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320€ Strafe wegen Handy am Ohr

Themenstarteram 7. Juni 2014 um 21:17

Moin,

vorweg, ich bin Lkw Fahrer bei einer Spedition aus Norddeutschland. Wir fahren in ganz Europa, Asien, Nahost und Nordafrika. In den letzten zwei Jahren wurde ich dreimal geblitzt und da leider immer recht deutlich zu schnell (immer mit'm LKW):

- 22km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle (nachts)

- 25km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle

- 29km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle (nachts)

Ich bin in der Regel 3-6 Wochen (je nach Tour auch mal länger zB Ostkazachstan) am Stück unterwegs und hab dann nur 3 Tage frei. Daher bin ich leider die Tage vor dem freien Wochenende immer mal zu flott unterwegs gewesen...

Jetzt wurde ich im Mai auf der Autobahn (A2) von einem mobilen Blitzer erwischt. Ich war nicht zu schnell (Tempomat auf 84km/h, 80 ist erlaubt), aber ich habe telefoniert mit Handy am Ohr. Völlig unnötig, da ich ein headset besitze. Es war jedoch der Akku leer und dann hab ich eben so telefoniert.

Nun habe ich den Bußgeldbescheid bekommen und bin aus allen Wolken gefallen:

290,-€ Strafe+25,-€ Bearbeitungsgebühr+3,50€ für Auslagen

Also zusammen 318,50€ und ein Punkt für das Handy am Ohr... Begründung: weil ich den letzten 2 Jahren bereits 3 Vergehen begangen habe (siehe oben).

Meine Fragen nun: Hatte jemand mal ähnliches? Konnte bei google rein gar nix dazu finden.. Ist das rechtlich ok, die Strafe von 40,- auf 290,- anzuheben? Wer hat das entschieden? Die busgeldstelle selber? Kann mir jemand im Bußgeldkatalog die Stellen nennen, wo erläutert wird, wie Strafen angehoben werden können und in welchem Maße? Lohnt es, einen Anwalt einzuschalten? Meine Firma würde mir nämlich einen Stellen...

Danke für eure Mühe!

MfG

 

Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2014 um 2:15

Warum meinen eigentlich immer Berufskraftfahrer, sie könnten auf der Straße machen was sie wollen? Sollte man sich nicht gerade als BKF vorbildlich an die Vorschriften halten?

Und wenn man dann erwischt wird, direkt nach nem Anwalt schreien, um sich dann wieder raus zu reden...

Und wenn Du dann das nächste mal mit nem Handy am Ohr durch ne Baustelle rast, kommt es vielleicht zu nem Unfall:

http://img.welt.de/.../Schwerer-Lkw-Unfall-auf-Autobahn-12.jpg

Bravo!

Ich hoffe daß Du die 320 Euro bezahlen mußt und dann vielleicht mal Dein Verhalten überdenkst! Denn wenn Du keine Strafe zahlen mußt, wirst Du an Deinem Verhalten auch kaum was verändern... warum auch, wenn man sich ja immer wieder raus reden kann!?

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Zitat:

Original geschrieben von tresas

Lohnt es, einen Anwalt einzuschalten? Meine Firma würde mir nämlich einen Stellen...

Das lohnt sich bei LKW-Fahrern doch immer. Mit so einem pünktchen ist man ein Stück näher an der Kündigung.

Das die Strafe höher ist, wenn man in kurzer Zeit mehrmals erwischt wird muss man leider über sich ergehen lassen.

am 7. Juni 2014 um 22:37

Zitat:

Original geschrieben von tresas

Lohnt es, einen Anwalt einzuschalten? Meine Firma würde mir nämlich einen Stellen...

Man könnte mal fragen... der sollte eigentlich auch schnell die passenden Paragraphen nennen können, auf deren Grundlage das passiert ist. Falls er das nicht kann... lohnt es sich wohl nicht...

am 8. Juni 2014 um 1:20

Bei einem BKF lohnt es sich fast immer, einen Fachanwalt zu konsultieren.

