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5 Jahre Garantie - Bei Reimport Autos eine Farce?

Hyundai i20 1 (PB)
Themenstarteram 15. September 2015 um 8:59

Ab 01.01.2012 sollte ja die 5jahres Garantie bei Hyundai gelten.

Ich habe den i20 als Reimport am 01.02.2012 gekauft.

Edit:

EZ auf meinen Namen (Fahrzeugschein) am 08.02.2012, es gibt keine Vorbesitzer.

Nach der Zulassung wurde das Service-Heft weggeschickt, das Datum im Service-Heft ist IMHO Mitte 02.2012.

/Edit

Dann direkt in Deutschland bei Hyundai Deutschland registriert.

Letzte Woche war der Schlauch vom Tankstutzen zum Tank undicht und musste ersetzt werden. (Fahrzeug 3 Jahre und 6 Monate alt).

Hyundai Deutschland verweigert die Garantie, da das Fahrzeug ein Reimport ist. Es soll für Reimport Fahrzeuge nur eine 3jahres Garantie gelten.

Hat das schon jemand erlebt?

An wen kann man sich wenden?

MfG, Helmut

Beste Antwort im Thema

Und der Begriff "Reimport" macht auch keinen Sinn. Ist ein ganz normaler EU-Import.

Die Garantie gilt in der ganzen EU. Ich würde aber sagen, dass der Kollege vor mir recht hat. Wenn in den einzelnen EU Ländern andere Garantiemodelle umgesetzt werden, dann gilt immer das Modell des Auslieferungslandes.

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Meines Wissens gelten diejenigen WERKSgarantiebestimmungen am Auslieferungsort (also für Dich im Land, wo der Reimport hergekommen ist). Somit kann es gut sein, dass Du für Dein Auto nur eine dreijährige WERKSgarantie laufen hast.

Und der Begriff "Reimport" macht auch keinen Sinn. Ist ein ganz normaler EU-Import.

Die Garantie gilt in der ganzen EU. Ich würde aber sagen, dass der Kollege vor mir recht hat. Wenn in den einzelnen EU Ländern andere Garantiemodelle umgesetzt werden, dann gilt immer das Modell des Auslieferungslandes.

am 15. September 2015 um 16:27

Ich schließe mich 206driver an. Da hättest du beim Kauf mal lieber das Kleingedruckte lesen sollen. Garantiebedingungen müssten ja dabei gewesen sein.

Themenstarteram 16. September 2015 um 6:19

So noch ein paar Fakten:

Bau am 23.11.2011 in der Türkei.

Bestimmungsland Belgien.

EZ in Deutschland 08.02.2012

Übergabeinspektion laut Serviceheft am 01.03.2012

Belgien hatte laut Serviceheft 2012 noch keine 5Jahre Garantie. Also Alles o.k.

MfG, Helmut

Hallo,

dann hat sich das ja geklärt, auch wenn nicht zu deinem Vorteil.

Wir haben den neuen i20 als EU-Modell (Slowenien), auch bei ihm sind es 5 Jahre Garantie.

Gruß, rubbel 2

Ist da nicht ein Unterschied, wann die Garantie zu laufen beginnt ? Mein Zweitwagen I 10 / mir wurde gesagt, Beginn bei Lieferung in das Ursprungsland also hier 01/2015 / EZ als Tageszulassung in D 08/2015 / deshalb jetzt beim Kauf 01/16 noch 4 Jahre Restgarantie...und erste Inspektion vor Übergabe durch das AH, da 1. Jahr vorbei...

Das Problem bei EU-Importen ist, dass die Autos vorher im Ursprungsland zugelassen werden müssen, damit sie hier dann als Importwagen verkauft werden dürfen. In Deinem Fall wird es so sein, dass der i10 im Ursprungsland im Januar 2015 zugelassen wurde.

Die Garantiefrage muss man bei solchen Autos vor dem Kauf genau abklären. Sonst kann es da ggf. unliebsame Überraschungen geben.

am 1. Februar 2016 um 12:38

Zitat:

@daheim111 schrieb am 1. Februar 2016 um 12:59:19 Uhr:

Ist da nicht ein Unterschied, wann die Garantie zu laufen beginnt ? Mein Zweitwagen I 10 / mir wurde gesagt, Beginn bei Lieferung in das Ursprungsland also hier 01/2015 / EZ als Tageszulassung in D 08/2015 / deshalb jetzt beim Kauf 01/16 noch 4 Jahre Restgarantie...und erste Inspektion vor Übergabe durch das AH, da 1. Jahr vorbei...

Ist schon richtig so. Wenn das Auto 01/2015 in das Ursprungsland geliefert wurde und du ihn danach importierst, hat die Garantie schon 01/2015 angefangen.

Auch der Service ist dann 01/2016 fällig, auch wenn du ihn jetzt erst als "Neuwagen" gekauft hast. Es ist egal ob das Auto 1 Jahr fährt oder herumsteht, der Service muss jedes Jahr gemacht werden.

Hallo,

wir fahren den i20 als EU-Modell.

Es ist nicht so das er im Ausland zugelassen wurde, es ist eher so wie "Billie_SB" geschrieben hat, dass der Wagen zu diesem Zeitpunkt in das Ursprungsland geliefert wurde.

Zumindest war es auch bei unserem i20 so, dass die Garantie bereits lief (abhängig vom Stempel im Service-Heft), er selbst war aber ein Neuwagen.

Gruß, rubbel 2

EU-Modelle müssen im Ursprungsland bereits eine Zulassung gehabt haben. Sonst dürfen sie hier nicht als EU-Import verkauft werden. ;) Deswegen läuft auch die Garantie immer schon.

Zitat:

@Billie_SB schrieb am 1. Februar 2016 um 13:38:15 Uhr:

Zitat:

@daheim111 schrieb am 1. Februar 2016 um 12:59:19 Uhr:

Ist da nicht ein Unterschied, wann die Garantie zu laufen beginnt ? Mein Zweitwagen I 10 / mir wurde gesagt, Beginn bei Lieferung in das Ursprungsland also hier 01/2015 / EZ als Tageszulassung in D 08/2015 / deshalb jetzt beim Kauf 01/16 noch 4 Jahre Restgarantie...und erste Inspektion vor Übergabe durch das AH, da 1. Jahr vorbei...

Ist schon richtig so. Wenn das Auto 01/2015 in das Ursprungsland geliefert wurde und du ihn danach importierst, hat die Garantie schon 01/2015 angefangen.

Auch der Service ist dann 01/2016 fällig, auch wenn du ihn jetzt erst als "Neuwagen" gekauft hast. Es ist egal ob das Auto 1 Jahr fährt oder herumsteht, der Service muss jedes Jahr gemacht werden.

Klar / hab ihn trotz nur 150 km ja nicht als Neuwagen gekauft und der Service ging auf`s (Auto)Haus !

Hallo,

ich habe ihn als EU-Neuwagen ohne Zulassung im Ausland gekauft.

Gruß, rubbel 2

Moin,

ich habe mal bei dem Händler meines Vertrauens nachgefragt.

Wenn das EU-Fahrzeug im Ausland zugelassen war, wird ein entsprechender Stempel mit Zulassungsdatum auf der EWG-Übereinstimmungserklärung hinterlassen.

Wenn es sich um einen EU-Neuwagen handelt, bekommt man für die Zulassungsstelle eine schriftliche Bestätigung des Händlers, dass dieses Fahrzeug neu ist, keine Zulassung im Ausland erfolgte und somit auch keinerlei Fahrzeugpapiere vorhanden sind.

Einen schönen Tag wünscht rubbel 2

Zitat:

@rubbel2 schrieb am 3. Februar 2016 um 06:42:46 Uhr:

Moin,

ich habe mal bei dem Händler meines Vertrauens nachgefragt.

Wenn das EU-Fahrzeug im Ausland zugelassen war, wird ein entsprechender Stempel mit Zulassungsdatum auf der EWG-Übereinstimmungserklärung hinterlassen.

Wenn es sich um einen EU-Neuwagen handelt, bekommt man für die Zulassungsstelle eine schriftliche Bestätigung des Händlers, dass dieses Fahrzeug neu ist, keine Zulassung im Ausland erfolgte und somit auch keinerlei Fahrzeugpapiere vorhanden sind.

Einen schönen Tag wünscht rubbel 2

Aber trotzdem (?) beginnt die Garantiezeit mit Datum der Lieferung an den AH im Ausland ? Während die garantiebezogenen Serviceintervalle ab dem 1. Zul.datum in D zählen ? Zumindest hat man mir das so mitgeteilt...

Fakt: bei mir ist auf der COC ein Stempel von einer dt. Zul.stelle vom August 2015 d.h. er war tageszugelassen (?) / dennoch würde die Garantie auf 01/2015 bezogen gelten...was ist nun richtig ?

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