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5 Monate Differenz zwischen Datum Erstzulassung und Serviceintervallanzeige

BMW 3er F30
Themenstarteram 12. März 2013 um 20:58

Guten Abend allerseits!

Ich habe vor ein paar Tagen meinen privat geleasten (36/30000) F30 320i in einer BMW Niederlassung abgeholt. Das Fahrzeug ist ein Vorführer, Erstzulassung Dezember 2012 mit gut 5.000 KM Laufleistung. Soweit alles prima, das Fahrzeug gefällt und es funktioniert alles erwartungsgemäß.

Was mir allerdings aufgestossen ist, ist das die Serviceintervallanzeige 30.000Km und 7/2014 als spätesten nächsten Servicetermin anzeigt. Meines Wissens ist das Ziel-Datum des Serviceintervalls nach Erstzulassung 24 Monate, also wäre 12/2014 und nicht 7/2014 der korrekte Termin.

Ich habe daraufhin meinen Verkäufer kontaktiert, welcher mir sagte, dass vermutlich bei der Erstauslieferung vergessen wurde das Datum der Anzeige zurückzusetzen und er wolle die Technik kontaktieren und mich dann zurückrufen.

Zusätzlich sagte er noch das es sein könne, dass der Wagen auf Halde gestanden habe oder auch in einem Verkaufsraum stand. Den Produktionsmonat 7/2012 teilte er mir ebenfalls noch mit was sich mit dem Termin der Serviceintervallanzeige 7/2014 deckt.

Der zugesagte Rückruf erfolgte auch, nun teilte mir der Verkäufer jedoch mit, dass dieses Rücksetzen der Anzeige aufgrund der fortgeschrittenen Zeit (technisch) nicht mehr möglich sei.

Mich stört hier weniger, dass der Wagen bereits in 7/2012 statt in 12/2012 produziert wurde. Mich stört vor allem, dass der Servicetermin nun 5 Monate früher ist und abhängig von meiner Fahrweise ich nun im Worst Case mit drei statt zwei Serviceterminen während des Leasings rechnen muss.

Kennt jemand von Euch hier die Rechtslage, sprich liegt ein Versäumnis der Niederlassung vor für die ich eine Korrektur oder eine Kompensation einfordern kann? Muss die Serviceanzeige auch am Erstzulassungsdatum starten oder kann diese vom Händler im Produktionsdatumsmonat belassen werden?

Ich hoffe noch auf eine kooperative Lösung durch die Niederlassung sofern technisch keine Korrektur der Anzeige vorgenommen werden kann, z.B. erste Inspektion gratis. Auf einen Rechtsstreit oder sontigen Zank möchte ich definitiv verzichten.

Danke für Meinungen

Gruss

Bonanza

Beste Antwort im Thema

Die Fakten wie sie sich mir darstellen: Du hast einen Leasingvertrag für ein Fahrzeug mit der Erstzulassung Dezember 2012. Nun stellt sich heraus, dass das Fahrzeug wesentlich früher produziert wurde. Es ist die Rede von 07/2012. Damit ist das zwar ein älteres Fahrzeug, jedoch existiert zunächst einmal kein Mangel. Es ist so, dass erst mit der Erstzulassung und nicht mit dem Produktionsdatum das Fahrzeug "auf die Welt kommt". Erst mit diesem Tag begint es zu altern - zumindest auf dem Papier.

Vergewissere dich selbst. Tippe mal die sieben letzten Zeichen der Fahrgestellnummer (findest du im Fahrzeugschein) auf http://bmwvin.com/ ein. Dort sieht du das exakte Produktionsdatum wie zum 02.07.2012. Wenn das Produktionsdatum und die Erstzulassung weit auseinander liegen, handelt es sich wahrscheinlich um ein Lagerfahrzeug, das zum Beispiel in Garching (bei München) auf der Halde stand oder um ein Ausstellungsfahrzeug ohne Zulassung und oder späterer Erstzulassung in 12/2012 usw. Und jetzt schau' mal in den Fahrzeugschein. Steht da 12/2012 als Erstzulassung, ist leider alles in Ordnung. Wenn da 07/2012 als Erstzulassung steht, handelt es um eine arglistige Täuschung, die nicht den Vertragskonditionen deines Leasingvertrags enstsprechen. Davon gehe ich aber nicht aus.

