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435i Stage 1 mit 190.000km

BMW 4er F32 (Coupé)
Themenstarteram 22. Juni 2024 um 21:34

Moin,

 

ich fahre einen 435i F32 BJ 2013. Habe vor kurzen die 190.000km geknackt, jedes Jahr Service gemacht etc.

Der 4er befindet sich technisch im Serienzustand. Habe nur noch extra den M Performance Ansauggeräuschdämpfer verbaut, sonst alles Serie.

 

Meine Frage ist nun, wäre es zu Riskant mit einer höheren KM Laufleistung jetzt noch zmd. eine Stage 1 (MHD z.B) aufzuspielen? Oder sagt ihr lieber bei 190.000km Serie lassen.

 

 

Danke.

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9 Antworten

Also, ich würde das generell nicht machen, da BMW den Motor genau für die Leistung ausgelegt hat. Es gibt hier viele Threads, dass manche für etwas mehr Leistung eben trotzdem ein Risiko eingehen möchten. Bei einem Motor mit 190.000 km Laufleistung würde ich das aber wirklich nicht mehr machen. Da ist das Risiko zu hoch, dass du damit die Laufleistung deutlich reduzierst, oder der Motor sogar recht schnell hinüber ist. Reicht dir denn nicht die Leistung von deinem 435i? Das ist doch ganz ordentlich.

Davon abgesehen musst du dir die Leistungssteigerung natürlich beim TÜV eintragen lassen, und deiner Versicherung melden. Denn, dein Fahrzeug ist bisher nur für die aktuelle Leistung ausgelegt. Zeigst du die technische Änderung nicht an, erlischt die Betriebserlaubnis, und auch deine Versicherung zahlt im Schadensfall nicht. Alleine das Risiko wäre mir schon zu groß. Oder bekommst du eine ABE bzw. Eintragung bei der Firma, die dir die Stage1 einbaut?

Laut dem sehr guten Beitrag von ChrisH1978 hier ist das nicht der Fall: https://www.motor-talk.de/.../...4-mhd-stage-1-legal-t7170571.html?...

Bleiben wir beim Thema, ob das MHD-Tuning grundsätzlich legal ist. Die reine Nutzung der MHD Software führt erst einmal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 (2) StVZO).

MHD bietet dabei nicht einmal Gutachten an, so dass der Aufwand für eine Zulassung in keinem Verhältnis zu den günstigen Kosten steht, welche auf einem zukommen würden, wenn man dies in die Legalität führen möchte. Alleine die Stage 1 beim S55 führt beim Standardmotor zu zusätzlich verpflichtenden Nachweisen hinsichtlich der Bremsanlage, die 30 Runden auf einem der großen Rennstrecken mit entsprechendem Messequipment und Ingenieuren notwendig machen.

Ich finde es schon befremdlich, dass MHD noch nicht einmal auf seinem Webauftritt darauf hinweist, dass die Verwendung im Bereich der StVZO ohne entsprechende Abnahme nicht zulässig ist. In Verbindung mit den günstigen Preisen deutet das schon darauf hin, dass genau auf solche Besitzer abgestellt wird, deren die Legalität egal ist. Und das kann ich wiederum nicht verstehen, wenn man sich eine Emma leistet.

Jedenfalls wären wir damit auch mit den NUB's auf MT auf Kollisionskurs und daher sollten wir uns einmal auf die Eingangsfrage beschränken, inwieweit die "MHD Stage 1" legal genutzt werden kann. Und es ist eben nicht jedem selbst überlassen, was er mit seinem Fahrzeug anstellt - solange er nicht ausschließlich auf einem Rundkurs unterwegs ist.

Dem kann ich mich nur zu 100% anschließen. => Nicht machen.

Zitat:

@S5-JR schrieb am 23. Juni 2024 um 11:45:08 Uhr:

Zeigst du die technische Änderung nicht an, erlischt die Betriebserlaubnis, und auch deine Versicherung zahlt im Schadensfall nicht. Alleine das Risiko wäre mir schon zu groß.

Das ist ein äußerst hartnäckiges Gerücht, was aber nicht stimmt. Korrekt ist, dass die Kasko dir deinen Schaden nicht bezahlt, wenn die Änderung ursächlich für den Schaden war.

Die Haftpflicht zahlt ausgenommen davon immer (vgl. § 117 Abs. 1 bis 3 VVG).

Zitat:

@Fregel999 schrieb am 23. Juni 2024 um 14:02:05 Uhr:

 

Das ist ein äußerst hartnäckiges Gerücht, was aber nicht stimmt. Korrekt ist, dass die Kasko dir deinen Schaden nicht bezahlt, wenn die Änderung ursächlich für den Schaden war.

Die Haftpflicht zahlt ausgenommen davon immer (vgl. § 117 Abs. 1 bis 3 VVG).

Bist du dir sicher? Das Fahrzeug ist doch nur für die vom Hersteller angegebene Leistung zugelassen. Ein modifiziertes Fahrzeug hat somit automatisch keine Betriebserlaubnis mehr, da es nicht mehr gemäß Zulassung ist. Ich würde sogar vermuten, das ist eine Straftat, wenn man das nicht eintragen lässt. Und die Versicherungen tun normalerweise viel, um nicht zahlen zu müssen. Da wäre eine nicht eingetragene Änderung doch ein zu gutes Argument.

