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4500 KM. Totalschaden! Brauche Tipps!

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 9. Oktober 2004 um 15:58

Heute Nacht war jemand so "nett" und ist besoffen mit 1,8 Promill in mehrere geparkte Autos gekracht.

Meiner Stand in der Mitte. Vorne, hinten und Fahrerseite sind breit. Schweller eingebeult, Hinterachse hat eins mitbekommen. Mein Wagen hat wohl Totalschaden. Der Verursacher ist zum Glück versichert. Mein Wagen ist 4 Monate alt mit 4500 KM. Ich hoffe, dass es mit der Versicherung keine Probleme gibt. Bräuchte von euch Tipps und Erfahrungen, worauf ich achten muss und was ich gegenüber der Versicherung geltend machen kann und sollte. Da der Wagen wohl nicht mehr als Neuwagen gilt, werd ich wohl Probleme haben mit null Verlust für einen Neuwagen aus der Nummer rauszukommen. Danke für eure Hilfe vorab.

Er ging zu früh von uns...

In tiefer Trauer um seinen 2.0 TDI /DSG...

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31 Antworten
am 9. Oktober 2004 um 16:04

1. Sofort einen Gutachter einschalten

2. Einen Rechtsanwalt aufsuchen

Nicht mit der gegnerischen Versicherung die Sache selbst abwickeln und/oder auf deren Schadenmanagement eingehen.

3. Nach Erhalt des Gutachtens sofort den Wagen zu dem Restwert bei VW in Zahlung geben. Außer Du hast von der gegnerischen Versicherung schon ein Ankauf-Angebot erhalten.

siehe auch:

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/totschd.htm

....Etwas anderes gilt allerdings, wenn Sie die Fahrzeugreste für ein Ersatzfahrzeug in Zahlung geben und Ihnen der Händler für die Reste mehr bietet als den vom Gutachter geschätzten Betrag.....

Themenstarteram 9. Oktober 2004 um 16:14

Anwalt sinnvoll ?

 

Der Verursacher und der Geschädigte (also ich) sind bei der gleichen Versicherung. Sollte es da nicht besser laufen ? Keine böse Frage, aber: Der Fall ist klar. wobei kann der Anwalt helfen ? Kann es Probleme geben, weil der Verursacher Besoffen war ?

Hallo,

mein Beileid für deinen Liebsten, aber tröstlich ist, dass Dich wohl keine Schuld trifft und der Crash ein unabwendbares Ereignis ist.

Bevor ich meine Tipps offenbare, gibt es eigentlich nur einen Tipp:

GEH ZUM ANWALT !!!! GEH ZUM ANWALT !! GEH ZUM ANWALT !!

Da werden Sie geholfen ; denn die gegnerische Haftpflicht muß alles bezahlen. Bis dahin nichts unterschreiben, außer die Vollmacht für Deinen Anwalt.

Selbst wenn der Verursacher nicht versichert ist, bekommst Du Geld, denn hierfür gibt es einen Entschädigungsfond.

Am besten am Montag Termin machen, mit dem Gutachter pp. regelt der RA dann alles.

Und tschüß

Tom

am 9. Oktober 2004 um 16:22

Ich bin kein Anwalt und Du vermutlich auch nicht, deshalb ist es schon sinnvoll ihn dieses Fragen zu stellen.

Die gegnerische Versicherung muss auch die Kosten für den Anwalt übernehmen.

Ich möchte nicht in der Haut des Verursachers stecken, könnte mir vorstellen das es teuer für ihn wird - ist aber nicht Dein Problem.

Tipp: google mal nach den Begriffen: "Restwert, Wiederbeschaffungswert und Totalschaden"

am 9. Oktober 2004 um 16:26

PS: Poste mal ein paar Fotos

PPS: Die Ruhe bewahren

Hallo

ich hatte so eine fall auch es war mit einem Motorrad es war 3 Wochen alt und hatte 700km gelaufen. Es war auch totalschaden und ich bin zum Anwalt und der nimmt dir alles ab der regelt alles mit der Versicherung ist echt super also geh unbedingt zum Anwalt.

Gruß Denny

Themenstarteram 9. Oktober 2004 um 16:30

Wer kennt guten Anwalt ?

 

Anwälte gibt es viele. Die meisten taugen nichts. Kann mir jemand einen guten Anwalt im Raum Berlin n nennen?

am 9. Oktober 2004 um 16:46

Die Versicherung des Gegner wird zahlen (müssen). Sie kann sich aber später das Geld vom Versicherungsnehmer zurückholen, weil er - wie es so schön heißt - grob fahrlässig gehandelt hat.

Warum sofort zum Anwalt rennen und Kosten verursachen, Zeit verplempern?

