1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. A.T.U. & AUDI Garantie/Kulanz

A.T.U. & AUDI Garantie/Kulanz

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 21. November 2007 um 15:37

Hallo,

ich habe eine mehrjährige Garantie-Verlängerung bei AUDI abgeschlossen. Wie steht es um diese Garantie, wenn ich (aus Kostengründen) die Inspektion z.B. bei A.T.U. machen lasse? Und hat dies eventuell Auswirkungen auf Kulanzansprüche?

Danke für Eure Erfahrungsberichte ...

Grüße,

NicoM

Ähnliche Themen
15 Antworten

Soweit mir bekannt muss in der Garantiezeit jede Inspektion durch eine Audi Werkstatt erfolgen und im Serviceheft vermerkt werden.

Außerdem hast Du keinen Anspruch mehr auf die Mobilitäts-Garantie, wenn Du die Services in einer anderen Werkstatt durchführen läßt.

Meine Frau hat sogar ihren jetzigen A6 Avant, der mittlerweile über 8 Jahre alt ist, zum Service zu Audi gebracht. Das hat sich jetzt beim Kauf eines neuen A4 Avant bezahlt gemacht, denn anhand der Historie konnten lückenlos alle Termine und Arbeiten nachvollzogen werden und wir konnten einen guten Preis erzielen.

Und kulanz kannste dir komplett von der Backe schmieren,

wenn die Servicestempel nicht alle vom Vertragshändler sind.

Sind genug beispiele bei MT dazu zu finden - Stempel von woanders 0%,

reine audi stempel 70% Übernahme auf Kulanz.

Muss nicht immer so laufen, manchmal kriegste trotz audi

stempel irgendwann 0% aber mit fremdinspektionen auf jeden fall !

Im A3 Forum ist gerade ein aktuelles Thema dazu - 0% bei fremdwerkstätten, 70% bei Audi-Servicen

- auf nen Zylinderkopfwechsel - da kannste lange rechnen, ob ATU und Co dic günstiger kommen !

Audi wird dir freiwillig kein Geld nach schmeissen (Kulanz) wenn du nicht freiwillig bei denen

hast die Services machen lassen.

Seh ich genauso mit der Audi Kulanz.

habe bis jetzt auch meine Service fein bei Audi machen lassen und habe vor kurzem 70% Kulanz auf die vordere rechte gelenkwelle bekommen! Und das wichtigste für mich ist die Mobilitätsgarantie!

Themenstarteram 22. November 2007 um 9:22

Hallo,

danke für Eure Erfahrungsberichte und Tipps.

Grüße,

NicoM

Zitat:

Original geschrieben von NicoM

Hallo,

ich habe eine mehrjährige Garantie-Verlängerung bei AUDI abgeschlossen. Wie steht es um diese Garantie, wenn ich (aus Kostengründen) die Inspektion z.B. bei A.T.U. machen lasse? Und hat dies eventuell Auswirkungen auf Kulanzansprüche?

Danke für Eure Erfahrungsberichte ...

Grüße,

NicoM

Mobilitätsgarantie und Kulanz bei ATU-Stempel = futsch - zurecht, wenn ich seh was die oft für Stümperarbeit abliefern.

Gebrauchtwagengarantie? Müsste in deinen Garantiebedingungen erwähnt sein, allerdings denke ich das du die Garantie verlierst, wenn du keinen Audi-Stempel hast.

Die AUDI-Garantieverlängerung setzt (zurecht) die regelmäßige Wartung durch AUDI voraus ....

Nein, ist falsch; die Garantie erlischt nicht, wenn der Service bei ATU nach den Vorgaben gemacht wurde. Nachzulesen im aktuellen AMS-Sonderheft. Allerdings kann man dann wohl nicht mehr auf Kulanz (freiwillige Leistung) hoffen...

 

Gruß

Marc

Zitat:

Original geschrieben von audi-A4quattro

Nein, ist falsch; die Garantie erlischt nicht, wenn der Service bei ATU nach den Vorgaben gemacht wurde. Nachzulesen im aktuellen AMS-Sonderheft. Allerdings kann man dann wohl nicht mehr auf Kulanz (freiwillige Leistung) hoffen...

 

Gruß

Marc

Oh doch.:) Der Hersteller kann in seine Garantieverträge reinschreiben was er will, da die Garantie nur eine freiwillige Leistung ist. D.h. er sitzt am längeren Hebel.

Ja, Garantie ist grundsätzlich eine "freiwillige" Leistung im gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung; Soweit richtig. Jedoch erlischt die Herstellergarantie nichts desto trotz nicht bei Service-Durchführung von z.B. ATU. Auch nachzulesen auf deren Homepage. Ich denke mal, wenn Audi die Garantie verweigern würde, wenn der Service nicht bei "Audi" gemacht wurde, hätten dies schon einige Klagen nach sich gezogen. Ich könnte mir ausserdem vorstellen, dass das Einstellen solcher Klauseln in die Bedingungen irgendwie "unlauter" wäre...

Natürlich muss das Auto regelmässig (d.h. zu den vorgeschriebenen Zeitpunkten) gewartet werden, keine Frage. Nur das wo sollte schon dem Kunden überlassen bleiben (notfalls müsste dann eben der Gesetzgeber dafür sorgen)...