Egal, definitiv hat man dir einen älteren Gaul angedreht, wovon du nichts wissen konntest. Und offensichtlich hat man es dir auch verschwiegen. Das ist Fakt. Nun hast du einen Schaden erlitten. Das sind jedoch nur die erhöhten Kosten für völlig unvorhersehbare Servicetermine innerhalb der vereinbarten Leasing-Laufzeit. Du kannst leider nur um diese Kosten streiten. Und mit diesem Wissen im Gepäck, würde ich um ein Gespräch mit deinem Verkäufer bitten. Mach ihm deutlich, dass du das mit dir nicht machen lässt und verlange die Übernahme der Kosten für den zusätzlichen Servicetermin. Dazu musst du im Vorfeld überprüfen, ob es innerhalb der vereinbarten 30.000 km übrhaupt zu einem dritten Servicetermin kommt und welche Arbeiten dann bei dieser Kilometerleistung durchgeführt werden. Die sind leider unterschiedlich. Lass dir die volle Kostenübernahme bestätigen!

Sehr wichtig: Bei einem Leasingvertrag bitte alle Servicetermine peinlichst genau einhalten. Bist du auch nur einen Tag drüber, geht der Motor nicht kaputt oder das Auto aus. Doch das Überschreiten des Servicetermins wird in mehreren Steuergeräten deines F30 vermerkt sowie im Schlüssel (diese Fernbedienung) auch. Diese Fernbedienung ist dein elektronisches Serviceheft. Da die Daten auf mehreren Steuergeräten parallel gespeichert werden, ist dieses Verfahren für BMW im Vergleich zum Serviceheft in Papierform relativ fälschungssicher. Mit dem Autoschlüssel kann der Händler den geplanten Servicetermin sehen und auch sehen, wann er dann auch durchgeführt wurde. Warum ich noch diesen Absatz schreibe? Kommt es beispielsweise innerhalb der Leasingzeit zu einem Schaden und man kann dir nachweisen, dass du zu spät beim Service warst, kann dir dein Händler bzw. BMW eine Mitschuld am Schaden anhängen und dich an der Schadenshöhe beteiligen. Das ist leider alles schon passiert - rein rechtlich leider okay. BMW schützt sich so vor Autofahrern, die ihren Servicetermin absichtlich hinauszögern, prinzipiell nie machen oder immer wieder vergessen.

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32 Antworten
am 12. März 2013 um 21:36

Ich hätte jetzt mal (ohne Rechtskenntnisse) gesagt, dass du ihn doch einfach bis 12/14 fährst und dann der Service erfolgt? Das Auto bleibt ja nicht sofort stehen, wenn der Service nicht gemacht wurde. Er wurde ja nicht bewegt sondern stand ja möglicherweise in einem VK-Raum oder auf Halde, somit ist der Service doch verschiebbar - oder nicht?

Wenn ich total falsch liege, bitte nicht steinigen!! :)

MfG

Themenstarteram 12. März 2013 um 21:49

Gesteinigt wird hier niemand :)

Den Service muss ich 7/2014 machen lassen, ansonsten verstosse ich gegen die Bedingungen in meinem Leasingvertrag der ja ausdrücklich sagt es ist dann der Service zu machen, wenn die Serviceanzeige dies vorgibt.

Zitat:

Original geschrieben von Flipper2001

Gesteinigt wird hier niemand :)

Den Service muss ich 7/2014 machen lassen, ansonsten verstosse ich gegen die Bedingungen in meinem Leasingvertrag der ja ausdrücklich sagt es ist dann der Service zu machen, wenn die Serviceanzeige dies vorgibt.

