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900 Turbo Tuning???

Saab 900 I
Themenstarteram 26. Februar 2007 um 17:10

Hallo Ich wollte meinem Auto ein kleines Leistungs Plus geben!!!

Meine frage welchen tuner würdet ihr mir empfehlen!!!

Maptun, Nordic, Speedparts?????

Mfg

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30 Antworten

Hirsch :D

Aber für T5 kannst Du fast alles nehmen, gibt sich nicht viel. Musst halt bei allen ausser Hirsch schauen, wie Du es eingetragen bekommst.

Chip-Tuning sieht man doch nicht...warum dann den TÜV aufsuchen?

Unfall, Versicherung hat einen Verdacht und sucht nach Gründen? Oder einfach reines Gewissen.

Zitat:

Original geschrieben von 93tid

Unfall, Versicherung hat einen Verdacht und sucht nach Gründen? Oder einfach reines Gewissen.

Worst case wäre tatsächlich ein UNFALL MIT PERSONENSCHADEN!

Bei einem Bagatellunfall mit verbogenem Blech, da guckt der Sachverständige nach den Reifen/Profil...Winterreifen/Sommerreifen?

Und mehr interessiert ihn nicht!

Das Gewissen ist eine subjektive Klamotte.

Ich persönlich käme damit nicht zurecht, da auch andere Personen mit meinem Auto fahren, hätte ich da immer ein schlechtes Gewissen. Denn diese Personen fahren dann immer ohne Versicherungsschutz und wissen es nicht.

Ist so ähnlich wie Farbenblindheit!

Bei rot muß man stehen, bei grün darf man gehen!

Wenn aber alles hellgrau erscheint???

Wer ohne Abnahme ein Tuning durchführt, ist wissentlich ohne Versicherung unterwegs!

Und das kann unter gegebenen Umständen, Unfall mit Personenschaden, Knast bedeuten!!!

Unfall mit Todesfolge...lockere 5 Jahre Bau möglich...

Sorry, stimmt so nicht (mehr). Das ist nur Panikmache.

Hab dazu schon mal recherchiert und gepostet. Werde danach nochmal suchen.

Gruss,

Philip

Themenstarteram 27. Februar 2007 um 13:20

Saab 900 Tuning

 

Ja für mich ist die Tüv abnahme nicht so relevant hab zwar schon eine Leistungssteigerung eingetragen auf 222PS Hirschsteuergerät. Aber ich möchte das erweitern nur mein frage wäre welcher tuner bringt wirklich die Leistung was sie angeben!!! Hab gehört das bei Maptun die angaben ziemlich streuen +/- ????

@PhilipHS

Soweit ich weiß, ist jede Änderung des Fahrzeugs, Fahrwerk, Motor, Getriebe ohne mitgelieferter ABE abnahmepflichtig!

Ohne Abnahme erlischt die komplette ABE des Fahrzeugs.

Und damit erlischt auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Denn die Versicherung hält sich an die Daten des Fahrzeugs, die aus den Schlüsselnummern hervorgehen.

Felgen ohne ABE...Abnahme beim TÜV!!!

Motortuning ohne ABE...Abnahme beim TÜV!!!

Lenkrad ohne ABE...Abnahme beim TÜV!!!

Anders kenne ich es nicht!

Es wird eine Frist von 6 Wochen zur Vorstellung eingeräumt.

Danach muß der Spaß eingetragen sein.

Stell Dir einfach mal vor, ein 900-II wird auf 270PS getunt.

Und die Bremsanlage bleibt die alte!!!

Lebensgefährlich!!!

Die Bremse ist doch schon beim normalen Turbo unter aller Kritik!

Die 9-3 Bremse ist ja schon einen Tacken besser, aber für 270 PS immer noch zu schwach!!!

Ich kenne es nur so: keine ABE, Abnahme des kompletten Fahrzeugs beim TÜV!

ABE vorhanden, kann die Chose auch direkt beim Strassenverkehrsamt eingetragen werden.

Ich denke da immer an die Herren Polizisten, die sich erstmal den Katalog von ABE´s durchwälzen müssen, wenn sie mal einen Golf GTI-II an den Strassenrand gelotst haben.

