1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. 7,5t mit Digi-Tacho auf Betriebsgelände rangieren

7,5t mit Digi-Tacho auf Betriebsgelände rangieren

Themenstarteram 9. März 2010 um 12:02

Ich arbeite in einem Lager und muss ab und zu mal einen 7,5t an ein Tor fahren.

Bis vor kurzem hatten wir nur alte Fahrzeuge mit Tacho-Scheibe, aber jetzt mussten wir auf einen neuen mit Fahrerkarte wechseln.

Das Problem ist jetzt, das ich nur einen Führerschein Klasse B habe und die Fahrzeuge trotzdem bewegen müsste (auf dem Firmengelände vom Parkplatz zum Tor ca 30m).

Wenn ich mir eine Fahrerkarte hole, wird das dann auf meine Karte normal geschrieben, und auf der Firmenkarte als Fehler vermerkt, wenn ich ohne Karte das Fahrzeug bewege, würde die Fahrtzeit dem nächsten Fahrere ggf. nachgetragen.

wie wird das gehandhabt??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

mit B solltest du das ding nicht bewegen und dein chef dich nicht lassen

 

läuft einer hinter oder vor dir an das Ding geht ihr beide in den Knast - muss nicht mal einer vorlaufen, ist das Gelande durch andere begehbar bist du im Straftatbereich auch wenn keiner in der Nähe ist - weil dir die Befähigung dafür eben fehlt und der Chef sich diese vor einer Anweisung hätte zeigen lassen müssen und eben die Fahrt verbieten muss.

 

Öffentlich sind nun mal eben auch Firmengelände wenn nicht grade Knast und Schleuse

Zeig mir die Regelung bitte mal schriftlich was öffentlicher Verkehrsraum und was ein Privatgelände ist.

 

Ein Parkhaus ist kein öffentlicher Verkehrsraum das ist Privatgelände und auch die Stvo inkl. ihrer Beschilderung gilt dort nicht. Ich hatte den Fall eines Falschfahrers (Geisterfahrers) der einen Unfall verursacht hat und die Polizei sagt es geht sie nichts an, Schilder können aufgestellt werden so viel man will man muss sich nicht daran halten, denn es ist kein öffentlicher Verkehrsraum die Stvo gilt hier nicht, auf dem Schaden bin ich sitzen geblieben. Ein Parkhaus ist öffentlich zugänglich, aber kein öffentlicher Verkehrsraum.

 

Ein Betriebsgelände ist Privatgrundstück, sobald ein Zaun um das Grundstück ist, und eine Schranke am Eingang steht ist es kein öffentlicher Verkehrsraum mehr. Und was du auf einem Privatgelände machst ist dein Problem und hat mit dem Führerschein nichts zu tun. Ist jetzt kein Zaun um das Gelände aber ein Tor am Eingang ist es öffentlich Zugänglich, ist es dann aber auch gleich öffentlicher Verkehrsraum?

 

Wie sieht es mit einem Acker aus, dort wird oft genug der Sohn des Bauern der keinen Führerschein hat zum Arbeiten mit den Maschinen eingestellt. Da ist kein Zaun, keine Schanke, ist das dann auch öffentlicher Verkehrsraum?

 

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten

ich glaub da gibts die möglichkeit den digi tacho auf off scope zu stellen dann kannste das teil bewegen

die spezialisten kommen aber noch die wissen dann besser bescheid

mit B solltest du das ding nicht bewegen und dein chef dich nicht lassen

läuft einer hinter oder vor dir an das Ding geht ihr beide in den Knast - muss nicht mal einer vorlaufen, ist das Gelande durch andere begehbar bist du im Straftatbereich auch wenn keiner in der Nähe ist - weil dir die Befähigung dafür eben fehlt und der Chef sich diese vor einer Anweisung hätte zeigen lassen müssen und eben die Fahrt verbieten muss.

Öffentlich sind nun mal eben auch Firmengelände wenn nicht grade Knast und Schleuse

Zum fahre eines Fahrzeuges gibt und gilt nur die Fahrerkarte.

Die Werkstattkarte zb ist nur zum Programmieren des Tachos bzb eben nur für Arbeiten am Tacho.Sie ist nicht zum fahren von Werkstattpersonal.

Die Unternehmerkarte ist nur zum an und Abmelden von Fahrzeugen zur Firmenflotte und zum Auslesen des Digis.Sie ist nicht zum fahren vom Chef.