Dann lass die doch zum Ausgleich einen Sonderpreis für den verfrühten Service machen. Vielleicht hast du bis dahin auch schon so viel km runter, dass er Service ohnehin fällig ist.

Mit den letzen 7 Stellen der FG-Nr. kann man das Produktionsdatum übrigens leicht herausfinden.

am 12. März 2013 um 22:00

Habe zum gleichen Thema hier auch eine Frage.

In den Zeitraum (kurz davor)als ich mein Fahrzeug bestellte, wollte ich um Wartezeit

zu verhindern ein neues Fahrzeug (was sofort verfügbar ist) beim Händler kaufen. Und so bin ich auf folgendes Fahrzeug gestoßen, was heute immer noch verfügbar ist und ich weiß auch warum. Habe mir dann doch ein Neufahrzeug nach meinen Wünschen bestellt, weil ein wunsch _konfi so zubekommen ist sehr schwer.

http://suchen.mobile.de/.../158187139.html?...

Das Fahrzeug ist von Produktion Datum 11/2011 !!! aber ohne Zulassung (habe angerufen).

Jetzt meine Frage, wenn das Fahrzeug jetzt theoretisch bis 11/2013 noch stehen sollte……

(24 Monate sind rum) dann muss ich zum Service, obwohl es noch keine 100km gelaufen ist.

Wenn ich das Fahrzeug theoretisch 11/2013 kaufen würde.

Auf die Antwort bin ich gespannt und hoffe ich kann die Antwort auf logischen Wege nachzuvollziehen kann.

Danke für eine Antwort.

Die Fakten wie sie sich mir darstellen: Du hast einen Leasingvertrag für ein Fahrzeug mit der Erstzulassung Dezember 2012. Nun stellt sich heraus, dass das Fahrzeug wesentlich früher produziert wurde. Es ist die Rede von 07/2012. Damit ist das zwar ein älteres Fahrzeug, jedoch existiert zunächst einmal kein Mangel. Es ist so, dass erst mit der Erstzulassung und nicht mit dem Produktionsdatum das Fahrzeug "auf die Welt kommt". Erst mit diesem Tag begint es zu altern - zumindest auf dem Papier.

Vergewissere dich selbst. Tippe mal die sieben letzten Zeichen der Fahrgestellnummer (findest du im Fahrzeugschein) auf http://bmwvin.com/ ein. Dort sieht du das exakte Produktionsdatum wie zum 02.07.2012. Wenn das Produktionsdatum und die Erstzulassung weit auseinander liegen, handelt es sich wahrscheinlich um ein Lagerfahrzeug, das zum Beispiel in Garching (bei München) auf der Halde stand oder um ein Ausstellungsfahrzeug ohne Zulassung und oder späterer Erstzulassung in 12/2012 usw. Und jetzt schau' mal in den Fahrzeugschein. Steht da 12/2012 als Erstzulassung, ist leider alles in Ordnung. Wenn da 07/2012 als Erstzulassung steht, handelt es um eine arglistige Täuschung, die nicht den Vertragskonditionen deines Leasingvertrags enstsprechen. Davon gehe ich aber nicht aus.

Egal, definitiv hat man dir einen älteren Gaul angedreht, wovon du nichts wissen konntest. Und offensichtlich hat man es dir auch verschwiegen. Das ist Fakt. Nun hast du einen Schaden erlitten. Das sind jedoch nur die erhöhten Kosten für völlig unvorhersehbare Servicetermine innerhalb der vereinbarten Leasing-Laufzeit. Du kannst leider nur um diese Kosten streiten. Und mit diesem Wissen im Gepäck, würde ich um ein Gespräch mit deinem Verkäufer bitten. Mach ihm deutlich, dass du das mit dir nicht machen lässt und verlange die Übernahme der Kosten für den zusätzlichen Servicetermin. Dazu musst du im Vorfeld überprüfen, ob es innerhalb der vereinbarten 30.000 km übrhaupt zu einem dritten Servicetermin kommt und welche Arbeiten dann bei dieser Kilometerleistung durchgeführt werden. Die sind leider unterschiedlich. Lass dir die volle Kostenübernahme bestätigen!

