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34PS Drossel.
Hallo
Habe eine Frage. Habe meine Kawa auf 34 Ps. gedrosselt.
Wie lass ich das jetzt in den Fahrzeugschein eintragen? Habe die Drossel selber eingebaut.
Muss ich nur zur Zulassung, oder auch zum Tüv, oder???
danke
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15 Antworten
Da mußt Du mit dem Gutachten zum TÜV-die tragen das in die Fahrzeugpapiere ein-in den Schein trägt es die Zulassungsstelle ein, bzw. stellt einen neuen aus.
Mein Problem ist aber, das mein Mopped noch nicht angemeldet ist, das heisst fahrzeugschein ist ungültig gemacht worden nach abmeldung.
Soll ich jetzt erst anmelden und dann zum Tüv, oder erst zum Tüv. reicht es, wenn es dann im Fahrzeugschein steht, oder muss es auch im Brief stehen?
Hi,
war das Motorrad vorher schon auf Dich angemeldet und ist nicht länger als 1 Jahr abgemeldet? Dann kannst Du mit Deinem Nummernschild und einer Versicherungs-Doppelkarte ohne Zulassung zum TÜV fahren. Dort läßt Du die Eintragungen machen und fährst anschließend zur Zulassungsstelle. Wenn Du erst anmeldest und dann die Eintragungen machen läßt, dann mußt Du ja gleich wieder zur Zulassungsstelle, um Dir eine neue "Allgemeine Betriebserlaubnis " (sprich Fahrzeugschein) ausstellen zu lassen => kostet doppelt Geld.
Beachte: Du darfst mit der Deckungskarte NUR DIREKT zum TÜV fahren und danach zur Zulassungsstelle. Im Zweifelsfall rufe einfach mal beim TÜV an, die geben Dir normalerweise Auskunft.
Was fährst Du denn? Für was brauchst Du denn ein Gutachten?
mfg
Habe mir das Motorrad erst gekauft, war also nicht auf mich angemledet...
Soll ich mir ein 5 Tages kennzeichen holen, damit zum tüv, eintragen lassen, und dann zur zulassung anmelden?
Wie lange war das Motorrad abgemeldet und hat es noch das zugehörige Nummernschild? Wenn es nicht länger als 1 Jahr abgemeldet war und das Nummernschild noch da ist, dann müßte das eigentlich so funktionieren, wie ich das schon geschildert habe.
Trotzdem noch einmal die Frage: Was ist das denn für ein Motorrad? Typ, Baujahr usw.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Lumpy
Reicht es, wenn es dann im Fahrzeugschein steht, oder muss es auch im Brief stehen?
Den Fahrzeugbrief musst du auch mitnehmen - da wird das auch eingetragen.
Richtig! Die Eintragungen werden IMMER ZUERST IM FAHRZEUGBRIEF gemacht. Das was im Fahrzeugschein steht, entspricht den Eintragungen im Brief.
mfg
Habe das alte Nummernschild nicht...
Das Motorrad ist seit ca. 2 wochen abgemeldet...
wie soll ich das also am besten machen.. habe einen Zettel vom TÜV, in dem steht TÜV bis 03/2008. Muss ich dann neu tüv machen, wenn ich das alte Nummernschild nicht mehr habe, bzw. das motorrad auch vorher nicht auf mich angemeldet war, oder zählt der alte Tüv?
Der zählt. Nimm den Zettel mit, dann bekommst du dafür einen schicken blauen Aufkleber auf dein neues Nummernschild.
So wie sich das anhört wirst du um ein rotes Nummernschild nicht herumkommen.
Angemeldet kriegst du die Kiste nicht, solange die Drossel nicht eingetragen ist und ohne Nummernschild darfst du nicht zum Eintragen zum Tüv fahren.
Zitat:
Beachte: Du darfst mit der Deckungskarte NUR DIREKT zum TÜV fahren und danach zur Zulassungsstelle. Im Zweifelsfall rufe einfach mal beim TÜV an, die geben Dir normalerweise Auskunft.
Ich höre von so einer Deckungskarte zum ersten Mal.
Nehmen wir mal an, ich will mein Bike beim Kawa-Händler drosseln lassen. Da (bei KAWA) würde dann der TÜV auch gleich danach den sachgemäßen Einbau kontrollieren.
Nun die Frage:
Kann ich mit solch einer Deckungskarte auch selbst mein Motorrad (noch ungedrosselt) zum Drosseln dort hinfahren?
Oder geht das nicht?
Oder gibt's da noch irgendeine andere Möglichkeit für mich, wenn ich mein Motorrad zuerst drosseln lassen will und danach erst anmelden? Ich weiß halt nicht, wie ich das Bike dort hinbringen soll. Sind doch schon über 30 Km.
tschüss, Olli
Zitat:
Original geschrieben von ollizx
Nun die Frage:
Kann ich mit solch einer Deckungskarte auch selbst mein Motorrad (noch ungedrosselt) zum Drosseln dort hinfahren?
Oder geht das nicht?
