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45er und 25er Papiere , welche ist gültig?

Themenstarteram 7. März 2017 um 21:28

Hallo Roller Freunde,

ich habe mir einen gebrauchten Roller für die Fahrt zur Arbeit gekauft.

Der Roller hat die COC Zertifikat und drin steht Höchstgeschwindigkeit 45 km/h. Zusätzlich separat ist noch ein TÜV Bericht das der Roller auf 25er gedrosselt ist. Aber der Roller fährt 45km/h und ich habe es bei der Versicherung auch als 45er mit den COC Zertifikat angemeldet. Was bedeutet das ganze jetzt für mich? Ich habe einen Auto Führerschein. Der Roller fährt nicht schneller als 45km/h. Kann ich den TÜV Bericht zur Seite legen und bedenkenlos den Roller mit dem Original COC fahren?

Beste Antwort im Thema

Da gehe ich mit Drahkke vollkommen konform.

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Ist ein Gutachten oder eine betriebserlaubnis(be)? Wenn es nur ein Gutachten ist, gilt es erst recht nicht als 25kmh Mofa. Auch wenn du es so wolltest. Wenn es eine be ist und in der originalen be steht immer noch 45kmh, dann kannst du die 25kmh be beiseite legen und getrost 45 km/h fahren

Themenstarteram 7. März 2017 um 21:40

Es ist vom TÜV Nord . So wie bei einem Kfz-TÜV Bericht. Die Betriebserlaubnis ist doch wie bei fahrzeugschein(Auto) oder? Den da steht die Marke von Roller Modell , ccm , Reifengröße usw. Und das die Höchsgeschwindigkeit 45km/. Ist von China und unter Länder ist auch Deutschland dabei. Bei TÜV Bericht steht lediglich die Seriennummer und halt der Hinweis das es auf 25 gedrosselt ist.

45er sind die gültigen Papiere für das Rollerchen, wenn da nicht im Blatt der COC ein Stempel irgendeines Straßenverkehrsamter/Zulassungsstelle o.ä. drauf ist. Dazu passt auch der Versicherungsschutz, denn da ist ja auch 45 als Vmax angegeben.

Der TÜV bescheinigte nur den Einbau einer Mofa-Drossel. Damit hat mit großer Wahrscheinlichkeit eine Behörde eine neue Betriebserlaubnis als Mofa erteilt....

LG

Tina

Themenstarteram 7. März 2017 um 21:59

Nein kein Stempel . Ist den aber dan mein Roller mit der Seriennummer bei den Behörden nicht als 25er registriert?

Dann sind die 45er Papiere die alleinig gültigen und der Roller sollte zwei vollwertige Sitzplätze haben, somit alles ok und Du kannst

Zitat:

@rigo25 schrieb am 7. März 2017 um 22:28:06 Uhr:

... den TÜV Bericht zur Seite legen und bedenkenlos den Roller mit dem Original COC fahren...

Eine Registrierung ist eher unwahrscheinlich erfolgt, da der Scoot ja keine Zulassung hat, also auch nicht im Register deines Straßenverkehrsamtes geführt wird. Nur, wenn Du hingehst und sagst, Du möchtest neue Papiere, dann stellen sie dir diese aus. Ob das dann registriert wird ... eher unwahrscheinlich.

Der Roller war sicherlich mal eine Zeit als Mofa zugelassen und die Mofa-Betriebserlaubnis wurde wieder eingezogen. Mit etwas Geschick bekommt man es übrigens hin, zwei Betriebserlaubnisse, also 45er und 25er für einunddasselbe Rollerchen zu haben. War früher recht häufig, ist heutzutage aber selten geworden. Ich habe das z.B. bei einem Piaggio-Roller in meinem Haushalt. In Verkaufsanzeigen steht dann häufig "25er und 50er-Papiere"... Wen der Verkäufer die Mofa-Papiere gehabt hätte, hättest Du diese sicherlich dazu bekommen. Ebenso wenn es den Mofa-Drosselsatz noch gäbe...

Roller werden nicht "registriert". Theoretisch weiß das verkehrsamt gar nichts von deinem roller (außer es ist ein ddr roller und die Papiere wurden vom kba neu erstellt)

Es gelten die zuletzt ausgestellten Papiere.

Wenn er ab Werk 45kmh hatte und anschließend 25er Papiere vom TÜV erhalten hat, gelten natürlich die 25er. Wenn das Teil gedrosselt wurde und in den 45er Papieren nix durchgestrichen wurde, fällt es allerdings nicht auf, wenn du die 25er Papiere zur Ablage P legst, obwohl du dich theoretisch erneut um 45kmh Papiere bemühen müsstest.

