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A klasse W177 passende Felgen

Mercedes A-Klasse W177
Themenstarteram 2. Dezember 2020 um 10:45

Hi hoffe ich finde hier hilfe.

Will auf mein W177 A180 mit Amg packet 950 Code Winterkompletträder draufmachen.

Jetzt hab ich aber eine Abweichung der ET die originalen amg Felgen 18 zoll haben ET 49 und ich hab

48 spielt das eine große Rolle oder wird das passen?

 

ABE vorhanden für F2A

Felge borbet 

Felgen Größe 8J x 18H2

ET 48 

LK112 

Momentan drauf

Orginal amg felgen

Felgengröße: 7.5Jx18 ET 49 Lk 112

Kenn mich da leider nicht so gut aus.

Danke

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32 Antworten

Passen werden die aller Wahrscheinlichkeit schon. Ob du die Felgen auch legal fahren darfst, findest du auf der Homepage von Borbet in dem du dort nach dem passenden Gutachten für deine Felgen auf deinem Fahrzeug suchst.

An dem 1mm ET wird es wohl kaum scheitern.

Zitat:

@Dariostu schrieb am 2. Dezember 2020 um 11:45:16 Uhr:

ABE vorhanden für F2A...

Wenn dort die Auflagen für genau deinen Autotyp und Ausführung sind dann passen die auch und du kannst sie unbesorgt fahren.

Themenstarteram 2. Dezember 2020 um 17:11

Laut ABE passt es.

Hab mir jetzt die originalen Schrauben besorgt die im Abe stehen.

Screenshot-20201124-163437-drive

ABE heisst nicht automatisch eintragungsfrei. Schau dir am besten die Auflagen für dein Fahrzeug an.

Ich habe mal nachgeschaut. Es sind unter anderem folgende Auflagen vorhanden:

K1a

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b

Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K5d

An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen.

K6f

An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen

K7a

An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K7i

An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8h

An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

Das bedeutet, 215/45R18 kannst du knicken und bei allen anderen Radgrössen musst du bördeln.

Das würde ich mir nicht antun.

P.S. Steht in der Freigabe wirklich S01? Nur dann darfst du die serienmässigen Schrauben verwenden.

Themenstarteram 2. Dezember 2020 um 21:53

Ich hab die Reifen auf borbet Felgen

Reifen vorne 225×45 18

Reifen hinten 245x40 18

Jetzt weiß ich immer noch nicht ob es passen wird oder muss ich mir neue kaufen.

Mein Auto holle Ich in einer Woche ab.

Danke bisher :)

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 2. Dezember 2020 um 20:55:35 Uhr:

ABE heisst nicht automatisch eintragungsfrei. Schau dir am besten die Auflagen für dein Fahrzeug an.

Doch, sonst ist es keine ABE sondern nur ein Gutachten.

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 3. Dezember 2020 um 07:32:56 Uhr:

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 2. Dezember 2020 um 20:55:35 Uhr:

ABE heisst nicht automatisch eintragungsfrei. Schau dir am besten die Auflagen für dein Fahrzeug an.

Doch, sonst ist es keine ABE sondern nur ein Gutachten.

In der ABE kann durchaus die Auflage enthalten sein, notwendige Änderungen (z.B.umbördeln) vom TÜV bestätigen und eintragen zu lassen.

S.

Zitat:

@firefox_i schrieb am 3. Dezember 2020 um 07:56:26 Uhr:

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 3. Dezember 2020 um 07:32:56 Uhr:

 

Doch, sonst ist es keine ABE sondern nur ein Gutachten.

In der ABE kann durchaus die Auflage enthalten sein, notwendige Änderungen (z.B.umbördeln) vom TÜV bestätigen und eintragen zu lassen.

S.

Yep, genauso isses!

Zitat:

@Dariostu schrieb am 2. Dezember 2020 um 22:53:32 Uhr:

Ich hab die Reifen auf borbet Felgen

Reifen vorne 225×45 18

Reifen hinten 245x40 18

Jetzt weiß ich immer noch nicht ob es passen wird oder muss ich mir neue kaufen.

Mein Auto holle Ich in einer Woche ab.

Danke bisher :)

Schau dir einfach an was die Auflagen K1c, K2b, K5d, K6f, K7i und K8h für deine 245er Hinterreifen bedeuten. Meine Befürchtung ist jedoch, du willst die Räder nicht mehr fahren, wenn du die Auflagen gelesen hast!

Themenstarteram 3. Dezember 2020 um 8:18

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 3. Dezember 2020 um 08:44:27 Uhr:

Zitat:

@Dariostu schrieb am 2. Dezember 2020 um 22:53:32 Uhr:

Ich hab die Reifen auf borbet Felgen

Reifen vorne 225×45 18

Reifen hinten 245x40 18

Jetzt weiß ich immer noch nicht ob es passen wird oder muss ich mir neue kaufen.

Mein Auto holle Ich in einer Woche ab.

Danke bisher :)

Schau dir einfach an was die Auflagen K1c, K2b, K5d, K6f, K7i und K8h für deine 245er Hinterreifen bedeuten. Meine Befürchtung ist jedoch, du willst die Räder nicht mehr fahren, wenn du die Auflagen gelesen hast!

Verstehe nicht ganz dachte wenn es normal in der abe steht das alles passen muss.

Hab verschieden Werkstätten gefragt manche sagen ja manche nein und manche wollen garkeine Auskunft geben.

Themenstarteram 3. Dezember 2020 um 8:28

Zitat:

@amdwolle schrieb am 2. Dezember 2020 um 21:15:04 Uhr:

Ich habe mal nachgeschaut. Es sind unter anderem folgende Auflagen vorhanden:

K1a

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b

Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K5d

An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen.

K6f

An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen

K7a

An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K7i

An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8h

An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

Das bedeutet, 215/45R18 kannst du knicken und bei allen anderen Radgrössen musst du bördeln.

Das würde ich mir nicht antun.

P.S. Steht in der Freigabe wirklich S01? Nur dann darfst du die serienmässigen Schrauben verwenden.

Wieso muss ich bördeln bei 215/45r18 wenn die jetzigen Felgen und reifen ja schon 225/45 18 haben die originalen ?

Zitat:

@firefox_i schrieb am 3. Dezember 2020 um 07:56:26 Uhr:

In der ABE kann durchaus die Auflage enthalten sein, notwendige Änderungen (z.B.umbördeln) vom TÜV bestätigen und eintragen zu lassen.

Dann ist es für das betroffene Fahrzeug keine ABE sondern ein Gutachten... war vor >30 Jahren schon so und hat sich seither nicht geändert.

Wenn Du mir nicht glaubst dann frag halt den TÜV.

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