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70mai Dashcam mit Hardwire Kit V4 im Golf 6 – Strom vom Radio abzweigen für Parküberwachung?
Hallo zusammen,
ich plane den Einbau einer 70mai Dashcam A510 Set (Vorder- und Rückseite) mit dem Hardwire Kit V4 in meinen Golf 6. Allerdings möchte ich die mitgelieferten Sicherungsdiebe vermeiden, da ich ungern den Sicherungskasten dafür verwenden möchte.
Meine Idee: Zündungsplus und Dauerplus direkt vom Radio abzweigen (habe ein Android-Radio mit CAN-Bus-Adapter). Das wäre für mich der einfachste Weg. Allerdings habe ich Bedenken, dass die Busruhe des Fahrzeugs den Betrieb der Dashcam im Parkmodus beeinträchtigen könnte, da die Dashcam auch im geparkten Zustand mein Auto überwachen soll.
Hat jemand Erfahrung damit, den Strom vom Radio abzuzapfen, und funktioniert das auch im Parkmodus? Oder könnte die Busruhe dazwischenfunken und die Stromversorgung unterbrechen? Gibt es vielleicht eine bessere Lösung, um eine dauerhafte Stromversorgung sicherzustellen?
Danke schon mal für eure Tipps und Erfahrungen!
Viele Grüße!
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8 Antworten
Du bist dir doch hoffentlich im klaren drüber das du dies nicht darfst, du handelst dir damit gleich ein Dutzend Anzeigen pro Tag ein da du nicht nur die Straße sondern auch den Bürgersteig mit Passanten aufzeichnest. Das kann sehr teuer werden einschließlich Zivilprozess da bist du direkt im mittleren 4 Stelligen Bereich
Hallo mein Lieber,
deine Informationen sind leider veraltet. Anlassbezogene Dashcams, die nur bei einem bestimmten Ereignis (wie einem Unfall oder einer Erschütterung) aufzeichnen, sind inzwischen zulässig und wurden auch schon gerichtlich als Beweismittel anerkannt. Der Dauerbetrieb bleibt zwar problematisch, aber Dashcams, die nur bei Bedarf aufzeichnen, sind rechtlich unbedenklich.
Gerade hier in Berlin haben wir mittlerweile fast “Pariser Verhältnisse” – mein Auto wird regelmäßig beschädigt, und Fahrerflucht ist leider an der Tagesordnung. Da bleibt einem fast nichts anderes übrig, als sich mit einer Dashcam abzusichern.
Viele Grüße!
Zitat:
@samuel030 schrieb am 21. Oktober 2024 um 08:57:13 Uhr:
deine Informationen sind leider veraltet.
Wo steht das bzw. gibt es da eine hoheitliche Richtersprechung?
Zitat:
@samuel030 schrieb am 21. Oktober 2024 um 08:57:13 Uhr:
Anlassbezogene Dashcams, die nur bei einem bestimmten Ereignis (wie einem Unfall oder einer Erschütterung) aufzeichnen, sind inzwischen zulässig und wurden auch schon gerichtlich als Beweismittel anerkannt.
Meine Kameras zeichnen auch nur im Ereignisfall auf bei einer Bewegung.
Das ist aber auch verboten.
Hier möchte ich nur BGB §201 erwähnen.
Auto beschädigen...Fahrerflucht...alles verbotene Dinge...wird trotzdem gemacht...weil jeder damit rechnet nicht erwischt zu werden.
Dashcams fallen unter Notwehr...Selbstschutz.
Viele Autos haben diese bereits original verbaut (z.B.: Tesla).
Hatte vor einiger zeit eine unliebsame Ausseinandersetzung mit einem Strassenrüpel.
Polizei ist dazugekommen...denen die Cam Aufnahmen gezeigt...Problem erledigt.
Sorry
Aber hier sind einige auf dem Holzweg, ich weiß es leider ganz genau.
Meine Eltern haben an ihrem Haus Überwachung Kameras Vorne und Hinten angebracht, sogenannte Schwenk Kameras. Diese Zeichnen nur auf im Alarmfall, sprich wenn ein unbekannter das Grundstück betritt. Ein lieber Nachbar fühlte sich durch die Kameras bedroht und zog vor Gericht. Beim Amtsgericht haben meine Eltern gewonnen beim Berufungsgericht ( Landgericht ) haben Sie verloren und das Urteil ist Rechtskräftig.