Felgen, Fahrwerk, Spoiler/Schweller, Lenkrad...usw.....

NIchts eingetragen, aber ABE vorhanden.:)

@Philip

Din "Schlupfloch" würde mich aber auch interessieren. Vor allem, ob das in der Schweiz auch gültig wäre. Hier wird nur die ABE oder ein Gutachten vom DTC anerkannt. Es geht bei mir nicht um den 93 ;)

Es war dieser Thread

Das Wichtige war:

Die Haftpflicht-Versicherung muss nach § 3 PflVG an den geschädigten Dritten IMMER leisten, auch wenn das KfZ nicht der StVZO entspricht. Der Regress der Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer wegen Gefahrerhöhung ist auf höchstens je 5.000 EURO beschränkt (§ 5 III KfzPflVV).

Und nebenbei wurde bemerkt:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt gemäß § 19 StVZO, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Bis zum 31.3.1993 war das anders!

Hiernach konnte nach § 19 Abs. 2 StVZO (a. F.) die BE erlöschen, wenn ein Fahrzeugteil verändert wurde, dessen Beschaffenheit vorgeschrieben war oder dessen Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Diese Formulierung bedeutete, dass zwei Tatalternativen möglich waren.

1. die Veränderung eines Fahrzeugteils, dessen Beschaffenheit vorgeschrieben ist (siehe § 22 a StVZO) und

2. die Veränderung eines Fahrzeugteils, dessen Beschaffenheit zwar nicht vorgeschrieben, aber durch dessen Veränderung eine Gefährdung zu erwarten ist.

Eine Veränderung i. S. d. Nr. 1 hatte also zur Folge, dass die BE erlöschen konnte, ohne dass eine abstrakte Gefährdung zu begründen war.

Diese Regelung wurde mit Recht als überzogen angesehen und mit Wirkung vom 01.01.1994 geändert.

am 28. Februar 2007 um 4:35

Du solltest noch erwähnen, dass es sich nur um die Haftpflicht-Versicherung handelt. Für Kasko- Versicherungen gilt das nicht.

Klar, aber Kasko ist ja auch nur Versicherung des eigenen Autos und hat daher wenig mit den wirklich hohen Beträgen zu tun.

Und ordnungswidrig verhält man sich natürlich auch, aber das ist ja ebenfalls ein kalkulierbares Risiko.

Und versteht mich nicht falsch - ich will auch nicht illegales Tuning promoten (sonst hätte ich auch nicht soviel Geld beim TÜV gelassen), sondern einfach nur Tatsachen statt Gerüchte.

am 28. Februar 2007 um 4:56

Zitat:

Original geschrieben von Philip HS

Klar, aber Kasko ist ja auch nur Versicherung des eigenen Autos und hat daher wenig mit den wirklich hohen Beträgen zu tun.

Ich wollte mir das nicht leisten, dass meine Vollkasko bei selbstverschuldetem Unfall plötzlich nicht zahlt...

Erstmal werden wohl wenige bei einem >10 Jahren alten Auto (900 Turbo) Vollkasko haben.

Und dann ist da noch die Kausalität: Wenn das "illegale" Tuning, überhaupt gar keine Auswirkungen auf das Unfallgeschehen hatte, dann gibt es auch keinen Grund, die Leistung zu verweigern. Also:

Wenn die selbstgestrickte Bremsanlage versagt, und man daher sein Auto plattfährt, dann kann die Kasko die Leistung verweigern.

Wenn der Wagen von 150 auf 270 PS getunt wird, und dann von 270 km/h aufgrund der für solche Geschwindigkeiten unterdimensionierten Bremsanlage nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommt, dann kann die Kasko die Leistung verweigern.

Wenn man mittels Chip von 150 auf 210 hochgeht, sehe ich wieder kein Risiko, denn es gibt einen Original Saab mit 205 PS, der die selbe Bremse hat wie der mit 150 PS, und die 2% Unterschied liegen schon innerhalb der Serienstreuung.

Und wie bespielsweise ein Sportauspuff zur Leistungsverweigerung führen kann, kann ich mir nur schwerlich vorstellen ...

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