Zu den Tempoüberschreitungen kann ich allerdings nur sagen, daß ich dafür wäre, daß vor den Bescheiden immer erst mal die Unterlagen eingesehen werden sollten, ob der Disponent die Touren so eng kalkuliert hatte, daß die nur mit Verstößen einzuhalten waren. Dann sollten Disponent und Chef die doppelte Strafe erhalten, die der Fahrer bekommen hatte..

am 8. Juni 2014 um 2:15

Warum meinen eigentlich immer Berufskraftfahrer, sie könnten auf der Straße machen was sie wollen? Sollte man sich nicht gerade als BKF vorbildlich an die Vorschriften halten?

Und wenn man dann erwischt wird, direkt nach nem Anwalt schreien, um sich dann wieder raus zu reden...

Und wenn Du dann das nächste mal mit nem Handy am Ohr durch ne Baustelle rast, kommt es vielleicht zu nem Unfall:

http://img.welt.de/.../Schwerer-Lkw-Unfall-auf-Autobahn-12.jpg

Bravo!

Ich hoffe daß Du die 320 Euro bezahlen mußt und dann vielleicht mal Dein Verhalten überdenkst! Denn wenn Du keine Strafe zahlen mußt, wirst Du an Deinem Verhalten auch kaum was verändern... warum auch, wenn man sich ja immer wieder raus reden kann!?

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Ich hoffe daß Du die 320 Euro bezahlen mußt und dann vielleicht mal Dein Verhalten überdenkst! Denn wenn Du keine Strafe zahlen mußt, wirst Du an Deinem Verhalten auch kaum was verändern... warum auch, wenn man sich ja immer wieder raus reden kann!?

Die 320 Euro sind fix überwiesen, ohne das was draus gelernt wurde. Deshalb sind die "Zahl, und gut ist" Sprüche in der Regel sinnlos. LKW-Fahrer, und andere Führerscheinabhängige Personengruppen merken ab einem bestimmten Punktestand, das es eng wird. Wenn der Lappen weg ist, ist auch der Job weg. Der Knackpunkt ist nur, das es viele ausländische Fahrer sind, sie sich nicht an die Regeln halten. Für die gibts keine Punkte, und ein Fahrverbot gillt dann nur in Deutschland. Erst wenn die Punkte nicht mehr in Flensburg landen, sondern in Brüssel, und Fahrverbote EU-Weit gelten wird sich dies entspannen.

Themenstarteram 8. Juni 2014 um 7:52

Moin,

danke für die Antworten. Vielleicht muss ich einmal konkretisieren, was ich eigentlich wissen möchte. Zunächst geht es mir nicht darum, mich vor einer Strafe zu drücken und ich bin auch einverstanden, dass die Strafe bei mir aufgrund der "Vorstrafen" höher ausfällt (schön wäre es, wenn Intensivstraftäter ähnlich schnell so viel stärker bestraft würden...).

Handy am Ohr kostet nach meinen Recherchen 40,-€ Strafe. Auf welcher Basis kommt nun die Busgeldstelle des Landkreises XY auf eine Summe von 290,-€? Könnten es auch 140,- oder 450,- sein? Wäre ich in einem anderen Landkreis mit Handy geblitzt worden, wäre es dann exakt die gleiche Strafe gewesen? Wer hat die 290,- festgelegt? Die Person, die die Blitzerfotos auswertet, irgendein Computer oder doch ein Richter? Nach welcher Staffelung bezahle ich wann wieviel mehr etc etc....

Mir fehlt gerade einfach die Transparenz! Die Strafe hört sich einfach so willkürlich an und ich weiß nicht einmal, wer oder was diese festgelegt hat. Bei google finde ich dazu gar nix und google findet sonst immer alles... Naja, vielleicht weiß ja noch jemand was.