Die Kontrollkarte der Polizei oder BAG ist nur zum kontrollieren bzw sie ermächtigt den Inhaber Daten vom Tach runterzuladen..Sie ist nicht dazu da das ein BAG ler oder ein Polizistz damit LKW fahren darf.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

mit B solltest du das ding nicht bewegen und dein chef dich nicht lassen

 

läuft einer hinter oder vor dir an das Ding geht ihr beide in den Knast - muss nicht mal einer vorlaufen, ist das Gelande durch andere begehbar bist du im Straftatbereich auch wenn keiner in der Nähe ist - weil dir die Befähigung dafür eben fehlt und der Chef sich diese vor einer Anweisung hätte zeigen lassen müssen und eben die Fahrt verbieten muss.

 

Öffentlich sind nun mal eben auch Firmengelände wenn nicht grade Knast und Schleuse

Zeig mir die Regelung bitte mal schriftlich was öffentlicher Verkehrsraum und was ein Privatgelände ist.

 

Ein Parkhaus ist kein öffentlicher Verkehrsraum das ist Privatgelände und auch die Stvo inkl. ihrer Beschilderung gilt dort nicht. Ich hatte den Fall eines Falschfahrers (Geisterfahrers) der einen Unfall verursacht hat und die Polizei sagt es geht sie nichts an, Schilder können aufgestellt werden so viel man will man muss sich nicht daran halten, denn es ist kein öffentlicher Verkehrsraum die Stvo gilt hier nicht, auf dem Schaden bin ich sitzen geblieben. Ein Parkhaus ist öffentlich zugänglich, aber kein öffentlicher Verkehrsraum.

 

Ein Betriebsgelände ist Privatgrundstück, sobald ein Zaun um das Grundstück ist, und eine Schranke am Eingang steht ist es kein öffentlicher Verkehrsraum mehr. Und was du auf einem Privatgelände machst ist dein Problem und hat mit dem Führerschein nichts zu tun. Ist jetzt kein Zaun um das Gelände aber ein Tor am Eingang ist es öffentlich Zugänglich, ist es dann aber auch gleich öffentlicher Verkehrsraum?

 

Wie sieht es mit einem Acker aus, dort wird oft genug der Sohn des Bauern der keinen Führerschein hat zum Arbeiten mit den Maschinen eingestellt. Da ist kein Zaun, keine Schanke, ist das dann auch öffentlicher Verkehrsraum?

 

schau mal in den Sicherheitsvorschriften der BG und in den Versicherungsunterlagen nach

in deiner eigenen abgeschlossenen Garage darfst du ohne Befähigung alles fahren auch nen (entmilitarisierten) Kampfjet sobald aber jemand vorbei und rein laufen kann ist damit feierabend

Verursachst du einen Schaden und hast dafür keine Versicherung gehst du in den Knast weil du nicht zahlen kannst. erst recht bei Fahrlässigkeit und Körperverletzung, was fahren ohne Befähigung eben ist wenn jemand umherlaufen könnte.

Darfst ja ohne Befähigungsnachweis auch keinen Stapler auf einem Firmengelände fahren nur weils ja nur 30 Meter sind und dann nen LKW?

Ein Befähigungsnachweiß für Flurförderfahrzeuge ist nirgens zwingend vorgeschrieben die BGs hätten das zwar gerne aber wie gesagt es steht niergens das der Wisch zwingend vorhanden sein muss.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

 

 

in deiner eigenen abgeschlossenen Garage darfst du ohne Befähigung alles fahren auch nen (entmilitarisierten) Kampfjet sobald aber jemand vorbei und rein laufen kann ist damit feierabend

Und so ist es auch mit einem Firmengelände mit Tor und Zaun, dort kann nicht jede  Person rein laufen sondern nur ein bestimmter Personenkreis erhält Zutritt zum Gelände und somit kannst du auf dem Gelände machen was du willst.

dann schau noch mal nach

bagger z,B. darf man ohne fahren die Richtlinie wurde geändert aber Stapler muss man nachweisen können - zeig mir ansonsten bitte gegenteiliges - dafür reicht leider aber auch die Unterweisung des Sicherheitsbeauftragten oder evtl zeitgleich des Chefs :rolleyes:

hat derjenige dann aber beschi... unterwiesen ist dieser erneut in der Haftung, der Fahrer aber vieleicht raus

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Und so ist es auch mit einem Firmengelände mit Tor und Zaun, dort kann nicht jede  Person rein laufen sondern nur ein bestimmter Personenkreis erhält Zutritt zum Gelände und somit kannst du auf dem Gelände machen was du willst.

