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57Km/h zu schnell...

Themenstarteram 17. März 2005 um 21:42

Hi Leute,

ich bin während eines Überholvorgangs mit 117 km/h(abzgl. Toleranz) in einer 60 Zone ausserhalb geschlossener Ortschaften angelasert und rausgezogen worden.Heute ist der Bussgeldbescheid gekommen:350 €(!!!),3 Monate Fahrverbot und 4 Punkte!!!

Bei allen Online-Bussgeldrechnern kommt bei 57 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften eine Strafe von 150 €, 4 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.

Warum ist die Strafe in meinem Fall soo viel höher??Selbst innerhalb geschlossener Ortschaften wäre die Strafe viel geringer.Das kann doch nicht sein!?

Es wird sich auf einen § 41 Abs. 2 berufen,der anscheinend eine Straferhöhung vorsieht,da es sich um eine Lärmschutzzone von 6-22 Uhr mit Tempo 60 handelt.Könnt ihr mir weiterhelfen?Ich habe bisher 0 Punkte in Flensburg und bin nicht mehr in der Probezeit.Die Tat war am 20.02.05.

Vielen Dank für die Antworten im voraus.

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42 Antworten

sorry aber was soll man dazu sagen...

am 17. März 2005 um 21:46

also wenn das eine Larmschutzzone war kann es gut möglich sein aber am besten wär wenn du zu nem anwalt gehst und dir mal infos holst. 350€ plus 4points und 1 monat lappen weg ist schon krass.

Themenstarteram 17. März 2005 um 21:47

Es war ein Fehler,das sehe ich ja ein.Fahre sonst nie zu schnell..einmal..und man wird direkt erwischt.Aber warum ist die Strafe soviel höher,als im Netz steht??

Themenstarteram 17. März 2005 um 21:48

..es sind sogar 3 Monate Lappen weg...:confused:

er hat aber 3 monate fahrverbot bekommen

man, sowas ist aber auch mist, dass die dich erwischt haben, die wegelagerer :(

hoffe, du kommst da raus! verkehrsrechtschutz haste?

wennste rechtsschutz hast -> sowieso anwalt

ansonsten ma beim adac oder so anrufen ob das gerechtfertigt war

3 Monate ist doch ok. Ist immerhin fast doppelt so schnell gefahren, wie erlaubt.

Themenstarteram 17. März 2005 um 21:58

Jo,danke für die Antworten.Werd auf jeden Fall versuchen,die Strafe etwas zu mildern.Geld und Punkte sind nicht so wichtig..aber die 3 Monate...

Klar,Doofheit muß bestraft werden..aber nicht SO!

Würde es sich denn lohnen,wenn es hart auf hart kommt,das Auto in der Zeit abzumelden?

Zitat:

Original geschrieben von TommyGT

3 Monate ist doch ok. Ist immerhin fast doppelt so schnell gefahren, wie erlaubt.

dafür wars außerorts...

 

fahr mal innerorts das 3fache :D

am 17. März 2005 um 22:10

Re: 57Km/h zu schnell...

 

Zitat:

Original geschrieben von Staltery21

Warum ist die Strafe in meinem Fall soo viel höher??Selbst innerhalb geschlossener Ortschaften wäre die Strafe viel geringer.Das kann doch nicht sein!?

Es wird sich auf einen § 41 Abs. 2 berufen,der anscheinend eine Straferhöhung vorsieht,da es sich um eine Lärmschutzzone von 6-22 Uhr mit Tempo 60 handelt.

Der Lärmschutz könnte ein Grund sein.....Bestand dort ggf. auch noch zusätzlich ein Überholverbot?

Zitat:

Original geschrieben von Commander XXL

dafür wars außerorts...

 

fahr mal innerorts das 3fache :D

Nöö, hier muss man erstmal nen Ort suchen. Die sind soweit auseinander, da kann man auf der Landstraße heizen.

Natürlich lohnt sich das abzumelden!!So hast du wenigstens etwas davon....

Themenstarteram 17. März 2005 um 22:12

Ja,außerorts und schnurgerade Landstrasse..und hinter einem Baum standen sie...und dann 60er Zone.Man kann es auch übertreiben.

@commander

Dich will ich mal mit 150 übern Kuhdamm flitzen sehen ! Noch nie erwischt worden?Glückskind.

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