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7,5x18 ET51 Charleston auf Golf VI BJ 2010 1.6 TDI ?
Guten Abend zusammen,
meine Frage ist recht schnell gestellt:
Passen diese Felgen:
7,5x18 ET51 Charleston auf meinen Golf VI (Typ 1k Lim, BJ 2010, 1.6TDI)?
Ich habe diese Felgen soeben bei ebayK gesehen und würde sie mir gerne kaufen:
http://kleinanzeigen.ebay.de/.../112683387-223-4833?ref=search
Aber halt nur, wenn KEINE Karosseriearbeiten notwendig sind. Eine Eintragung beim Tüv wäre ja nicht so problematisch. By the way, was muss man beim Tüv dann alles vorlegen? Reicht da der Fahrzeugschnein?
Ich danke euch vielmals für eine Rückmeldung.
Beste Antwort im Thema
Paßt. Muß eingetragen werden, mit Traglastbescheinigung. VW fordert mit der Kombi ein Sportfahrwerk und Sturzanpassung hinten -1.45°. Das ganze mit einer Einzelabnahme.
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14 Antworten
Paßt. Muß eingetragen werden, mit Traglastbescheinigung. VW fordert mit der Kombi ein Sportfahrwerk und Sturzanpassung hinten -1.45°. Das ganze mit einer Einzelabnahme.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Traglastbescheinigung? Woher bekomme ich die denn bzw. was kostet selbige?
Ein Sportfahrwerk habe ich nicht, nur das originale. Ein Sportfahrwerk käme also noch hinzu? Was kostet sowas?
Sturzanpassung? Und wer macht mir sowas zu welchem Preis?
Sorry wegen der vielen Fragen...
Eine generelle Frage dann noch:
Sind diese Anpassungen generell bei meinem Fahrzeug und 18Zoll immer der Fall? Ich frage, da ich noch ein Alternativangebot vorliegen habe, allerdings kein VW Rad aber auch 18Zoll.
Wie sieht das ganze Szenario bei meinem Auto mit 17Zoll Felgen aus?
Tausen Dank!
Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
Paßt. Muß eingetragen werden, mit Traglastbescheinigung. VW fordert mit der Kombi ein Sportfahrwerk und Sturzanpassung hinten -1.45°. Das ganze mit einer Einzelabnahme.
Sportfw und Sturz bzieht sich auf die Werksfelgen. Zubehörfelgen kommen teilweise ohne diese Auflagen aus. Da hilft nur das Studium des Gutachtens. Die CoC sollte eigentlich mmit den Fahrzeugpapieren ausgehändigt worden sein. Beziehen kann man diese über den Hersteller. Der Sachverständige kann auch entscheiden, daß kein Sportfahrwerk verbaut werden muß.
Die Infos bezüglich der 17er sind die gleichen, was die CoC angeht.
Vielen Dank nochmals.
Ein Certificate of Conformity wurde mir leider von meinem VW-Partner nicht ausgehändigt...
Was wäre nun also das Einfachste? Eventuell einfach beim TüV vorbeifahren und fragen, welche Auflagen für eben diese Felge auf mich zukommen?
Alternativ (und weitaus billiger UND mit komplett neuen Markenreifen) käme für mich die Felge "ModulWheels MD 6" in Betracht. Diese ist dann auch 18Zoll (17 gibt es da gar nicht). Da dies eine Zubehörfelge ist, sind die Auflagen eventuell anders? Hättest Du hier eventuell noch Infos?
Ich denke das ich die original vw felge nun vergessen werde; Sportfahrwerk, Sturz etc. das ist mir zu teuer und zu viel Aufwand.
Falls dir sonst noch eine nette 17 oder 18 Zoll Felge in den Sinn kommt, die problemlos(er) zu montieren ist, dann bitte ich um Meldung!
Besten Dank!!
Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
Sportfw und Sturz bzieht sich auf die Werksfelgen. Zubehörfelgen kommen teilweise ohne diese Auflagen aus. Da hilft nur das Studium des Gutachtens. Die CoC sollte eigentlich mmit den Fahrzeugpapieren ausgehändigt worden sein. Beziehen kann man diese über den Hersteller. Der Sachverständige kann auch entscheiden, daß kein Sportfahrwerk verbaut werden muß.
Die Infos bezüglich der 17er sind die gleichen, was die CoC angeht.
Zitat:
Ein Certificate of Conformity wurde mir leider von meinem VW-Partner nicht ausgehändigt...
Gehört aber zu den Fahrzeugpapieren.
Auf deutsch: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder EU-Übereinstimmungserklärung.
Nützt dir bei 18" VW-Rädern auch nichts.
Übrigens: (Fast) alle 8×18 ET50 Nicht-VW-Räder mit »Gutachten zur ABE« sind für den Golf 6 abnahme- und eintragungsfrei.
Kleinere ET oder Teilegutachten --> sofort zur TÜV-Abnahme.
Es gilt immer was im Gutachten steht.
Deswegen: Keine Räder ohne Gutachten kaufen.
Zitat:
Ich denke das ich die original vw felge nun vergessen werde; Sportfahrwerk, Sturz etc. das ist mir zu teuer und zu viel Aufwand.
Das mit dem Aufwand kann ich verstehen, aber hast du schon mal nen Golf mit Normalfahrwerk und 18"-Felgen gesehen?
Früher gab's mal eine Serie im Fernsehen, die hieß "Monster Trucks". So ähnlich sieht dein Auto dann aus.
Mit 17-Zöllern ist's auch nicht sooo viel besser.
Meine Meinung, aber ich denke nicht nur meine ...
Gruß
ROD.
Ich habe letztens mal einen gesehen. Ich fand ehrlich gesagt nicht, dass das soo schlimm aussah. Mir gefiehl es eigentlich sogar ganz gut
Ich habe mich jetzt für die Modul MD6 18Zoll ET 45 entschieden. Die haben auch eine ABE und angeblich müssen diese nur beim Tüv eingetragen werden (keine Umbauarbeiten, kein Sportfahrwerk etc.). Kann das jemand bestätigen?
Sollte es so bescheiden aussehen, dann verbaue ich mir halt noch andere Federn (wie teuer wäre das?) oder eventuell sogar ein komplett anderes Fahrwerk (wie teuer wäre das ca.?).
Vielen Dank.
Zitat:
Original geschrieben von ROD.
Zitat:
Ich denke das ich die original vw felge nun vergessen werde; Sportfahrwerk, Sturz etc. das ist mir zu teuer und zu viel Aufwand.
Das mit dem Aufwand kann ich verstehen, aber hast du schon mal nen Golf mit Normalfahrwerk und 18"-Felgen gesehen?
Früher gab's mal eine Serie im Fernsehen, die hieß "Monster Trucks". So ähnlich sieht dein Auto dann aus.
Mit 17-Zöllern ist's auch nicht sooo viel besser.
Meine Meinung, aber ich denke nicht nur meine ...
Gruß
ROD.
Danke für deine Rückmeldung.
Weißt du zufällig, wie es mit den MODUL MD6 Felgen (18Zoll, ET45) aussieht? Müssen diese eingetragen werden bzw. müssen Dinge am Fahrzeug verändert werden (basierend vom Originalzustand aus)?
Ich war nämlich gestern mal beim TüV nachfragen und habe die ABE von den MD6 Felgen vorgelegt. Dort sagte man mir dann "Alsoo, eintragen auf jeden Fall, aber ist kein Problem. OB allerdings Dinge am Fahrzeug verändert werden müssen, werden wir Ihnen erst sagen, wenn mit dem Fahrzeug vorgefahren wurde." Die Antwort war natürlich echt sehr unhilfreich für mich. Der TüV wollte sich halt einfach nicht festlegen, noch nichtmal eine Tendez geben. Das einzige was sicher gesagt wurde, dass die Felgen auf jeden Fall eingetragen werden können...
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Zitat:
Ein Certificate of Conformity wurde mir leider von meinem VW-Partner nicht ausgehändigt...
Gehört aber zu den Fahrzeugpapieren.
Auf deutsch: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder EU-Übereinstimmungserklärung.
Nützt dir bei 18" VW-Rädern auch nichts.
Übrigens: (Fast) alle 8×18 ET50 Nicht-VW-Räder mit »Gutachten zur ABE« sind für den Golf 6 abnahme- und eintragungsfrei.
Kleinere ET oder Teilegutachten --> sofort zur TÜV-Abnahme.
Es gilt immer was im Gutachten steht.
Deswegen: Keine Räder ohne Gutachten kaufen.
Laut Gutachten muss folgendes am Fahrzeug verändert werden:
24C)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
24D)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
Link zum Gutachten: http://www.reifengo.de/.../MD6_8,0x18_LK_5x112_ET_45_NB_57.pdf
PS: 11A gilt auch, sprich sie müssen in die Papiere eintragen werden.
11A)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum
§19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Zitat:
PS: 11A gilt auch, sprich sie müssen in die Papiere eintragen werden.
Nein. 11A betrifft nur die [TÜV]-Abnahme. (Begutachtung, techn. Überprüfung).
Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.
Siehe den fettgedruckten Absatz auf Seite 2 der ABE und Auflage 11B des 'Gutachtens zur ABE'.
Allerdings muss dann der TÜV-Bericht mitgeführt werden.
Ich habe nun seit eben die MD6 18Zoll mit Conti 5 drauf. Sieht jetzt schon sehr nice aus, aber werde nächste Woche doch 35 HR Federn verbauen. Das wird dann doch mal deutlich besser aussehen und sich zudem noch besser fahren. Was meint ihr dazu?
Morgen früh um acht geht es zum TüV... Ich hoffe mal es gibt keine Probleme. Sehr gut auch, dass ich nur den TüV Wisch mitfühten müsste...
Wollte mal ein kurzes Update geben, da ich nie eine 100%ige Antwort hier erhaltrn hatte:
Die Modul MD6 18" auf 245/40/18 ET 45 passen PERFEKT ins Radhaus. Da muss wirklich nichts mehr geändert werden wie zb Spurplatte etc.
Die Eintragung heute morgen beim TüV verlief problemlos. Man erhält ein Blatt, welches man mitführen muss. Kosten € 50,50. Ich musste am Fahrzeug NICHTS verändern.
Nächste Woche verbaue ich 35mm H&R Federn. Dann liegt er bißchen tiefer. Denke dann ist es perfekt und weiterhin perfekt alltagstauglich! Allerdings muss das wieder vom TüV abgenommen werden. Kosten wieder € 50,50.
In den Fahrzeugschein wird es nur bei Ummeldung eingetragen. In den Brief gar nicht.
Denke nun sollte alles klar sein?
Vielen Dank euch!!
Zitat:
245/40/18
Sicher?
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Zitat:
245/40/18
Sicher?
SORRY, 225/40/18