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6N - 3. Bremsleuchte in blau?
Jungs wo bekomme ich sowas her?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TaReeQ
Ok, also langsam machts kein Spass mehr, ich hab in meinem letzten Beitrag klargemacht das ich das Risiko eingehe, und ich krieg immer noch Gegenargumente, warum ich es nicht tun sollte.
Noch einmal:
Die Bremsleuchte wird an einem Showcar angebracht!! Ok?? Besser so??
Man, man.... Ich glaube hier gibts Leute, die den ganzen Tag hier rumeiern, um jemanden zu finden, den sie vor den Kopf stossen können.
Ich bin echt enttäuscht..........................................
Sind schon wieder Ferien oder was machen die geistig verwirrten Quäker hier
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22 Antworten
Gibts nicht.
Und wenn es sowas geben würde, wäre es nicht erlaubt.....
Wow ihr macht einem ja echt gute Laune
Hmmm weiss vielleicht jemand wie ich an sowas rankomme?
du koenntest es eslber machen... aber was bringts? Du kriegst es niemals eingetragen und wenn dich damit jemand erwischt... auffaelliger gehts doch gar nicht?!!
Da hast du vielleicht Recht, aber lass das mal meine Sorge sein. Wie soll ich das Plastik denn blau färben?
Hmm vielleicht ne Klarglas Bremsleuchte besorgen vom Golf V und dann blaue Folie draufkleben?
Wenns unbedingt sein, muss dann mit blauen LEDs, alles andere wäre albern.
Im öffentlichen Straßenverkehr ist dein Auto mit sowas aber schneller stillgelegt als du Piep sagen kannst. Und ein saftiges Bußgeld gibts auch noch. Die Farbe blau ist im Rahme der Fahrzeugbeleuchtung einzig den Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr usw. vorbehalten.
Die Modifikation von sicherheitsrelevanten Teilen, wie der Bremsleucht bringt aber alleine schon genug Punkte. Ich hoffe also, dass das ganze nur für ein Show&Shine Fahrzeug ohne Zulassung gebastelt wird.
ist das bei der 3.bremsleuchte nicht egal?
ich meine...mein polo zum beispiel hat KEINE 3.bremsleucht!
und wenn er die 3.bremsleuchte jetzt umfunktioniert zu einem blauen licht, das blau leuchtet, ist das doch sein ding oder nich?
könnte er doch unter innenraumbeleuchtung laufen lassen?
mein fußraumbeleuchtung stört ja auch niemanden?
@ltotheb
wenn man eine 3. Bremsleuchte hat, dann muss sie rot leuchten, alles andere ist nicht erlaubt.
Und Fussraumbeleuchtung ist übrigens auch nicht erlaubt.....auf jeden Fall während der Fahrt ist das nicht erlaubt.....
Zitat:
Original geschrieben von ltotheb
ist das bei der 3.bremsleuchte nicht egal?
ich meine...mein polo zum beispiel hat KEINE 3.bremsleucht!
und wenn er die 3.bremsleuchte jetzt umfunktioniert zu einem blauen licht, das blau leuchtet, ist das doch sein ding oder nich?
könnte er doch unter innenraumbeleuchtung laufen lassen?
mein fußraumbeleuchtung stört ja auch niemanden?
Zunächst mal darf gar kein blaues Licht aus dem Auto nach draußen leuchten. Das, was man manchmal bei LKW in der Scheibe blau leuchten sieht, ist auch verboten, es kann halt nur nicht überall kontrolliert werden. Wenn du mit dem PKW aber täglich durch die Stadt fährst, dann würde ich sagen, dauert es nicht länger als eine Woche bis die Grünen (neuerdings Blauen) dein Auto aus dem Verkehr gezogen, mindestens aber das blaue Licht haben.
Die Dritte Bremsleuchte ist zudem bei neu zugelassenen Fahrzeugen ab einem bestimmten Baujahr (irgend wann gegen Ende der 90er) Pflicht. Bei einem Fahrzeug, dass eine 3. Bremsleuchte ab Werk hat, darf diese nicht mehr entfernt werden. Zudem gibt es für Aussehen, Form, Farbe, Helligkeit und Position der 3. Bremsleuchte sehr genaue und strenge Vorschriften, und blau leuchten gehört definitiv nicht dazu.
