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A6 2.0 TDI Ultra (Euro 6 Plus, 150PS) mit EA288 Motor auch vom Dieselskandal betroffen?

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 4. September 2020 um 9:57

Hallo zusammen,

Um es kurz zusammenzufassen, Ende 2018 habe ich für meinen A6 Avant FL (2.0

TDI Ultra mit 150 PS, Euro 6 Plus) mit EA288 Motor (laut Anwalt) über die Anwaltskanzlei

Rogert & Ulbrich, die u.a. auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert sind,

ein solches Verfahren gegen die Audi AG gestartet, da mein Wagen mit seiner o.g. Motorisierung

laut damaliger Prüfung bei Check24 ebenfalls vom Abgasskandal betroffen gewesen sei.

Von meiner damaligen Rechtsschutzversicherung bekam ich die Deckungszusage

und so ging das Ganze seinen Gang, zog sich ewig in die Länge, es wurde argumentiert, sowohl von der Amwaltskanzlei als auch von Audi selbst, dass der bei mir verbaute Motor EA288 überhaupt nicht von der Abgasmanipulation betroffen sei.

Nun ist für Ende Oktober in Ingolstadt ein Gerichtstermin angesetzt, bei dem ich auch erscheinen soll, da die Anwaltskanzlei nicht locker gelassen hat.

Im Falle eines Rückzuges oder wenn das Gerichtsurteil gegen mich entschieden wird wird "lediglich" eine Selbstbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung von 150€ fällig.

Auf meine Rückfrage beim zuständigen Anwalt, wie denn meine Erfolgsaussichten sind und was ich im Falle eines positiven Ausgangs vor Gericht erwarten könnte bekam ich als Antwort:

Unserer Ansicht nach ist auch der Motor vom Typ EA 288 betroffen, wenngleich wir bisher erst wenige positive Urteil erstreiten konnten. Ihre Erfolgsaussichten sind zumindest derzeit – insbesondere weil das Kraftfahrtbundesamt noch keinen verpflichtenden Rückruf erlassen hat – mäßig.

Es kann durchaus sein, dass in den nächsten Monaten ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt erlassen wird und Sie dann sehr gute Erfolgsaussichten haben. Voraussagen kann ich dies derzeit nicht.

Da ich am angesetzten Gerichtstermin im Urlaub bin müsste dieser ohnehin verschoben werden, ich habe dann nachgefragt ob man das Verfahren auch "auf Eis" legen kann, bis es ggf. einen verpflichtenden Rückruf vom KBA gibt, die Antwort:

Prinzipiell könnten wir die Ruhendstellung des Verfahrens beantragen. Dann müssten wir das Verfahren nach sechs Monaten wiederaufnehmen. Hierfür ist jedoch eine Einwilligung der Gegenseite erforderlich.

Besser ist es jedoch, das Verfahren weiterzubetreiben. Das Gericht könnte ein Sachverständigengutachten anordnen. Dann würde ein Sachverständiger Ihr Fahrzeug abholen und testen, ob dieses von einer Manipulation betroffen ist. Es ist auch gut möglich, dass bald oder in der Berufungsinstanz der Rückruf veröffentlicht wird.

Weiter habe ich gefragt ob ich meinen Wagen zurückgeben müsste oder ob auch ein Schadensersatz in Form einer Einmalzahlung möglich wäre:

Sie müssten das Fahrzeug in jedem Fall zurückgeben – es sei denn, dass die Gegenseite Ihnen eine Einmalzahlung anbietet.

Bei einem Kilometerstand von ca. 60.000 Kilometern haben Sie gerade einmal ca. 20 % der „Lebensdauer“ von 300.000 Kilometern verbraucht. Deshalb würden Sie im Falle eines positiven Urteils noch ca. 80 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten. (Anm. bis Ende Oktober werde ich locker bei 70-75tkm angelangt sein)

Fachmännisch reparierte Schäden werden im Rahmen einer Urteilsabwicklung nicht in Abzug gebracht.

Daraufhin habe ich dem Anwalt mitgeteilt, dass ich für den Wagen eine Anzahlung geleistet habe und ihn nun monatlich über 3 Jahre mit einer entsprechenden Schlussrate finanziere:

bitte übersenden Sie uns die Finanzierungsunterlagen.

In Ihrem Fall würden wir dann beantragen, dass Sie von zukünftigen Raten freigestellt werden. Die bisher gezahlten Raten erhalten Sie zurück abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Ich habe dann nochmal explizit nachgehakt ob es tatsächlich so ist, dass ich nur noch 80% des Kaufpreises zurückerhalte bzw. durch die Finanzierung läuft das ja etwas anders, ohne eine entsprechende Entschädigung und was es mir dann für Vorteile bringt, wenn ich das Verfahren weiter laufen lasse, zumal ich auch eine Anreise von Bremen bis Ingolstadt (!) hätte und die Kosten nicht erstattet werden können. Im Endeffekt würde ich einen Verlust machen, da ich für 80% des Kaufpreises wohl keinen vergleichbaren Wagen bekomme, die Antwort:

bei Motoren vom Typ EA 288 bietet die Gegenseite keine Einmalzahlungsvergleiche an.

Wenn Sie ca. 20 Prozent der Gesamtlaufleistung verbraucht haben, sprich z.B. bei einer angenommenen Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern bisher 60.000 Kilometer gefahren sind, so würden Sie noch 80 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten. Das Verfahren würde Ihnen den Vorteil bringen, dass Sie das Fahrzeug zum Marktwert zurückgeben könnten. Ich vermute, dass Sie bei 60.000 Kilometer auf dem Markt keine 80 % des Kaufpreises mehr erhalten würden.

Es ist durchaus möglich, die Klage zurückzunehmen und das Verfahren bei Vorliegen neuer Tatsachen wiederaufzunehmen. Alternativ können wir den Rechtsstreit einfach über einen Zeitraum von sechs Monaten ruhend stellen und abwarten bis das KBA „sich in Bewegung“ gesetzt hat.

Fakt ist, dass ich keinen Verlust hinnehmen kann und möchte und auf einen Wagen natürlich angewiesen bin, da wir in diesem Jahr auch Nachwuchs bekommen haben.

Natürlich könnte ich den Wagen im Falle eines positiven Ausgangs auch zurückgeben und dann auf einen Firmenwagen umsteigen, allerdings ist nicht sicher, dass ich bei einem neuen Arbeitgeber, sollte ich diesen mal wechseln (müssen), auch wieder einen Firmenwagen bekommen könnte, da ist ein eigener Wagen, in meinem Verständnis, schon besser.

Bislang habe ich schon Geld in den A6 gesteckt, er ist zwar was das Entertainment angeht nicht perfekt und hat auch "nur" LED und kein Matrix LED aber mit der 150PS Maschine ist er sehr sparsam und wir kommen überall zügig hin, von daher sind wir sehr zufrieden mit dem Wagen.

Was würdet Ihr mir in diesem Fall also raten?

Würdet Ihr das Verfahren erstmal für 6 Monate auf Eis legen und schauen ob es zu einem Rückruf vom KBA kommt? Bis dahin würde ich dann allerdings noch weniger vom Kaufpreis zurückerhalten, ggf. dann nur noch 50-60%, da der Wagen ja weiterhin gefahren wird oder würdet Ihr das Verfahren einstellen (lassen) und die Selbstbeteiligung als abschließende Pille schlucken oder den Termin verschieben lassen, da ich ja im Urlaub bin, und dann bei dem Ausweichtermin erscheinen, wobei ich bis dahin auch wieder einige Kilometer gefahren sein werde.

Sehr schwierig aber vielleicht könnt Ihr mir hierzu ja bei der Entscheidung etwas behilflich sein, ggf. war auch schon mal jemand in der gleichen Situation.

