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7.49-Tonner mit Anhänger bei Umzug - Fahrerkarte?

Hallo Fachmänner & -frauen,

für unseren privaten Umzug möchte ich einen 7.49-Tonner mit 7-Tonnen Tandemachsen-Anhänger mieten.

Führerschein hab ich die alte Klasse 3, das ist also nicht das Problem.

Aus den bisher im Netz gefundenen Gesetzestexten werde ich nicht ganz schlau - ich interpretiere das so, dass ich eine Fahrerkarte bräuchte weil das Gespann mehr als 7,5t hat. Stimmt das?

Bisher bin ich solche Gespanne nur im Rahmen des Katastrophenschutzes gefahren - also Fahrzeuge ohne Kontrollgerät.

Danke schonmal :)

Philipp

Beste Antwort im Thema

Moin,

wenn du eine einigermaßen belastbare Aussage haben möchtest dann ruf das BAG an.

Hier wurden auf jeden Fall schon passende Auszüge aus den Vorschriften genannt, da steht eigentlich unmissverständlich drin dass eben nicht nur das ziehende Fahrzeug zählt, sondern die "Kombination"

Meine Einschätzung zu dem Thema ist auch: Solo LKW unter 7,5t = ohne Karte auf 'out of Scope', bei einer Kombination über 7,5t muss die Karte benutzt werden.

Grüße

Steini

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Zitat:

Original geschrieben von ph1

Aus den bisher im Netz gefundenen Gesetzestexten werde ich nicht ganz schlau - ich interpretiere das so, dass ich eine Fahrerkarte bräuchte weil das Gespann mehr als 7,5t hat. Stimmt das?

Die EG-Vo 561/06 sagt zu ihrem Geldtungsbereich (Artikel 1):

Zitat:

Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten,

Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und ?personenverkehr festgelegt...."

Der Private Umzug gehört zunächst mal nicht dazu, aber....

Gemäß Artikel 2 sind die folgenden Fahrzeuge ausgenommen:

Zitat:

h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

Im Umkehrschluss bedeuter dies, dass die VO für Fahrzeuge- und Kombinationen auch bei nichtgewerblichen Transporten mit Fahrzeugen über 7,5 t gilt. Das bedeutet, dass du für die von dir beschriebene Kombination die Fahrerkarte stecken musst.

Da du das Fahrzeug anmieten möchtest, würde ich dir empfehlen beim auserkorenen Vermieter anzurufen und dich dort zu erkundigen...

DENN es kommt darauf an, was verbaut ist; ev. hat er noch Fahrzeuge, die mit Tachoscheibe gefahren werden können... Wenn du keine Karte hast (was innerhalb 15 Tagen möglich sein müsste), die eleganteste Methode...

Ebenfalls wird er dir sagen können, ob du, da privater Umzug - via "Out of Scope" - mit Ausdrucken fahren kannst...

Der Fahrzeugvermieter hat da sicher zutreffende Infos, wird er doch nicht das erstemal so eine Anfrage bekommen...

Viel Spass beim Umzug, und nicht vergessen: die Ladung sichern - nichts ist ärgerlicher als ganze Möbel einzuladen, um dann bei der neuen Wohnung direkt zum Recyclinghof truckern zu können ;) (und die Rennleitung hat dann auch mehr Freude an dir ;)

Danke!

Dann werd ich mich mal an die in Frage kommenden Vermieter wenden, ob sie noch Tachoscheiben-Fahrzeuge haben...

Fahrerkarte organisieren wäre zwar zeitlich kein Problem, aber meinen rosa Lappen müsste ich dann ja auch in die Scheckkarte tauschen, fraglich ob sich der Aufwand für einen Umzug lohnt.

Wenn's garnicht geht fahr ich halt zweimal ;) , auch wenn's mit Anhänger praktischer gewesen wäre.

Zitat:

Original geschrieben von ph1

Wenn's garnicht geht fahr ich halt zweimal ;) , auch wenn's mit Anhänger praktischer gewesen wäre.

Ich hoffe dir ist bekannt, dass das Zugfahrzeug den Ausschlag gibt...

Ob du mit oder ohne Anhänger fährst, ist für die Frage "Karte oder nein" soweit egal...

Sollte es aber wirklich an der Karte scheitern, wäre eine 3,5to-Kombi (3,5to-Transporter mit Anhänger (letzterer über 3,5to falls du so nen Hänger bekommst)) auch eine Alternative (Umzug ist ja meist mehr Volumen als Gewicht)...