@BirgerS: Die Diskussion ist müßig. Ich könnte dir jetzt auch viele Fotos von schweren Unfällen, die durch Pkw's verursacht wurden, als Link hier einstellen. Solange sich Lkw- und Pkw Fahrer in solchen Diskussionen als Gegner betrachten, kann man sowieso keinen Dialog führen. Für wen ist man denn als BKF ein Vorbild? Ich werde die meiste Zeit nur dumm angemacht und gelte in der Bevölkerung als dumm und ungepflegt, obwohl ich sogar einen Bachelor Fh Abschluss habe und mich, sofern es die Örtlichkeiten zulassen, jeden Tag dusche! Und warum um alles in der Welt muss ein Pkw Fahrer kein Vorbild sein? Wenn ich nachts auf einer fast leeren Autobahn mit 85 statt 60 durch die Baustelle fahre, werde ich in der Regel von jedem hinter mir fahrenden Pkw noch überholt und wenn ich dann geblitzt werde, habe sicherlich keine Vorbildfunktion verletzt....

Es kommt in der Bevölkerung einfach gut an, Stimmung gegen Berufskraftfahrer zu machen, genauso wie es momentan In ist, gegen Atomkraft und Massentierhaltung zu sein. Viele ältere Kollegen erzählen mir, dass man früher als Berufskraftfahrer deutlich angesehener war. Vielleicht kommen ja mal wieder die Zeiten, in denen hart arbeitenden Menschen mehr Anerkennung finden, als irgendwelche Dschungelcampbewohner... Ich hoffe es zumindest!

MfG

am 8. Juni 2014 um 8:15

Handy am Ohr (bzw. in der Hand) kostet seid dem 01. Mai 40 Euro und 1 Punkt! Zu dem Rest ist bereits genug gesagt und an deiner Stelle wäre ich froh keine Fahrsperre zu bekommen. Deshalb rate ich dir auch den Betrag zu zahlen und die Klappe zu halten. Es könnte sonst schlimmer für dich kommen.

Natürlich steht es dir frei eine Anwalt zu befragen. Nur, meine Erfahrung ist (leider) die, dass die erst mal die Hand aufhalten. Und an satt dir zu helfen, treiben sie so die Kosten in die Höhe um am Ende sagen zu müssen, das sie doch nicht erreichen konnten und du hast u.U. eine höhere Strafe an der Backe.

Mach' das was DU für richtig hälst. Zwar kannst du hier auf Tipps und Ratschläge hoffen. Am, Ende kommst du eh um eine Anwalt nicht herum, wenn du die Sache weiter verfolgen willst. Denn, alles was du hier liest oder an Tipps bekommst ... nützt dir am Ende herzlich wenig!

Eine große Bitte hätte ich allerdings: Informiere uns wie die Sache ausgegangen ist, aber unterlasse es BITTE hier rum zu jammern, falls die Strafe noch höher oder drastischer ausfällt! Denn irgendwo fehlt auch mir das Verständnis für dein Verhalten. :cool:

P.S. Vielleicht erklärt DIESER Satz aber alles?! ----}> Als vorsätzlicher Verstoß nicht im Bußgeldkatalog geregelt; Sanktionshöhe im Einvernehmen zwischen Ländern und Bund festgelegt. (Es geht um Handynutzung am Steuer)

Und wenn ich mir den Bußgeldkatalog so anschaue ... kannst du dich mit den 320 Euro noch glücklich schätzen. Halt lieber die Klappe und reiß dich zusammen ... sonst darfst du irgendwann als Altenpfleger arbeiten ...

*jetzt gehe ich, trotz der Hitze, weiter den Kopf schütteln*

Themenstarteram 8. Juni 2014 um 9:03

Oh Gott! Ich glaube, ich muss hier mal was richtig stellen!

In 9 Jahren als Berufskraftfahrer habe nach der alten Regel 5 und nach der neuen Regel lediglich 2(!)Punkte angesammelt!! Wenn man mindestens 150.000km pro Jahr unterwegs ist, ist das, denke ich, noch im Rahmen und jeder Vielfahrer wird mir da wohl auch zustimmen.