Wir haben einen roller mit 2 verschiedene Papieren. Also 25 km und 45 km . Die haben wir dabei bekommen, plus Drosselsatz , versteht sich. Ist nicht schlecht. Mfgg

Ich hab auch 25er und 45er Betriebserlaubnis zu einem Roller.

Keine Ahnung, welche da zuerst oder zuletzt ausgestellt wurde, es gelten beide. Sowas kommt aber aktuell kaum noch vor, war früher aber üblich. Und selbstverständlich müssen Höchstgeschwindigkeit, Versicherung und Betriebserlaubnis dann zusammenpassen.

Zitat:

@mrsnow schrieb am 8. März 2017 um 01:29:51 Uhr:

25er Papiere vom TÜV erhalten hat

Was für Papiere? Heute bekommst Du vom TÜV nur noch die Umrüst-Bestätigung von 45 auf 25 und umgekehrt. Früher durfte der TÜV auch die Betriebserlaubnis dazu ausstellen. Das dürfte aber sehr lange her sein.

Also deckt sich die Lage beim TE mit der aktuellen Behörden-Linie. Es gibt immer häufiger nur noch eine aktuelle Betriebserlaubnis, weil die zweite eingezogen wird. Den Wisch vom TÜV vom TE kann man jedenfalls nicht als Mofa-Betriebserlaubnis bezeichnen.

Wenn Du heute mehrere Kinder hast und ein Roller mehrfach eine Zeit als Mofa und zwischendurch immer wieder als 45er/50er genutzt werden soll, ist das eine sehr teure Angelegenheit, wenn man da jedesmal zum TÜV und zum Straßenverkehrsamt dackeln und blechen muss.

Wie ist das eigentlich, kann man mit nem eingebauten drosselsatz und dem dazugehörigen tüv gutachten zur Zulassungsstelle und die 25er Papiere abholen und sagen, die alten Papiere sind verloren gegangen? Ich brauch kein Mofa, aber aus reiner neugier

Ja. Bei neuer 25er BE braucht da Amt dann aber einen Eigentumsnachweis/Bescheinigung, dass das Rollo nicht als gestohlen gemeldet wurde. Und Geld. Die Behörden tun ja nichts umsonst...

Das Rolli darf dabei Zuhause bleiben, den will das Amt nicht sehen.

am 8. März 2017 um 17:24

Bei uns hat die Zulassungsstelle die Nase voll, vom ständigen umschreiben. Daher gilt das zur normalen BE (45er Roller ) auch das abgestempelte Gutachten mit zuführen ist. Man bedenke aber das bei einen Mofa nicht nur der Drosselsatz, sonder auch die Mofatasche montiert sein muss. Diese muss verschraubt oder vernietet sein. Ansonsten ist alleine das Fehlen dieser Tasche, schon fahren ohne Fahrerlaubnis.

Zum Thema verlorene Papiere:

Du musst zur (bei uns) Zulassungsstelle und dir dort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung holen, diese belegt das das Fahrzeug nicht gestohlen und die Papiere nicht eingezogen wurden. Neue Papiere bekommst du dann vom Hersteller deines Rollers.

Der gibt dir dann 45er Papiere, wenn es von Werk aus kein Mofa war.

1, Ortnungs Amt. die schauen sich das teil an, und Schreiben sich die Daten auf. nach ca 2 Tagen bekommste eine Bescheinigung.

2 Damit wird eine KBA Bescheinigung Beantragt , ca 25 €

3, Mit der escheinigung zum TÜV , ca 60€

4, Damit zum Bürgeramt / Strassen Verkehsramt ca 25€

5 Fertig.

6, Mach dir eine KOPI. beim Nächsten mal ist es Billiger, nehmlich , keine Kosten. ausser je nach Polizei Kontrolle 10 €

aber lieber einen 10€ Schein als eine Woche und ca 110€ für neue Papiere besorgen.

Plus Freizeit auf wand. Unbezahlbar.

So mache ich es im Auto, LKW usw. also alles was ein Nummernschild hat. Denn dafür ist mir meine

Zeit zu Teuer.

mfg fritz

Genau, und wenn Du bei der Kontrolle kein Geld dabei hast, gibt dir die Polizei sogar noch 10 Euro, damit Du dir bei MacDoof etwas zum Essen kaufen kannst...

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