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350d auf E43 wechseln?

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 15. Juli 2016 um 12:02

Hallo an alle.

Ich hab mal eine Frage. Ich habe mir im April einen E 350d bestellt Liefertermin ist 3tes Quartal wird wahrscheinlich September weil ich das Burmester 3D bestellt habe.

Durch die jetzt neu gekommen Motoren würd mich der E43 sehr reizen bin mir aber nicht sicher ob sich das lohnt bzw. sinnvoll ist.

Wie meine derzeitige C-Klasse beim Kundendienst war hatte ich einen C 450 AMG als Leihwagen und der hat enorm viel Spaß gemacht. Der Sound war einfach Hammer!!!

Jetzt die eigentliche Frage. Kann ich eigentlich die Bestellung einfach so tauschen oder ist man da gebunden und hat man keine Chance auf den E43 zu wechseln.?

Wenn ich jetzt den E43 bestelle wird der dann im Oktober auch geliefert? Oder dauert das noch länger? Allzulange will ich nämlich auch nicht mehr warten.

Gruß Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ibond E350d-212: drei Tage können sooooo lang sein. Unzumutbare und gefährliche Anfahrschwäche,

Unzumutbare und gefährliche Anfahrschwäche?! Ernsthaft?

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Den E43 und auch den C450 kenne ich nur vom Papier.

Aber ich habe den Vergleich zwischen E350d-212 und E500-212: Brutaler Unterschied. Beim E350d haben sowohl ich als auch meine Frau übereinstimmend spontan gesagt, es wird wohl keine E-Klasse mehr werden, nachdem wir jahrelang immer E-211 gefahren sind.

Und dann kam einige Wochen später die Probefahrt mit dem E500: Freudestrahlen über den herrlichen Motor. Geniale B&O-Anlage. Ultrapraktische Distronic. Gekauft.

Danach, einige Monate später nach dem Kauf des E500 für drei Tage einen Ersatzwagen, erneut E350d-212: drei Tage können sooooo lang sein. Unzumutbare und gefährliche Anfahrschwäche, unharmonischer Motor, nerviger Dieselsound.

Ich hoffe, Dein Verkäufer zeigt guten Willen.

Themenstarteram 15. Juli 2016 um 15:07

Danke für deinen Eindruck. Ich dachte hald 260PS sind ordentlich und das Dieselgeräusch stört mich eigentlich nicht. Ich glaub ich frag am Montag einfach mal meinen Verkäufer was man da machen kann. Ich hab aber eigentlich keine Lust noch bis Januar zu warten. Ist irgendwie eine verzwickte Lage.

am 15. Juli 2016 um 15:31

Wobei der 500er zumindest auf dem Papier nochmal alles lässiger macht als der 43iger. Der 500er kippt nur so sein Drehmoment auf die Kurbelwelle. Bis 5.750 u/min liegt der 43iger immer WEIT unter den Werten des 500er und erst danach kommt er mal bis auf 7 PS heran. Und wir reden hier von Papierwerten. In der Realität hatten alle hier bei Motor-Talk veröffentlichen Leistungsdiagramme der 500er eine deutliche Tendenz nach oben (650+ Nm und 430+ PS).

Also grundsätzlich hast du ja 14 Tage Rückgaberecht bei deinem 350d.

Darauf kann man den Verkäufer ja hinweisen.

Ändern kann der Händler die Bestellung jetzt wohl nicht mehr im Werk.

Weiss nicht, ob der E43 lohnt. Oder besser einen E400, 4MATIC?

Natürlich kann man die beiden Triebwerke nicht miteinander vergleichen.

Beim w213 wird wohl kein E500 kommen. Oder?

Gruss

Leffe

Das Fahrzeug ist erst ca. vier Wochen vor frühestmöglicher Abholung fix eingeplant (ab dann wird die Produktionsnummer vergeben und mit der Zusammenstellung der individuellen Kabelsätze begonnen). Davor sollte eine Änderung des Auftrages noch möglich sein. Und da du ja mehr Geld ausgeben wirst (vermute ich zumindest) wird sich der Händler denke ich nicht beschweren.

Zitat:

@ibond E350d-212: drei Tage können sooooo lang sein. Unzumutbare und gefährliche Anfahrschwäche,

Unzumutbare und gefährliche Anfahrschwäche?! Ernsthaft?

