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A3 in Deutschland kaufen -> nach Luxemburg importieren : MWST Ersattung ?

Themenstarteram 5. August 2008 um 12:59

Hallo,

ich will mir einen A3 Sportback über APL (Vermittler) in Deutschland kaufen, dieser soll allerdings in Luxemburg zugelassen und auch genutzt werden , jetzt habe ich gehört dass ich dann nur die lux. Mwst 15% statt die deutsche Mwst zu zahlen brauche, was eigentlich auch logisch ist, nur ist jetzt die Frage wie das mit der Erstattung läuft

APL meint dazu

"Eine Bestellung aus dem Ausland ist selbstverständlich ebenfalls möglich. Bitte beachten Sie jedoch dass der Kauf zunächst komplett in Deutschland inkl. der dt. MwSt. stattfinden muss. Sobald nach der Ausfuhr ins Ausland und Ihr dortige Anmeldung dem mit uns kooperierendem Audi Autohaus vorgelegt wurde, gibt es umgehend die in D entrichtete MwSt. erstattet."

Allerdings habe ich hier im Forum und auch schon von Bekannten gehört dass ich die deutsche Mwst gar nicht zahlen bräuchte und dem Händler einfach einen Kopie der Zulassungskopie zukommen lasse, welcher daraufhin ja einen Beweis für den Export hätte. Würde dann einfach die 15 % Mwst direkt in Luxemburg zahlen

Hat jemand Erfahrungen damit bzw. kann mir sagen wie das jetzt richtig abläuft, möchte das nämlich vorm Unterschreiben gerne genau wissen

mfg

Philippe

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16 Antworten

Ich würde das schon so machen, wie dein Vermittler das schreibt - die machen das auch nicht unbedingt zum ersten Mal ;) Mir fällt auch kein Grund ein, warum die in Vorleistung gehen sollten bzgl. der Steuern.

Themenstarteram 5. August 2008 um 13:48

Nur die Sache ist ob das mit Rückerstattung dann auch wirklich problemlos klappt.... , habe irgendwo hier im Forum von einem Luxemburger gelesen der ohne Mwst gekauft hat

Hallo zusammen..

 

Komme zwar aus Österreich aber ich habe mich auch erkundigt wie das normal abläuft:

 

Du kaufst das Auto in Deutschland ohne Mwst, also zum Nettopreis.

Bevor du es es bei dem Händler od. durch Werksabholung abholst musst du das Fahrzeug in deinem Heimatland anmelden um entsprechende Kennzeichen für die Abholung zu erhalten.

Um die Anmeldung zu bekommen musst du die Mwst. im Heimatland entrichten, in Österreich kommt sogar noch die NOVA dazu.

Die Bestätigung der Einzahlung der Mwst. an das Finanzamt in deinem Heimatland musst du dem Händler übermitteln.

Mit dieser Bestätigung kann er dir dann das Fahrzeug zum Nettopreis verkaufen.

 

Das mit der Mwst. in Deutschland auch bezahlen könnte ev. bei Verwendung von Überführungskennzeichen zum Tragen kommen.

 

Greets

smiler10

 

 

Themenstarteram 5. August 2008 um 13:50

Genauso habe ich mir das vorgestellt, also ich bekomme die Papiere vor der Abhohlung in NSU, könnten den Wagen also vorher anmelden und mit richtigen Nummernschildern abhohlen

An der Grenze bekommst du meines Wissens die MwSt. ausbezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Händler das Auto auch ohne MwSt. verkaufen, aber die genauen Voraussetzungen dabei kenne ich nicht.

Ich weiß nur das es prinzipiell funktioniert und eine Bestätigung vom Käufer vorliegen muss das die Ware exportiert wurde.

Gruß

PowerMike

[Nachtrag]

Da waren wohl noch ein paar schneller.:)

Ja, Papiere bekommst du zusammen mit Kaufvertrag vor der Abholung im Werk damit du das Fahrzeug anmelden kannst.

Dazu eben vorher die Mwst. entrichten, danach Bestätigung an den Händler senden und den Nettopreis des Fahrzeugs beim Händler zahlen.

