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60tKM Ventile einstellen - Gewährleistung?

Themenstarteram 26. Juli 2010 um 6:19

Guten Morgen allerseits!

Da es sich um meinen Ersten Beitrag handelt möchte ich mein Wagen kurz vorstellen. Ich bin Besitzer eines FoFo 1.8l Titanium. Gekauft wurde das Fahrzeug neu im November 2008 und vom Autohaus auf Gas (StarGas) umgerüstet. Die Gasanlage wurde bereits im Kaufvertrag festgehalten und vor der Übergabe an mich eingebaut.

Nun müssen nach 60.000KM erstmals die Ventile neu eingestellt werden. Ob Ventile verbrannt sind oder wieviel die Abweichung beträgt weis man noch nicht.

Meine Frage an Euch:

Besteht durch den Kaufvertrag der beide Produkte beinhaltet (Fahrzeug und Gasanlage) eine Gewährleistung, sodass die Reperatur eventuell vom Autohaus getragen werden muss? Es besteht ja in der Regel eine Gewährleistung von zwei Jahren.

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11 Antworten
am 26. Juli 2010 um 7:31

Du hast eine 2 jährige Garantie auf Dein Auto, diese gibt Dir der Hersteller, nicht das Autohaus. Und der Hersteller hat Dir keine Gasanlage verkauft.

Wenn Du im Nachhinein eine Gasanlage verbauen läßt (völlig egal, ob die nun im Kaufvertrag mit Deinem Händler mit drinsteht), ist dafür derjenige verantwortlich, der Dir diese verbaut hat. Das bedeutet, wenn Du vom Händler, der Dir das Ding verbaut hat, eine separate Garantie auf die Gasanlage hast (die Anlage selbst ist selbstverständlich in der Herstellergarantie von Ford auch nicht enthalten), und diese beinhaltet auch Motorschäden, dann hast Du gute Karten, ansonsten eher nicht.

Themenstarteram 26. Juli 2010 um 9:32

Lass mal die Garantie aus dem Spiel darum geht es nicht. Mit Autohaus habe ich ja den Händler gemeint, der mit dieses Paket (Fahrzeug inkl. Gasanlage) neu verkauft hat.

Fakt ist es gibt einen Kaufvertrag mit zwei Komponenten. Das Zusammenspiel beider Komponenten sollte doch durch die Gewährleistung für zwei Jahre abgesichert sein oder seh ich das falsch.

Das Ford die Reperatur nicht als Garantiefall annimmt ist klar und der Gasanlagenhersteller ebenso.

Hallo,

generell gilt:

"Einstell und Wartungsarbeiten sind von der Garantie ausgeschlossen".

 

Bei meinem waren die Ventile ab Werk verkehrt eingestellt und das im reinen Benzinbetrieb ohne Autogas. Bei 18 Monaten / 27.000 Km.

Natürlich durfte ich die 650 euro selbst bezahlen.

Ich sage nochmal Vielen Dank Ford für die 4 Jahre Garantie die ich mir für 600 euro gekauft habe.

 

Ich denke das wird dir leider niemand bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von roxin09

Hallo,

generell gilt:

"Einstell und Wartungsarbeiten sind von der Garantie ausgeschlossen".

 

Bei meinem waren die Ventile ab Werk verkehrt eingestellt und das im reinen Benzinbetrieb ohne Autogas. Bei 18 Monaten / 27.000 Km.

Natürlich durfte ich die 650 euro selbst bezahlen.

Ich sage nochmal Vielen Dank Ford für die 4 Jahre Garantie die ich mir für 600 euro gekauft habe.

 

Ich denke das wird dir leider niemand bezahlen.

Diese Ausnahme hätte ich in diesem Fall aber nicht gelten lassen. Mit Einstell- und Wartungsarbeiten können nur jene Arbeiten gemeint sein, die standardmäßig im Rahmen der Serviceintervalle geprüft werden. Bei Dir lag ein klarer Sachmangel vor, der hätte unter die Gewährleistung fallen müssen.