 

Gruß

Marc

Zitat:

Original geschrieben von audi-A4quattro

Ja, Garantie ist grundsätzlich eine "freiwillige" Leistung im gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung; Soweit richtig. Jedoch erlischt die Herstellergarantie nichts desto trotz nicht bei Service-Durchführung von z.B. ATU. Auch nachzulesen auf deren Homepage. Ich denke mal, wenn Audi die Garantie verweigern würde, wenn der Service nicht bei "Audi" gemacht wurde, hätten dies schon einige Klagen nach sich gezogen. Ich könnte mir ausserdem vorstellen, dass das Einstellen solcher Klauseln in die Bedingungen irgendwie "unlauter" wäre...

Natürlich muss das Auto regelmässig (d.h. zu den vorgeschriebenen Zeitpunkten) gewartet werden, keine Frage. Nur das wo sollte schon dem Kunden überlassen bleiben (notfalls müsste dann eben der Gesetzgeber dafür sorgen)...

 

Gruß

Marc

ATU kann viel auf seiner Homepage schreiben. Die können noch nichtmal einen Ölwechsel ordentlich durchführen... Viel vertrauen hab ich in den Verein nicht und ich bezweifel das die mir helfen, wenn es dann zum Rechtsstreit mit Audi kommen sollte.

Wichtig ist in dem Fall der Vertrag, der durch den Kunden(in dem Fall NicoM) abgeschlossen wurde. Wenn in diesem Vertrag drinsteht, dass bei Inspektionen, welche nicht vom Audi-Fachbetrieb gemacht wurden, die Garantie erlischt, dann ist es so. Du kannst ja gern Versuchen dann im Fall der Fälle dagegen anzugehen. ;) Ich würde mir an deiner Stelle den Trouble ersparen und meine Inspektion beim Audi-Händler machen lassen - nur dann gibts übrigens die Mobilitätsgarantie.

Diese Verträge sind nicht gesetzlich geregelt und deshalb darf dort erstmal alles drinstehen. Ob und inwiefern sie nicht zulässig sind, ist wiederum eine ganz andere Geschichte. Du weißt ja, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

Das "wo" bleibt sogar dem Kunden überlassen - in einem der Audi-Fachbetriebe(welcher übrigens in der Regel ein eigenständiges Unternehmen ist - und schon ist eine solche Klausel wieder in Ordnung, es kommt halt auf die Formulierung an). :D

am 22. November 2007 um 21:08

Zitat:

Original geschrieben von AndreeHagen

Außerdem hast Du keinen Anspruch mehr auf die Mobilitäts-Garantie, wenn Du die Services in einer anderen Werkstatt durchführen läßt.

Meine Frau hat sogar ihren jetzigen A6 Avant, der mittlerweile über 8 Jahre alt ist, zum Service zu Audi gebracht. Das hat sich jetzt beim Kauf eines neuen A4 Avant bezahlt gemacht, denn anhand der Historie konnten lückenlos alle Termine und Arbeiten nachvollzogen werden und wir konnten einen guten Preis erzielen.

Hallo,

weiß in dem Zusammenhang jemand, wie es mit dem Anspruch auf die Mobilitätsgarantie aussieht, wenn nur der Ölwechselservice ( bei festem Wartungsintervall ) in einer anderen Werkstatt durchgeführt wird , die 30.000 km Serviceinspektion aber bei Audi ?

Gruß Gerhard

Themenstarteram 27. November 2007 um 12:45

Hallo,

sehr aufschlussreich, was alles zu diesem Thema geschrieben wurde - insbesondere die Ausleuchtung der rechtlichen Aspekte.

Meine 90000er Inspektion inklusive TÜV und AU (ohne Extras) wird mich bei AUDI über 200 Euro mehr kosten als bei A TU . Das ist schon der Hammer, aber die "Vorsorge" (Kulanz, Garantie, Mobilität) muss es mir Wert sein.

Grüße,

NicoM

Zitat:

Original geschrieben von FSI-Freak

Zitat:

Original geschrieben von AndreeHagen

Außerdem hast Du keinen Anspruch mehr auf die Mobilitäts-Garantie, wenn Du die Services in einer anderen Werkstatt durchführen läßt.

Meine Frau hat sogar ihren jetzigen A6 Avant, der mittlerweile über 8 Jahre alt ist, zum Service zu Audi gebracht. Das hat sich jetzt beim Kauf eines neuen A4 Avant bezahlt gemacht, denn anhand der Historie konnten lückenlos alle Termine und Arbeiten nachvollzogen werden und wir konnten einen guten Preis erzielen.

Hallo,

weiß in dem Zusammenhang jemand, wie es mit dem Anspruch auf die Mobilitätsgarantie aussieht, wenn nur der Ölwechselservice ( bei festem Wartungsintervall ) in einer anderen Werkstatt durchgeführt wird , die 30.000 km Serviceinspektion aber bei Audi ?

Gruß Gerhard

Ich vermute einmal, dass Du dann während der Zeit zwischen Ölwechselservice (in einer anderen Werkstatt) und dem 30.000er Service wieder bei Audi keine Mobilitätsgarantie hast, weil Dir der entsprechende Stempel im Serviceheft fehlt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen