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7 Wochen nach dem Unfall....
Hallo,
gibt es eigentlich so `ne Art Frist, in der ein Schaden reguliert werden muß ?
Hintergrund, mir ist am 22.12.06 jemand beim Ausparken ins Heck gefahren, Sachlage klar, Polizei hat`s aufgenommen, nächsten Tag gleich Gutachter kommen lassen, nach ein paar Telefonaten mit der gegnersichen Versicherung stellte sich dann Mitte Januar heraus, daß der Unfall vom Verursacher noch nicht mal gemeldet wurde. Bin dann zum Anwalt, der hat dann unter anderem mit der Versicherung telefoniert dabei stellte sich heraus, daß der andere Fahrer irgendwie versucht die Sache umzudrehen. Anwalt hat jetzt Akteneinsicht bei der Polizei beantragt, das würde dauern. Irgendein Schriftstück der gegnerischen Versicherung, in der sie die Zahlung ablehnen etc. hab ich bislang auch nicht gesehen.
Ist natürlich eine ziemlich unbefriedigende Situation, seit sieben(!!) Wochen mit `ner verbeulten Karre durch die Gegend zu fahren ud das Gefühl zu haben nichts machen zu können.
Wie würdet Ihr an meiner Stelle jetzt reagieren, weiter abwarten und Tee trinken, Anwalt wechseln, oder sonst irgendwas.....
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Thomas
PS: Mir ist da irgendwie kein anderer Betreff eingefallen
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32 Antworten
wenn du eh schon einen anwalt beauftragt hast würde ich den am ehesten mal fragen, der kennt die genauen hintergründe
hallo,
deine Anwalt mußt frist setzsen zwecks schnelle schadensregulierung.An deiner stelle hätte ich denn wagen bei einer fachwerkstatt reparieren lassen und die sollten mit Vers. abrechnen ,das ist mein vorschlag.
Wenn nicht dann soll deine anwalt mit klage bedrohen die Vers.
@vers.experte
gibt es deinen Beitrag auch in deutscher Sprache?
Ich weis im Moment noch nicht so Recht, was du dem TE hier eigentlich mitteilen möchtest.
Zitat:
Original geschrieben von G12+
wenn du eh schon einen anwalt beauftragt hast würde ich den am ehesten mal fragen, der kennt die genauen hintergründe
Den Anwalt hab ich ja gefragt, der meint halt das alles dauern könnte und er da jetzt auch nichts machen könnte...
so eine Akteinsicht kann vierzehn Tage oder auch drei Monate dauern....
Auto reparieren solle ich auch nicht, wegen späterer Beweisführung usw. Im Gutachten ist zwar das Schadensbild beschrieben, aber ebend nicht die genaue Ursache.
Ich bin mir momentan einfach nicht sicher, ob der Anwalt das richtige macht bzw. das alles etwas schleifen läßt.
Man hat ja als juristischer Laie nun auch nicht das Wissen `nem Anwalt vorzuwerfen, daß das alles schneller gehen müsse.
Gruß Thomas
Du hast hier einige deiner Fragen schon selbst beantwortet.
Dein Rechtsanwalt hat dir hier die richtige Vorgehensweise geschildert. Erst die Akteneinsicht abwarten und das Auto nicht reparieren um die Beweise nicht zu vernichten.
Auch ein anderer seriöser Anwalt wird dir hier nichts anderes empfehlen. Das ist zwar langwierig und sicherlich auch ärgerlich für dich, aber nun mal nicht zu ändern.
Und vergiss hier ganz schnell die unqualifizierten Ratschläge eines so genannten Versicherungsexperten. Wenn du das Fahrzeug Instand setzen lässt, haftest du als Auftraggeber selbstverständlich auch für die Reparaturkosten gegenüber der Werkstatt.
Mal ganz abgesehen davon, dass du die evtl. notwendigen Beweise damit vernichtest.
Also vergiss diesen „Bullschit“ von Vers.experte
In der Ruhe liegt die Kraft. Lass deinen Anwalt das mal machen.
Das mit der Ruhe stimmt natürlich, aber die zu Bewahren fällt verdammt schwer.
Ich bin da etwas vorbelastet, da ich vor Jahren mal `nen Anwalt hatte der in `ner etwas "gröberen" Verkehrssache gegen mich, das auch alles sehr lax sah und schleifen ließ, was damit endete, daß ich dann im laufenden Verfahren das Mandadat gewechselt habe, was rückwirkend geblickt das beste war.
Ich muß natürlich dazusagen, daß ich manchmal sehr ungeduldig bin, speziell wenn ich Sachen aus der Hand geben muß, aber beim Kampf gegen eine Versicherung bleibt einem ja nur der Gang zum Anwalt.
Gruß Thomas
natürlich ist deine Reaktion in dieser Situation nur allzu verständlich.
Aber du kannst hier nur abwarten und alles auf dich zukommen lassen. Alles andere wäre wirklich Unklug.
Da wird schon, wirst du sehen...
Da wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben.....was mich etwas irritiert ist die Tatsache, daß es von der gegnerische Versicherung außer einer Anfrage bezüglich Unfallskizze etc. vom 24.1. (die ich vom Anwalt beantworten ließ) nicht ein Schriftstück kam, so im Stile "wir lehnen Ihre Forderung auf Grund ungeklärter Sachlage vorerst ab" oder so ähnlich. Nix. Halt nur ein mündliche Aussage des Bearbeiters gegenüber dem Anwalt, daß die Gegenseite zum Unfallhergang was anderes behauptet. Aber vielleicht muß das ja alles so sein und ist der übliche Ablauf.
Gruß Thomas
Das begründet sich in dem Umstand, dass der VN hier die Schuldfrage negiert.
Aus diesem Grund kann die Versicherung vorerst nicht in die Regulierung eintreten, auch wenn Sie es vielleicht gerne würde.
Also, zunächst kein Grund zur Beunruhigung.
Das ist in dieser Konstellation ein normaler Ablauf.
O.T.
Zitat:
Das begründet sich in dem Umstand, dass der VN hier die Schuldfrage negiert.
Musste doch glatt mal nachschlagen, was das bedeutet: Negation (v. lat.: negare = verneinen) bezeichnet die Ablehnung oder Verneinung. (Gegenteil: Affirmation). Hab ich doch glatt mal wieder ein Fremdwort gelernt.
siehe Word, rechte Maustaste und dann Synonyme.
Ist einfacher und effektiver.
Auch die Wegelagerer des Schadenrechts können sich mal wichtig machen und (manchmal) mehr wie Dellen und Beulen zählen.
Liebe Grüße von einem Verbraucherschützer
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
... können sich mal wichtig machen und (manchmal) mehr wie Dellen und Beulen zählen.
... mehr als ...
du bis immer so gut zu mir. Das habe ich gar nicht verdient
Man ist doch verpflichtet Schäden so gering wie möglich zu halten.
Wer haftet jetzt für (unnötige) Folgeschäden?
Bei der Witterung dütfte nach 7 Wochen der Rost schon in "Blüte" stehen.
Gruß,
Joschi