Je nachdem von welchem Typ er spricht kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, dass der Pre-Mopf schon eine gewisse Anfahrschwäche hatte. Naja unzumutbar würde ich das nicht nennen.

Zitat:

@Weltan schrieb am 16. Juli 2016 um 00:57:01 Uhr:

Zitat:

@ibond E350d-212: drei Tage können sooooo lang sein. Unzumutbare und gefährliche Anfahrschwäche,

Unzumutbare und gefährliche Anfahrschwäche?! Ernsthaft?

warum sollte man grundsätzlich 14 Tage Rückgaberecht haben?

Zitat:

@cbmobil schrieb am 16. Juli 2016 um 08:26:34 Uhr:

warum sollte man grundsätzlich 14 Tage Rückgaberecht haben?

Bei Privatperson stimmen die 14Tage wohl, bei Gechäftskunden gibt es dieses nicht

Themenstarteram 16. Juli 2016 um 7:35

Ja der 400er wäre auch eine Wahl. Den hab ich jetzt mal durch den Konfigurator gejagt der wäre preislich zwischen dem 350d und E43.

 

E500 ist soweit ich weiß nicht geplant. Aber vielleicht kommt ja noch irgendwas zwischen den E43 und E63. Ich hab mal hier im formun irgendwas von einem eventuellen E55 gelesen kann ich aber nicht glauben.

 

Stimmt es denn das die 4matic Motoren erst im Januar 2017 ausgeliefert werden?

 

Und Anfahrschwäche wirklich so schlimm?

Der Motor ist doch bestimmt nochmal ein bisschen überholt worden für den 213 oder passiert so was nicht?

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 16. Juli 2016 um 09:23:54 Uhr:

Zitat:

@cbmobil schrieb am 16. Juli 2016 um 08:26:34 Uhr:

warum sollte man grundsätzlich 14 Tage Rückgaberecht haben?

Bei Privatperson stimmen die 14Tage wohl, bei Gechäftskunden gibt es dieses nicht

Was ist denn die rechtliche Grundlage für das angebliche Rückgaberecht?

ich glaube der Irrtum kommt hier aus dem Fernabsatzgesetz.

Bei Online Käufen hat man 14 Tage Rückgaberecht.

Das wird inzwischen oft als allgemein gültig angenommen, ist es aber nicht

Zitat:

@Leffe69 schrieb am 15. Juli 2016 um 22:06:45 Uhr:

Also grundsätzlich hast du ja 14 Tage Rückgaberecht bei deinem 350d.

Ein generelles Rückgaberecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu. Ist ein (Auto-) Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig. Es macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft wird.

Zitat:

2. Ich kann vom Kaufvertrag/Autokauf binnen zwei Wochen zurücktreten.

Nein. Das wird im Einzelhandel zwar oftmals gestattet, ist aber auch dort nur eine Kulanzregelung ohne rechtlichen Anspruch. Verträge sind bindend und müssen eingehalten werden. Das Gesetz gewährt dir nur in wenigen Sonderkonstellationen ein "Reueerecht", wenn du von einem Unternehmer kaufst. Dies gilt etwa bei Fernabsatz- und Kreditverträgen sowie bei Verträgen die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden (z.B. auf einer Messe).

Quelle: ADAC - Die häufigsten Rechtsirrtümer beim Gebrauchtwagenkauf

Zitat:

Dem Verbraucher steht bei AGV ("außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge") und bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss. Sie beginnt jedoch nicht zu laufen, bevor der Verbraucher über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB n.F. sowie das Muster-Widerrufsformular informiert wurde.

Quelle: IWW - Verbraucherrechte im Kfz-Handel und -service: Ab 13. Juni 2014 gelten neue Regeln – Teil I

Was ist ein Verbraucher?

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (-> § 13 BGB).

Und das Wichtigste zum Schluss:

Der TE hat den Vertrag im April abgeschlossen, somit hat sich auch diese Thematik grundsätzlich erledigt. :cool: Alles was jetzt noch passiert, fällt unter den Begriff "Kulanz".

cu termi0815

 

 

Wenn ich das nicht gerade letzte Woche mit meinem Dealer noch besprochen hätte. Und der ist der Meinung man hätte dieses Rücktrittsrecht. Verrückt!

 

Gruss Leffe

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