Die Haftpflicht zahlt IMMER den gegnerischen Schaden. Deswegen HaftPflicht.

Den eigenen Schaden kann die Vollkasko ablehnen mit der Begründung, der nicht eingetragen Leistungssteigerung, sofern diese davon mitbekommen sollte.

Eintragen muss man die Leistung eigentlich generell, aber es interessiert leider keine Sau und die Strafen dafür sind viel zu gering. Die 5000€ die maximal als Regress gefordert werden können, sollten auf 50000€ erhöht werden.

Muss der Depp halt den Rest des Lebens zahlen oder in die private Insolvenz. Hat schließlich Schei..e gebaut.

Zitat:

@S5-JR schrieb am 23. Juni 2024 um 14:07:27 Uhr:

Zitat:

@Fregel999 schrieb am 23. Juni 2024 um 14:02:05 Uhr:

 

Das ist ein äußerst hartnäckiges Gerücht, was aber nicht stimmt. Korrekt ist, dass die Kasko dir deinen Schaden nicht bezahlt, wenn die Änderung ursächlich für den Schaden war.

Die Haftpflicht zahlt ausgenommen davon immer (vgl. § 117 Abs. 1 bis 3 VVG).

Bist du dir sicher? Das Fahrzeug ist doch nur für die vom Hersteller angegebene Leistung zugelassen. Ein modifiziertes Fahrzeug hat somit automatisch keine Betriebserlaubnis mehr, da es nicht mehr gemäß Zulassung ist. Ich würde sogar vermuten, das ist eine Straftat, wenn man das nicht eintragen lässt. Und die Versicherungen tun normalerweise viel, um nicht zahlen zu müssen. Da wäre eine nicht eingetragene Änderung doch ein zu gutes Argument.

Bei der Haftpflicht bin ich absolut sicher, so steht es im Gesetz. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis ist übrigens eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 23. Juni 2024 um 14:16:30 Uhr:

Die Haftpflicht zahlt IMMER den gegnerischen Schaden. Deswegen HaftPflicht.

Den eigenen Schaden kann die Vollkasko ablehnen mit der Begründung, der nicht eingetragen Leistungssteigerung, sofern diese davon mitbekommen sollte.

Eintragen muss man die Leistung eigentlich generell, aber es interessiert leider keine Sau und die Strafen dafür sind viel zu gering. Die 5000€ die maximal als Regress gefordert werden können, sollten auf 50000€ erhöht werden.

Muss der Depp halt den Rest des Lebens zahlen oder in die private Insolvenz. Hat schließlich Schei..e gebaut.

Der letzte Satz widerspiegelt nicht mein Verständnis von Respekt und Wertschätzung.

Ich kann solcher Abwertung nichts abgewinnen. Diesem andere bevormunden ebenso.

Jemanden damit in die Insolvenz schicken zu wollen. Mir fällt dazu nur ein: "Karma is a bitch"

@TE

Na, Du kannst das mit der Leistungsteigerung schon machen. Ich habe das MPPK meiner Versicherung gemeldet.

Ein Freund, ehemaliger Versicherungskaufmann, hatte damals auch gesagt: Mit Meldung und Anerkennung kein Problem.

Zudem kannst Du auch MHD bei der Kilometerleistung machen. Evtl. ziehst Du dann die Motorrevision vor und machst erst die, um dann mit revidiertem Motor die Langlebigkeit nicht zu gefährden.

Auch das ist eine Möglichkeit.

Warum Wertschätzung? Im schlimmsten Fall ist jemand deswegen Tot oder lebenslang körperliche oder geistig Eingeschränkt und du kommst mit lächerlichen 5000€ weg?

Super toll, lassen wir das gleich alles weg, schmeißen die ganzen Regeln über Bord und machen das wie in Dummland wo es weder TÜV noch sonstiges gibt( in manchen Bundesstaaten). Aber heult nicht rum, das keiner mehr bezahlt, solltet dir etwas passieren.

Die Haftpflichtversicherung muss lt. Pflichtversicherungsgesetz zahlen, ohne Einschränkung. Kann sich aber bis zu 5000 Regress beim Versicherungsnehmer wiederholen.

@ Heizölheizer: Vielen Dank, HaftPFLICHT sagt es ja. Aber ich hatte auch vermutet, dass die in Regress gehen können. Gut, wenn das auf nur 5.000 Euro begrenzt ist...

@ ThomasCrown99: Klar, wenn man das einträgt und der Versicherung meldet, sehe ich auch kein Problem. Das Risiko, den Motor zu überlasten, trägt man dann ja selbst. Die Leistungssteigerung will man sicher nur deshalb haben, weil man die Leistung dann auch abrufen will. Reserven haben die Motoren schon. Aber gebaut sind sie für die Leistung eben nicht.

Und übrigens: Mit dem MPPK ist es etwas anderes, als mit dem Stage 1 von MHD. Das MPPK ist ja original von BMW, und somit leicht einzutragen bzw. der Versicherung zu melden.

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