Hier wird aber gerade so getan, als ob ich bereits mehrere tödliche Unfälle verursacht habe und ab morgen für immer meinen Lappen abgeben muss...

Bei google habe ich nun mehrere Artikel dazu gefunden, in denen sogenannte Verkehrsrechtsexperten erklären, dass eine Verdopplung der Strafe bei entsprechender Vorbelastung im Rahmen ist. Meine Strafe wurde aber versiebenfacht und ich wurde bisher nur wegen Geschwindkeitsdelikten und nie wegen einem Handy bestraft... Denke also nicht, dass ich mit 320,- gut dran bin, aber ist wohl auch egal.

Hab den Bescheid gestern erst bekommen und dachte, hier könnte man mir auf die schnelle Weiterhelfen. Bleibt wohl wirklich nur das Telefonat am Dienstag mit dem Anwalt, ob das soweit ok von der Behörde ist.

Bootsmann22: Deine Bemerkung gegenüber Altenpflegern finde ich etwas überheblich! Denkst du, dass das ein schlechter Job ist, für den ich mir zu schade wäre?

Zitat:

Original geschrieben von tresas

Lohnt es, einen Anwalt einzuschalten? Meine Firma würde mir nämlich einen Stellen...

Da dir in diesem Fall keine eigenen Kosten entstehen, solltest du das Angebot deines Arbeitgebers auf jeden Fall annehmen. Du stellst dich dadurch rechtlich ja auf keinen Fall schlechter als ohne Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von tresas

Oh Gott! Ich glaube, ich muss hier mal was richtig stellen!

In 9 Jahren als Berufskraftfahrer habe nach der alten Regel 5 und nach der neuen Regel lediglich 2(!)Punkte angesammelt!! Wenn man mindestens 150.000km pro Jahr unterwegs ist, ist das, denke ich, noch im Rahmen und jeder Vielfahrer wird mir da wohl auch zustimmen.

In anderen Foren gibt es Berufskraftfahrer die bei vergleichbarer Fahrleistung nicht mal einen einzigen Punkt kassierten und das nicht weil Sie Glück hatten sondern weil Sie schlicht die Vorschriften einhalten, egal ob Disponenten toben oder nicht.

Zitat:

Bei google habe ich nun mehrere Artikel dazu gefunden, in denen sogenannte Verkehrsrechtsexperten erklären, dass eine Verdopplung der Strafe bei entsprechender Vorbelastung im Rahmen ist. Meine Strafe wurde aber versiebenfacht und ich wurde bisher nur wegen Geschwindkeitsdelikten und nie wegen einem Handy bestraft... Denke also nicht, dass ich mit 320,- gut dran bin, aber ist wohl auch egal.

Du wurdest zwar nie mit dem Handy am Ohr erwischt aber doch mehrfach mit Bonuspunkten, ergo besteht ein Zusammenhang der Taten. Da eine Verdoppelung der Strafe auf 80€ mit Sicherheit nicht interessiert, auch weil die Behörden auch wissen das Bußgelder oft von den Firmen erstattet werden, wird eben nicht nur verdoppelt sondern auf eine empfindliche Strafe erhöht. Bei über 300€ dürfte auch die Buchhaltung mal meckern, eine festinstallierte Freisprecheinrichtung kommt Billiger.

Ob Du eine Chance hast die Strafe zu senken ist die Frage, bei einer Verhandlung besteht immer das Risiko das der Richter keinen Hinweis gibt das ein zurückziehen des Wiederspruchs besser wäre sondern erhöht ohne Vorwarnung die Strafe und ein Richter kann in gewissem Rahmen die Strafe frei bestimmen.

Wie dem auch sei, in Zeiten wo man festinstallierte Freisprecheinrichtungen für wenig über 100€ bekommt, und Akkus auch kein wirklicher Kostenfaktor sind, gibt es keine Ausrede mehr dafür das man das Handy am Ohr hat.