Den 7,49-Tonner darf ich doch aber nicht-gewerblich "Out-of-Scope" fahren... jetzt bin ich ganz verwirrt :confused:

Zitat:

h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

Zitat:

Original geschrieben von ph1

Den 7,49-Tonner darf ich doch aber nicht-gewerblich "Out-of-Scope" fahren... jetzt bin ich ganz verwirrt :confused:

... ruf beim Fahrzeugvermieter an. Der wird dir das erklären ;)

(der 7,5er ist mit oder ohne Anhänger Out-of-Scope, die Frage ist: brauchst du die Fahrerkarte, oder musst du Tachoscheibe ausfüllen mit "Privatfahrt" --> ist ein Tachograph (ob Digital oder Analog) verbaut, muss dieser (korrekt) bedient werden)

Die Info darüber bekommst du beim Vermieter ;)

Ok, danke...

Beim letzten Umzug (nur Solo-LKW) hat mir der Vermieter gesagt ich müsse trotz Digi-Tachograf "garnichts machen", da es eine Privatfahrt unter 7,5t wäre. Werd später mal anrufen.

Moin,

wenn du eine einigermaßen belastbare Aussage haben möchtest dann ruf das BAG an.

Hier wurden auf jeden Fall schon passende Auszüge aus den Vorschriften genannt, da steht eigentlich unmissverständlich drin dass eben nicht nur das ziehende Fahrzeug zählt, sondern die "Kombination"

Meine Einschätzung zu dem Thema ist auch: Solo LKW unter 7,5t = ohne Karte auf 'out of Scope', bei einer Kombination über 7,5t muss die Karte benutzt werden.

Grüße

Steini

am 17. Dezember 2012 um 7:21

Zitat:

Original geschrieben von ph1

Den 7,49-Tonner darf ich doch aber nicht-gewerblich "Out-of-Scope" fahren... jetzt bin ich ganz verwirrt :confused:

Nur dann darfst du "Out-of-Scope" fahren. Denn in dem von dir genannten Zitat wird die Ausnahme bezeichnet, in der dei EG-VO 561/06 nicht gilt. Also wenn sie bei nichtgewerblichen Fahrten bis 7,5 t nicht gilt (also "Out-of-Scope"), gilt sie im Umkehrschluss bei allen allen nicht gewerblichen Fahrten ab 7,5 t. @steini liegt 100% richtig.

Da es in der Eingangsfrage um den 7,49 Tonner mit Anhänger ging (also eine Kombiantion größer 7,49 t), ist eine Fahrerkarte nötig und auch zu stecken. Da muss man nicht lange den Vermieter fragen. Ich habe festgestellt, dass bei denen hinsichtlich der Nutzungpflicht des Tachografen ein großes weißes Feld der Unwissenheit ist; und bei allen Vermietfahrzeugen über 5,3 bis 7,5 Tonnen, die ich abgeholt habe, war der Tachograf sowieso "Out-of-Scope".

am 17. Dezember 2012 um 7:32

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

(der 7,5er ist mit oder ohne Anhänger Out-of-Scope, die Frage ist: brauchst du die Fahrerkarte, oder musst du Tachoscheibe ausfüllen mit "Privatfahrt" --> ist ein Tachograph (ob Digital oder Analog) verbaut, muss dieser (korrekt) bedient werden)

Als korrekte Bedinung gilt auch die Stellung, die für Nichtbenutzung in den erlaubten Fällen gilt, nämlich "Out-of-Scope" beim digitalen Tachografen und einer nicht ausgefüllten Scheibe (zum Schutz der Schreibnadel) bei analogen Tachografen.

Das mag zwar in der Scheiz anders sein, weil si nicht zur EU gehört und das in der Schweiz gültige Gesetz kann die Anwendung der EU-VO 561/06 anders für CH umsetzen. Eins ist eindeutig: außerhalb der Schweiz (vielleicht auch in Liechtenstein, San Marino oder Andorra) geht legal bei privaten Fahrten über 7,5 t nicht "Out-of-Scope".

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Das mag zwar in der Scheiz anders sein,

Hatte Samstag die WB (Quali-Schulung) für die ARV und die Frage bez. dieser Situation angemerkt... Ich bekam fragende Blicke zurück... Von daher hast du mit der Aussage bez. Nutzung des verbauten Tachographen recht... Ein riesen "Blank" an Wissen (resp. die Vorschrift viel zu unverständlich)...

Nach kurzer Diskussion einigten wir alle (Fahrer und Schulungsleiter) darauf: wenn verbaut, korrekt nutzen (Karte/ausgefülltes Einlegeblatt, aber OoS)... So ist man auf JEDEN Fall auf der sicheren Seite...

WAS in der Schweiz aber anders läuft: wir haben keine Fallstrickse. Alles über 3,5to ist Aufzeichnungspflichtig. Ausnahme: Sattelzüge bis 5to zGG (3,5to-Zugmaschine und Auflieger). Danach füllt man das Einlegeblatt aus, oder man darf sich für Gelegenheits-Fahrten (1 x pro Jahr) die Karte besorgen (da hilft dann der Wunsch nach einem Fz mit analogem Fahrtenschreiber)...

Über Sinn und Zweck lässt sich streiten; dafür entfällt die Frage "kann ich nen Hänger ankoppeln oder muss ich dann aufzeichnen"... :-/

Nochmal Danke, dass Ihr Euch so um meine Frage gekümmert habt. Vielleicht hol ich mir ja doch noch noch die Karte. :)

am 18. Dezember 2012 um 7:15

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

WAS in der Schweiz aber anders läuft: wir haben keine Fallstrickse. Alles über 3,5to ist Aufzeichnungspflichtig. Ausnahme: Sattelzüge bis 5to zGG (3,5to-Zugmaschine und Auflieger). Danach füllt man das Einlegeblatt aus, oder man darf sich für Gelegenheits-Fahrten (1 x pro Jahr) die Karte besorgen (da hilft dann der Wunsch nach einem Fz mit analogem Fahrtenschreiber)...

Wo ist da ein Fallstrick?

Auch außerhalb der Schweiz ist alles über 3,5 t aufzeichnungspflichtig, wenn gewerblicher Güterverkehr. Ausnahmen nach Artikel 3 und 13 EG-VO 561/06. Und eine der Ausnahmen in Artikel 3 ist eben, das bei "nichtgewerblichen Transporten bis 7,5 t" keine Aufzeichnungspflicht (Out-of-scope) besteht. Und diese Stellung des Tachografen ist eine ordnungsgemäße Bedienung.

Ich nehme an, dass die Ausnahmen nach EG-VO 561/06 auch in CH bestehen?

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Wo ist da ein Fallstrick?

Hier:

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Ausnahmen nach Artikel 3 und 13 EG-VO 561/06. Und eine der Ausnahmen in Artikel 3 ist eben, das bei "nichtgewerblichen Transporten bis 7,5 t" keine Aufzeichnungspflicht (Out-of-scope) besteht. Und diese Stellung des Tachografen ist eine ordnungsgemäße Bedienung.

Diese Ausnahme gibt es in der CH nicht. Zugfahrzeug über 3,5to = Aufzeichnen, ob Anhänger oder nicht (3,5to Fz + 3,5to Hänger = keine Aufzeichnungspflicht in jedem Fall, ebenso bei "Minisattel" bis 5to da 3,5to-Zugfahrzeug). Und das sehe ich als Fallstrick; das Fz ohne Hänger = keine Aufzeichnungspflicht. Mit Anhänger = Aufzeichnen. CH = Zugfahrzeug über 3,5to Aufzeichnen, mit Einstellung "Out of Scope" da nichtgeweblich (resp. Einlegeblatt mit Vermerk "privater Umzug")...

Nun erklär das mit der Karte/Einlegeblatt mal jemandem, der nur die Führerscheinkategorien kennt (bsp. einem mit der alten Klase 3), mit Hinblick auf 750kg-Hänger (mietet C1er an, Vermieter sagt "kein Aufzeichnen", zu Hause steht ein 750kg-Hänger den man auch an den C1er hängen darf, beide voll beladen - und jetzt gehts los wenn die Kontrolle kommt...)

Unsere Regelung ist - bei Digi-Tacho - eindeutig "blöder" (für einen Umzug muss man die Fahrerkarte holen), dafür einfacher; und es ist egal ob man dann nen Hänger zieht oder nicht... Und hey - gerade bei analogem Fahrtenschreiber; wie lange geht das Ausfüllen des Einlegeblattes? 30Sekunden wenn überhaupt?

Darum war das Ergebnis der Diskussion auch "Gerät verbaut -> mit Karte/Blatt korrekt bedienen, damit ist man auf der sicheren Seite"

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Ich nehme an, dass die Ausnahmen nach EG-VO 561/06 auch in CH bestehen?

... du wurdest in anderen Fäden zu diesem Thema nicht müde just dies zu behaupten... ;)

Aber ja, die gleichen Vorschriften... (bis auf wenige Teilbereiche die in der CH härter/anders geregelt sind... Darüber haben wir ja auch schon diskutiert, oben hätten wir nun so einen "anderen" Fall -> bsp. wichtig für die, die mit Umzugs-C1er (ohne Karte/Einlegeblatt) in die CH fahren, hier gibts keine Ausnahme für die Aufzeichnungspflicht!)

(und ja, auch bei uns wird die ARV resp. LuR als "Schutz des Fahrers" verkauft...)

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