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5 Jahres Garantie erloschen durch Besuch in Freier Werkstatt des Vorbesitzers

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 6. Februar 2017 um 18:07

Moin!

seit 10 Tagen sind wir nun Besitzer eines B8 Avant 2.0 TDI Quattro EZ-2014 mit 71.000km. Wir haben das Fahrzeug bei Audi gekauft (400km weit weg von unserem Wohnort) mit einer laufenden Garantie bis 2019 bzw. 100.000km.

Der Verkäufer hat im Vorfeld im Vorfeld davon gesprochen, dass das Fahrzeug checkheftgeplegt ist. Bei der Probefahrt konnten wir das Checkheft nicht einsehen. Bei der Abholung hat er es uns gezeigt und mitgeteilt, dass der Wagen zur 60.000er in nicht bei einem Audipartner sondern in einen Freien Werkstatt war.

Daher hat er jetzt noch einmal einen ÖL und Kraftstoffilterwechsel bei 71.000km bekommen, damit die restlichen 2 Jahre Garantie nicht beeinflusst werden.

Komisch war mir das aber, auf mehrmaliger Nachfrage soll mir in keinem Fall daraus ein Steck gedreht werden.

Nun war ich beim Freundlichen in der nähe und mir wurde etwas ganz anderes dagelegt, besondern bei einem Motorschaden habe ich keine Kulanz zu erwarten.

Auf eine Stellnungname per Email am vergangenen Donnerstag hat der Verkäufer nicht geantwortet.

Ich habe vor den Kaufvertrag zu widerrufen (noch wäre ich in der Frist), damit sich dort jemand rührt und mir eine Lösung anbieten kann. Der Freundliche vor Ort hatte keine idee oder Lösung, die meinten das wird mir ehwig nachhängen.

Ich möchte das Fahrzeug behalten, doch das Thema möchte ich geklärt wissen auch wenn die Garantie nur noch 2 Jahre und 30.000km läuft, ich finde es dreist, dass das Fahrzeug unter falschen Tatsachen verkauft wurde.

Habt ihr noch Ratschläge für mich?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. März 2017 um 7:58

Moin zusammen!

nochmal kurz zusammengefasst, die Sache hat endlich ein Ende gefunden nachdem ich unbequem wurde und gefordert habe, dass die das Fahrzeug hier wieder abholen sollen.

Mir wird nun im Anschluss an meine Gesetzliche Gebrauchtwagengarantie eine normale Gebrauchtwagengarantie (1 Jahr) hinterher geworfen, außerdem gibt es 650€ vom Kaufpreis als Gutschrift. Für mich ok und ich bin Froh, dass das Thema endlich ein Ende hat...

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Vermutlich (das ist eine von mir behauptete Unterstellung) ist er wohl mehr km gefahren als angegeben worden. Wieviele km in jedem Jahr steht ja drinn, gibt es da gravierende Abweichungen?

Themenstarteram 6. Februar 2017 um 18:28

Wie meinst du das? Das Fahrzeug ist 71.000km gefahren vor zwei Vorbesitzern. 1x Sixt 1x eine Privatperson. Durch Kontaktaufnahme mit dem Vorbesitzer weiß ich, dass das Plausibel ist. Die Garantie läuft bis maximal 2019 bzw. 100.000km je nachdem was zuerst eintritt.

Sollte ich diese in Anspruch nehmen kann ich mich auf einen Streit einlassen, den ich laut Audi vor Ort nur verlieren kann.

richtig!

Da wirst du schlechte Karten haben..

wenn irgendein Defekt auftritt, wird dein :) schnell mit Rundumschlägen kommen, von wegen dass man das alles hätte "vorhersehen" können, wenn du nur immer schön brav zur Wartung gekommen wärst.

Und dafür können sie natürlich "bedauerlicherweise" keine Kulanz anbieten.

Du kannst nicht mit "evtl. Kulanz verweigerungen" argumentieren. Die sind eh freiwillig und audi ist nicht dafür bekannt, diese grosszügig zu gewähren. Du hast ja die Garantie von 2 Jahren. Daher ist es doch egal ob der wagen in einer freien gestempelt wurde. Der verkäufer war doch ehrlich und hat das sogar offen gesagt mit dem eintrag von der freien. Entspann dich und habe spass mit deinem wagen

Themenstarteram 6. Februar 2017 um 18:57

Eine Garantie verlängerte Garantie, die der Vorbesitzer für viel Geld gekauft hat, hat eigentlich nichts mt einer Kulanz zu tun. Wenn mir der Motor um die Ohren Fliegt dann ist dieser zu ersetzen, jedoch nur wenn man sich an die Servicespielgereln der Audi AG gehalten hat. Und genau das ist mein Problem...

