45 TDI Mild Hybrid 0,5% Regelung
Hallo zusammen,
sag mal wisst ihr ob der Audi A6 45 TDI mit Mild Hybrid Diesel Motor, mit der 0,5% Regelung versteuert werden darf?
LG
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15 Antworten
habe verstanden, dass die elektrische Reichweite mindestens 100km sein soll. also aus meiner Sicht: nein
Zitat:
@Killashark schrieb am 10. April 2023 um 23:49:42 Uhr:
Hallo zusammen,
sag mal wisst ihr ob der Audi A6 45 TDI mit Mild Hybrid Diesel Motor, mit der 0,5% Regelung versteuert werden darf?
LG
Mild Hybride sind für die 0,5% Versteuerung von "Firmenwagen" nicht zugelassen.
Kann man sehr ausführlich hier nachlesen: Link.
Zitat:
@jenne1710 schrieb am 10. April 2023 um 23:55:40 Uhr:
habe verstanden, dass die elektrische Reichweite mindestens 100km sein soll. also aus meiner Sicht: nein
Diese Information ist nicht korrekt. Die rein elektrische Reichweite greift nur dann, wenn der komb. Normverbrauch über 50g CO2 liegt.
Im Link der anderen Antwort sind die entsprechenden km-Werte angegeben.
Ich empfehle nicht auf veraltete Links zu verweisen.
Maßgeblich für die "0,5%"-Regel, die übrigens gar keine 0,5%-Regel ist, ist das Einkommenssteuergesetz Paragraph 6, Absatz 1, Nummer 4. Unter Punkt 4 findet sich dannn folgende Regelung:
"bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 nur zur Hälfte (gemeint ist der Bruttolistenpreis) anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug
a) eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
b) die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 Kilometer beträgt, oder
5. soweit Nummer 3 nicht anzuwenden ist und bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2031 nur zur Hälfte anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug
a) eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
b) die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 Kilometer beträgt"
Zu deutsch: Das Fahrzeug darf höchstens 50g CO2/100km ausstoßen ODER muss mindestens 60km weit fahren, wenn es aktuell neu zugelassen wird, um von der günstigeren Steuerregelung zu profitieren. Eine von beiden Regelungen genügt. Ab dem ersten Januar 2025 steigt die Anforderung dann auf 50g CO2 ODER 80km Reichweite.
Mild Hybrid soll sich nur schön anhören, macht aber keinen Unterschied zum normalen Verbrenner.
Zitat:
@Hrothgar schrieb am 13. April 2023 um 07:29:34 Uhr:
Ich empfehle nicht auf veraltete Links zu verweisen.
Wenn du ein aktuelleres Schreiben mit anderen Informationen hast, dann gerne her damit.
Dein Text sagt nichts anderes aus als die Tabelle auf Seite 7.
Zitat:
@Hrothgar schrieb am 13. April 2023 um 07:29:34 Uhr:
(...) die übrigens gar keine 0,5%-Regel ist (...)
Das mag im Bezug auf die offizielle Bezeichnung richtig sein. Dennoch hat sich für die Plug-In Hybride der Begriff 0,5% eingebürgert. Macht rechnerisch ja auch keinen Unterschied, ob man den Referenzpreis halbiert oder den Prozentsatz von 1% auf 0,5% halbiert.
Zitat:
@Stinsoon_F32 schrieb am 13. April 2023 um 10:37:06 Uhr:
Mild Hybrid soll sich nur schön anhören, macht aber keinen Unterschied zum normalen Verbrenner.
Pauschal schwer zu beurteilen, da es unterschiedliche Mild Hybrid Systeme gibt. Bei einem 12V sollte man in der Tat keine großen Hoffnungen haben. Für die ehemaligen PSA Kernmarken wurde ein 48V Mild Hybrid System vorgestellt, dass sogar gewisse Strecken rein elektrisch fahren kann - das war sonst nur bei den Voll Hybrid Systemen möglich.
Die Einsparung beim Normverbrauch zum reinen Verbrenner mit Automatik beträgt 20g CO2 (WLTP).
Zitat:
@206driver schrieb am 13. April 2023 um 12:39:18 Uhr:
Das mag im Bezug auf die offizielle Bezeichnung richtig sein. Dennoch hat sich für die Plug-In Hybride der Begriff 0,5% eingebürgert. Macht rechnerisch ja auch keinen Unterschied, ob man den Referenzpreis halbiert oder den Prozentsatz von 1% auf 0,5% halbiert.
Doch, weil effektiv nicht nur die 1% halbiert werden, sondern auch die 0,03% je Entfernungskilometer!
LG
Zitat:
Wenn du ein aktuelleres Schreiben mit anderen Informationen hast, dann gerne her damit.
