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50/50 Regelung

Themenstarteram 11. August 2024 um 8:21

Hi.

Nach 2,5 Jahren hat meine KFZ Versicherung endlich auf meine Anfragen reagiert und wegen eines Bagatellschadens erst Ende Juli diesen Jahres die 50% an den Unfallgegner gezahlt.

Wie geht es weiter ? Fordert nun meine Versicherung meine 50% vom Unfallgegner oder muß ich da was tun?

Habe alle Verträge dort gekündigt, jetzt bekomme ich gar keine Antworten mehr ??

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29 Antworten

Um deinen Schaden musst du dich selbst kümmern. Ausnahme wäre, wenn die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen wurde. Dann kümmern die sich um den Regress, aber nur den reinen Fahrzeugschaden betreffend.

Mach deine Ansprüche also selbst bei der gegnerischen Versicherung geltend. Diese kann jedoch ggf. auch zu einer anderen Haftungsentscheidung kommen.

Je nach Schadenhöhe und falls eine Vollkasko besteht, wäre vielleicht noch eine Inanspruchnahme über via Quotenvorrecht interessant...

Themenstarteram 11. August 2024 um 10:32

Es bestand nur Teilkasko

Themenstarteram 11. August 2024 um 10:34

Ich habe noch nichts schriftliches über die Regulierung meiner kfz versicherung in der Hand.

Die reagieren nicht auf meine e-mails

Was wurde denn beschädigt und wie kam es dazu? Hast du zu deinem Schaden ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag / Fotos? Hast du die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht? Falls nicht solltest du in die Strümpfe kommen, weil die Verjährung sonst ein Thema werden könnte.

Themenstarteram 11. August 2024 um 10:49

Kleiner Bagatellschaden. Meine Tochter ist gefahren.

Alles schon direkt nach dem Unfall eingereicht. Erst 29.07.24 sehe ich beim einloggen in meiner Kfz versicherung das eine Regulierung stattfand. Und daß noch nicht vollständig abgeschlossen wurde.

Habe jetzt meine Roland Verkehrsrechtschutzversicherung eingeschaltet .

Ich hoffe die können mir weiterhelfen.

Danke euch erst mal für eure Antworten.

Themenstarteram 11. August 2024 um 10:51

Im März 2025 wären es 3 Jahre seit Unfall

Es erwartest du von deiner Versicherung? Du hattest keine VK, daher auch keine Ansprüche. Deinen eigenen Schaden musst du selbst bei der gegnerischen Versicherung einfordern. Hattest du das gemacht?

Ich frag mich wer da überhaupt 2.5 Jahre wartet sein Geld zu bekommen. Gab es ein Gerichtsverfahren und Urteil ?

Wenn du den Schaden bei der gegnerischen Versicherung gemeldet hast , Must du warten bis diese auch zahlen.

Aber anscheind haste nichts gemacht sondern nur den Schaden deiner eigenen Versicherung gemeldet?

Lies Dir doch einfach den Eingangsthread durch.

Der TE schreibt:

"Wie geht es weiter ? Fordert nun meine Versicherung meine 50% vom Unfallgegner oder muß ich da was tun?"

Geht doch eindeutig daraus hervor, dass er bislang noch keine Ansprüche gestellt hat.

Dann wird es aber Zeit, nur muss er die schon selbst von der gegnerischen Versicherung einfordern.

Nach 2,5 Jahren? Wie soll man da noch den eigenen Schaden feststellen.

Zitat:

@MB6767 schrieb am 11. August 2024 um 12:51:00 Uhr:

Im März 2025 wären es 3 Jahre seit Unfall

Verjährung der eigenen Ansprüche gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung tritt frühestens am 31.12.25 ein.

Also hat der Unfallgegner auch noch Zeit, Ansprüche zu 50:50 bei Deiner Versicherung anzumelden falls noch nicht geschehen .. ächz ...

Themenstarteram 12. August 2024 um 7:16

In meiner Versicherungs App sind um die 1200 Euro an Entschädigung eingetragen . Erst seit 29.juli 24. Das ist dich das Geld was an den Unfallgegner gezahlt wurde ,oder ? Wie gesagt hab noch nichts schriftliches. Versicherung hat alles erst auf Eis gelegt seit dem Unfall. Meine Anwältin der Rechtschutzversicherung hat damals schon alles bekommen was benötigt wurde. Das Auto habe ich dann so verkauft. Kostenvoranschlag war 783 Euro. Das möchte ich haben und Anwaltskosten. Selbstbeteiligung 250 Euro.

Das wird alles noch diesen Monat erledigt, wenn ich dann mal endlich von der KfZ Versicherung alles schwarz auf weiß habe.

Unmöglich diese Versicherung.

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