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45 km/h Sperre
Hi ich habe mal eine Frage an Euch,
wenn ich bei meiner Möhre (Kymco Yup 50) die 45 km/h blockierung raus machen möchte verliere ich ja meinen Versicherungsschutz. Oder wie sehe ich das?
Oder kann ich das ganz legal machen wenn ich Führerschein Klasse A
(begrenzt 125 ccm) habe.
Ich meine wenn ich einmal im Jahr zu A.T.U. oder so gehe und mir en neues Versicherrungskennzeichen hohle. Guckt der sich den Roller doch sowieso nicht an.
Gut in der Probezeit ist das glaub ich eh nicht so gut oder?
Ich hoffe ihr wisst was ich von Euch will?
Danke schon mal im voraus.
LG Luise
Beste Antwort im Thema
Tipps und Tricks seinen Roller schneller zu machen sind nicht illegal.
Nur mit einem getunten Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen ist illegal.
Klar ist das vielbesprochene 45 km/h Gesetz totaler Blödsinn. So wie das meistes was per EU Gesetz zustandegekommen ist totalter Blödsinn ist !!! ( Thema Rauchen ).
Seit der Euroeinführung geht ja auch mit Deutschland nur bergab.
Die Schweiz zeigt wie man es alternativ besser machen kann und das nicht nur in puncto
Kleinkrafträdergeschwindigkeitsbegrenzung.
Die Verantwortlichen werden Dir sagen wenn Du schneller Fahren willst mußt halt den Motorradlappen machen, soll halt alles Geld kosten.
Wobei es gibt ja auch die Möglichkeit gibt via Quad ( ich mag die Dinger zwar nicht u a wegen dem besch. Fahrverhalten ) oder noch besser mit einem Piaggio MP3 auch mit PKW- Führerschein schneller zu fahren.
Noch was an meggie64 : Seh es nicht ganz so eng obwohl Du scheinbar zu der " blauen " Truppe gehöhrst. Desweiteren bin ich auch einer der nicht ganz zu Unrecht die meisten Politiker für arrogante,lebensfremde der Basis entrückte und noch dazu sich am Volkseigentum schamlos bereichernde VOLLidioten hält ! Stichwort " Flugzeugbezin ist Steurfrei etc. "
Leider finden sich immer noch genug Leute die es für nötig halten deren geistigen Dünnschiss in die Tat umzusetzten und sich für knappes Geld als Prügelknaben verdingen. Während sich die ausführende Gewalt daran aufgeilt kleinen Lehrjungs
mit Straftatbestandsdrohungen Angst einzujagen um Ihnen dann anschliessend das letzt e Geld vom Zeitungaustragen aus der Tasche zu ziehen, werden Tonnenweise Drogen verdingt, Steuergelder verschoben, Subventionen mißbracht etc.
Gehöhrt zwar nicht hier hin mußte aber mal gesagt werden, kannst mich ja beim Mod verpetzten damit ich meiner "gerechten" Strafe nicht entgehe,.........
Schönen Tag noch,.............
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35 Antworten
Nein, leider ist das Gesetz so beschissen das du den nicht mit 125er schneller fahren kannst.
Noch nicheinmal die Papiere umschreiben lassen ist hier möglich.
Wenn du die Drossel rausbaust geht selbstverständlich dein Versicherungsschutz verloren!
Probezeit wird dann wenn du erwischt wirst warscheinlich auch um einiges länger werden.
Mfg
R4zOr
Hallo Luise,
was schon geschrieben wurde stimmt . Aus persönlicher Erfahrung rate ich dir aber dennoch die offene Variomatikhülse oder auch Rennhülse genannt einbauen zu lassen. Der Motor wird durch die verringerte Drehzahlen geschont, brauch weniger Sprit und der Yup erreicht eine Endgeschwindigkeit von ca 65km/h..genug um kein Verkehrshindernis mehr zu sein. Lass das ohne Rechnung in einer Werkstatt machen, fahre später angepasst und unauffällig und du wirst wahrscheinlich nie erwischt werden. Die Polizei hat es mehr auf die Freaks abgesehen, die ihre 50er auf 80-100 km/h tunen und damit rumrasen. Hier noch ein interessanter Link: http://www.zzip.de/html/tuning_yup_50__.html
Es stimmt wirklich..man erhält durch diese einfache Maßnahme (Teil + Einau ca 60 Euro) einen deutlich quirligeren Roller, der den Anforderungen im Stadtverkehr voll gewachsen ist. Leider ist es wegen Entscheidungsträgern, die mit Sicherheit noch nie mit einem 45 Roller gefahren sind illegal. Muss jeder selbst entscheiden, ob er sowas macht.