Melde am Montag erst mal Ansprüche bei der Versicherung an. Frage Deine Werkstatt nach einem möglichst neutralen - guten :) - Gutachter. D.h. möglichst keinen versicherungseignen Gutachter.

Warte die Entscheidung der Versicherung ab. Wenn Du dich dann ungerecht behandelt siehst, kannst Du immer noch zum Anwalt rennen....

Re: Wer kennt guten Anwalt ?

 

Zitat:

Original geschrieben von ak0815bln

Anwälte gibt es viele. Die meisten taugen nichts. Kann mir jemand einen guten Anwalt im Raum Berlin n nennen?

schreib mal ne pn an "bugatti1712"

Vadder

am 9. Oktober 2004 um 16:51

Zitat:

Warum sofort zum Anwalt rennen und Kosten verursachen, Zeit verplempern?

Warte die Entscheidung der Versicherung ab. Wenn Du dich dann ungerecht behandelt siehst, kannst Du immer noch zum Anwalt rennen....

Lieber Blödeleien als blöde Laien

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr... halten! Wie was das mit den Laien?

Geh zum Anwalt, sprich mit Deinem VW-Händler und google mal zum dem Sachverhalt. Aber wer einfach nur wartet, dem wird sicherlich kein fritiertes Hähnchen in den Mund fliegen...

Zitat:

Original geschrieben von zack76

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr... halten! Wie was das mit den Laien?

Geh zum Anwalt, sprich mit Deinem VW-Händler und google mal zum dem Sachverhalt. Aber wer einfach nur wartet, dem wird sicherlich kein fritiertes Hähnchen in den Mund fliegen...

wenn ich solche Beiträge lese gebe ich am Besten den Rat "HIER" nicht zu fragen :D

Solche Threads sind hier immer derart ausgeartet, ich finde sie "ZUM KOTZEN". Als Beispiel aus diesem Thread die Frage nach Bildern, möglichst noch mit "BLUT" an den Schnittkanten. :p

Bis denne

Vadder

am 9. Oktober 2004 um 17:03

Du solltest schauen, das der Restwert des Unfallwagens vom Gutachter sehr niedrig und der Wiederbeschaffungswert sehr hoch angesetzt wird, denn den Differenzbetrag bekommst Du ! Am besten Du laberst dem Gutachter vor, was für superwichtige Extras etc der Wagen alles hatte, oder Du versuchst tatsächlich den Neupreis rauszuschlagen. Den Schrotthaufen kannst Du meist für deutlich mehr als den vom Gutachter angesetzten Wert an Aufkäufer aus dem Osten verscherbeln, da dort die Lohnkosten für die Instandsetzung viel niedriger sind machen die dort ein gutes Geschäft. Falls Dein Händler den Unfallwagen in Zahlung nehmen will, dann bedenke dieses Gewinnpotential, das er sich dann einheimst. Also solltest Du beim Händler OHNE Zuzahlung genau das gleiche Auto bekommen, wenn nicht noch ein besseres !

Bei mir habe ich mal ein 1 Jahr altes Auto mit 14000 DM schaden in Zahlung gegeben (km-stand 23000)und nur 2000 DM für einen nagelneuen mit aber 3000 DM höherem Anschaffungspreis dazubezahlt, also rund nen 1000der verdient !

am 9. Oktober 2004 um 17:04

1. Was ist an Bildern von Unfallautos schlimm, ich finde es sehr interessant zu sehen wie gut die Fahrgastzelle ist bzw. nach dem Crash noch ist.

2. Gut, ich habe mich gerade aufgeregt, tut mir leid. Aber der letzte Rat (nicht zum Anwalt zu gehen) ist wirklich fahrlässig. Ein Verkehsrechtsanwalt wickelt solche Fälle Täglich ab, er kann einen vor Fallstricken bewahren, wo hier von uns keiner dran denkt.

Zitat:

Warum sofort zum Anwalt rennen und Kosten verursachen, Zeit verplempern?

Müll.

Zeit und Geld verplempert er, wenn er keinen nimmt.

Die Versicherung wird in jedem Fall versuchen, den Schaden gering zu halten, und den Geschädigten nie über alle ihm zustehenden Leistungen aufklären oder gar freiwillig zahlen. Alles andere wäre einmalig.

Am Anwalt führt also gar kein Weg vorbei, zumal der für ak0815bln völlig kostenlos ist.

@ak0815bln

Wenn du keinen Anwalt kennst, oder niemanden kennst, der einen kennt :) ruf beim ADAC an, und lass Dir einen Fachanwalt empfehlen. Machen die auch bei Nicht-Mitgliedern. Bei den vom ADAC empfohlenen kann man sich drauf verlassen, das die fähig sind. (meine Erfahrung)

PS: Tach Vadder ;- !

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