Nein.
Das ist nichts weiter, als eine (sehr kurzfristig ausstellbare) Bescheinigung fürs Straßenverkehrsamt, dass du versichert bist. Ohne kriegst du keine Zulassung.
Und nur weil du versichert bist, darfst keinesfalles ungedrosselt fahren - das ist fahren ohne Führerschein (womit der Versicherungsschutz im übrigen wieder flöten wäre).
Und es gibt auch keine Bescheinung beliebiger Art, die etwas derartiges erlauben würde.
Bitte deine Werkstatt die Maschine abzuholen. Die haben bestimmt einen entsprechenden Transporter. Meine Maschine habe ich bisher in 2 Werkstätten gehabt - und beide haben sie z.B. nach fertiger Arbeit kostenlos wieder zu mir nach hause gebracht.
Sowas gehört in Fällen wie bei dir eigentlich zum Service. Frag einfach mal nach.
Hi Lumpy,
wenn Du das alte Nummernschild nicht mehr hast, dann gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. (so würde ich das machen und habe das auch schon so gemacht): Das (gedrosselte) Motorrad auf den Hänger, oder in einen Transporter. Gutachten besorgen und mit KFZ-Brief und Gutachten zum TÜV. Wenn Du Pech hast, dann verlangen die eine Bestätigung, daß die Drosselung von einer Fachwerkstatt durchgeführt wurde. Ich habe es allerdings schon ohne Bestätigung hinbekommen. Der "alte" TÜV gilt natürlich weiterhin, du läßt ja nur eine technische Änderung eintragen. Eintragungen erfolgen immer in den KRAFTFAHZEUGBRIEF, nicht wie ich es hier schon gelesen habe in den Schein. Der Brief gehört zu Deinem Motorrad und wird nur ersetzt, wenn er vollgeschrieben ist, oder eine Vollabnahme fällig wird (Fahrzeug länger als 1 Jahr stillgelegt). Mit den fertigen Papieren (KFZ-Brief mit Eintragung und TÜV-Bescheinigung hierzu, sowie einer Versicherungs-Doppelkarte/Deckungskarte) geht es anschließend zur Zulassungsstelle. Die teilen Dir dann eine Nummer zu, Du läßt Dir ein Kennzeichen machen, die kleben ihre Stempel auf das Nummernschild und stellen Dir einen FAHRZEUGSCHEIN aus, in dem alles notwendige aus dem FAHRZEUGBRIEF steht.
2. 3-Tages-Zulassung: Da es die roten Nummern von den Zulassungsstellen nicht mehr gibt, kann man ein Fahrzeug befristet auf drei Tage zulassen. Der entscheidende Nachteil hierbei: Du mußt Dir Nummernschilder machen lassen, die Du nachher wegschmeißen kannst. Zusätzlich brauchst Du für die beschriebene Prozedur der Zulassung natürlich ein neues Kennzeichen.
3. Rote Nummern von einer Werkstatt: Wenn Du eine Werkstatt findest, die Dir die Nummern leiht, dann ist das prima. Bei der Fahrt direkt zum TÜV mit dem bereits gedrosselten Motorrad (laut Papiere aber noch ungedrosselt) dürfte es eigentlich auch keine Probleme geben.
4. Fahrzeug ungedrosselt zulassen, mit dem gedrosselten Motorrad zum TÜV fahren und die Änderung eintragen lassen. Danach erneut zur Zulassungsstelle und einen neuen Fahrzeugschein ausstellen lassen. Nachteil: Das kostet zweimal Gebühren für die Ausstellung eines Fahrzeugscheins, ist aber vielleicht immer noch günstiger, als das Mieten eines Transporters.
Leider gibt es auch den gelben Vorführschein bei den Zulassungsstellen nicht mehr, mit dem konnte man sich nämlich ohne TÜV eine Nummer zuteilen lassen, ließ sich das Nummernschild machen und fuhr damit (ohne Stempel) zum TÜV. Nach dem Segen des TÜV´s ging es dann zurück zur Zulassungsstelle, wo man dann den Fahrzeugschein und zwei Stempel bekam.
mfg
Mal ne andere Frage:
Wie kompliziert ist es, ein neueres Bike per Gasanschlag zu
drosseln?
Kann man das selber machen, oder sollte man das lieber den Profis überlassen?
Muss man bei dieser Variante was am Motor verändern, oder bleibt der unberührt?
Das ist eigentlich nur möglich, wenn eine derartige Drosselung auch Herstellerseitig vorgesehen ist. Alles andere wird sehr sehr kompliziert.
Es ist ja "nur" ein Anschlag der bewirkt, dass der Gashahn nicht voll, sondern nur bis zu einem bestimmten Punkt aufgedreht werden kann, womit die höheren Drehzahlbereiche und die damit verbundene Leistung nicht mehr zugänglich sind. Der Motor in sich bleibt davon unberührt. Es ist halt einfach so, als würdest du nie Vollgas geben, sondern immer nur zur Hälfte aufdrehen.