Zitat:
Noch nicheinmal die Papiere umschreiben lassen ist hier möglich.
das ist nicht richtig. möglich ist es, jedoch befindet man sich dann schnell im fünfstelligem bereich.
als hinweis, falls du erwischt wirst:
-anzeige wegen fahrens ohne be
-anzeige wegen fahrens ohne versicherungsschutz
-anzeige wegen fahrens ohne führerschien (strafbestand), wenn du nur fuffis fahren darfst.
meine angaben sind ohne gewähr. verbindliche informationen können bei einem rechtsanwalt eingeholt werden.
wenn man kein wiederholungstäter ist (NUR beim ersten Verstoß) werden die anzeigen aber meist fallengelassen solange die Kiste nicht 90 oder so rennt
ich finde es so scheiße wegen der 45 km/h sperre, man müsste wirrklich mal die politiker ne runde fahren lasssen, dann würden sie sich sicher umentscheiden.
die idioten sehn einfach nicht ein das 45 km/h zu langsam sind!!!!!!!!!
o man, sind die blöd!!!
mfg Daniel
Zitat:
Original geschrieben von -Luise-
Hi ich habe mal eine Frage an Euch,
wenn ich bei meiner Möhre (Kymco Yup 50) die 45 km/h blockierung raus machen möchte verliere ich ja meinen Versicherungsschutz. Oder wie sehe ich das?
Das trifft voll zu.
Zitat:
Oder kann ich das ganz legal machen wenn ich Führerschein Klasse A
(begrenzt 125 ccm) habe.
Nein, das schützt dich vor illegales tuning nicht.
Zitat:
Ich meine wenn ich einmal im Jahr zu A.T.U. oder so gehe und mir en neues Versicherrungskennzeichen hohle. Guckt der sich den Roller doch sowieso nicht an.
Gleichgültig, wo du dein Versicherungskennzeichen holst, in DL ist es verboten, den Roller schneller als 45 Km/h zu machen.
Zitat:
Gut in der Probezeit ist das glaub ich eh nicht so gut oder?
Überhaupt nicht, weil du da eine Nachschulung bekommst, solltest du erwischt werden.
Zitat:
Ich hoffe ihr wisst was ich von Euch will?
Ja, das verstehe ich
An die Moderatoren:
hier werden eindeutig Tipps und Tricks gegeben, seinen fahrbaren Untersatz "schneller als die Polizei erlaubt" zu machen! Das ist illegal und zwar aus gutem Grund!! Das mag für Manche unbefriedigend sein, ist aber nun mal so! Solche Threads gehören unverzüglich geschlossen!
Gleiches gilt für Threads, die gegen die "Netiquette" verstoßen: immer wieder und anscheinend selbstverständlich werden Polizisten als "Bullen" bezeichnet. Das sollte von den Moderatoren dieses Forums nicht toleriert werden! Auch mag der Eine oder Andere Politiker für Idioten halten, das sollte er aber für sich behalten, in einem solchen Forum hat das nichts zu suchen!
Also bitte: bleibt sachlich, schreibt leserlich und verständlich und haltet Euch an die Regeln!
Danke
Tipps und Tricks seinen Roller schneller zu machen sind nicht illegal.
Nur mit einem getunten Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen ist illegal.
Klar ist das vielbesprochene 45 km/h Gesetz totaler Blödsinn. So wie das meistes was per EU Gesetz zustandegekommen ist totalter Blödsinn ist !!! ( Thema Rauchen ).
Seit der Euroeinführung geht ja auch mit Deutschland nur bergab.
Die Schweiz zeigt wie man es alternativ besser machen kann und das nicht nur in puncto
Kleinkrafträdergeschwindigkeitsbegrenzung.
Die Verantwortlichen werden Dir sagen wenn Du schneller Fahren willst mußt halt den Motorradlappen machen, soll halt alles Geld kosten.
Wobei es gibt ja auch die Möglichkeit gibt via Quad ( ich mag die Dinger zwar nicht u a wegen dem besch. Fahrverhalten ) oder noch besser mit einem Piaggio MP3 auch mit PKW- Führerschein schneller zu fahren.
Noch was an meggie64 : Seh es nicht ganz so eng obwohl Du scheinbar zu der " blauen " Truppe gehöhrst. Desweiteren bin ich auch einer der nicht ganz zu Unrecht die meisten Politiker für arrogante,lebensfremde der Basis entrückte und noch dazu sich am Volkseigentum schamlos bereichernde VOLLidioten hält ! Stichwort " Flugzeugbezin ist Steurfrei etc. "
Leider finden sich immer noch genug Leute die es für nötig halten deren geistigen Dünnschiss in die Tat umzusetzten und sich für knappes Geld als Prügelknaben verdingen. Während sich die ausführende Gewalt daran aufgeilt kleinen Lehrjungs
mit Straftatbestandsdrohungen Angst einzujagen um Ihnen dann anschliessend das letzt e Geld vom Zeitungaustragen aus der Tasche zu ziehen, werden Tonnenweise Drogen verdingt, Steuergelder verschoben, Subventionen mißbracht etc.
Gehöhrt zwar nicht hier hin mußte aber mal gesagt werden, kannst mich ja beim Mod verpetzten damit ich meiner "gerechten" Strafe nicht entgehe,.........
Schönen Tag noch,.............
Mal so ne Farge, ist es generell verboten mit 50cmm Roller über 45km/h zu fahren???
Also war ja gestern bei Versicherung und da wurde dann Angekreuzt Roller und dann die Geschw.keit (45;50;60), die hat dann 50 angekreuzt, wobei etwas schneller fährt er ja schon! Sind die 60km/h für Roller mit mehr cmm vorgesehen???
Ich weiß auch nicht wie die hier bei uns drauf sind bezügl. Rollern, fahren ja fast alle noch simmer und die schaffe ja ohne Problem 75km/h und da sagt auch keiner was.
Zitat:
Original geschrieben von blurboy
Sind die 60km/h für Roller mit mehr cmm vorgesehen???
Nein...die sind für die alten DDR-Mopeds, die legal auch mit 60km/h zu bewegen sind.
Zitat:
Original geschrieben von meggie64
An die Moderatoren:
hier werden eindeutig Tipps und Tricks gegeben, seinen fahrbaren Untersatz "schneller als die Polizei erlaubt" zu machen! Das ist illegal und zwar aus gutem Grund!! Das mag für Manche unbefriedigend sein, ist aber nun mal so! Solche Threads gehören unverzüglich geschlossen!
Gleiches gilt für Threads, die gegen die "Netiquette" verstoßen: immer wieder und anscheinend selbstverständlich werden Polizisten als "Bullen" bezeichnet. Das sollte von den Moderatoren dieses Forums nicht toleriert werden! Auch mag der Eine oder Andere Politiker für Idioten halten, das sollte er aber für sich behalten, in einem solchen Forum hat das nichts zu suchen!
Also bitte: bleibt sachlich, schreibt leserlich und verständlich und haltet Euch an die Regeln!
Danke
Frisch angemeldet und jetzt schon nen lauten machen.Ich kanns nicht glauben.
Ich hoffe das ich sachlich war,leserlich schrieb und mich an die Regeln hielt.
MFG
Marc
Seid Ihr euch sicher...denn
Der Straftatbestand "Fahren ohne Versicherungsschutz'" ist nicht gegeben, den es besteht ja ein Versicherungsvertrag.
Kann doch sein oder täusche ich mich???
Im Schadensfalle ist die Versicherung Zahlungsverpflichtet nimmt aber den Versicherungsnehmer EVENTUELL UND AUCH NUR EVENTUELL IN REGREß. Bis 5000 Euro sind in jedem Falle drin.
Ein ganz neuer Aspekt:
Ferner wird bewertet, ob fahrlässig oder vorsätzlich was dann wieder in der Art der Entdrosselung bzw. der Tuningmassnahme mit einfließt.
Das habe ich auch schon oft von Polizeibeamten gehört:
Aber sollte kein Zusammenhang des Unfalls mit der Tuningmassnahme oder überhöhter Geschwindigkeit erkennbar sein und seid ihr nicht schuldig an dem Unfall (Beispiel es nietet euch einer von hinten um wärend ihr an der Ampel wartet, oder nimmt euch die Vorfahrt) dann seid ihr eben nicht vogelfrei.
Die Polizei hat am Unfallort zu Bestimmen ob nach erkennbaren Zusammenhängen deines eventuell getunten Scouts und dem Unfallhergang das Fahrzeug sichergestellt wird oder nicht. Haben die Beamten Zweifel dann wird der Roller garantiert durchgecheckt. Ist der Fall klar und zu euren Gunsten wird sich die Beweisaufnahme garantiert nicht auf den Roller beziehen.
Ein Gedanke von mir:
Ihr fahrt mit einem gedrosselten Roller in einer Tempo 30 Zone mit 45km/h einen Passanten an. Was glaubr ihr wohl, was die versicherung dazu sagt??? Fahrlässigkeit!!!
Angaben sind ohne Gewähr. Verbindliche Informationen gibts beim Rechtsanwalt.
Es ist in jedem Falle schlecht mit einem entkorkten Roller einen Unfall zu haben. Gebe ich zu .-
Doch wer räumt jetzt endlich mal mit dem "Märchen" des fehlenden VS auf. Gibt es den niemand der fachkundig ist , damit diese leidvolle Diskussion endlich aufhört!!!!!!
Denkt mal drüber nach.
Gruß
schwarzi
Zitat:
Doch wer räumt jetzt endlich mal mit dem "Märchen" des fehlenden VS auf.
vs?
Das hat was mit dem Begriff der "bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit" zu tun, also nicht, ob der Fahrer körperlich in der Lage ist, höhere Geschwindigkeiten auszuhalten oder ob er eine höhere Fahrerlaubnisklasse besitzt oder nicht. Ein "50er" darf bauartbedingt nur 45 km/h fahren, für diese Geschwindigkeit wurde er für den Straßenverkehr zugelassen, nur hierfür hat er seine sog. "Betriebserlaubnis". Wird nun der 50er frisiert, erlischt seine Betriebserlaubnis, da er ganz einfach nicht mehr den technischen Vorgaben entspricht, für die ihn der Gesetzgeber bzw. der Hersteller zugelassen hat (leuchtet ja auch ein: ein Mofa z.B. hat schwache Bremsen, ein labiles Fahrwerk, dünnes Blech, einfache Reifen, simple Bauteile: damit kann man - sagt der Hersteller - halt nur dann sicher fahren, wenn das Teil nur 25 km/h rennt. Bei höheren Geschwindigkeiten ist das Mofa nicht mehr verkehrssicher - Stichwort Bremsen). So, und ohne Betriebserlaubnis darf der 50er nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Und zwar unabhängig davon, wer damit fährt und welche Fahrerlaubnis derjenige hat. Es nutzt also nichts, wenn der Inhaber eines gültigen A-Scheins den frisierten 50er fährt (weil er sich denkt: "meine 1000er darf ich ja auch fahren und die fährt schließlich schneller"). Denn es bleibt dabei: der frisierte 50er hat keine Betriebserlaubnis! Folge: Der Versicherungsschutz erlischt (denn die Versicherung bezog sich ja nur auf einen 50er, der die entsprechende Betriebserlaubnis hatte, der also nicht frisiert war!). Zwar zahlt die Versicherung den verursachten Schaden am gegnerischen Fahrzeug/Person, nimmt jedoch den Fahrer in Regress. Und "Schuld" hat der ja immer, da er ja den frisierten Roller nicht im Straßenverkehr bewegen durfte, es jedoch dennoch getan hat! Eine andere Frage ist das mit der Fahrerlaubnis. Wer einen 50er frisiert und damit 70 km/h fährt, obwohl er nur die Fahrerlaubnisklasse M für 45 km/h besitzt, fährt ohne Fahrerlaubnis und macht sich demnach strafbar. Gleiches gilt ja auch für den Mofafahrer mit Prüfbescheinigung, der einen nicht frisierten 50er fährt: hierzu fehlt ihm schlicht und ergreifend die Fahrerlaubnis. Nochmal: der Inhaber eines gültigen A-Scheins hat zwar die Fahrerlaubnis, dem frisierten 50er fehlt aber die Betriebserlaubnis!. Die bekommt man nur durch eine teure Einzelabnahme durch den TÜV: der stellt dann fest: "ok, der 50er fährt zwar schneller als bauartbedingt, das steckt der aber locker weg, weil er stabil genug ist und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, der darf jetzt amtlich, also bauartbedingt 70 km/h fahren". Somit hat der 50er wieder seine Betriebserlaubnis und alles ist ok.