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A1 oder M ?

Themenstarteram 30. Dezember 2009 um 14:55

Wahrscheinlich gibt es dieses Thema schon gefühlte 1000 mal aber ich (15) habe das gleiche Problem wie viele andere in meinem Alter: ich muss mich zwischen M und A1 entscheiden...

Da meine Eltern eine 125er wegen versicherung zu teuer finden, haben sie mir einen 50ccm Roller gekauft, den mein Vater von 45 auf ca. 65 km/h tunen lassen hat. Nun würde mich interessieren, ob man mir dieses Tuning in Fall einer Polizeikontrolle einfach nachweisen könnte?

Wäre es allein wegen des Tunings sinnvoller A1 zu machen?

Außerdem möchte ich später wenn ich das Geld dafür habe den Motorradschein A machen.... findet ihr es sinnvoller erst M und später A oder A1 und später A zu machen bzw. was wird kostengünstiger?

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15 Antworten

Ich empfehle das Lesen von diesem Thread hier:

http://www.motor-talk.de/.../...rschein-empfehlt-ihr-mir-t2510341.html

Bezüglich des Frisierens: Klar kann dir das nachgewiesen werden.

Klasse M: max. 50 ccm und max. 45 km/h.

Die Maschine kommt einfach auf einen Stand mit Rollen, die Umdrehungen werden gemessen und anschließend in km/h umgerechnet. Abzüglich einer gewissen Toleranz noch etwas zuviel -> das war's dann.

Bis du den A2 erwerben kannst ist 2013. Bis dahin ist die neue Regelung für die Klassen sicherlich schon in Kraft. Diesbezüglich siehe die Angaben im oben genannten Thread.

Grüße, Martin

 

Themenstarteram 30. Dezember 2009 um 19:21

Vielen Dank, das hat mir auf jeden Fall schonmal geholfen!

Du empfiehlst also eher A1, richtig? Habe mir mal diese PDF-Datei durchgelesen ... Weißt du bzw. weiß irgendwer, wie wahrscheinlich es ist, dass das dort Geschrieben auch wirklich in Kraft tritt?

Wenn du legal schneller fahren willst und es gerade keine Simson bei euch geben sollte -> bleibt nur der A1 übrig.

Der Haken der teuren Versicherung bleibt natürlich bestehen, aber über den Zweitwagenrabatt ist's vielleicht nicht ganz so schlimm. Jedenfalls weitaus weniger dramatisch als wenn die Freunde und Helfer den frisierten Roller mal kurz stillegen zzgl. weiterer Kosten.

Die Informationen im .pdf werden umgesetzt. Wo kein "MUSS" vorhanden ist, sondern ein "KANN" oder eine Auswahl zwischen zwei Varianten -> müssen wir abwarten was am Ende dabei rauskommt.

Die Änderung wird 2013 kommen. Wie sie dann aussieht -> steht noch in den Sternen.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von -Jana-

Da meine Eltern eine 125er wegen versicherung zu teuer finden, haben sie mir einen 50ccm Roller gekauft, den mein Vater von 45 auf ca. 65 km/h tunen lassen hat.

Und das kann Deinen Papa (als verantwortlichen Halter) glatt mal einen Monatslohn nebst 6 Flens kosten - beim ersten Mal, dann wird's teurer. Denn er würde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Lest Euch mal StVG §21 durch.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Im Wiederholungsfalle wird das Fahrzeug ersatzlos eingezogen und schließlich gibt es wirklich eine Freiheitsstrafe.

Für einen normal verdienenden Erwachsenen ist Führerschein und Versicherung billiger als nur ein einziges Mal bei solcher Straftat erwischt werden!

Ilegales getuntes Fahrzeug = Fahren ohne Führerschein (Sperre für richtigen Führersschein ), und fahren ohne Versicherungsschutz = im Schadenfall keine Leistung durch den Versicherer. da die Betriebserlaubnis für das Fahzeug Erschloschen ist.

Für den Tuner gibt es sicher Punkte usw. . und der Halter wird auch noch einmal zurVerantwortung gezogen.

Die Poliei versteht keinen Spass, und die Gerichte verhängen sehr schnell hohe Strafen.

Es ist zuviel pasiert mit solch Aufgemozten Geräten.

Ich würde es nicht machen - und bin froh das wir die Zeit mit den Kids Unbeschadet Überstanden haben.

Bei Bekannten lief das leider nicht so glimpflich ab.

Am schlimmsten wenn den Kids dann auch noch Körperliche Schäden davontragen . .

 

rc 46 fi :cool:

Zitat:

Original geschrieben von rc 46 fi

[...]

Am schlimmsten wenn den Kids dann auch noch Körperliche Schäden davontragen . .

...was nur noch davon getoppt wird, wenn Dritte (dauerhaft) geschädigt werden. :(

Grüße, Martin

Themenstarteram 1. Januar 2010 um 15:27

Naja der Roller hat irgendwie ein Steckteil bekommen, wodurch er wohl mehr Benzin verbraucht ... wenn ich das beim Händler richtig verstanden habe!