Als Begründung gab das Landgericht u.a. an das man von Außen nicht erkennen könnte wohin die Linse der Kamera gerichtet ist, z.b. bei Regen oder Nachts. Sein Privates Grundstück darf man überwachen jedoch nicht den Öffentlichen Raum, wie Straßen, Wege, Bürgersteig, Parkplätze usw.
Selbst Attrappen sind verboten weil der Passant nicht erkennen kann das es sich um Attrappen handelt.
Fazit:
Die Dashcam als erweiterte Alarmanlage zu nutzen bringt dir nichts und ist auch nur eine Scheinsicherheit, denn diese müsste mit einem Restlichtverstärker ausgerüstet sein damit Sie Nachts überhaupt was brauchbares auf nimmt. Parkst du unter einer Laterne blendet das Licht von dieser und du hast auch nichts drauf. Im Herbst und Winter kannst du es ganz vergessen als Laternenparker weil die Scheiben entweder von innen beschlagen sind oder der Tau auf Scheiben drauf liegt.
Stelle dein Fahrzeug in der Garage oder mache dir alternativ Aufkleber auf die Scheiben von innen das, das Fahrzeug Video überwacht ist, auch wenn dies nicht der fall ist.
Das Risiko ist zu groß denn des gibt immer einen freundlichen Nachbarn.
Zitat:
@chrisvienna schrieb am 21. Oktober 2024 um 10:46:26 Uhr:
Dashcams fallen unter Notwehr...Selbstschutz.
Wo steht das?
Zitat:
@chrisvienna schrieb am 21. Oktober 2024 um 10:46:26 Uhr:
Viele Autos haben diese bereits original verbaut (z.B.: Tesla).
Das ist ja nicht verboten, lediglich die Nutzung im freien öffentlichen Raum.
Zitat:
@BrabusMB schrieb am 21. Oktober 2024 um 12:22:24 Uhr:
Diese Zeichnen nur auf im Alarmfall, sprich wenn ein unbekannter das Grundstück betritt.
Dienstleister (Paketbote, Postbote, Handwerker) sind auch unbekannte Personen.
Zitat:
@DirkF1 schrieb am 21. Oktober 2024 um 14:03:44 Uhr:
Zitat:
@chrisvienna schrieb am 21. Oktober 2024 um 10:46:26 Uhr:
Dashcams fallen unter Notwehr...Selbstschutz.
Wo steht das?
Zitat:
@DirkF1 schrieb am 21. Oktober 2024 um 14:03:44 Uhr:
Zitat:
@chrisvienna schrieb am 21. Oktober 2024 um 10:46:26 Uhr:
Viele Autos haben diese bereits original verbaut (z.B.: Tesla).
Das ist ja nicht verboten, lediglich die Nutzung im freien öffentlichen Raum.
Zitat:
@DirkF1 schrieb am 21. Oktober 2024 um 14:03:44 Uhr:
Zitat:
@BrabusMB schrieb am 21. Oktober 2024 um 12:22:24 Uhr:
Diese Zeichnen nur auf im Alarmfall, sprich wenn ein unbekannter das Grundstück betritt.
Dienstleister (Paketbote, Postbote, Handwerker) sind auch unbekannte Personen.
WIRKLICH SEHR GEISTREICH DIESER KOMENTAR !!!
Seit wann kommen Paketboten, Postbote und Handwerker Nachts ???
Und Überwachungskamera ab 200 Euro haben eine Freund - Feind Erkennung, ansonsten würde es ja jedes mal einen Fehlalarm geben.
Meine Güte, heult leise ... ihr gebt überall eure Kekse frei und verkauft eure Daten, damit ihr einen Beitrag über euren Lieblingsstar auf irgendeiner Gossip-Website lesen könnt.
Die Frage des TE wird hier gar nicht beachtet.
Stellt euch doch einfach vor, er parkt auf seinem Grundstück mit der Front zur Hauswand. Die Dashcam soll nur Aufzeichnen ob ein Waschbär oder ein Marder auf die Motorhaube des frisch gewaschenen Autos ka*kt...
Ansonsten steht das Auto nirgendwo anders im Öffentlichen Raum und die Cam wird bei jeder Fahrt deaktiviert.
Back to Topic.
Ich würde die Dashcam nach Anleitung anschließen. So wurde die Cam getestet und die Funktion wird dort zu 100% gewährleistet.