Falls es aber beim nachträglichen Einbau einer Gasanlage erforderlich ist, die Ventile alle 60.000 km einzustellen, so wird das kein Händler dieser Welt übernehmen.

Themenstarteram 26. Juli 2010 um 16:23

Regulär soll das Ventilspiel nicht alle 60.000 neu eingestellt werden. Es steht lediglich im Serviceheft, dass bei jeder Wartung das Ventilspiel geprüft werden soll.

Wenn du erst nach 60Tkm nach den Ventilen sehen läßt bist du aber sehr mutig .

Bei Gasbetrieb sollte man das max. alle 30Tkm machen .

Fährst du mit Flashlube oder ohne ? Mich würden die Istwertte deiner Ventile nach 60.000km interessieren .

Gruß,Heiko

( Focus 2.0 mit Prins LPG Anlage )

Themenstarteram 27. Juli 2010 um 9:11

Nein... Das Ventilspiel wird regulär alle 20.000 (jede Inspektion) gem. Serviceheft geprüft. Bei der 60.000 Durchsicht wurde dieses wieder geprüft und eben festgestellt, dass es nicht mehr stimmt und neu eingestellt werden muss.

Ja ich habe ein FlasLupe System verbaut.

Im Normalfall wird das Ventilspiel beim 1.8 überhaupt nicht geprüft, der Ventiltrieb ist wartungsfrei. Wenn der Händler es bei jeder Inspektion macht, weil er eine Gasanlage verbaut hat, ist das eine Zusatzleistung, die diesem Umstand Rechnung trägt (und Dir evtl. separat in Rechnung gestellt wird). Regulärer Wartungsumfang ist es nicht.

Ob die Einstellung Deines Ventilspiels nun Teil irgendeiner Gewährleistung ist, hängt ziemlich stark von den individuellen Bedingungen Deines speziellen Kaufvertrages ab, d.h. zu welchen Leistungen sich der Händler im Zuge des nachträglichen Gasumbaus verpflichtet hat. Im Normalfall hast Du eine gesetzliche Garantie des Fahrzeugherstellers auf das Fahrzeug, und eine des Gasanlagenherstellers auf die Gasanlage. Beide beinhalten normalerweise solche Folgeschäden nicht.

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 8:23

Nochmal...

Nicht die Durchsicht vom Fahrzeug, sondern die seperate Durchsicht der Gasanlge verlangt gem. Serviceheft eine Prüfung des Ventilspiels (egal in welchem Fahrzeug sie verbaut wurde)!

Ich möchte hier auch nochmal erwähnen das mir klar ist, dass dieses nötige einstellen der Ventile unter keine Garatie fällt. Es geht mir lediglich darum ob der Händler für den entstandenen Schaden auf Grund der bestehenden Gewährleistung des Kaufvertrages aufkommen muss.

am 28. Juli 2010 um 9:31

Und nochmal.... da so ein Fall von keiner der normalen Garantien abgedeckt wird, hängt es eben davon ab, was in Deinem speziellen Kaufvertrag zu den Pflichten des Händlers drinsteht. Das wird Dir niemand sagen können, der diesen Vertrag nicht kennt.

Im Normalfall deckt auch eine Gewährleistung keinerlei Folgeschäden ab, sondern nur die Teile die der Händler Dir eingebaut hat. Wenn Du z.B. ein Sportfahrwerk einbaust, wird Dir kein Händler der Welt einen einseitig abgefahrenen Reifen ersetzen. Wenn Du Dir irgendein Plüschvieh an den Spiegel hängst, wirst Du auch keinen verantwortlich machen können, wenn davon der Spiegel abfällt. Und genau so verhält sich das auch, wenn eine Gasanlage irgendwelche Folgeschäden verursacht. Es sei denn, Du hast einen speziellen Passus darüber in Deinem Kaufvertrag. Aber den kennst eben nur Du selbstl

Hallo,

falls der Focus ein 1.8 Flexifuel ist, so steht eine Überprüfung und ggf. Einstellung der Ventile aber

im Wartungsplan! (etis Ford)

Hier ist der Hinweis dazu!

Gruß Alex

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