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40Km/h zu schnell/Autobahn

Themenstarteram 17. Juni 2003 um 16:40

Hi zusammen,

war neulich abends auf der Autobahn von Köln richtung Bonn unterwegs. Alles schön frei, komme mit 200 und sehe plötzlich rechts auf der Bahn die grünen. Hab schnell runtergebremst und mich irgendwo vor denen rechts einsortiert. Dann kam ein abschnitt (kurz vor ausfahrt endenich) wo 80 erlaubt ist. Habe die grünen im Rückspiegel beobachtet und bin konstant ca. 110-120 gefahren (hab die 80 nicht bemerkt).

Bei der Kontrolle sagten Sie mir das sie jetzt eine anzeige dazu schreiben und ich mich später dazu äussern könnte.

Jetzt meine Frage: Die können mir eigentlich nix beweisen oder? Es gibt weder Foto noch Videoaufnahmen und ein Tacho ist kein geeichtes Messgerät (falls beide behaupten laut tacho ca.120). Wenn ich einfach sage, bin 80 gefahren kann nix passieren oder??? gibt ja keine beweise. Wer kennt sich aus? Bitte um eure meinungen.

mfg

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41 Antworten

Die Tachos in Polizeiautos sind geeicht...

Gruss

Fred :)

da kann dir n ganzer haufen passieren :D

viel spass :rolleyes:

am 17. Juni 2003 um 17:35

Ich hab da mal nen Bericht dazu im Fernsehen gesehen.

Messung muss über mindestens 500 Meter erfolgen

Die hatten im Wagen ne Kamera mit Monitor, der Geschwindigkeit, Abstand, ... anzeigt.

Ausserdem gibt es bei dieser Messung eine extrem große Toleranz und es wird der Mittelwert der Geschwindigkeit über die gessamte gemessene Strecke errechnet !

Ich glaube nicht, dass der Polizeiwagen sowas hatte, haben denke ich nur die zivilen Autobahnpolizeifahrzeuge.

Beweise haben sie unter deisen Umständen nicht.

Wenn es nichts kostet, würde ich mir mal Video zeigen lassen, wenn sie denn eines haben sollten.

Naja wenn du net mehr in der Probezeit bist, wird dir eh nicht viel passieren. Kriegst einen Punkt und darfst um die 75 € berappen. Außerdem darfst du innerhalb der nächsten 12 Monate nicht noch einmal über 30km/h zu schnell sein.. sonst verlierste den Lappen für einen Monat, soweit ich weiß.

am 17. Juni 2003 um 19:02

Oeeehm

die haben keine Beweise!?!?

Dann koennen sie dir auch nix... so seh ich die ganze Sache.

So steht Aussage gegen Aussage.

Geh mal zum Anwalt und frag den.

Greetz

am 18. Juni 2003 um 6:19

Die Aussage eines Beamten zählt doppelt und wenn es 2 waren hast Du keine chance, zahl es doch schließlich bist Du doch zu schnell gefahren.

de Michi

am 18. Juni 2003 um 7:25

Die beste Lösung ist, denk ich, dass du einen Anwalt fragst. Der kann dir wirklich weiter helfen. Ich würde nämlich auch sagen, dass sie dir bis auf ein Verwarnungsgeld von höchstens 35€ nicht können. Polizisten dürfen soweit ich weiss erst seit letztem Jahr Geschwindigkeiten schätzen. D.h. dass auch ein Tacho nur eine Schätzung ist.

Da es nicht auch Video oder Foto ist, kann die, glaube ich, nicht viel mehr passieren. Aber frag mal lieber einen Anwalt, damit du dir 100% sicher seien kannst.

Viel erfolg!

am 18. Juni 2003 um 7:54

ne nee mach dir ma nitt ins hemd.

die müssen einen beweis haben in form von video oder foto mit messung.

ansonsten sollte nix passieren.wir sind ja nicht in österreich:

("ichhh hab ssie gesähn,ssie sind aindöitig z schnelll gfahre" :D)

ich bin auch schon ma mit 100 in der stadt angehalten worden(zu meiner verteidigung,der m3 war erst eine woche alt und es war ne 4spurige strasse um 3uhr nachts mit null verkehr).

passierte auch nix,die sagen: "dann führerschein etc.. und fahren sie nächstes ma langsamer."

ich hatte sogar noch defekte rücklichter und keinen ausweiss dabei und keinen führerschein(an dem tag iss alles schief gelaufen dachte ich),aber die waren ganz locker und haben mir nur nen zettel geschrieben.also alles nachzeigen auf dem revier und das wars.

so schlimm sind die jungs von der rennleitung gar nitt wenn man nett ist.

hab bis jetzt immer nur positive erfahrungen gemacht.hatte immer was zu bemängeln reifen nicht eingetragen z.B.,aber die kennen mich so ein bischen und ziehen dann immer die sanfte tour vor.die wollen ja auch keinen unnötigen stress machen.

am 18. Juni 2003 um 10:01

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn)

bis 10 km/h 10,- EUR

11-15 km/h 20,- EUR

16-20 km/h 30,- EUR

21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt

26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte

31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte

41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !

 

Also bei dir sind es 75 € und 3 Punkte! Aber wenn die keine Beweise haben, passiert auch nichts!

MFG

am 18. Juni 2003 um 11:49

die können dir so gar nichts ohne beweise...mich haben sie neulich mit 80 kmh zuviel...also 100 war erlaubt und ich bin ca 180 gefahren angehalten und mich schnaubend (zurecht) gefragt ob sie mal meinen pilotenschein sehen könnten...nach prüfung der papiere mussten sie mich weiter fahren lassen, was den tierisch gestunken hat !!!

am 18. Juni 2003 um 11:53

Hi,

Schätzungen der Geschwindigkeit sind NUR in verkehrsberuhigten Zonen zulässig, d. h. wo Schrittgeschwindigkeit gefrahren werden sollte. Stand mal vor einiger Zeit ein großer Bericht drüber bei uns in der Zeitung, da es deswegen wohl schon klagen gab.

Zitat:

Original geschrieben von crees

die können dir so gar nichts ohne beweise...mich haben sie neulich mit 80 kmh zuviel...also 100 war erlaubt und ich bin ca 180 gefahren angehalten und mich schnaubend (zurecht) gefragt ob sie mal meinen pilotenschein sehen könnten...nach prüfung der papiere mussten sie mich weiter fahren lassen, was den tierisch gestunken hat !!!

LOOOL!!

Zitat:

Original geschrieben von crees

die können dir so gar nichts ohne beweise...mich haben sie neulich mit 80 kmh zuviel...also 100 war erlaubt und ich bin ca 180 gefahren angehalten und mich schnaubend (zurecht) gefragt ob sie mal meinen pilotenschein sehen könnten...nach prüfung der papiere mussten sie mich weiter fahren lassen, was den tierisch gestunken hat !!!

Häääääääääää???????????

am 18. Juni 2003 um 13:00

Ohooooh! Wiegt Euch alle mal nicht so in Sicherheit hier. Wie schon bekannt gegeben, sind die Tachos der Polizei, geeicht, 2. sind alle Polizeibeamten Vereidigt. 3. Sind Beamte vor Gericht, Wahrheitsverpflichtet. 4. Es waren 2 Beamte, die Dich angehalten haben. Wenn ich das mitbekommen habe. Ergo> der zweite Beamte gilt als Zeuge!!!

Ich hoffe, das für Dich die Sache erledigt ist. Aber die Chancen stehen 50:50.

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