PS: wie oft warst Du zu schnell, hattest Überladen, war die Ladungssicherung nicht korrekt oder hattest das Telefon am Ohr ohne das Du erwischt wurdest? Macht dir dabei nicht selbst was vor, die Behörden kennen die Statistiken aus denen hervorgeht wie oft eine Ordnungswiedrigkeit begangen werden muss bevor man erwischt wird.

Auch sinngemäß anzuwenden:

Im Recht gibt es den Punkt der "Bewährung"; wer innerhalb dieser Zeit ähnlich auffällt, landet u.U. hinter Gitter, hinter dieses er oder sie nicht müßte, wäre er oder sie dizipliniert gewesen.

@TE

Als BKF habt Ihr eine hohe Verantwortung, ob der transportierten Lasten und dem Umstand, daß diese sonstwas anrichten könnten, wenn sie außer Kontrolle geraten.

-> Hier ist kürzlich erst ein Lkw ungebremst ins Stauende gekracht.

-> Daß vor Euch, bevor Ihr überhaupt losfahren könnte, andere u. U. ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, steht auf einem anderen Blatt und ist Sch***e, ändert aber nix an Eurer Verantwortung für Eure Fuhre, solange Ihr unterwegs seid.

Übrigens; daß Telefonieren während der Fahrt sollte grundsätzlich unterbleiben. Selbst eine Freisprecheinrichtung ist kein Garant dafür, daß man im entscheidenden Moment bspw. wegen eines vom Gesprächstpartner u. U. genuschelten Wortes, das höherer Aufmerksamkeit bedarf, vom Straßenverkehr nicht abgelenkt wird.

am 8. Juni 2014 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von tresas

Oh Gott! Ich glaube, ich muss hier mal was richtig stellen!

In 9 Jahren als Berufskraftfahrer habe nach der alten Regel 5 und nach der neuen Regel lediglich 2(!)Punkte angesammelt!! Wenn man mindestens 150.000km pro Jahr unterwegs ist, ist das, denke ich, noch im Rahmen und jeder Vielfahrer wird mir da wohl auch zustimmen.

Und ich bin seit 25 Jahren im gewerblichen Güterverkehr tätig (40t Gefahrgut ) mein Punktekonto auf der Deutschlandkarte;) ist = 0 Vor ca 8 Jahren habe ich mittels Handy am Ohr einen Punkt gehabt und die 40 € + 23,50 € war für mich im Gegensatz zu dir eine Lehre eben nicht mehr mit dem Handy am Ohr zu quatschen.

Diese Einsicht scheint bei dir aber wohl ein generelles Problem zu sein wenn ich lesen muss wie du durch Baustellen fährst.

Moin TE,

es vergeht kaum ein Tag, in dem nicht schwere Unfälle mit LKWs zu beklagen sind. Dabei müssen leider auch viele Menschen ihr Leben lassen.

Ich mochte das von Dir aufgenommende Thema kaum weiter lesen, ohne notfalls Kotzen zu müssen.

Bevor Du hier sowas von Dir bekannt gibst, solltest Du erst mal überlegen, was Du da schreibst. Du gibst selbst an, einer der LKW Fahrer zu sein, die auf wohl auf volles Risiko fahren und denen es scheinbar egal ist, ob jemanden dadurch ein Schaden erleiden muss.

Es gibt keine Ausrede, die ein solches Verhalten als LKW Fahrer rechtfertigt.

320 Euro, noch viel zu billig hier in DE. Ich leiste mir schon seit 10 Jahren Freisprecheinrichtungen in jedem Auto oder rüste diese nach, das sollte bei den Kosten für einen LKW kein Thema sein.

Das klingt für mich eher nach Rechtfertigung für die Bequemlichkeit. Ist der Akku vom Headset leer muss man eben Anhalten und dann telefonieren.

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