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5th Weeler

Themenstarteram 24. November 2020 um 9:10

Hallo zusammen.

Leider gibt es gerade bei diesem Thema viele Halbwarheiten, aber ich suche Fakten. Daher würde ich mich freuen, wenn,da,wirklich einer helfen kann.

Ich habe die alte Klasse 3, also CE und C1E, bin 56 Jahre und hab die ärztlichen Untersuchungen versäumt.darf also eine Zugmaschiene bis 7,5t fahren, dazu kommt ein Hänger. Das Gespann darf bei mir, nur noch max 12 t wiegen und 18 Meter lang sein.

Ich würde mit gerne erstmal einen VW Amarok holen, der später durch einen Tesla Pikup ausgetauscht wird. Auf den Sattel, soll ein

5th Weeler um die 12 Meter. Jetzt habe ich 5th Weeler gesehen, die in mein Beute Schema passen würden, wenn da nicht offene Fragen,rum scwirren,würden, auf die ich einfach zuviele Unterschiedliche und zum Teil gegensätzige Antworten bekommen habe.

Darf ich einen 5th Wheeler mit 3 Achsen ziehen? Ich habe CE und C1E.

Außerdem überlege ich den 5th Wheeler in Amerika zu kaufen und selber in Deutschland ein zu führen. Wie kriege ich den Wheeler hier hin? In einen Container passt so ein Teil bestimmt nicht. Und was ist mit der US Steuer, kroege ich die bei Ausfuhr wie in Deutschland erstattet? Fragen über Fragen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 24. November 2020 um 17:03:41 Uhr:

@reidi wer fährt schon privat einen 40 Tonner? In der Regel reichen schon 3,5 bis vielleicht 5 to. Da ist ein 7,5 to schon eher selten

Vielleicht gewinnt er im Lotto und kauft sich nen Liner mit 12 to :p

Was man hat,hat man :D

Ich würde meinen 2er nie hergeben.

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CE darfst du doch im Moment nicht fahren, du könntest den IMO aber noch für jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

Ansonsten könntest du deine Frage vom Straßenverkehrsamt beantworten lassen, dann hättest du eine verlässliche Antwort.

Kennst du die Seite:

https://www.5thwheeler.de/de/was-beachten

a) Wenn du deinen alten 3er Führerschein umtragen lässt, auf nen Kartenführerschein, was bei dir wenn du C1E hast bereits geschehen ist, dann müsste die Achsbeschränkung weggefallen sein.

b) Wenn du nen Amarok kaufst der wahrscheinlich max. 3,5 Tonnen zlGG hat und nen alten BE Führerschein hast, vor ich glaube 2013, dann hast du im BE ne Schlüsselnummer eingetragen die die Gewichtsbeschränkung aufhebt, darfst deinen 5th Wheeler m.E. dann sogar mit dem alten BE Führerschein fahren.

Die Aussage:

Zitat:

3. Darf ich einen Wohnauflieger mit meinen Führerschein ziehen?

" Wenn Sie zwischen 2500 und 7000 kg ziehen dürfen ist es kein Problem, es reicht ein PKW Führerschein.

Die Aussage ist falsch. Man braucht mindestens Führerscheinklasse BE und bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers über 3,5 Tonnen reicht die nur wenn sie vor -ich glaube 1.1.2013- erteilt wurde, ansonsten braucht man C1E.

So ein Anhänger dürfte um mit einem PKW Geländewagen bis 3,5 Tonnen gezogen zu werden maximal 5,75 Tonnen wiegen.

Der C1E gilt soweit ich weiß lebenslang ohne Einschränkung und muss auch nicht alle 5 Jahre verlängert werden. Zugmaschine bis 7,5 to + Anhänger insgesamt max 12 to

Aber Achtung! Es gibt noch eine Umschreibevariante des alten 3er Führerscheins, mit der darf man bis zu 18 to (Zugmaschine + Hänger) fahren, die muss jedoch alle 5 Jahre erneuert werden sonst verfällt der Schein

Was den BE betrifft weiß ich nicht genau, aber der ist ja nicht Thema, mit dem C1E aber bist du auf der sicheren Seite, zumindest wenn er aus dem alten 3er resultiert, also umgeschrieben wurde, Besitzstandsrecht.

