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8 Punkte in Flensburg oder nicht?! Beratung gesucht!

Themenstarteram 17. Oktober 2017 um 9:03

Hallo Forum,

mir droht wahrscheinlich der Entzug der Fahrerlaubnis wegen

Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit.

Anbei eine Übersicht (Dateum Rechtskraft, Punkte)

31.7.2015, 1 Punkt, Verfall 31.1.2018

27.2.2016, 1 Punkt, Verfall 27.8.2018

30.12.2016, 2 Punkte, Verfall 2021

9.3.2017, Ermahnung -> kein Seminar besucht bisher

9.3.2017, 1 Punkt, Verfall 9.9.2019

Dies sind insgesamt 5 Punkte.

Nun gibt es folgende weitere Taten:

1 Punkt (Tatzeitpunkt Juli 2017, Rechtskraft vermutlich im November)

Und vermutet:

0-1 Punkt (Tatzeitpunkt Ende September)

1 Punkt (Tatzeitpunkt Anfang Oktober, Rechtskraft vermutlich Feb?)

1 Punkt (Tatzeitpunkt Anfang Oktober, Rechtskraft vermutlich Feb?)

Also vermutlich sind das dann 8 Punkte (schlimmstenfalls 9).

Fragen:

Kann ich um den Entzug der Fahrerlaubnis rumkommen mit:

-> sofortiger Antritt eines Seminars und Abzug 1 Punkt, Abschluss vermutlich Dezember?

-> Im Januar entfält ein Punkt.

Ciao,

Erik

Beste Antwort im Thema

was nützt das Seminar, so wie hier Punkte gesammelt wird zögert sich der Entzug doch nur kurzfristig hinaus.:confused:

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was nützt das Seminar, so wie hier Punkte gesammelt wird zögert sich der Entzug doch nur kurzfristig hinaus.:confused:

Ich glaube auch hier sollte mal generell über die Fahrweise nachgedacht werden. Bisher scheinst du nicht viel gelernt zu haben.

Das ist mal richtiges MPU material hier

Themenstarteram 17. Oktober 2017 um 9:43

Mir geht es gerade nur um die Fakten, nicht um die Belehrung.

Ich bin auch schon einmal 15 jahrelang ohne Einträge im Punktekonto gefahren.

Da will ich in Zukunft wieder zurück und das schaffe ich auch!

Erik

Du hast Dir das falsche Forum ausgesucht. Hier gibt es nur Menschen, die nie Fehler machen und keine Punkte haben. Belehrung inklusive.

Zu Deiner Frage: Bei 6 Punkten gibt es noch eine Verwarnung. Und so lange Du die nicht hast, kann Deine Fahrerlaubnis nicht entzogen werden. Punkte abbauen kannst Du aber nicht mehr, da hier das Tattagsprinzip gilt.

Du kannst nur einen Punkt bis 5 Punkte auf dem Konto in Flensburg abbauen. Das ganze darfst du dann auch nur einmal innerhalb 5 Jahren machen.

Hallo,

hier der Auszug vom KBA:

Haben Sie Punkte in Flensburg? Bei einem Punktestand bis zu fünf Punkten können Sie durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Im verkehrspädagogischen Teil werden Kenntnisse zum Straßenverkehrsrecht und zum verkehrssicheren Verhalten vermittelt. Im verkehrspsychologischen Teil wird das Fahrverhalten analysiert mit dem Ziel, das Verhalten im Sinne der Verkehrssicherheit zu korrigieren. Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden.

Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt.

Da kannst Du dich am Besten informieren.

Meine persönliche Meinung: Das Fahrrad, die U-Bahn oder zu Fuß gehen hat noch niemandem geschadet! Vielleicht kommt noch die Erleuchtung.

Sorry Chriz, hat sich überschnitten.

Ich dachte Punkte werden nach 2 Jahren (Ohne zusätzl. Punkte eintrag) gelöscht, wenn keine dazukommen.

Woher kommen denn die Unterschiedlichen langen Verfallsdatums? Je nach Vergehen?

Mit einem Fachanwalt sprechen wenn man den Führerschein braucht, vielleicht hilft ein hinauszögern der Verhandlung.

Wenn der Richter bei den nächsten Verhandlungen einen Auszug aus Flensburg hat wird der nicht begeistert sein.

Eine Schulung könnte sich vielleicht als anfang einer Einsicht gewertet werden.

Der dürfte die Begriffe wie Notorisch und Uneinsichtig oder Unbelehrbar benutzen.

2 Punkte pro Jahr und im 3ten ne Steigerung auf 4 ist schon ne Nummer. Rat: Fachanwalt mid. für Beratungsgespräch.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 17. Oktober 2017 um 12:05:43 Uhr:

Ich dachte Punkte werden nach 2 Jahren (Ohne zusätzl. Punkte eintrag) gelöscht, wenn keine dazukommen.

das galt bis 2014

Zitat:

@Bitboy schrieb am 17. Oktober 2017 um 12:05:43 Uhr:

Mit einem Fachanwalt sprechen wenn man den Führerschein braucht, vielleicht hilft ein hinauszögern der Verhandlung.

Hilft nicht

Zitat:

@Bitboy schrieb am 17. Oktober 2017 um 12:05:43 Uhr:

Rat: Fachanwalt mid. für Beratungsgespräch.

Überflüssig

Noch einmal: so lange die Verwarnung nicht ausgesprochen ist, wird der Punktestand sowieso bei 7 Punkten gedeckelt und es kann nicht entzogen werden.

Ei, da waren aber einiger schneller. Wie geht das mit dem Deckeln wovon hängt das ab? Ich hab zum Glück nicht soviel damit zu tun daher nicht auf dem neuesten Stand. Werden die Automatisch gelöscht oder nur auf Antrag?

Themenstarteram 17. Oktober 2017 um 10:32

Danke für Eure Antworten bisher!

Noch einmal zusammengefasst.

Im Oktober diesen Jahres werde ich 6 Punkte haben -> Verwarnung wird nun also geschickt, bis hierhin Deckelung auf 7 Punkte?!

Wenn jetzt noch 2 Punkte hinzukommen durch 2 Vergehen im September, zieht dann die Deckelung (Tatzeitpunkt?)?

Oder zählt dann die Rechtskraft der beiden Vergehen.

Im Januar wird ein Vergehen gelöscht ( 1 Punkt).

Ich werde also definitiv mindestens 6 Monate ohne Führerschein sein?

Erik

ich muss mich korrigieren. Die Deckelung greift nicht mehr. Dieses Urteil dürfte auf Deinen Fall anwendbar sein:

http://www.bverwg.de/.../entscheidung.php?ent=260117U3C21.15.0

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. Oktober 2017 um 12:10:36 Uhr:

Noch einmal: so lange die Verwarnung nicht ausgesprochen ist, wird der Punktestand sowieso bei 7 Punkten gedeckelt und es kann nicht entzogen werden.

Stimmt so pauschal leider nicht!

http://www.bverwg.de/.../entscheidung.php?ent=260117U3C21.15.0

Gerade bei der hier geschilderten Fülle an neuen Verstößen kann es zu der Konstellation aus dem Urteil kommen. Dann ist die Pappe weg.

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