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A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Themenstarteram 30. April 2011 um 15:58

Hallo zusammen,

gerade bin ich auf der Suche nach den passenden Rädern für meinen Hobel. Leider lese ich nach durchklicken aller Konfiguratoren, wo ich dann auch gesagt habe, dass ich einen Allrad habe, den Zusatz: "A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb." als Einschränkung.

Mein Freundlicher sagt mir jetzt, dass diese Felgen dann nicht gefahren werden dürfen. Ich sage, dass ich die Räder nur nicht in verschiedenen Größen kombinieren darf, sprich hinten 245er (8,0) und vorne 225er (7,5) oder so.

Hat jemand hier eine zuverlässige Aussage dazu? Bei allen Felgenherstellern bekomme ich Felgen mit ABEs angeboten, die alle diesen Zusatz haben.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Stefan

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10 Antworten

Wo hast Du nachgesehen? Die Auflage ist möglicherweise in der Liste von Erklärungen der Kürzel überall vorhanden, aber nur dann zu beachten, wenn sie in einer der letzten Spalten zum Fahrzeug auftaucht. Falls sie dort vorhanden ist, dann wahrscheinlich nur bei einzelnen Reifengrößen.

Hast Du ein Beispiel für ein Rad? Ach ja, für welches Fahrzeug?

Hallo PASSI-EF,

und vor Allem auf/zu welchem Fahrzeug?

am 1. Mai 2011 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von PASSI-EF

Mein Freundlicher sagt mir jetzt, dass diese Felgen dann nicht gefahren werden dürfen. Ich sage, dass ich die Räder nur nicht in verschiedenen Größen kombinieren darf, sprich hinten 245er (8,0) und vorne 225er (7,5) oder so.

Hat jemand hier eine zuverlässige Aussage dazu? Bei allen Felgenherstellern bekomme ich Felgen mit ABEs angeboten, die alle diesen Zusatz haben.

Eine zuverlässige Aussage bietet die ABE. Du darfst keine Kombination fahren, bei der unter Auflagen die A58 steht. In den allermeisten Fällen sind in einer Felgen-ABE verschiedene Reifenkombinationen, evtl. auch mit Mischbereifung vorne/hinten, aufgeführt. Mischbereifung kann bei Allradfahrzeugen kritisch sein, wenn sich dadurch vorne und hinten unterschiedliche Reifenumfänge und damit unzulässige Drehzahlunterschiede ergeben.

Wenn die A58 allerdings grundsätzlich drinsteht, d.h. für alle in der ABE aufgeführten Reifenkombinationen, dann sieht das schlecht aus. Da würde ich auch kein Risiko eingehen: abgesehen davon, dass die Rad-/Reifen-Kombinationen dann nicht legal wäre, können wegen der Drehzahlunterschiede z.B. Fahrdynamiksysteme das Spinnen anfangen oder (im Zweifel teure) allradspezifische Teile im Antriebsstrang kaputtgehen.

Nicht umsonst gab es z.B. sogar im Golf 2 synchro mit dem relativ einfachen Allradantrieb einen anderen Reservereifen als für frontgetriebene Golf 2.

Arvin S.

Themenstarteram 2. Mai 2011 um 10:54

Hallo zusammen,

Danke für die zahlreichen Antworten.

http://www.brock-gutachten.de/.../...%20ET45%20D3%2066,6%20-%20V02.pdf

Dort nehme man die E-Klasse T-Modell e1*2007/46*0200..

Meiner ist ein HSN/TSN:1313/BRO0013, ein E 250 CDI 4-matic mit 7G-Tronic.

Da steht die A58 in der letzten Spalte.

Inzwischen fragte ich bei Brock nach. Diese teilten mir mit, dass vermutlich kein Allrad-Fzg. bei der Abnahme zur Verfügung stand und deshalb die Ausnahme existiere. Ich soll es doch einzeln abnehmen lassen. Zur Passgenauigkeit in Bezug auf die Achse und die Bremsanlage schweigt man sich da völlig aus. Ich soll mir einen Reifenhändler suchen, der vllt. eine Felge auf Probe bestellt und dann wieder zurück nimmt.

Nach weiterem Suchen habe ich andere schöne Felgen gefunden, die nun nur noch 100,- € günstiger als die OEMs sind und nicht den Zusatz A58 tragen. Wenn mein Freundlicher nun seinen Preis des Wettbewerbs wegen noch etwas senkt, nehme ich die OEMs, die Xentres.

Gruss

Stefan

das problem liegt klar auf der hand....