Würde dieses illegale Tunen mit Fahren ohne Führerschein etc. immer noch gelten, wenn ich den A1-Schein hätte? Denn dann dürfte ich doch offiziel Maschinen mit bis zu 80 km/h und 11 kW, was mein Roller ja nichtmal erreicht!?

Wenn du eh den Motorradschein machen willst, mach A1.

Darfst aber trotzdem den Roller nicht schneller machen.

Also entweder mit einem SIMSON Roller max. 60 Km/h(darfst du auch mit M-Schein fahren) oder mit einem 80/125 ccm gedrosselt auf 80 Km/h.

Vorteil währe das der A1 auf die Probezeit angerechnet wird.

 

Zitat:

Original geschrieben von -Jana-

Würde dieses illegale Tunen mit Fahren ohne Führerschein etc. immer noch gelten, wenn ich den A1-Schein hätte?

Es wäre weiterhin natürlich illegal. Somit würdest du bewusst ein Fahrzeug bewegen, welches keine Betriebserlaubnis besitzt.

Resultat: Stillegung des Fahrzeugs, Bußgeld oder sogar eine Strafe. Im Schadensfall keinen oder nur eingeschränkten Versicherungsschutz (Haftpflicht zahlt, fordert es aber anschließend vom Halter zurück).

Problematisch könnte es dann werden, wenn du wegen der Nutzung des Fahrzeugs deinen A1 verlierst. Teurer Spaß. Da ist zwei Jahre lang die Versicherung für eine gedrosselte 125er zu zahlen günstiger.

Ergänzend zu ...

Zitat:

Vorteil währe das der A1 auf die Probezeit angerechnet wird.

...nochmals der Hinweis auf den A2 ab 2013.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

...nochmals der Hinweis auf den A2 ab 2013.

Laut Quellen die sich beruflich mit den Führerscheinregelungen beschäftigen ändert sich in Deutschland am bisherigen System absolut gar nichts,ausser vielleicht die Bezeichnungen.Die EU-Richtlinie ist so geschrieben das sich jedes Land ihre eigene Suppe kochen kann,wie schon bisher.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

...nochmals der Hinweis auf den A2 ab 2013.

Laut Quellen die sich beruflich mit den Führerscheinregelungen beschäftigen ändert sich in Deutschland am bisherigen System absolut gar nichts,ausser vielleicht die Bezeichnungen.Die EU-Richtlinie ist so geschrieben das sich jedes Land ihre eigene Suppe kochen kann,wie schon bisher.

Quatsch.

Verpflichtend ist z.B. die Einführung der Klasse AM.

Verpflichtend ist z.B. der Wegfall der 80km/h Grenze für Minderjährige bei Klasse A1.

Verpflichtend ist z.B. die Einführung der Klasse A2.

Verpflichtend ist z.B. die zeitliche Begrenzung des Führerscheins.

...

Hier steht's:

http://eur-lex.europa.eu/.../l_40320061230de00180060.pdf

Die BRD versucht zwar alles möglichst zu verschleppen, aber bis 2013 muß sie umgesetzt haben, was etliche andere Länder schon längst gemacht haben.

Sonst kommt ein teures Vertragsverletzungsverfahren (wäre auch nicht das erste Mal).

Und: Vielleicht kommen dann mit der befristeten Gültigkeit endlich auch sinnvolle Tests. Wenn ich auf meinen C1E verzichte, kann ich sofort ohne Brille fahren (entsprechende Untersuchung lag vor). Da ich ihn aber noch ein paar Jahre behalten möchte, bräuchte ich einen 70 Euro teuren »Sehtest«.

In Deutschland herrscht also eine spontane Sehverschlechterung sobald man sich in ein Fahrzeug setzt, welches nur mit einem C1E geführt werden darf?

Sinnvolle Regeln haben wir in diesem Lande...

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Quatsch.

Verpflichtend ist z.B. die Einführung der Klasse AM.

Und was ändert sich dabei ausser der Bezeichnung? Nichts da es bei max 45km/h bleibt.

A1 ob sich die Geschwindigkeitsbegrenzung damit wirklich ändert?Abwarten

A2,im Kern wie bisher mit etwas höherer Leistung und dann einem Mindestgewicht von 175kg und der Einschränkung das nur noch Mopeds bis max 70kw A2-konform gedrosselt werden können. Da beliebte Sportmopeds die bisher ungedrosselt gefahren wurden dann nicht mehr in führerscheinkonformer Motorisierung erhältlich sind unterm Strich für Viele eine Spassbremse.:D

 

Noch was zum A1,der eventuelle Wegfall der Maximalgeschwindigkeit könnte auch dazu führen der der Markt für Leichtkrafträder zusammenbricht da sich kaum noch einer die Versicherung leisten kann.

@ -Jana-

Eine Frage....hast Du deinem Vater eigentlich mal die Antworten in diesem Thread gezeigt bzw. durchlesen lassen?

Es ist für mich, der sich wohl grob im Alter deiner Eltern befindet, absolut nicht nachvollziehbar, wie man(n) den Roller seiner Tochter als Vater tunen lassen kann. Offensichtlich ist ihm nicht bewusst, welchen Risiken er Dich damit aussetzt. :rolleyes:

Gruß

Frank

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