ab zum Händler - der meinte des liegt am Ölfilter. Dieser wurde getauscht, kein Ölverlust mehr.

Dann ne Woche später leuchtete bei einer Fahrt nach ca. 90km die Motorkontrollleuchte auf. Am Fahrverhalten hat sich aber nichts verändert, zwecks Leistung oder ähnlichem... Dann ab zur BMW Fachwerkstatt, Fehler auslesen. Haben erst nichts gefunden und mussten sich des genauer anschauen.

Nun heißt die Diagnose: Verstellmotor kaputt, Grundsteuergerät hat daher n kurzen bekommen und dann haben die gleich noch festgestellt das die Steuerkette locker ist (wurde mir auch gezeigt, die konnte man gute 2cm nach oben ziehen...), kenn mich da aber nicht wirklich aus ob ein gewisses Spiel der Kette normal ist, spannt ja dann auch der Kettenspaner noch...

Kostenvoranschlag von BMW: 3300 EUR!!! :confused: Ziemlich teuer oder?

Wollt mal eure Meinung zu dem Fall hören, was ihr so davon haltet. Ob die mir da evtl. nicht das blaue vom Himmel erzählen und nur Kohle haben wollen?

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30 Antworten

Ist bekannt, deshalb sollte man keine 4 Zylinder Motoren kaufen im E90. Es gibt viele zuverlässige und spritzige 6 Zylinder Motoren im Angebot.

Es gibt auch Fälle wo sie nach dem Kettenwechsel noch einen Kettenriss hatten.

am 5. November 2015 um 16:57

Aus 2007 mit 29.000 km...? Die restlichen 100.000 km irgendwo verloren...? ;)

Wenn die Laufleistung wirklich stimmt, in dem Fall nehme ich mal an ein Rentnerfahrzeug, dann sollte sich BMW wirklich kulant zeigen - alles andere wäre ein schlechter Witz...

Themenstarteram 5. November 2015 um 17:02

Die Laufleistung stimmt. Der Vorbesitzer war in der Tat ein Rentner. Sehr wenig gefahren. Mittlerweile hat das Auto 40000km drauf. Hab aber im Internet schon öfter gelesen das Kulanzanträge auch bei wenigen Kilometern abgelehnt werden. Der Händler wo ich das Auto gekauft habe, hat nichts in Sachen Kulanz gemacht. Der BMW Händler, bei dem das Auto momentan steht, hat heute einen Kulanzantrag gestellt. Weiß aber erst Morgen Bescheid... :(

am 5. November 2015 um 17:08

Bei der Laufleistung würde ich es im Notfall auch bei BMW in München selbst versuchen. Bin zwar kein Verfechter von versteckten Andeutungen, aber wenn nach 40.000 km die Steuerkette abschmiert und keine Kulkanz zu erwarten ist (da ja nunmal eine freiwillige Leistung), dann kannst BMW aber auch wirklich vergessen...

Hast Du vom Händler gekauft? Wäre ja noch innerhalb der Gewährleistung.

2cm Spiel ist nicht normal.

Themenstarteram 5. November 2015 um 17:40

Beim Kauf war keine "Garantie" dabei. Lediglich die Sachmängelhaftung welche gesetzlich verankert ist. Diese greift aber laut Händler nur bei Mängel die bekannt sind oder wenn quasi was passiert beim "vom Hof fahren" nach dem Kauf. Dumme Erklärung aber steht auch in der Art im Inet.

Es gibt Werkstätten die haben sich auf solche Reparaturen spezialisiert. Da könntest du deinen Wagen günstiger reparieren lassen.

@bmw484

Ich will Dir nun keine Rechtsberatung geben, aber wenn der Wagen von einem Händler ist, dann hast du ein Jahr Gewährleistung wobei in den ersten sechs Monaten die Beweispflicht bei ihm, dann bei Dir liegt. Ausnahme: Verkauf im Kundenauftrag (Was oft fingiert ist). Aber lies dich selber mal ein.

Soweit ich weiss kann ein Händler gegenüber einem Privatkäufer rein gesetzlich die Gewährleistung nicht ausschliessen. Auch wenn er es versucht.

Wenn auf den BMW Kostenvoranschlag keine deutliche Kulanz gewährt wird, dann bleiben m. E. nur zwei Möglichkeiten: Entweder Reparatur für weniger als 2.000 € in einer spezialisierten freien Werkstatt, oder gleich Einbau eines Austauschmotors mit Garantie. Sollte auch nicht mehr als 3.500€ kosten.

Themenstarteram 5. November 2015 um 18:27

Also zur Gewährleistung hab ich bisher nur gelesen das wenn keine direkte Garantie zusätzlich abgeschlossen wurde, nur eine Sachmängelhaftung besteht und diese greift in solchen Fällen nicht. Ich warte mal ab was morgen bezüglich der Kulanz rauskommt. Geb Euch dann Bescheid ;)

Sachmängelhaftung hast du beim Kauf vom Händler insgesamt 12 Monate. Aber ab dem 7. Monat bist du in der Beweislast, das der Fehler schon beim Kauf vorlag. Aber das wird dir schwerfallen.

Dein Wagen hatte scheinbar schon beim Kauf einen Mangel (leicht gelängte Kette). Du bist noch innerhalb der Gewährleistung, aber wie LKOS schreibt müsstest du dem Händler nachweisen dass das Fahrzeug schon beim Kauf einen Mangel hatte. Dazu müsstest du wohl einen Sachverständigen einschalten.

Ich an Deiner Stelle würde den Händler schriftlich informieren, dass Du an dem Fahrzeug leider einen Mangel feststelle musstest. Fordere ihn auf innerhalb von 14 Tagen einen Termin zur Mängelbehebung vorzuschlagen. Falls er dem nicht nachkommt setze ihn unter Verzug und setze eine Nachfrist.

Bei einem Bauteil wie der Kette ist davon auszugehen, dass die Veranlagung zur Längung schon beim Kauf bestand. Ich würde dem Händler mit einem Anwalt drohen wenn er sich weiterhin weigert den Fehler zu beheben. Er ist in der Pflicht. Notfalls musst du wirklich einen Anwalt nehmen.

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