Sehr wichtig: Bei einem Leasingvertrag bitte alle Servicetermine peinlichst genau einhalten. Bist du auch nur einen Tag drüber, geht der Motor nicht kaputt oder das Auto aus. Doch das Überschreiten des Servicetermins wird in mehreren Steuergeräten deines F30 vermerkt sowie im Schlüssel (diese Fernbedienung) auch. Diese Fernbedienung ist dein elektronisches Serviceheft. Da die Daten auf mehreren Steuergeräten parallel gespeichert werden, ist dieses Verfahren für BMW im Vergleich zum Serviceheft in Papierform relativ fälschungssicher. Mit dem Autoschlüssel kann der Händler den geplanten Servicetermin sehen und auch sehen, wann er dann auch durchgeführt wurde. Warum ich noch diesen Absatz schreibe? Kommt es beispielsweise innerhalb der Leasingzeit zu einem Schaden und man kann dir nachweisen, dass du zu spät beim Service warst, kann dir dein Händler bzw. BMW eine Mitschuld am Schaden anhängen und dich an der Schadenshöhe beteiligen. Das ist leider alles schon passiert - rein rechtlich leider okay. BMW schützt sich so vor Autofahrern, die ihren Servicetermin absichtlich hinauszögern, prinzipiell nie machen oder immer wieder vergessen.

am 12. März 2013 um 22:13

Zitat:

Original geschrieben von F30328i

Sehr wichtig: Bei einem Leasingvertrag bitte alle Servicetermine peinlichst genau einhalten. Bist du auch nur einen Tag drüber, geht der Motor nicht kaputt oder das Auto aus. Doch das Überschreiten des Servicetermins wird in mehreren Steuergeräten deines F30 vermerkt sowie im Schlüssel (diese Fernbedienung) auch. Diese Fernbedienung ist dein elektronisches Serviceheft. Da die Daten auf mehreren Steuergeräten parallel gespeichert werden, ist dieses Verfahren für BMW im Vergleich zum Serviceheft in Papierform relativ fälschungssicher. Mit dem Autoschlüssel kann der Händler den geplanten Servicetermin sehen und auch sehen, wann er dann auch durchgeführt wurde. Warum ich noch diesen Absatz schreibe? Kommt es beispielsweise innerhalb der Leasingzeit zu einem Schaden und man kann dir nachweisen, dass du zu spät beim Service warst, kann dir dein Händler bzw. BMW eine Mitschuld am Schaden anhängen und dich an der Schadenshöhe beteiligen. Das ist leider alles schon passiert - rein rechtlich leider okay. BMW schützt sich so vor Autofahrern, die ihren Servicetermin absichtlich hinauszögern, prinzipiell nie machen oder immer wieder vergessen.

Danke, das wusste ich auch noch nicht. :)

MfG

am 12. März 2013 um 22:23

@F30328i

Könntest Du bitte auch meine Frage beantworten oben, als Rechtsexperte !

Und weiter, läuft Garantie auch nach 24 Monaten aus ohne Zulassung???

Bei vielen Herstellen gilt die Garantie ab Produktion Datum. Und bei BMW??

Weil der Händlel mit den besagten Fahrzeug ist ja kein Servicepartner von BMW

oder von NL BMW selbst !!

Danke für eine Antwort !