Dein Text sagt nichts anderes aus als die Tabelle auf Seite 7.
Was zählt ist der aktuell gültige Gesetzestext. Das Schreiben das du verlinkt hast ist von 2021 und nennt noch 40km rein elektrischer Reichweite. Das ist aber seit geraumer Zeit nicht mehr aktuell, im Moment müssen es 60 und demnächst dann 80km sein.
Zitat:
Das mag im Bezug auf die offizielle Bezeichnung richtig sein. Dennoch hat sich für die Plug-In Hybride der Begriff 0,5% eingebürgert. Macht rechnerisch ja auch keinen Unterschied, ob man den Referenzpreis halbiert oder den Prozentsatz von 1% auf 0,5% halbiert.
Was sich eingebürgert hat oder auch nicht spielt keine Rolle. Fakt ist, dass der Bruttolistenpreis nur hälftig anzuwenden ist und das spielt sehr wohl ein Rolle, sobald ein Arbeitnehmer auch den Weg zum Arbeitsstätte versteuern muss (0,03% je km einfache Entfernung).
Zitat:
@Hrothgar schrieb am 13. April 2023 um 17:17:27 Uhr:
Zitat:
Wenn du ein aktuelleres Schreiben mit anderen Informationen hast, dann gerne her damit.
Dein Text sagt nichts anderes aus als die Tabelle auf Seite 7.
Was zählt ist der aktuell gültige Gesetzestext. Das Schreiben das du verlinkt hast ist von 2021 und nennt noch 40km rein elektrischer Reichweite. Das ist aber seit geraumer Zeit nicht mehr aktuell, im Moment müssen es 60 und demnächst dann 80km sein.
Das Schreiben gibt den aktuellen Gesetzestext wieder.
Dank der Zeitangaben in der Tabelle gibt es keine Unklarheiten darüber, wann welche rein elektrische Reichweite gilt.
Danke für die vielen Antworten, jetzt noch eine wichtige Frage, wir haben bei uns kaum Möglichkeiten das Fahrzeug elektrisch aufzuladen, wisst ihr wieviel km ein TFSI A6 an Reichweite schafft?
Zum echten Plugin Hybrid gibt's genügend Threads hier, u.a. https://www.motor-talk.de/.../...m-tfsi-50e-bzw-tfsi-55e-t6616989.html
Zusammengefasst - ohne Aufladen nach jeder Fahrt macht es keinen Spaß, aber an 230V Steckdose genögt völlig.
Zitat:
@Killashark schrieb am 14. April 2023 um 01:13:46 Uhr:
Danke für die vielen Antworten, jetzt noch eine wichtige Frage, wir haben bei uns kaum Möglichkeiten das Fahrzeug elektrisch aufzuladen, wisst ihr wieviel km ein TFSI A6 an Reichweite schafft?
Also ein TDI oder TFSI haben keine "Reichweite" solange sie kein "e" im Namen haben...
Mild Hybrid dient zum Spritsparen, nicht zum elektrischen fahren.
Ganz generell: die 0,5% gilt NUR für Plugin-Hybride, nicht für Mild Hybrid.
Mild Hybrid heißt ja nur, das beim Bremsen etwas energie gespeichert wird und beim nächsten Anfahren wieder verwendet werden kann, ermöglicht aber kein elektrisches Fahren
Hier stand Mist.
Das ist falsch.
Die Technonoligie-Neutralität greift nur, wenn das Auto keine Kohlenstoffdioxid-Essmisionen hat.
Bei Hybriden gilt: Die Autos müssen extern Aufladbar sein - also Plugin-Hybrids sein.
Kurzform:
https://www.haufe.de/.../...erung-der-elektromobilitaet_78_490496.html
Zitat:
Beim Lohnsteuerabzug ist zu unterscheiden:
Die Viertel-Regelung greift, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlenstoffdioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60.000 Euro beträgt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 und S. 3 Nr. 3 EStG).
Erfüllt ein Elektrofahrzeug nicht die vorstehenden Voraussetzungen oder handelt es sich um ein extern aufladbares Elektro-Hybridfahrzeug, kommt eine Halbierung der Bemessungsgrundlage bzw. der Abschreibung gemäß vorstehenden Grundsätzen in Betracht (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 2 und S. 3 Nr. 2 EStG).
Text des Bundesfinanzministeriums hierzu:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/508494/
b) Hybridelektrofahrzeug
Hybridelektrofahrzeug [2] ist ein Hybridfahrzeug, das zum Zwecke des mechanischen Antriebs aus folgenden Quellen im Fahrzeug gespeicherte Energie/Leistung bezieht:
[....]
Hybridelektrofahrzeuge im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG müssen zudem extern aufladbar sein.