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640d F12: Aufkleber 240 km/h V-Max im Cabrio?
Hallo zusammen,
auf der Windschutzscheibe meines F12 640d Cabrio klebt ein kleiner Aufkleber mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 240 km/h. Ist das bei Euch auch der Fall? Bin schon schneller mit dem Wagen gefahren, bevor ich den Aufkleber entdeckt hatte - natürlich mit geschlossenem Verdeck. Und nun frage ich mich, ob das ein "offizieller" Aufkleber von BMW ist oder ob bei dem Wagen vielleicht schon einmal die Windschutzscheibe getauscht worden ist.
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8 Antworten
Diese Aufkleber werden verwendet wenn man zum Beispiel Winterräder montiert die für eine geringere Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sind als das Fahrzeug erreichen kann. Mit dem der Windschutzscheibe hat das nichts zu tun.
Am besten mal nachschauen welchen Geschwindigkeitsindex die Reifen haben.
Soweit ich weiß gibt es nur Winterräder bis max. 240 km/h und nicht schneller. Diese haben den Geschwindigkeitsindex "V".
Ne, gibt es auch mit höheren Index.
Zitat:
@Vr6667 schrieb am 3. September 2024 um 12:52:48 Uhr:
Diese Aufkleber werden verwendet wenn man zum Beispiel Winterräder montiert die für eine geringere Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sind als das Fahrzeug erreichen kann. Mit dem der Windschutzscheibe hat das nichts zu tun.
Am besten mal nachschauen welchen Geschwindigkeitsindex die Reifen haben.
Ah, dann bin ich beruhigt. Vielen Dank!
Zitat:
@A8NSLIDELUXE schrieb am 3. September 2024 um 12:40:43 Uhr:
Bin schon schneller mit dem Wagen gefahren...
Hattest du bei diesen Fahrten Reifen mit dem dafür erforderlichen Geschwindigkeitsindex montiert?
Ja, ich fahre Y-Reifen. Den Aufkleber kann ich daher ignorieren.
Auf diese blöden Aufkleber besteht der TÜV wenn man zur untersuchung kommt und man Winterreifen drauf hat und die eingetragene Geschwindigkeit im Fahrzeug höher ist.
Der 640d ist aus 2016 damit sollte auch die Geschwindigkeitswarnung im Control Display (iDrive) einstellbar sein. Wichtig, das gilt ohnehin nur für die Winterbereifung.
Aber so braucht man dann auch keinen Aufkleber, wenn der Geschwindigkeitsindex der Winterreifen geringer als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h ist. (§ 36 Abs. 5 Nr. 1 Bst. b StVZO).
Auszug § 36 StVZO:
Zitat:
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. ...
(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,...
(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder ..., deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Für Sommerreifen braucht es ohnehin einen Geschwindigkeitsindex von W bzw. Y (mit entsprechenden Traglastindizes) durch die 250 km/h beim 640d.
Edit: ...man muss natürlich dann als Warnschwelle ein bisschen darunter gehen. Ich gehe bspw. auf 235 km/h, so dass der Warnton rechtzeitig vor den 240 km/h (V) kommt.