Das alles ist doch nur noch massenhafter Größenwahn.

Aber wie heißt es noch mal?

Nach dem Höhenflug kommt der Fall.

Gruß

Themenstarteram 24. November 2020 um 11:12

Vielen Dank, dass ist auch der Stand denn ich hatte.

Also das mit den Test usw. braucht man nur im Gewerbe das heißt wenn du berufstätig bist als LKW. Fahrer must du zu Test. Wenn du im Privatenbereich fährst brauchst du es nicht. Da kannst du in Deutschland auf jeden Fall fahren. Hab den selben FS und hatte Privat noch nie Probleme bei einer Kontrolle. Nur wenn Ich jetzt wieder LKW fahren würde müßte ich auch zum Test.

Nein, du brauchst immer den medizinischen Test, egal, ob beruflich oder privat.

Die Tests (augenärztliches Gutachten und Einschätzung des Hausarztes) sind Pflicht für C/CE. Für "gewerblichen Gebrauch" brauchst Du dann noch verschiedene "Module" um LKW fahren zu dürfen; ohne die gibt es keine Fahrerkarte für den Fahrtenschreiber. ;)

Themenstarteram 24. November 2020 um 12:00

Privatfahrten sind generell von der Kontrollgerätepflicht ausgenommen, wenn denn ein rein privater Anlass nachgewiesen werden kann. Oft ist das Auslegungssache, aber alles, was irgendwie mit der Arbeit zusammenhängt (so auch die angesprochenen Fahrten von/zur Arbeit) wird häufig nicht als Privatfahrt anerkannt, wenn es mit dem Firmen-LKW gemacht wird.

 

Bei Fahrten mit KFZ über 7,5t muss allerdings generell ein Fahrtschreiber n. §57a StVZO betrieben werden, somit ist beim DKG zumindest "OUT" einzustellen.

Themenstarteram 24. November 2020 um 12:12

Zitat:

@borcamper schrieb am 24. November 2020 um 12:11:32 Uhr:

Das alles ist doch nur noch massenhafter Größenwahn.

Aber wie heißt es noch mal?

Nach dem Höhenflug kommt der Fall.

Gruß

Gehts noch? Nur weil ein Wohnmobil oder normaler Wohnwagen innerhalb der Deutschen Norm liegt? Wir werden dauerhaft von Finnland bis Marokko unterweg sein. Und da das Fahrverhalten mit ein 5th Wheeler wesendlich sicherer ist als mit einem PKW - Wohnwagengespann, fällt die Wahl recht leicht.

Nur schade das Neider und Hater sich auch hier hin verlaufen.

Themenstarteram 24. November 2020 um 12:20

Zitat:

@4Takt schrieb am 24. November 2020 um 12:39:06 Uhr:

Nein, du brauchst immer den medizinischen Test, egal, ob beruflich oder privat.

Das ist richtg. Mit positiven Gutachten darf man über die 50 weiterhin Total 19,5 t fahren. Und ohne Gutachten bleibt es dauerhaft bei 12t. aber eas reicht vollkommen. Wenn man den Pickup mit ca. 3,5 t rechnet, bleiben für denn Wheeler ja theoretisch immer noch 8,5t, wobei dann aber ein durchgängiges Bremssystem verbaut sein muss.

....und der Pickup muss das nötige Zuggesamtgewicht mitbringen.

Mit deutscher bzw. europäischer Zulassung darf mein Ränger max. 6 t als Zug auf die Waage bringen.

Zitat:

@4Takt schrieb am 24. November 2020 um 12:39:06 Uhr:

Nein, du brauchst immer den medizinischen Test, egal, ob beruflich oder privat.

Nicht bei 7,5 to mit umgeschriebenen 3er auf C1E und max 12 to gesamt, also mit Hänger und nur um den geht es.

Wenn der CE vorhanden ist würde ich den auch aktivieren.

Die paar Euros, 80€ Augengutachten und ca.50€ beim Doktor,mein Hausarzt hat es gratis gemacht.

Und noch die paar Euros beim Amt.

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