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A.T.U Abzocke?! 2. Teil

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 14:50

Vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch...falls nicht:

Meine Schwägerin hat ihren Golf IV Bj. 2001 - 38 TKM zur Inspektion zu A.T.U gebracht. Kostenpunkt: 200 Euro. Als Dankeschön gab´s ins Scheckheft noch den Zusatzeintrag das das Auto reparaturbedürftig sei. Problem: der Wagen soll verkauft werden. Den Eintrag will A.T.U. erst streichen, wenn die Mängel auch von A.T.U behoben werden: Zahnriemen (angeblich porös) und Wasserpumpe wechseln für schlanke 550 Euro. Außerdem sollte man mal einen Klimaanlagen Check für 80 Euro machen.

 

Jetzt war sie beim VW Händler und der hat ihr schriftlich(!) gegeben, dass der Zahnriemen vollkommen in Ordnung sei.

Erfüllt das eurer Merinung den Tatbestand des vorsätzlichen Betruges und/oder der Nötigung?

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18 Antworten

keine Minuten warten!

direkt zum Anwalt!

Voll die Schweinerei finde ich!

Die sollen doch nur im Scheckheft aufschreiben, dass der Service-Intervall durch dennen eingehalten wurde und mehr nicht!

Was fällt dennen ein, so ein Mist da noch reinzuschreiben!?

Wie hatten die das denn ins Service Heft eingetragen? Stand da genau drin "zahnriemen porös"? Und wie sieht das denn aus wenn es gestrichen wird?

Ist schon ne Frechheit sowas.

Ob sowas nun Betrug ist oder nicht kann ich net sagen, aber das die ein oder andere Werkstatt einige Teile vorzeitig wechselt sollte bekannt sein ;)

habt ihr da imemr noch nicht geklärt?ich wär aber mal ganz fix mit dem wisch vom freundlichen bei atu udn würd denen ein paar takte sagen.......es kommt nur drauf an wer udn vorallem wie man denen das verständlich macht. mit einem vom thekenpersonal würd ich garnicht erst anfangen, sofort den filialleiter ranpfeifen. sollte der sich quer stellen mal ne etage höher vorstellig werden.

 

den saftladen hätte ichs chon lange dran bekommen.

zur not gibts da noch andere spielchen, zum bsp mal ein paar leserbriefe an automagazine....die berichten über soclhe betrugsfälle sehr sehr gern;)

meist reicht allein der anruf eines solchen medienmagazins um zum ziel zu gelangen:)

mfg

 

ps: bitte berichte weiter, wie es weiter geht.

also ich würde ohne lange zu fackel zu meinem anwalt gehen und fertig, hat immer sehr gut geklappt egal mit wem. warum so lange quatschen über den scheiß, amn muss gleich handeln, sabbeln hilf leider nicht viel mit den.

 

Halt A.T.U schrott mitarbeiter

ich erinnere an dein beitrag.

also das ist die absolute frechheit !!!! unglaublich

was der saftlade da mit euch macht.

Sofort zum anwalt...sofort... !!!

schweinebacken

Zitat:

Original geschrieben von italiano83

Sofort zum anwalt...sofort... !!!

schweinebacken

Ihr wisst hoffentlich alle wer die Kosten bei einem verloren gegangenen Rechtsstreit für den Anwalt zu tragen hat. ;)

Und glaube mir, ein so großes Unternehmen wie ATU hat auch seine Anwälte. Ein Prozess wird da in keinem Verhältnis stehen.

Würde vielleicht mal die Auto Bild kontaktieren.

Gruß Dom

schalt den anwalt ein und hau mal auf die kacke.

mal sehen was bei rum kommt.

bin einfach neugierig. aber dann auch bitte den verlauf und das urteil posten:)

Zitat:

Original geschrieben von Doms golf

Ihr wisst hoffentlich alle wer die Kosten bei einem verloren gegangenen Rechtsstreit für den Anwalt zu tragen hat. ;)

Und glaube mir, ein so großes Unternehmen wie ATU hat auch seine Anwälte. Ein Prozess wird da in keinem Verhältnis stehen.

Würde vielleicht mal die Auto Bild kontaktieren.

Gruß Dom

kann nur jedem rate eine rechtschutzversicherung zu haben.

wende ne rechtschutzversicherung hast übernehmen die die kosten im falle eines verlorenen prozesses. dafür ist sie ja auch da. man kann es ja ein letzes mal im guten mit dem filialleiter versuchen und mit einem gewissen unterton betonen, dass man noch eine rechtschutz hat.

Zitat:

Original geschrieben von italiano83

kann nur jedem rate eine rechtschutzversicherung zu haben.