garantiert nicht! jeder Chef hat eine Vor und Fürsorgspflicht der er nachzukommen hat, da fängts schon mal an und endet darin dass Versicherungen Zahlungen verweigern

(Jährliche Sicherheitsunterweisung nach BetrSichV / ArbSchG) nur mal so am Rande

Wenn dem sonst so währe könnte Cheffe auch einem 2 Jährigen den Schnuller gegen den Schlüssel tauschen und sagen - du fährst jetzt - und damit straffrei durchkommen

Hallo rfa81,

erst mal Hut ab, der als Hofrangierer eingeteilt ist und sich Gedanken darüber macht ob sich eine Fahrt, wenn auch nur 30 mtr. ohne

gesteckte Karte folgen für den nächsten Fahrer hat.

Es gibt zwei Möglichkeiten wenn die Karte nicht gesteckt ist:

1.: Den Digi auf "AUT" stellen (stellt sich automatisch zurück wenn eine Karte wieder gesteckt wird) und es gibt auch keine Aufzeichnung oder Vermerk auf der Karte.Jedoch wird der Kurztrip auf dem Gerät gespeichert

2.: Normal ohne Karte fahren (Dann kommt die Meldung "Fahren ohne gültige Karte"Diese Fehlermeldung wird im Gerät sowie auf der nächsten Karte gespeichert. Der Fahrer mit der danach gesteckten Karte soll sich sofort einen Ausdruck machen und diesen von der Firmenleitung bestätigen lassen(mit Stempel und Unterschrift), dass das KFZ von einem Rangierer bewegt worden ist. Beide Möglichkeiten werden auch von der BAG so akzeptiert.

Aber fahren darfst du nur mit einem gültigen Führerschein. Denn ein "gewerblich genutztes Betriebsgelände" gilt juristisch als öffentlich, weil diese von "Nichtbetriebsangehörigen Personen" also Kundenverkehr genauso genutzt werden können.Zitat ende von meiner EX als Rechtsanwältin.

Auf einem reinen Privatgelände kann man machen was man will.

am 11. März 2010 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von Sterzinger

Hallo rfa81,

erst mal Hut ab, der als Hofrangierer eingeteilt ist und sich Gedanken darüber macht ob sich eine Fahrt, wenn auch nur 30 mtr. ohne

gesteckte Karte folgen für den nächsten Fahrer hat.

 

Aber fahren darfst du nur mit einem gültigen Führerschein. Denn ein "gewerblich genutztes Betriebsgelände" gilt juristisch als öffentlich, weil diese von "Nichtbetriebsangehörigen Personen" also Kundenverkehr genauso genutzt werden können.Zitat ende von meiner EX als Rechtsanwältin.

Auf einem reinen Privatgelände kann man machen was man will.

Diese Aussage ist nicht Richtig. Ein Firmengelände wird nicht "öffentlich", nur weil es ein Gewerbe ist. In vielen Betrieben ist der Rampenbereich vom Kundenverkehr abgetrennt und durch Verbotschilder ausgewiesen.

Depots vom Paketdienst wie z.B. UPS. Dort wird selbt der Rangierhund für die WB von Personen bewegt, die keinen LKW-FS haben. Oder die Fahrzeuge innerhalb der Halle werden rangiert von Leuten, die gar keinen FS haben.

Ich behaupte sogar mal, das in LKW-Werkstätten LKW rangiert werden von AZUBI, die auch nicht alle CE haben.

Auch bei mir in der Halle werden Fahrzeuge (PKW) bewegt von unter 18 Jährigen (Azubi + Praktikanten) mit dem Segen der Betriebshaftpflicht.

Diese Leute müssen nur auf den Betrieb der Fahrzeuge eingewiesen sein.

MFG Thomas

am 12. März 2010 um 15:03

Schau mal auf ***Werbung entfernt, mfg steini111*** Da findest du eigentlich alle Antworten. Wenn trotzdem was unklar ist, kann ich dir auch nen kompetenten Ansprechpartner vermitteln. Der schult Fahrer am digitalen Tachographen bzw. in Lenk-und Ruhezeiten.

Zitat:

Original geschrieben von RalleZ1

Schau mal auf ***Werbung entfernt, mfg steini111*** Da findest du eigentlich alle Antworten. Wenn trotzdem was unklar ist, kann ich dir auch nen kompetenten Ansprechpartner vermitteln. Der schult Fahrer am digitalen Tachographen bzw. in Lenk-und Ruhezeiten.

Und was war an den Antworten vorher falsch? Oder welchen Grund sollte es geben auf die von dir beworbene Seite zu gehen?

Grüße

Steini

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger