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5-Jahre Garantie auch bei EU-Neuwagen?

Kia
Themenstarteram 30. Juni 2008 um 8:48

Hallo,

Kia bietet ja eine recht lange Garantie an. Weiß hier jemand, ob dieses auch für EU-Neuwagen gilt?

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14 Antworten
am 30. Juni 2008 um 9:35

Theoretisch ja, manche Werkstätten verweigern sich aber gern, auf alle Fälle gibts keine Kulanz von Kia Deutschland, wenn Du ein EU-Import hast.

Gruß

Mal so in den Raum gestellt:

der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung sollte doch bekannt sein. Schaut euch doch bitte mal bei eurem Autohändler diesen Abschnitt genauer an. Ich möchte hier nicht auf einen bestimmten Hersteller und eventuelle Sonderlichkeiten hinweisen sondern nur auf den gravierenden Unterschied dieser beiden Begriffe. Die werden leider zu oft mißverstanden.

Das Thema Kulanz möchte ich garnicht anschneiden, da es bei manchen Herstellern ein Trauerspiel ist. Es gibt da keine generelle Regelung dafür.

Oft habe ich das Gefühl, daß die Kunden mit Garantieversprechen beim Kauf so schnell über den Tisch gezogen werden, daß sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden :eek:

Gruß Moary

am 30. Juni 2008 um 20:00

Also Kia bietet schon Garantie und nicht Gewährleistung.. Und die Werkstätten bekommen mininmale Bezahlung für diese Leistungen.

Wenn dann also ein Reimport da steht, ist bei manchen Autohäusern die Motivation kleiner, als wenn Sie selber das Auto verkauft haben.

Ist mir selber so gegangen, also ich mal nen Ford Mondeo 99 als Reimport geholt hatte. Da haben mich 2 Werkstätten sogar fortgeschickt, asl ich ne deutsche Anleitung wollte. "Schaun Sie zu, das Sie die da herbekommen, wo Sie das Auto gekauft haben".

Da kann man fast schon auf die Qualität einer Inspektion oder Garantie-Reparatur schließen.

Und Kulanz. Mir ist nach 1,5 Jahren damals die Wasserpumpe nach 60Tkm undicht geworden. Kein Weg für ne Kulanz. Um diese Zeit gabs nur 12 Monate Garantie.

 

Das Ganze nochmal im "Klartext" :D

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.

In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten 6 Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

Der Unterschied zu Garantie ist ein gravierender siehe:

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. :eek:Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt:eek:.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

* Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu

* Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.

Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird. Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen. Die gesetzlich zugelassene Garantie-Höchstdauer beträgt 30 Jahre. Eine „lebenslange Garantie“ ist – im Gegensatz zu den USA – in Deutschland und auch in den meisten Nachbarländern nicht zulässig.

 

Viel Spaß dabei

am 30. Juni 2008 um 21:32

Und was willst DU damit sagen?

Es ist nun mal GARANTIE, die Kia 5 Jahre gewährt... Nicht 2 Jahre Gewährleistung nach Deutschen Recht... auch wenn Du das nicht wahrhaben willst.

 

Zitat:

Original geschrieben von xxlarge

Und was willst DU damit sagen?

Es ist nun mal GARANTIE, die Kia 5 Jahre gewährt... Nicht 2 Jahre Gewährleistung nach Deutschen Recht... auch wenn Du das nicht wahrhaben willst.

Mir mußt du es ja nicht erklären sondern den Händlern die 50% der Garantieanträge zurückbekommen und dann die Segel streichen.... oder nach MTW-Manier in den Boden wachsen:D

am 30. Juni 2008 um 22:04

Ja, und eben deshalb der Hinweis, das man da bei Re-Import schon mal benachteiligt sein kann.

 

Zudem sich nach dem günstigen Zinssatz, den Kia hier zum Teil anbietet (1,99%), zum Teil die Differenz zwischen deutschen Wagen und Reimport auffrisst, da momentan ja Zinsen ab 5,99% von Kreditinstituten normal sind.

am 30. Juni 2008 um 22:48

Mein Nachbar hatte solchen Sorgen mal vor Jahren mit einem Opel. Reimport gekauft und bei der Opelwerkstatt "rausgeworfen" worden. Aber dank EU ist sowas zumindest nicht mehr rechtens.

Bei Kia habt Ihr einen deutlichen Vorteil, denn Kia Deutschland unterhält nicht nur Beziehungen zu Vertragshändlern die gerne einen Kia verkaufen möchten, sondern auch zu "Servicepartnern" die als Werkstätten geführt werden. Wo ihr Euren Kia in Rep. gebt ist Euch überlassen. Dem Servicepartner ist es sogar recht wenn Ihr mit dem EU Fahrzeug kommt, denn er verdient sowieso sein Geld. An seinen Verkaufen Autos kann er ja nix verdienen.

Allerdings gibt es auch SP die auch mit Kia handeln. Sei es indem sie selbst von Kia beziehen oder von einem "befreundeten Kia Händler" kaufen (und bei Insolvenz mit ihm unter gehen).

Jonas

Die Aussage von moary, Garantie sichere eine unbedingte Schadensersatzleistung zu, zeigt, dass er bestenfalls über rechtliches Halbwissen verfügt.

 

Eine Garantie beinhaltet  N I E  eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz. Schadensersatz kann es nur im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen geben.

 

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk

Die Aussage von moary, Garantie sichere eine unbedingte Schadensersatzleistung zu, zeigt, dass er bestenfalls über rechtliches Halbwissen verfügt.

Eine Garantie beinhaltet N I E eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz. Schadensersatz kann es nur im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen geben.

Da hast du leider recht was bestimmte Konsumgüter angeht :D ist aber keine Auslegung von mir :rolleyes:

Die Garantie ist eine europaweite und gilt auch so! Also auch für Importe. Ist aber nichts neues und mit der Gewährleistung hat das nichts zu tun und ist auch unerheblich.

Ansonsten sind die 5 Jahre aber nichts außergewöhnliches mehr, bieten viele andere Hersteller auch, nur meist gegen einen (relativ geringen) Aufpreis.

Vorsicht! Das, was da bei Opel als Garantie angeboten wird, ist keine Werksgarantie (außer die ersten beiden Jahre), sondern eine externe Garantieversicherung mit den üblichen Einschränkungen. Bei Fiat wiederrum sind die 5 Jahre Garantie tatsächlich Werksgarantie.

am 27. Juli 2008 um 7:53

Zitat:

Original geschrieben von Carsten Brauer

Vorsicht! Das, was da bei Opel als Garantie angeboten wird, ist keine Werksgarantie (außer die ersten beiden Jahre), sondern eine externe Garantieversicherung mit den üblichen Einschränkungen. Bei Fiat wiederrum sind die 5 Jahre Garantie tatsächlich Werksgarantie.

bin mir nicht sicher,bei Fiat ist es doch nur eine Funktionsgarantie oder?

Meines Wissens gibt es nur bei Kia echte 5 Jahre Herstellergarantie.

MfG

am 27. Juli 2008 um 15:15

Es sind ja jetzt sogar 7 Jahre Garantie (zumindest beim Sportage und Ceed) auf den Antriebsstrang (= alles vom Motor über Getriebe, bis zu den Antriebswellen, bis zu 150.000km) und 5 Jahre auf das gesamte Fahrzeug.

D.h. daß der Wagen über den gesamten "Finanzierungszeitraum" sozusagen abgesichert ist. Plus noch ca. 1500€ "Tankgeld" - das ist schon enorm.

Das wird den Verkauf sicherlich nochmals ankurbeln (auch bei Fiat, obwohl ich mir da auch nicht sicher bin, mit den 5 Jahren), zumal die "Premium-Hersteller" immer noch nur 2 Jahre, bestenfalls 3 anbieten.

Weitergehende, zusätzlich "kaufbare Garantien" sind keine Werksgarantien, sondern von irgendwelchen Versicherern, die mit den Herstellern zusammenarbeiten.

 

Ausserdem gilt die Garantie europaweit und verfällt auch nicht bei Weiterverkauf des Fahrzeugs! Aber wenn ich Händler wäre und da kämen dann Re-Importe an, würde ich auch so "reagieren", ist doch verständlich...

 

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