Zitat:
Original geschrieben von red6n
Und Fussraumbeleuchtung ist übrigens auch nicht erlaubt.....auf jeden Fall während der Fahrt ist das nicht erlaubt.....
Stimmt so nicht ganz. Im aktuellen Audi A6 ist sie auch während der Fahr an. Sie darf jedoch nicht stören (blenden) und schon gar nicht so hell sein, dass sie nach draußen leuchtet (also quasi den ganzen Wagen ausleuchtet). Es ist also nur ein ganz dezentes Minimallicht während der Fahrt erlaubt.
@Jared
aber hier ist mit Sicherheit nicht die Rede gewesen von originaler Fussraumbeleuchtung, sondern von solchen Neonröhren......und die Teile sind mit Sicherheit zu grell....
Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten & Warnungen, ich weiss das wirklich zu schätzen!
An meinem Polo war früher mal ne blaue BL (Bremsleuchte) dran, ob Ihr mir glaubt oder nicht! Diese wurde aber geklaut und mir ist es ein Rätsel wo dieses Ding her kam?! Obs vielleicht Zubehör war a la Colour Concept?! Keine Ahnung.
Um mal Licht ins Dunkel zu bringen, die Beleuchtung war schon rot, lediglich die Plexischeibe sollte blau transparent sein.
MfG
TaReeQ
Also was es gibt sind normale blaue Rückleuchten (also transparent blaue gefärbte Kunstsoffabdeckung). Die leuchten dann weiterhin rot und und werden vom Hersteller so geliefert. Eine 3. Bremsleuchte mit belauer Streuscheibe habe ich aber noch nicht gesehen. Das Problem am "selbermachen" ist vor allem, dass du die Beleuchtungsanlage nicht selbst verändern darfst. Du darfst nu geprüfte und zugelassene Teile im Originalzustand einbauen. Dass die Teile gebprüft sind, erkennst du der E-nummer auf dem Teil (E+Ziffer). Sobald du das Teil selbst umbaust, gilt diese E-Nummer aber nicht mehr und du darfst es wieder nicht verbauen.
Jungs wenn wir ganz ehrlich sind, wieviele von euch haben sich schon an seinen Rückleuchten vergangen, diese per "Spraydose" (ich nenne absichtlich keine Firma) zu "veredeln" ???? Das ist doch auch nicht erlaubt, steht sogar GANZ GROSS DRAUF! Mal abgesehen von denen, die "professionell" Rückleuchten lasieren und diese für ein Scheissgrosses Geld bei Ebay verticken! Ist auch alles Illegal!
PS: Blau und grüne Rückleuchten von Hella gibts doch auch??
Also bitte her mit den Tipps!
So long....
TaReeQ
PPS: Danke für die Vorlage Jared
Natürlich ist das lasierte Geraffel von Ebay illegal und ich würde das auch nie kaufen.
Warum die farbigen Rückleuchten von Hella legal sind, ist ganz einfach. Die Leuchten wurde so konstruiert und vor allem wurde sie so (farbig) amtlich geprüft und für zulässig erklärt. Bei den lasierten Leuchten kann, ohne echte Prüfung, keiner sagen, ob die Dinger für den Straßenverkehr noch hell genug leuchten oder ob die Lasur zu stark spiegelt, so dass es blendet.
Fakt ist auf jeden Fall, dass man mit solchen Dingern richtig dicke Probleme bekommen kann. Beispiel: Du hast einen Auffahrunfall, also dir fährt einer hinten drauf. Sollten dem Unfallgegner dabei deine modifizierten Rückleuchten oder Bremslicht auffallen, wird er sich einen Anwalt nehmen und dir wird mit absoluter Sicherheit zumindest eine Teilschuld zugewiesen. Das Blöde dabei: Deine Versicherung wird sich weigern den Schaden zu regulieren, da an deinem Auto sicherheitstrelevante Teile unzulässig verändert wurden. Die ganze Schoße bezahlst du dann aus eigener Tasche!