Ich dachte damals, als ich die Abfrage bei Check24 gemacht habe, auch, dass nur die 3.0l Motoren von der Manipulation betroffen sind, die Prüfung, bei der man alle möglichen Daten genau eingeben musste, sagte dann aber das Gegenteil und so dachte ich mir "versuchst halt einfach mal dein Glück", was jetzt im Nachhinein vielleicht ein Fehler war?

Danke euch.

Beste Antwort im Thema

Ich bin ehrlich, selbstgemachtes Leid. Wenn man schon zum Anwalt geht, bevor überhaupt klar ist, welcher Motor nicht vorschriftsmäßig war. Auf welchen Schadensersatz soll denn geklagt werden, wenn es keinen Schaden gibt?

Typisch diese klagewütigen Deutschen.

Da musst du jetzt durch, auch wenn es Zeitverschwendung ist.

6 weitere Antworten
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6 Antworten

Ich bin ehrlich, selbstgemachtes Leid. Wenn man schon zum Anwalt geht, bevor überhaupt klar ist, welcher Motor nicht vorschriftsmäßig war. Auf welchen Schadensersatz soll denn geklagt werden, wenn es keinen Schaden gibt?

Typisch diese klagewütigen Deutschen.

Da musst du jetzt durch, auch wenn es Zeitverschwendung ist.

Zitat:

@j1gga84 schrieb am 4. September 2020 um 11:57:29 Uhr:

von daher sind wir sehr zufrieden mit dem Wagen.

Was würdet Ihr mir in diesem Fall also raten?

Wenn ich den Wagen überhaupt nicht zurück geben wollte, hätte ich auch gar nicht erst an der Klagerei mitgemacht.

Was hast Du denn gedacht auf was Du klagst? Etwas extra Taschengeld von Audi?

Vergiss mal nicht, dass an den Klagen auch Leute Geld verdienen wollen und dir ne Klage aufschwatzen die in deinem Fall überhaupt keinen Sinn hat.

Also Verlust wirst du bei Rückgabe immer haben. Die Nutzungsentschädigung wird immer in Abzug gebracht.

Was hast du denn gedacht? Du fährst den Wagen 60-80 K Kilometer und verlangst dann den gesamten Kaufpreis zurück?

Einmalzahlungen liegen meistens bis maximal 20%, die in deinem Fall auf die Raten angerechnet werden würden.

Ausserdem verstehe ich nicht wieso du anwesend sein musst. Das musste ich nie. Der Anwalt ist gemächlich von Stuttgart nach Bochum zum Gericht und wieder zurück. Ich musste mich gar nicht bewegen.

Rechne ja nicht mit der falschen Formel das ist nämlich in meinen Fall passiert. Die Formel hab ich damals von meiner Anwältin bekommen.... naja unten als Bild ist die richtige. Du brauchst die für Gebrauchtwagen!

Screenshot_20200916-134526_Chrome.jpg

Zitat:

@j1gga84 schrieb am 4. September 2020 um 11:57:29 Uhr:

Hallo zusammen,

Um es kurz zusammenzufassen, Ende 2018 habe ich für meinen A6 Avant FL (2.0

TDI Ultra mit 150 PS, Euro 6 Plus) mit EA288 Motor (laut Anwalt) über die Anwaltskanzlei

Rogert & Ulbrich, die u.a. auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert sind,

ein solches Verfahren gegen die Audi AG gestartet, da mein Wagen mit seiner o.g. Motorisierung

laut damaliger Prüfung bei Check24 ebenfalls vom Abgasskandal betroffen gewesen sei.

Von meiner damaligen Rechtsschutzversicherung bekam ich die Deckungszusage

und so ging das Ganze seinen Gang, zog sich ewig in die Länge, es wurde argumentiert, sowohl von der Amwaltskanzlei als auch von Audi selbst, dass der bei mir verbaute Motor EA288 überhaupt nicht von der Abgasmanipulation betroffen sei.

Nun ist für Ende Oktober in Ingolstadt ein Gerichtstermin angesetzt, bei dem ich auch erscheinen soll, da die Anwaltskanzlei nicht locker gelassen hat.

Im Falle eines Rückzuges oder wenn das Gerichtsurteil gegen mich entschieden wird wird "lediglich" eine Selbstbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung von 150€ fällig.

Auf meine Rückfrage beim zuständigen Anwalt, wie denn meine Erfolgsaussichten sind und was ich im Falle eines positiven Ausgangs vor Gericht erwarten könnte bekam ich als Antwort:

Unserer Ansicht nach ist auch der Motor vom Typ EA 288 betroffen, wenngleich wir bisher erst wenige positive Urteil erstreiten konnten. Ihre Erfolgsaussichten sind zumindest derzeit – insbesondere weil das Kraftfahrtbundesamt noch keinen verpflichtenden Rückruf erlassen hat – mäßig.

Es kann durchaus sein, dass in den nächsten Monaten ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt erlassen wird und Sie dann sehr gute Erfolgsaussichten haben. Voraussagen kann ich dies derzeit nicht.

Da ich am angesetzten Gerichtstermin im Urlaub bin müsste dieser ohnehin verschoben werden, ich habe dann nachgefragt ob man das Verfahren auch "auf Eis" legen kann, bis es ggf. einen verpflichtenden Rückruf vom KBA gibt, die Antwort:

Prinzipiell könnten wir die Ruhendstellung des Verfahrens beantragen. Dann müssten wir das Verfahren nach sechs Monaten wiederaufnehmen. Hierfür ist jedoch eine Einwilligung der Gegenseite erforderlich.

Besser ist es jedoch, das Verfahren weiterzubetreiben. Das Gericht könnte ein Sachverständigengutachten anordnen. Dann würde ein Sachverständiger Ihr Fahrzeug abholen und testen, ob dieses von einer Manipulation betroffen ist. Es ist auch gut möglich, dass bald oder in der Berufungsinstanz der Rückruf veröffentlicht wird.

Weiter habe ich gefragt ob ich meinen Wagen zurückgeben müsste oder ob auch ein Schadensersatz in Form einer Einmalzahlung möglich wäre:

Sie müssten das Fahrzeug in jedem Fall zurückgeben – es sei denn, dass die Gegenseite Ihnen eine Einmalzahlung anbietet.

Bei einem Kilometerstand von ca. 60.000 Kilometern haben Sie gerade einmal ca. 20 % der „Lebensdauer“ von 300.000 Kilometern verbraucht. Deshalb würden Sie im Falle eines positiven Urteils noch ca. 80 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten. (Anm. bis Ende Oktober werde ich locker bei 70-75tkm angelangt sein)

Fachmännisch reparierte Schäden werden im Rahmen einer Urteilsabwicklung nicht in Abzug gebracht.

Daraufhin habe ich dem Anwalt mitgeteilt, dass ich für den Wagen eine Anzahlung geleistet habe und ihn nun monatlich über 3 Jahre mit einer entsprechenden Schlussrate finanziere:

bitte übersenden Sie uns die Finanzierungsunterlagen.

In Ihrem Fall würden wir dann beantragen, dass Sie von zukünftigen Raten freigestellt werden. Die bisher gezahlten Raten erhalten Sie zurück abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Ich habe dann nochmal explizit nachgehakt ob es tatsächlich so ist, dass ich nur noch 80% des Kaufpreises zurückerhalte bzw. durch die Finanzierung läuft das ja etwas anders, ohne eine entsprechende Entschädigung und was es mir dann für Vorteile bringt, wenn ich das Verfahren weiter laufen lasse, zumal ich auch eine Anreise von Bremen bis Ingolstadt (!) hätte und die Kosten nicht erstattet werden können. Im Endeffekt würde ich einen Verlust machen, da ich für 80% des Kaufpreises wohl keinen vergleichbaren Wagen bekomme, die Antwort:

bei Motoren vom Typ EA 288 bietet die Gegenseite keine Einmalzahlungsvergleiche an.

Wenn Sie ca. 20 Prozent der Gesamtlaufleistung verbraucht haben, sprich z.B. bei einer angenommenen Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern bisher 60.000 Kilometer gefahren sind, so würden Sie noch 80 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten. Das Verfahren würde Ihnen den Vorteil bringen, dass Sie das Fahrzeug zum Marktwert zurückgeben könnten. Ich vermute, dass Sie bei 60.000 Kilometer auf dem Markt keine 80 % des Kaufpreises mehr erhalten würden.

Es ist durchaus möglich, die Klage zurückzunehmen und das Verfahren bei Vorliegen neuer Tatsachen wiederaufzunehmen. Alternativ können wir den Rechtsstreit einfach über einen Zeitraum von sechs Monaten ruhend stellen und abwarten bis das KBA „sich in Bewegung“ gesetzt hat.

Fakt ist, dass ich keinen Verlust hinnehmen kann und möchte und auf einen Wagen natürlich angewiesen bin, da wir in diesem Jahr auch Nachwuchs bekommen haben.

Natürlich könnte ich den Wagen im Falle eines positiven Ausgangs auch zurückgeben und dann auf einen Firmenwagen umsteigen, allerdings ist nicht sicher, dass ich bei einem neuen Arbeitgeber, sollte ich diesen mal wechseln (müssen), auch wieder einen Firmenwagen bekommen könnte, da ist ein eigener Wagen, in meinem Verständnis, schon besser.

Bislang habe ich schon Geld in den A6 gesteckt, er ist zwar was das Entertainment angeht nicht perfekt und hat auch "nur" LED und kein Matrix LED aber mit der 150PS Maschine ist er sehr sparsam und wir kommen überall zügig hin, von daher sind wir sehr zufrieden mit dem Wagen.

Was würdet Ihr mir in diesem Fall also raten?

Würdet Ihr das Verfahren erstmal für 6 Monate auf Eis legen und schauen ob es zu einem Rückruf vom KBA kommt? Bis dahin würde ich dann allerdings noch weniger vom Kaufpreis zurückerhalten, ggf. dann nur noch 50-60%, da der Wagen ja weiterhin gefahren wird oder würdet Ihr das Verfahren einstellen (lassen) und die Selbstbeteiligung als abschließende Pille schlucken oder den Termin verschieben lassen, da ich ja im Urlaub bin, und dann bei dem Ausweichtermin erscheinen, wobei ich bis dahin auch wieder einige Kilometer gefahren sein werde.

Sehr schwierig aber vielleicht könnt Ihr mir hierzu ja bei der Entscheidung etwas behilflich sein, ggf. war auch schon mal jemand in der gleichen Situation.

Ich dachte damals, als ich die Abfrage bei Check24 gemacht habe, auch, dass nur die 3.0l Motoren von der Manipulation betroffen sind, die Prüfung, bei der man alle möglichen Daten genau eingeben musste, sagte dann aber das Gegenteil und so dachte ich mir "versuchst halt einfach mal dein Glück", was jetzt im Nachhinein vielleicht ein Fehler war?

Danke euch.

Hallo, wie war die Gerichtsverhandlung, kannst du berichten?

Zitat:

@sobik schrieb am 4. Mai 2021 um 14:38:13 Uhr:

Zitat:

@j1gga84 schrieb am 4. September 2020 um 11:57:29 Uhr:

Hallo zusammen,

Um es kurz zusammenzufassen, Ende 2018 habe ich für meinen A6 Avant FL (2.0

TDI Ultra mit 150 PS, Euro 6 Plus) mit EA288 Motor (laut Anwalt) über die Anwaltskanzlei

Rogert & Ulbrich, die u.a. auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert sind,

ein solches Verfahren gegen die Audi AG gestartet, da mein Wagen mit seiner o.g. Motorisierung

laut damaliger Prüfung bei Check24 ebenfalls vom Abgasskandal betroffen gewesen sei.

Von meiner damaligen Rechtsschutzversicherung bekam ich die Deckungszusage

und so ging das Ganze seinen Gang, zog sich ewig in die Länge, es wurde argumentiert, sowohl von der Amwaltskanzlei als auch von Audi selbst, dass der bei mir verbaute Motor EA288 überhaupt nicht von der Abgasmanipulation betroffen sei.

Nun ist für Ende Oktober in Ingolstadt ein Gerichtstermin angesetzt, bei dem ich auch erscheinen soll, da die Anwaltskanzlei nicht locker gelassen hat.

Im Falle eines Rückzuges oder wenn das Gerichtsurteil gegen mich entschieden wird wird "lediglich" eine Selbstbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung von 150€ fällig.

Auf meine Rückfrage beim zuständigen Anwalt, wie denn meine Erfolgsaussichten sind und was ich im Falle eines positiven Ausgangs vor Gericht erwarten könnte bekam ich als Antwort:

Unserer Ansicht nach ist auch der Motor vom Typ EA 288 betroffen, wenngleich wir bisher erst wenige positive Urteil erstreiten konnten. Ihre Erfolgsaussichten sind zumindest derzeit – insbesondere weil das Kraftfahrtbundesamt noch keinen verpflichtenden Rückruf erlassen hat – mäßig.

Es kann durchaus sein, dass in den nächsten Monaten ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt erlassen wird und Sie dann sehr gute Erfolgsaussichten haben. Voraussagen kann ich dies derzeit nicht.

Da ich am angesetzten Gerichtstermin im Urlaub bin müsste dieser ohnehin verschoben werden, ich habe dann nachgefragt ob man das Verfahren auch "auf Eis" legen kann, bis es ggf. einen verpflichtenden Rückruf vom KBA gibt, die Antwort:

Prinzipiell könnten wir die Ruhendstellung des Verfahrens beantragen. Dann müssten wir das Verfahren nach sechs Monaten wiederaufnehmen. Hierfür ist jedoch eine Einwilligung der Gegenseite erforderlich.

Besser ist es jedoch, das Verfahren weiterzubetreiben. Das Gericht könnte ein Sachverständigengutachten anordnen. Dann würde ein Sachverständiger Ihr Fahrzeug abholen und testen, ob dieses von einer Manipulation betroffen ist. Es ist auch gut möglich, dass bald oder in der Berufungsinstanz der Rückruf veröffentlicht wird.

Weiter habe ich gefragt ob ich meinen Wagen zurückgeben müsste oder ob auch ein Schadensersatz in Form einer Einmalzahlung möglich wäre:

Sie müssten das Fahrzeug in jedem Fall zurückgeben – es sei denn, dass die Gegenseite Ihnen eine Einmalzahlung anbietet.

Bei einem Kilometerstand von ca. 60.000 Kilometern haben Sie gerade einmal ca. 20 % der „Lebensdauer“ von 300.000 Kilometern verbraucht. Deshalb würden Sie im Falle eines positiven Urteils noch ca. 80 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten. (Anm. bis Ende Oktober werde ich locker bei 70-75tkm angelangt sein)

Fachmännisch reparierte Schäden werden im Rahmen einer Urteilsabwicklung nicht in Abzug gebracht.

Daraufhin habe ich dem Anwalt mitgeteilt, dass ich für den Wagen eine Anzahlung geleistet habe und ihn nun monatlich über 3 Jahre mit einer entsprechenden Schlussrate finanziere:

bitte übersenden Sie uns die Finanzierungsunterlagen.

In Ihrem Fall würden wir dann beantragen, dass Sie von zukünftigen Raten freigestellt werden. Die bisher gezahlten Raten erhalten Sie zurück abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Ich habe dann nochmal explizit nachgehakt ob es tatsächlich so ist, dass ich nur noch 80% des Kaufpreises zurückerhalte bzw. durch die Finanzierung läuft das ja etwas anders, ohne eine entsprechende Entschädigung und was es mir dann für Vorteile bringt, wenn ich das Verfahren weiter laufen lasse, zumal ich auch eine Anreise von Bremen bis Ingolstadt (!) hätte und die Kosten nicht erstattet werden können. Im Endeffekt würde ich einen Verlust machen, da ich für 80% des Kaufpreises wohl keinen vergleichbaren Wagen bekomme, die Antwort:

bei Motoren vom Typ EA 288 bietet die Gegenseite keine Einmalzahlungsvergleiche an.

Wenn Sie ca. 20 Prozent der Gesamtlaufleistung verbraucht haben, sprich z.B. bei einer angenommenen Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern bisher 60.000 Kilometer gefahren sind, so würden Sie noch 80 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten. Das Verfahren würde Ihnen den Vorteil bringen, dass Sie das Fahrzeug zum Marktwert zurückgeben könnten. Ich vermute, dass Sie bei 60.000 Kilometer auf dem Markt keine 80 % des Kaufpreises mehr erhalten würden.

Es ist durchaus möglich, die Klage zurückzunehmen und das Verfahren bei Vorliegen neuer Tatsachen wiederaufzunehmen. Alternativ können wir den Rechtsstreit einfach über einen Zeitraum von sechs Monaten ruhend stellen und abwarten bis das KBA „sich in Bewegung“ gesetzt hat.

Fakt ist, dass ich keinen Verlust hinnehmen kann und möchte und auf einen Wagen natürlich angewiesen bin, da wir in diesem Jahr auch Nachwuchs bekommen haben.

Natürlich könnte ich den Wagen im Falle eines positiven Ausgangs auch zurückgeben und dann auf einen Firmenwagen umsteigen, allerdings ist nicht sicher, dass ich bei einem neuen Arbeitgeber, sollte ich diesen mal wechseln (müssen), auch wieder einen Firmenwagen bekommen könnte, da ist ein eigener Wagen, in meinem Verständnis, schon besser.

Bislang habe ich schon Geld in den A6 gesteckt, er ist zwar was das Entertainment angeht nicht perfekt und hat auch "nur" LED und kein Matrix LED aber mit der 150PS Maschine ist er sehr sparsam und wir kommen überall zügig hin, von daher sind wir sehr zufrieden mit dem Wagen.

Was würdet Ihr mir in diesem Fall also raten?

Würdet Ihr das Verfahren erstmal für 6 Monate auf Eis legen und schauen ob es zu einem Rückruf vom KBA kommt? Bis dahin würde ich dann allerdings noch weniger vom Kaufpreis zurückerhalten, ggf. dann nur noch 50-60%, da der Wagen ja weiterhin gefahren wird oder würdet Ihr das Verfahren einstellen (lassen) und die Selbstbeteiligung als abschließende Pille schlucken oder den Termin verschieben lassen, da ich ja im Urlaub bin, und dann bei dem Ausweichtermin erscheinen, wobei ich bis dahin auch wieder einige Kilometer gefahren sein werde.

Sehr schwierig aber vielleicht könnt Ihr mir hierzu ja bei der Entscheidung etwas behilflich sein, ggf. war auch schon mal jemand in der gleichen Situation.

Ich dachte damals, als ich die Abfrage bei Check24 gemacht habe, auch, dass nur die 3.0l Motoren von der Manipulation betroffen sind, die Prüfung, bei der man alle möglichen Daten genau eingeben musste, sagte dann aber das Gegenteil und so dachte ich mir "versuchst halt einfach mal dein Glück", was jetzt im Nachhinein vielleicht ein Fehler war?

Danke euch.

Hallo, wie war die Gerichtsverhandlung, kannst du berichten?

Hallo, und sag mal, was ganz oben steht. Bei so schönen Vollzitaten kann man schon mal die Frage vergessen. :p

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