Themenstarteram 12. März 2013 um 22:26

Zitat:

Original geschrieben von F30328i

Die Fakten wie sie sich mir darstellen: Du hast einen Leasingvertrag für ein Fahrzeug mit der Erstzulassung Dezember 2012. Nun stellt sich heraus, dass das Fahrzeug wesentlich früher produziert wurde. Es ist die Rede von 07/2012. Damit ist das zwar ein älteres Fahrzeug, jedoch existiert zunächst einmal kein Mangel. Es ist so, dass erst mit der Erstzulassung und nicht mit dem Produktionsdatum das Fahrzeug "auf die Welt kommt". Erst mit diesem Tag begint es zu altern - zumindest auf dem Papier.

Vergewissere dich selbst. Tippe mal die sieben letzten Zeichen der Fahrgestellnummer (findest du im Fahrzeugschein) auf http://bmwvin.com/ ein. Dort sieht du das exakte Produktionsdatum wie zum 02.07.2012. Wenn das Produktionsdatum und die Erstzulassung weit auseinander liegen, handelt es sich wahrscheinlich um ein Lagerfahrzeug, das zum Beispiel in Garching (bei München) auf der Halde stand oder um ein Ausstellungsfahrzeug ohne Zulassung und oder späterer Erstzulassung in 12/2012 usw. Und jetzt schau' mal in den Fahrzeugschein. Steht da 12/2012 als Erstzulassung, ist leider alles in Ordnung. Wenn da 07/2012 als Erstzulassung steht, handelt es um eine arglistige Täuschung, die nicht den Vertragskonditionen deines Leasingvertrags enstsprechen. Davon gehe ich aber nicht aus.

Die Erstzulassung ist 12/2012 somit also alles i.O.

 

Zitat:

Egal, definitiv hat man dir einen älteren Gaul angedreht, wovon du nichts wissen konntest. Und offensichtlich hat man es dir auch verschwiegen. Das ist Fakt. Nun hast du einen Schaden erlitten. Das sind jedoch nur die erhöhten Kosten für völlig unvorhersehbare Servicetermine innerhalb der vereinbarten Leasing-Laufzeit. Du kannst leider nur um diese Kosten streiten. Und mit diesem Wissen im Gepäck, würde ich um ein Gespräch mit deinem Verkäufer bitten. Mach ihm deutlich, dass du das mit dir nicht machen lässt und verlange die Übernahme der Kosten für den zusätzlichen Servicetermin. Dazu musst du im Vorfeld überprüfen, ob es innerhalb der vereinbarten 30.000 km übrhaupt zu einem dritten Servicetermin kommt und welche Arbeiten dann bei dieser Kilometerleistung durchgeführt werden. Die sind leider unterschiedlich. Lass dir die volle Kostenübernahme bestätigen!

Das wäre für mich ein akzeptabler Kompromiss, mal sehen was BMW dazu sagt.

Wie gesagt, die fünf Monate Differenz zwischen Baudatum und EZ an sich stören mich nicht, es geht mir nur um mögliche höhere Kosten für einen dritten Service, die für mich so nicht erkennbar waren.

Zitat:

Original geschrieben von Marc25121971

@F30328i

Könntest Du bitte auch meine Frage beantworten oben, als Rechtsexperte !

Und weiter, läuft Garantie auch nach 24 Monaten aus ohne Zulassung???

Bei vielen Herstellen gilt die Garantie ab Produktion Datum. Und bei BMW??

Weil der Händlel mit den besagten Fahrzeug ist ja kein Servicepartner von BMW

oder von NL BMW selbst !!

Danke für eine Antwort !

Die Garantie oder Gewährleistung wie bei BMW Vertragshändlern beginnt hier am Tag der Zulassung auf den Kunden. Nur bei EU-Fahrzeugen oder Fahrzeugen, die nicht durch den Vertragshändler an den Endkunden ausgeliefert werden, beginnt sie i.d.R. an dem Tag an dem der BMW-Vertraghändler das Auto an wen auch immer ausliefert, auch wenn es dann noch nicht zugelassen ist.

Die Frage sei erlaubt, wo dieser 335i eigentlich herkommt.

Zitat:

Original geschrieben von Marc25121971

Habe zum gleichen Thema hier auch eine Frage.

In den Zeitraum (kurz davor)als ich mein Fahrzeug bestellte, wollte ich um Wartezeit

zu verhindern ein neues Fahrzeug (was sofort verfügbar ist) beim Händler kaufen. Und so bin ich auf folgendes Fahrzeug gestoßen, was heute immer noch verfügbar ist und ich weiß auch warum. Habe mir dann doch ein Neufahrzeug nach meinen Wünschen bestellt, weil ein wunsch _konfi so zubekommen ist sehr schwer.

http://suchen.mobile.de/.../158187139.html?...

Das Fahrzeug ist von Produktion Datum 11/2011 !!! aber ohne Zulassung (habe angerufen).

Jetzt meine Frage, wenn das Fahrzeug jetzt theoretisch bis 11/2013 noch stehen sollte……

(24 Monate sind rum) dann muss ich zum Service, obwohl es noch keine 100km gelaufen ist.

Wenn ich das Fahrzeug theoretisch 11/2013 kaufen würde.

Auf die Antwort bin ich gespannt und hoffe ich kann die Antwort auf logischen Wege nachzuvollziehen kann.

Danke für eine Antwort.

Also bei dem Fahrzeug auf mobile.de gibt es ein Bild von einem Reifen, worauf man mit viel Trickserei die DOT-Nummer herausarbeiten kann. Wenn die tatsächlich von diesem 335i stammt, dann passt das zu deiner Aussage mit dem Produktionsdatum 11/2011.

Nun zu deiner Frage: Du hast völlig Recht. Dann musst du gleich zum Service. Deswegen wird dieser 335i wohl auch als Gebrauchtwagen verkauft. Nach einer so langen Standzeit muss man das Auto aber definitiv durchchecken. Dem Käufer wünsche ich jetzt schon viel Spaß mit diesem Auto.

Vorweg: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von BMW. Nichts damit zu tun hat die Sachmängelhaftung. Die ist vom deutschen Staat vorgeschrieben. Die muss vom Verkäufer, also dem Händler, zwingend erfüllt werden. Bitte nicht verwechseln.

 

Mit den jungfräulichen 10 km sieht dieser weiße F30 wie ein Neuwagen aus, ist er aber nicht. Da dieser 335i nicht als Neuwagen, sondern als Gebrauchtwagen inseriert wird, sollte man zweimal hinschauen. Aber in Deutschland hat man dennoch eine Absicherung. Also, zwei Jahre ab Kauf des Neuwagens oder ab der Erstzulassung, in dem Fall ist das hier 01/2013, läuft die Sachmängelhaftung. Als Käufer kann man in der Zeit die gesetzlichen Ansprüche geltend machen - und das ohne Kilometerbeschränkung. Darüber hinaus gilt die Beweislastumkehr. Der Händler muss belegen, dass ein Fehler nicht schon bei der Fahrzeugübergabe vorlag. Kann er das nicht, trägt er den Schaden. Nach sechs Monaten wechselt allerdings die Beweislast. Ein weiterer Vorteil: Wo man das Auto warten lässt, ist egal - die Arbeiten müssen lediglich in dem Fall nach BMW-Vorgabe erfüllt werden.

Die Gewährleistungsansprüche tangiert das überhaupt nicht.

So und jetzt noch einige Zeilen zur Garantie. Da hat nicht nur BMW es sehr gerne zur Bedingung gemacht, dass der BMW in die BMW-Werkstatt muss. Seit dem Sommer 2010 ist das vorbei. Im neuen EU-Wettbewerbsrecht darf ein Hersteller wie BMW nicht mehr verlangen, dass ein Auto ausschließlich in einer Vertragswerkstatt gewartet wird. Das gilt aber nur für die freiwillig vom Hersteller gewährte Neuwagengarantie, jedoch überhaupt nicht für den Lack- oder den Durchrostungsschutz. Bei solchen Schäden, besser zur BMW-Vertragswerkstatt fahren. Alles ganz schön kompliziert, was?

Ich könnte jetzt noch mehr schreiben. Aber das muss jetzt reichen.

Aber nur noch schnell ein Tipp: Finger weg von so einem alten Kahn. Wenn der schon 17 Monate alt ist und erst 10 km gelaufen ist, können die Reifen vom langen Stehen, den Untergund kennt man ja nicht, Standschäden haben. Das kann man selbst noch nicht einmal erkennen. Zudem härten Reifen nach und nach aus und altern. Und da gibt es noch mehr Teile, die altern. Das darf man nicht vergessen. Ich empfinde den Preis für diesen BMW absolut überteuert. Zumindest im Inserat auf mobile.de sieht man keinen Hinweis auf das Produktionsdatum 11/2011. Das finde ich unfair. Das muss ja einer der ersten F30 gewesen sein - wahrscheinlich einer aus dem Werk in München.

Zitat:

Original geschrieben von Macintosh

 

Zitat:

Die Frage sei erlaubt, wo dieser 335i eigentlich herkommt.

Ein F30 mit dem Produktionsdatum 11/2011 kann eigentlich nur aus München kommen. Das Werk hat die weltweite Händler-Erstausstattung für den F30 produziert, bevor dann später Regensburg usw. anfingen den F30 auch zu bauen.

Hi,

ich gehe mal davon aus, dass dir insofern gar kein Schaden entsteht.

Du fährst 3 Jahre und 10 tkm pro Jahr?

Dann musst du während des Leasings einmal zum Öl-Service und einmal Bremsflüssigkeit tauschen. Bei deiner Nutzung dürfte das jeweils nach 2 Jahren sein. Bei dir jetzt dann 7/2014 anstelle 12/2014. Der nächste Service wäre dann in 7/2016. du gibst das Fhzg. aber schon 12/2015 wieder ab.

Von daher alles perfekt. Mich würde viel mehr stören, dass sie dir es nicht gesagt haben, dass der Wagen schon so lange stand.

Gruß

Jürgen

schon komisch. Ich hatte vor langer Zeit mal einen Vorführer von einem BMW Autohaus, da fiel mir auch erst nach dem Kauf auf, dass der Wagen zwischen Produktion und EZ ca. 6 Monate herumstand. Scheint wohl öfter vorzukommen.

Ich fand das damals ärgerlich. Es wurde nicht thematisiert, nur die EZ steht überall gross drauf. Irgendwann hab ich dann realisiert dass der Wagen mit der EZ eigentlich ein neueres (6-gang) Getriebe hätte haben sollen.

Zudem hatte der Wagen später mehrere Defekte am Motor. Obs am Vorführer lag weiss ich nicht, es war trotzdem mein erster und letzter Vorführer.

Themenstarteram 13. März 2013 um 6:41

Zitat:

Original geschrieben von Jürgen325

Hi,

ich gehe mal davon aus, dass dir insofern gar kein Schaden entsteht.

Du fährst 3 Jahre und 10 tkm pro Jahr?

Dann musst du während des Leasings einmal zum Öl-Service und einmal Bremsflüssigkeit tauschen. Bei deiner Nutzung dürfte das jeweils nach 2 Jahren sein. Bei dir jetzt dann 7/2014 anstelle 12/2014. Der nächste Service wäre dann in 7/2016. du gibst das Fhzg. aber schon 12/2015 wieder ab.

Von daher alles perfekt. Mich würde viel mehr stören, dass sie dir es nicht gesagt haben, dass der Wagen schon so lange stand.

Gruß

Jürgen

Hi,

die Rechnung ist nicht ganz korrekt, ich habe den Wagen ja gerade erst als Vorführer für 3 Jahre übernommen, also gebe ich den Wagen in 3/2016 zurück. Abhängig von meiner Fahrweise kann der Service durchaus auch schon eher sein, es gibt also schon die Möglichkeit, dass ich einen dritten Service haben könnte.

Gruss

 

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