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70->14% wg. Auffahrunfall
Vorgestern bin ich mit meinem Escort auf einer Auffahrt einem Passat-Fahrer hinten reingefahren.
Die Straße war frei, als er hielt (und ich hinter ihm). Nachdem der Fahrer vor mir nach recht schaute und immer noch kein Auto in Sicht war, gab er Gas, bremste aber sofort wieder ab. Leider zu spät für mich....
Ist mein erster Unfall gewesen. Nach Klärung, bzw. Bereiterklärung meinerseit, die Schuld auf mich zu nehmen, sind wir dann zu einer Lackiererei gefahren. Schaden am Passat 1500.-€
Zuviel für mich, weil ich noch studiere.
Also den Schaden der Versicherung (HUK) gemeldet.
Jetzt soll ich von meinen hart erkämpften 70% auf 140% hochgestuft werden. Etwas viel, wie ich finde, weil ich bisher schon fast 6000,-€ in die Haftpflicht gezahlt habe (resultiert aus der hohen Typerklasse).
Ist es günstiger die Versicherung zu wechseln? Ich bin 23.
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26 Antworten
Wechsel wird Dir bei der SF-Klasse nichts bringen, denn die wird vom neuen Versicherer bei der Vorversicherung, die Du ja angeben mußt, nachgefragt, und somit wird auch der Schaden der neuen Versicherung gemeldet....
Die Prozente sagen ja nicht so viel aus, entscheidend ist ja die SF-Klasse, und da ist in Deinem Falle eben die Rückstufung auf SF 1/2, also 140%. Das dürfte anderswo nicht anders aussehen.
Gruß, Jens
Naja, ersteinmal ists schade, das du keinen Zeugen hast, zum anderen das du die Schuld auf dich genommen hast (sowas macht man einfach nicht, am besten sagt man garnichts, wer schuld hat und lässt das 'die Grünen' entscheiden, die du rufst)...
Wie dem auch sei:
Ein Wechsel bringt dir nix, den SF Rabatt nimmst du immer mit...
Die Polizei stellt sowieso fest, dass ich schuld war, weil ich draufgefahren bin und unachtsam war.
Und das kostet dann noch 30,-€
Das kommt ganz auf die Versicherung an, bei der Du versichert bist. Wenn 70% = Sf-Klasse 3, dann erfolgt eine Rückstufung in 100% = Sf-Klasse 1, zumindest bei der Gesellschaft die ich meine.
Das sollte doch in deinen Vertrag drinne stehen um wieviel du zurückgestuft wirst.
Stimmt , Rückstufung im Schadensfall von SF 3 nach SF 1
Du hast 6 Monate Zeit den von deiner VS regulierten Schaden zu erstatten.Dann wird dein VS Vertrag rückwirkend in SF 4 eingestuft.
Bei 1500,- € lohnt sich das allerdings nicht , nur wenn Du unbedingt deine "erfahrenen" Prozente behalten willst und fleißig sparst oder sonstiger Geldsegen auf dich zukommt , ist dies eine Alternative.
Aber wie bereits gesagt , bei der hohen Schadenssumme nicht empfehlenswert.
Gruß
capri
Fast alle Versicherungen stufen Dich von SF 3 (die schadenfreien Jahre zählen, nicht die Prozente) in SF 1 (100%) zurück.
Nach meinem Wissen (und ich kenne nicht alle Tarife) ist das nur bei der Hamburg-Mannheimer Basisschutz anders:
Da kommst Du tatsächlich in SF 1/2 (110 bis 140%) zurück.
Also:
Die Versicherung zum 31.12.2004 kündigen und dann zu einem anderen Versicherer gehen, der Dich mit einem Schaden in 2004 von SF 3 nur in SF 1 2005 zurückstuft.
Nachtrag:
Nach Deiner Beschreibung bist Du bei der HuK.
Die stufen wie fast alle von SF 2 auf SF 1/2 zurück.
Wenn Du 2004 erst in der Klasse SF 2 warst, also 2004 erst in SF 3 gekommen wärst, kannst Du nur zur Basler Securitas oder zur WüBa wechseln.
Die stufen von SF 2 nur in SF 1 zurück.
Der Beitrag kann dann teurer als bei der Huk in SF 1/2 sein, aber bei unfallfreiem Fahren 2005 kommst Du in SF 2 und kannst dann wieder zu einem günstigen Versicherer wechseln. So sparst Du in Zukunft jedes Jahr ein paar EUR durch die höhere Schadenfreiheitsklasse.
Hi,
ich finds nicht gut.
Es ist egal - aber ich finds nicht i.O., nach nem Schaden die Gesellschaft zu wechseln nur um besser zurückgestuft zu werden....
Jeder sucht sich seinen Vertragspartner meines Wissens frei aus bei dem er versichert - und er akzeptiert die Bedingungen - auch die Rückstufungen.
Warum also beim ersten Schaden wechseln (hauptsache die alte zahlt noch gut, gell?) nur um ein Jahr besser da zu stehen.
Ich kann das alles sehr gut nachvollziehen, bin selber Student - dennoch, ich würds nicht machen.
Noch'n kleiner Tip @oehm:
- dennoch nie ein Schuldeingeständnis machen egal wie klar die Sache ist --> Versicherungsnummer und Personalien angeben und fertisch
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wenn Du 2004 erst in der Klasse SF 2 warst, also 2004 erst in SF 3 gekommen wärst, kannst Du nur zur Basler Securitas oder zur WüBa wechseln.
Die stufen von SF 2 nur in SF 1 zurück.
Problem ist nur, dass die HUK zum 01.01.2005 die SF 1/2 melden wird, da nützt der Wechsel wenig.
Wo ist der Wagen der Eltern versichert ? Ich kenne mindestens eine Versicherung die macht eine Neueinstufung für dich auf SF2 ( ganz legal ).
Christo
@christo
Du hast zwar ine einem anderen Thread nicht verstanden, aber hier sei nochmals für alle die verbindliche Gesetzeslage wiederholt.
Zitat:
§ 5 Pflichtversicherungsgesetz
(7) Das Versicherungsunternehmen hat dem Versicherungsnehmer bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung über dessen Dauer, die Anzahl und Daten während der Vertragslaufzeit gemeldeter Schäden, die zu einer Schadenzahlung oder noch wirksamen Schadenrückstellung geführt haben, auszustellen; ist die Rückstellung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach ihrer Bildung aufgelöst worden, ohne daß daraus Leistungen erbracht wurden, so hat der Versicherer auch hierüber eine Bescheinigung zu erteilen.
Die HUK meldet also die Vertragsdauer (incl. etwaiger Vorversicherungen) und die angefallenen Schäden, nicht aber die bei der HUK vorgesehene Rückstufung.
Danke für die vielen hilfreichen Tipps.
Eine andere Möglichkeit ist, mein Auto bei meinen Eltern als Drittfahrzeug mit Vertragsklausel keine Fahrer unter 23 anzumelden. Dann kann ich laut HUK- Sachbearbeiter bei 120% einsteigen (ist immer noch billiger als 140%.
@Schreddi:
Mir geht´s eigentlich mehr darum, dass ich bereits 6000,-€ Haftpflicht gezahlt habe und jetzt bei einem Schaden von 1500,-€ von 70% (600,-€ jährlich) auf 140% (1200,-€ jährlich) zurückgestuft werde.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
@christo
Du hast zwar ine einem anderen Thread nicht verstanden, aber hier sei nochmals für alle die verbindliche Gesetzeslage wiederholt.
Die HUK meldet also die Vertragsdauer (incl. etwaiger Vorversicherungen) und die angefallenen Schäden, nicht aber die bei der HUK vorgesehene Rückstufung.
Ok, Herr Oberlehrer und Paragraphenreiter, ich glaube es hat keinen Sinn !
Christo
Zitat:
Original geschrieben von oehm2000
Mir geht´s eigentlich mehr darum, dass ich bereits 6000,-€ Haftpflicht gezahlt habe und jetzt bei einem Schaden von 1500,-€ von 70% (600,-€ jährlich) auf 140% (1200,-€ jährlich) zurückgestuft werde.
Die sog. Zweitwagen bzw. Drittwagenregelung sieht aber eine SF2 vor mit 85%. Ich denke aber die HUK wird den Spaß so nicht mitmachen, da es eine Umgehung des Schadens ist.
Christo
P.S. Ich will jetzt keinen § hören, das es nicht so ist !
*lol*
So isses - @oehm: Naja, okay, 6.000 gezahlt - für die Haftpflicht? Wieviele Autos hast du damit versichert? *gg* 5 Golf II?
Das ist kein Grund, ne bessere Rückstufung haben zu wollen sorry - Schaden ist Schaden und fertisch.
@madcruiser:
Wo steht in dem mehrfach zitierten Paragraphen, dass die Vorversicherung nicht mehr weitergeben darf?
Rein von der Logik:
Warum sollte die Versicherung, die den Schaden bezahlen muss, die bessere SF weitergeben?
Also sorry, aber ich kenns im konkreten Fall auch so, dass die belastete SF-Klasse rüberkommt.
Grüße
Schreddi
PS: @oehm: Vorsicht, die 120% können aus nem alten Tarif stammen und da müssen die 120 nicht günstier sein als die jetzt gültigen 140% bei neuem Tarif.