Erst wenn die Zahlung beim Händler erfolgt ist erhälst du von ihm den Abholschein um den Wagen im Werk abzuholen.

 

So wurde es mir von 2 unabhängigen Internet Vermittlern bestätigt.

 

Greets

smiler10

Und wie schaut die Sache bei Kauf eines Gebrauchtwagen aus? (Speziell für Export von D nach Ösiland)

Mfg

Themenstarteram 5. August 2008 um 14:44

APL hat mir soeben nochmal bestàtigt dass die keine Netto Fakturierung mehr machen, die haben damit anscheinend zu schlechte Erfahrungen gemacht -> Wiederverkäufer

Bin mir nur etwas unsicher ob die Mwst nachher auch wirklich zurück bekomme, was sagt ihr ?

Sorry, aber was APL schreibt ist Unfug. Und ob die "schlechte Erfahrungen" gemacht haben, spielt auch keine Rolle, denn das EU-weit gültige Umsatzsteuerrecht ist insofern eindeutig:

 

Wenn ein neues Auto von einem Mitgliedsstaat der EU in einen anderen Mitgliedsstaat der EU geliefert wird und der Lieferer in dem einen Staat ansässig ist und der Erwerber in dem anderen Staat ansässig ist, so liegt aus deutscher Sicht definitiv eine sog. "innergemeinschaftliche Lieferung" vor. Kann nachgelesen werden in den §§  1 a und 1 b des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Im Zielstaat liegt dann ein sogenannter "innergemeinschaftlicher Erwerb" vor, der die Umsatzbesteuerung auslöst. 

 

Innergemeinschaftliche Lieferung von Deutschland (ein Staat der EU) nach Luxemburg (anderer Staat der EU) bedeutet, dass in Deutschland keine Umsatzsteuer (vulgo: Mehrwertsteuer) anfällt, sondern im Zielstaat Luxemburg die Umsatzsteuer zu bezahlen ist (nach dortigem Steuersatz natürlich). Nachzulesen in § 6 a UStG.

 

Das heißt, wenn APL auf diese Lieferung Umsatzsteuer berechnet , handeln sie eindeutig gesetzwidrig. Sie sind verpflichtet, die Rechnung ohne Umatzsteuer gemäß § 6 a Abs. a Nr. 2 c) UStG auszustellen. Und da gibt es auch nichts drüber zu diskutieren.

 

Du bekommst auf keinen Fall die Umsatzsteuer von Deinem Finanzamt in Luxemburg erstattet (die nehmen Dir höchstens auf den innergemeinschaftlichen Erwerb noch etwas ab). Und auch nicht im Nachhinein vom deutschen Finanzamt, da sie nicht hätte ausgewiesen werden dürfen.

 

Grüße

Markus

 

P.S.: Berechnet überhaupt APL das Auto, oder bekommt man nicht von dem beauftragten Händler die Rechnung? Dann gilt das natürlich entsprechend auch für den Auto-Händler.

Themenstarteram 5. August 2008 um 15:35

Die gesamte Abwicklung und Rechnung läuft über den Audi Vertragshändler, APL ist nur Vermittler, werde sie mal darauf anschreiben

Zitat:

Original geschrieben von fleppi

Die gesamte Abwicklung und Rechnung läuft über den Audi Vertragshändler, APL ist nur Vermittler, werde sie mal darauf anschreiben

Mach das! Du kannst auch ruhig die Gesetzeszitate verwenden!

Zitat:

Original geschrieben von dldr1

Und wie schaut die Sache bei Kauf eines Gebrauchtwagen aus? (Speziell für Export von D nach Ösiland)

Mfg

Bei Gebrauchtwagen wird die Mwst in D gezahlt, in Ö wird nur mehr die NOVA fällig.

Da spart man doch glatt ein Prozent...

MfG

Wolfgang

Hallo,

habe selbst mal ein Auto nach Luxemburg importiert. MwSt. habe ich in D keine gezahlt, allerdings brauchte mein Händler umgehend ein Bescheinigung vom luxemburgischen Zoll damit er diese dem deutschen Finanzamt vorlegen konnte.

mfG,

Na wenn ich das in richtung Schweiz mache würde das funktionieren? Immerhin sinds heir nur 11,5 % MWST .

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