Zitat:

@Audikaufberatung schrieb am 6. Februar 2017 um 19:07:37 Uhr:

Ich habe vor den Kaufvertrag zu widerrufen (noch wäre ich in der Frist)...

Auf welcher Rechtsgrundlage soll das geschehen?

Welche Frist meinst du dabei?

Du hast doch ehhhh gewährleistung vom Händler. In den ersten 6 monaten kannst alles an reps(ausser verschleissteile) geltend machen. Ich verstehe ehrlich gesagt immernoch nicht was du überhaupt mit deiner Beschwerde bezwecken willst. Willst du eine 7 jährige neuwagengarantie wie bei Kia? Du hast nen gebrauchten gekauft. Hast alle Zuwendungen, die man haben kann. Dir wurde der serviceeintrag von der freien nicht verheimlicht. Was erhoffst du dir eigentlich wenn alle von audi wäre... kulanz????? audi gibt sogut wie nie kulanz!

 

Und wer sagt , wenn der motor in der kulanzzeit um die ohren fliegt, dass er von audi zu ersetzen ist? Von dir und deinem Geld schon. Das ist aber bei jedem der fall. Heisst nicht automatisch, nur weil der wagen komplett audi gestempelt ist, dass du dann für lau nen neuen motor kriegst..... kulanz= freiwillig wie oft noch..... wenn der wagen top ist, dann freu dich drauf. Gibt leute, die kaufen von privat oder kundenauftrag vom Händler richtigen müll

Es geht hier erstmal nicht um Kulanz, sondern darum die Bedingungen der Garantie zu erfüllen, die noch 2 Jahre läuft.

Themenstarteram 6. Februar 2017 um 19:37

@jansen Audi gebrauchtwagenplus bietet ein 10 Tägiges Umtauschrecht zumdem wurde der Kauf per Fernabsatzgeschäft (Emailabwicklung) abgeschlossen in sofern habe könnte man sogar von einem 14 tägigen Widerrufsrecht ausgehen.

@Bigblock nochmal wir reden hier von einer Garantie bei der von 5 Jahre noch 2 Jahre laufen. Kulanz nicht gleich Garantie. Die noch 2 Jahre Restgarantie waren ausschlagebend für den Kauf, bei allen anderen Fahrzeugen, die wir uns bei Audi angesehen haben war keine laufende Garantie zu finde. Diese hätte je nach Modell für 1000-1500€ dazu bestellt werden müssen.

Mir wurde das Fahrzeug unter falscher Tatsache verkauft, genau und nur damit habe ich ein Problem. Denn diese Garantie ist zumindest laut Aussage des örtlichen Freundlichen nichts mehr wert, sofern es überspitzt gesagt nicht gerade um einen Quitschenden Sitz geht.

Zitat:

@Audikaufberatung schrieb am 6. Februar 2017 um 20:37:42 Uhr:

@jansen Audi gebrauchtwagenplus bietet ein 10 Tägiges Umtauschrecht zumdem wurde der Kauf per Fernabsatzgeschäft (Emailabwicklung) abgeschlossen in sofern habe könnte man sogar von einem 14 tägigen Widerrufsrecht ausgehen.

Aber Du warst doch da, hast eine Probefahrt gemacht und den Kaufvertrag unterschrieben. Bist du wirklich sicher, das dabei noch das Fernabsatzgeschäft gilt?

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, halte dich lieber an die 10 Tage von der GWplus.

Themenstarteram 6. Februar 2017 um 19:45

Heute laufen die 10 Tage ab, da ich keine Antwort erhalten habe und ich nicht weiß ob die das Problem einfach nur aussitzen wollen. Habe ich die Rückgabe per Email angekündigt sofern das nicht geklärt wird. Was ich aber eigendlich gar nicht will :-(.

Den Vertrag haben wir 2 Tage nach Probefahrt per Email bekommen und erst dann unterschrieben.

Und nur den Vertrag per Mail zugeschickt zu bekommen das reicht für das Fernabsatzgeschäft? Kann ich mir fast nicht vorstellen...

Der Hintergrund des Fernabsatzgeschäftes ist m.M.n. der Kauf von ungesehenen Waren um damit dem Verbraucher die Möglichkeit der Rückgabe der Ware nach dem ersten "Warenkontakt" zu ermöglichen.

Wenn Audi sich stur stellt, werden sie eine Rückgabeerklärung per email im Rahmen der GWplus nicht akzeptieren. Wie ist das denn vertraglich geregelt?

Themenstarteram 6. Februar 2017 um 20:01

Ich werde es sehen, ich erhoffe mit dadurch ja nur, dass die ihren Arsch bewegen. Ich bin ja Gesprächsbereit und will das Fahrzeug behalten.

O.k. Ich drücke die Daumen.

Auch für den Fall das keine Bewegung rein kommt, dass Du dann die Garantie nicht brauchen würdest.

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