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50ccm und Autobahn und Co.

Themenstarteram 24. Juli 2013 um 5:35

Guten Morgen,

was tut Ihr, wenn Ihr unterwegs seid, eine Bundesstraße dabei die einzigste Verbindung darstellt und Ihr plötzlich an einer Kreuzung feststellt, daß es durch Streckenausbau und Co in der von Euch geplanten Richtung nur noch als Autobahn weitergeht? Wobei das freilich keine echte Autobahn ist, sondern eben nur die nunmehr ausgebaute Bundestraße mit einem Autobahnschild.

Mit dem Fahrrad käme man durch, da es einen durchgehenden Radweg für beide Richtungen gibt.

Von der Kreuzung zweigen 2 Straßen ab; eine führt quasi als Dauer-Sackgasse in einen anderen Ort, (kein Weiterkommen in die gewünschte Richtung), die andere geht in eine ganz andere Richtung und birgt einen erheblich größeren Umweg als der direkte Weg zurück.

Mit dem Fahrrad hab' ich nie darauf geachtet, bin die Strecke oft gefahren.

Aber Autobahn mit dem 50er? Ich bin umgekehrt; ist Lehrgeld, dieses Fleckchen sieht mich nicht mehr.

Was wäre Eure Reaktion?

ciao

Wauhoo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

was ja für Autobahn und Co die Mindestgeschwindigkeit darstellt?

zum einen gibt es KEINE mindestgeschwindigkeit auf bab & co...

...zum anderen beträgt die zum befahren auf bab & co, durch die bauart der fahrzeuge bestimmte höchstgeschwindigkeit mehr als 60 kmh!

ein 45 bzw. 50kmh roller darf diese straßen folglich NICHT nutzen!

Zitat:

Schau mal bspw. dabei auch auf Simson und Co, die ja legal 70 km/h fahren dürfen.

ich weiß zwar nicht, wo du deine ganzen zahlen herwürfelst, aber die 50ccm simsons dürfen meines wissens, max. 60kmh laufen - und damit auch NICHT auf die autobahn!

Zitat:

Kurios finde ich...

weißt du, was ich viel kurioser finde?

das jemand der offensichtlich über einen führerschein verfügt, anscheinend glaubt, er dürfe mit nem 50ccm roller auf die autobahn! :eek:

 

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am 24. Juli 2013 um 6:23

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Was wäre Eure Reaktion?

ist die frage jetzt ernst gemeint? :confused:

Das Autobahnschild (Zeichen 330.1) sagt "Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen".

Das Kraftfahrstrassenschild (Zeichen 331.1) sagt "Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Kraftfahrstraßen".

Das ist nicht das gleiche.

Es gibt Stellen, wo eine Einbahnstrasse (Auffahrt) plötzlich zur Kfz-Strasse wird, was man vorher schlichtweg nicht erkennen konnte.

Streng genommen müsste man nun auf Hilfe durch Polizei warten. Nur die darf temporär Anordnungen treffen, welche gewisse Verkehrsregeln ausser Kraft setzen.

Zurück schieben (Fußgänger können nicht "geisterfahren") wäre bei gefahrlosen Stellen noch eine Option. Wenden und rückwärtsfahren natürlich nicht.

Aber gäbe es einen begleitenden Radweg, führe ich wohl einfach dort weiter. Kostet standardmäßig 10€ und ist somit eine kleine Sünde.

Um auf einer Autobahn (z.B. A8 die oft dutzende Kilometer keinen Standstreifen hat) mit Fahrrad oder 50ccm zu fahren, müsste die Not schon sehr groß sein. ;)

Themenstarteram 24. Juli 2013 um 9:56

@tomS

Eine explizite "Auffahrt" hat es da nicht; die Kreuzung selber stellt an dieser Stelle die Trennung dar. Bis zur Kreuzung ist's eine normale Bundesstraße und ab gleich hinter der Kreuzung eine Bundesstraße mit Autobahnkennzeichen. (Denkt man sich die Kreuzung weg, führt die Straße ohne Knick gerade durch). Freilich bog ich vor der "Auffahrt" an der Kreuzung ab.

@MagirusDeutzUlm

Klar ist die Fragestellung ernstgemeint, immerhin gibt es doch genug 50ccm - Roller, die ihre 60 km/h fahren, was ja für Autobahn und Co die Mindestgeschwindigkeit darstellt? Schau mal bspw. dabei auch auf Simson und Co, die ja legal 70 km/h fahren dürfen.

Kurios finde ich hier mal wieder die Denke der Verkehrsplaner; da werden Radfahrer durch einen eigenen Weg berücksichtigt, (was ja voll ok ist), aber langsamere, motorisierte Verkehrsteilnehmer nicht, (was nicht ok ist), die können ja ruhig Megaumwege in Kauf nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

was ja für Autobahn und Co die Mindestgeschwindigkeit darstellt?

zum einen gibt es KEINE mindestgeschwindigkeit auf bab & co...

...zum anderen beträgt die zum befahren auf bab & co, durch die bauart der fahrzeuge bestimmte höchstgeschwindigkeit mehr als 60 kmh!

ein 45 bzw. 50kmh roller darf diese straßen folglich NICHT nutzen!

Zitat:

Schau mal bspw. dabei auch auf Simson und Co, die ja legal 70 km/h fahren dürfen.

ich weiß zwar nicht, wo du deine ganzen zahlen herwürfelst, aber die 50ccm simsons dürfen meines wissens, max. 60kmh laufen - und damit auch NICHT auf die autobahn!