Bin ich, nur leider ist das nicht jeder. ;)

Wenn er den ausgetauschten Zahnriemen nicht mehr hat, sehe ich da keine Chance.

am 19. Dezember 2006 um 15:40

Re: A.T.U Abzocke?! 2. Teil

 

Zitat:

Original geschrieben von auto74

Vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch...falls nicht:

Meine Schwägerin hat ihren Golf IV Bj. 2001 - 38 TKM zur Inspektion zu A.T.U gebracht. Kostenpunkt: 200 Euro. Als Dankeschön gab´s ins Scheckheft noch den Zusatzeintrag das das Auto reparaturbedürftig sei. Problem: der Wagen soll verkauft werden. Den Eintrag will A.T.U. erst streichen, wenn die Mängel auch von A.T.U behoben werden: Zahnriemen (angeblich porös) und Wasserpumpe wechseln für schlanke 550 Euro. Außerdem sollte man mal einen Klimaanlagen Check für 80 Euro machen.

 

Jetzt war sie beim VW Händler und der hat ihr schriftlich(!) gegeben, dass der Zahnriemen vollkommen in Ordnung sei.

Erfüllt das eurer Merinung den Tatbestand des vorsätzlichen Betruges und/oder der Nötigung?

was für ein motor?

Hi,

den Schweinkram kenn ich. War vor ein paar Jahren ( so 4 oder 5) mit meinem Astra bei den Seppels und wollte ihn nur mal kurz durchchecken lassen, ob die Karre eine Fahrt in die Toskana übersteht. Sagten die mir doch am Ende glatt, da wären Rep. in Höhe von ca. 1800DM zu machen. Ich dachte, ich kipp aus den Latschen. Aber der Service-Idiot hat mir doch gleich netterweise gesagt, das ich mir da keine Sorgen machen müßte, weil ich das bei denen ja finanzieren könnte. Daraufhin hab ich gesagt, dass sie mich mal gernhaben können und bin ab. Bei einer kleinen Hinterhofwerkstatt hab ichs dann machen lassen ( ca. 60 % der Rep. war unnötig bzw. hat der Mechaniker gesagt, soll ich erst machen lassen, wenns der TÜV bemängelt ) und die restlichen 40% , die notwendig waren, hat er mir für 500DM gemacht.

Muß man mehr dazu sagen ?

Zitat:

Original geschrieben von vsterni

Muß man mehr dazu sagen ?

NEIN :D

am 19. Dezember 2006 um 15:58

Re: A.T.U Abzocke?! 2. Teil

 

Zitat:

Original geschrieben von auto74

Vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch...falls nicht:

Meine Schwägerin hat ihren Golf IV Bj. 2001 - 38 TKM zur Inspektion zu A.T.U gebracht. Kostenpunkt: 200 Euro. Als Dankeschön gab´s ins Scheckheft noch den Zusatzeintrag das das Auto reparaturbedürftig sei. Problem: der Wagen soll verkauft werden. Den Eintrag will A.T.U. erst streichen, wenn die Mängel auch von A.T.U behoben werden: Zahnriemen (angeblich porös) und Wasserpumpe wechseln für schlanke 550 Euro. Außerdem sollte man mal einen Klimaanlagen Check für 80 Euro machen.

 

Jetzt war sie beim VW Händler und der hat ihr schriftlich(!) gegeben, dass der Zahnriemen vollkommen in Ordnung sei.

Erfüllt das eurer Merinung den Tatbestand des vorsätzlichen Betruges und/oder der Nötigung?

Betrug/Nötigung..grosse Worte. Und was soll ein Rechtsstreit bringen? Mit dem Verkauf kann man nicht x Jahre warten, bis das alles geklärt ist. Ausserdem wird ATU vor Gericht immer argumentieren können, dass ihrer Meinung nach das Ding nicht in Ordnung - das ist alles Ermessensache.

Was willst Du erreichen? Das sind doch Allgemeinplätze, dass ZR und Klima bei nem 5 Jahre alten Auto mal nachgesehen und ggf getauscht werden müssen. ATU ist halt der Meinung, dass sie getauscht werden müssen. Hätte Dir auch bei einem VW-Fuzzy passieren können, dass er der gleichen Meinung ist. Nur VW hätte Dir wegen der Mobilitätsgarantie das Auto ohne Reparatur nicht zurückgegeben (oder den Inspektionseintrag komplett verweigert).

ATU muss den Eintrag doch nicht streichen. Du hast schriftlich von VW, dass der ZR ok ist. Punkt. Also ist er ok. VW empfiehlt sowieso nach 6 Jahren den Tausch also weiss ein Käufer, dass das Ding bald fällig ist. Oder Du lässt ihn bei VW tauschen, hast die Rechnung und brauchst Dich erst recht nicht um den Eintrag zu kümmern.

Die Vorgehensweise bestätigt maximal ein merkwürdiges Geschäftsgebaren von ATU erfüllt aber kaum Straftatbestände.

Hast Du Rechtsschutz, dann lass einem Anwalt mal einen Brief schreiben und schau was passiert. Dann ist aber auch gut.

Alex

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