1) das einfachste:

unterschiedlich breite felgen mit unterschiedlichen bereifungen. eine sog. "mischbereifung". der abrollumfang stimmt nicht. somit KANN es zu beschädigungen am allrad antrieb kommen. um dieses und ggf schadensersatzansprüchen aus dem weg zu gehen schreiben die halt "geht net". solange der abrollumfang GLEICH ist sehe ICH da keine probleme!

2) das schwierigere:

JEDER allradlader ist ANDERS aufgebaut als ein fronttriebler. sprich du hast andere dämpfer, eine andere aufhängung etc. da die allradler ausserhalb des offroad bereiches einen promille anteil der verkaufszahlen ausmacht würde ich als hersteller mich auf die anderen fahrzeuge konzentrieren. es KANN durchaus sein das die felge hinten nicht am stossdämpfer/federteller etc vorbei passt.

3) das rechtliche:

ein allradler ist IMMER schwerer als seine fronttriebler kollegen. vielleicht reicht einfach die traglast nicht aus! die radlast deiner brock felge ist 800kg. also eine achslast von 1,6tonnen. was hat dein daimler den für achslasten?! vielleicht haste hier schon dein problem?!

problemlösung:

die eintragung per einzelabnahme ist kein thema wens passt. ICH würde mir eine wunschfelge beim reifenhändler vor ort anprpobieren ob das passt. wens passt schnappst dir das gutachten und wackelst zum tüv und sprichst das mit dem durch. im idealfall kommt der tüv zu deiner reifenbuden. dann kann man sich den kittelträger mal schnappen und vor ort die felge montieren und fragen was er zu sagt.

Themenstarteram 2. Mai 2011 um 13:27

Hi Onkel-Howdy,

Danke Dir auch für Deine Antwort. Dass alle Räder exakt gleich gross sein müssen habe ich bereits bei der Bestellung vom Fahrzeug ausdrücklich eingetrichtert bekommen und betrachte ich bei mir als "verstanden".

Dass der Aufbau des Antriebs usw. abweichend sein mag, habe ich auch schon in Betracht gezogen und bin ja deshalb auch so vorsichtig und möchte nicht blind etwas kaufen.

Die Achslast ... sicherlich im Ruhezustand des Fahrzeugs gemessen. Das Auto hat ein Leergewicht von 1,95t. Eine andere Felge, trägt "nur" 700kg und nicht den Zusatz A58: http://interpneu.jfnet.de/pdf/00164077/00164077.pdf

Ich habe nun mit der DEKRA in Ludwigsburg gesprochen. Man rät dort auf jeden Fall zur Einzelabnahme und schliesst die Funktionalität der Räder nicht aus. Immerhin: Dachte immer, diese Kittelträger seien unnahbar. :) Kochen aber auch nur mit Wasser.

Gruss

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von PASSI-EF

Ich habe nun mit der DEKRA in Ludwigsburg gesprochen. Man rät dort auf jeden Fall zur Einzelabnahme und schliesst die Funktionalität der Räder nicht aus. Immerhin: Dachte immer, diese Kittelträger seien unnahbar. :) Kochen aber auch nur mit Wasser.

du kommst also aus´m gäi? ;) dann ruf mal eben fix beim tüv in fellbach an. am besten nach herrn stoll fragen. seeeeeeeehr kompetenter mann! und auch net aus der welt.

btw dekra DARF dir die pellen nicht per einzelabnahme eintragen sondern NUR der tüv.

am 2. Mai 2011 um 18:53

Es scheint wohl nicht am Radhersteller oder der Typprüfstelle zu hängen, sondern am jeweiligen Radtyp. Die Auflage A58 beim W212 T-Modell gibt es z.B. nicht bei Brock B27, Brock B28 oder Alutec Shark.

Leicht macht das die Suche nach einem passenden Rad sicher nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Es scheint wohl nicht am Radhersteller oder der Typprüfstelle zu hängen, sondern am jeweiligen Radtyp. Die Auflage A58 beim W212 T-Modell gibt es z.B. nicht bei Brock B27, Brock B28 oder Alutec Shark.

Leicht macht das die Suche nach einem passenden Rad sicher nicht.

aber welchen logischen sinn ergibt sich dadraus?

am 2. Mai 2011 um 19:08

Die Antwort auf die Frage wüsste ich auch gerne. Vielleicht hat es etwas mit der Innenkontur der Räder zu tun? Am besten weiß es wohl eine Typprüfstelle wie z.B. der TÜV Pfalz in Lambsheim.

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