Zitat:

Kurios finde ich...

weißt du, was ich viel kurioser finde?

das jemand der offensichtlich über einen führerschein verfügt, anscheinend glaubt, er dürfe mit nem 50ccm roller auf die autobahn! :eek:

 

Magirus hat prinzipiell Recht.

Wobei es z.B. den 50ccm Simson Sperber gibt/gab, ein 75km/h Leichtkraftrad und völlig StVO- und BAB-legal.

(Habe letzte Woche im Simson-Museum sogar eine 50ccm mit offiziellen 160km/h photographiert - natürlich eine alte Weltmeisterschaftsmaschine, in dem Zustand nicht strassentauglich.)

Zitat:

Original geschrieben von tomS

....Leichtkraftrad...

wir reden hier in dem thread doch von 50ccm rollern, die als kleinkraftrad eingestuft und mit der klasse 'b' bzw. 'am' zu fahren sind...

...der sperber ist da ein ganz anderes kaliber, das weder mit 'am' noch 'b' gefahren werden darf und auch ein richtiges kennzeichen benötigt!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wir reden hier in dem thread doch von 50ccm rollern, die als kleinkraftrad eingestuft und mit der klasse 'b' bzw. 'am' zu fahren sind...

Nur Kleinkraftrad? Habe ich im Threadtitel und Eröffnungsposting nicht gelesen. ;)

Themenstarteram 24. Juli 2013 um 17:38

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

zum einen gibt es KEINE mindestgeschwindigkeit auf bab & co...

Ok, ist im Bundesrecht so.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

weißt du, was ich viel kurioser finde?

das jemand der offensichtlich über einen führerschein verfügt, anscheinend glaubt, er dürfe mit nem 50ccm roller auf die autobahn! :eek:

Wieso "Glauben"? Selbst wenn es legitim wäre, würde ich Autobahn und Co nicht nutzen. Trotzdem dürfen doch Fragen danach legitim sein?

Übrigens: Wenn Du Dich mal danach durchs Web wühlen tätest, wärest Du vermutlich baff, wieviele Zeitgenossen sich damit befassen bzw. befasst haben. So klar und eindeutig scheinen also für viel Bürger die geltenden Reglungen nicht zu sein.

Damals, im Osten, gab es übrigens eine Mindestgeschwindigkleit, sofern ich jetzt nicht gänzlich daneben liege, von 50 km/h.

Zudem darf es mich doch verwundern, daß unsere bundesdeutschen bzw. EU-Verkehrsplaner nicht alle Verkehrsteilnehmer gleichwertig behandeln?

Und übrigens: "baurartbedingt" schaffen fast alle 50ccm Roller weit mehr als 50 km/h; Peugeot's Kisbee würde auch 80 km/h fahren, wenn man ihn denn auf Grund gesetzlicher, (also nicht: "bauartbedingter"), Regelungen so zügig fahren ließe.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Und übrigens: "baurartbedingt" schaffen fast alle 50ccm Roller weit mehr als 50 km/h;

Da hast Du eine andere Definition von bauartbedingt als der Gesetzgeber. Denn sonst dürften diejenigen die >60km/h schaffen (nicht wenige) ja doch auf die Kraftfahrstrasse/Autobahn.

Soweit ich weiß gibt es eine Geschwindigkeitsuntergrenze , und zwar 60 K/mh , oder hat sich da was geändert seit ich meinen Schein gemacht habe .

Nö, nichts geändert. Du weisst von Anfang an falsch. ;)

Als bbH sind mehr als 60km/h erforderlich:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html

Auch wenn manche dann doch nur 60km/h fahren dürfen, sie müssen zumindest (Granularität in den offiziellen Zulassungspapieren 1 km/h) schneller können.

Ich meinte nicht Fahrzeuge die unter 60 zugelassen sind . Sondern das man auf einer BAB , sofern kein Stau vorhanden ist , nicht langsamer als 60 fahren darf . Wohl wegen Unfallgefahr , weil keiner mit sowas rechnet .

Wo steht das? Bitte Link!

Und was ist mit vollbeladener Lkw bergauf und Schnee/Eis und Nacht/Nebel?

Ausserdem stehen auf der BAB oft Geschwindigkeitsbegrenzungen <60km/h wie z.B. 30km/h bei starken Verschwenkungen im Baustellenbereich.

Es gibt einzelne Urteile die eine unangepasst niedrige Geschwindigkeit sanktionieren. Grundlage z.B. ganz einfach §3 (2) StVO. Aber dafür muß erst jemand grundlos behindert werden.

Da können 60km/h dann auch zu wenig sein (AG Wilhelmshaven vom 29.10.2002, 6 C 602/02 I).

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

...Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Schau mal bspw. dabei auch auf Simson und Co, die ja legal 70 km/h fahren dürfen.

ich weiß zwar nicht, wo du deine ganzen zahlen herwürfelst, aber die 50ccm simsons dürfen meines wissens, max. 60kmh laufen - und damit auch NICHT auf die autobahn!

interressant!

ein Motorrad mit Anhänger darf nur 60 fahren!- FAKT

und darf es so auf die Autobahn - ja weil das Zugfahrzeug schneller fahren Könnte nur nicht darf....

ich bin übrigens genau in der Situation schon gewesen:

Bundesstraße wird zur BAB - ich bin damals weitergefahren... -

ich bin auch auf der Ostdeutschen BAB schon gefahren...

alex

PS - der TE weiß dass er nicht darf!- danach hat er auch nicht gefragt!- er hat gefragt was wir shcon gemacht haben - was wir tun würden!- ich bin damals weitergefahren bis zur ersten Abfahrt- ist aber keine Empfehlung!

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