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A6 Alufelgen auf A4 eintragen?
Hallo erstmal an alle hoffe mir kann hier wer weiter helfen. Und zwar habe ich von einem A6 allroad Alufelgen mit der Teilenummer, 4g9 601 025 c. Nun möchte ich diese auf meinem a4b5 mit einem 225/40R18 oder einem 215/40R18 eintragen lassen. Habe beide reifen Größen da die Felge ist 7Jx18 ET38. Die guten Leute von tüv wollen mir das nicht eintragen aus Gründen die sie mir selbst nicht genau beschreiben können bzw erzählt mir jeder Prüfer eine andere Geschichte. Hat zufällig jemand sich diese Felge schonmal eintragen lassen mit einer dieser Reifengrößen? Oder hat irgend einen Nachweis das eine der Größen auf der Felge funktioniert?
Vielen Dank schon einmal
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24 Antworten
Mt diesen Reifengrößen kannst du die Felgen nicht einfach so eintragen lassen.
Dafür müssen die Felgen erst in der Kombination mit den Reifen neu geprüft werden, das ist kaum wirtschaftlich möglich und selbst wenn kostet es dich einen Reifen und eine Felge + das Geld für die Zerstörung dieser.
Wenn er Glück hat bleibt die Felge beim Impact-Test heile...............
Es wird ja nicht "drauf eingedroschen" bis sie kaputt ist.
Die Kosten von "mehreren Hundert Euro" hat er dabei trotzdem.
Aber erstmal sollte man den Verlust mit einplanen .
@ TE
Weshalb möchtest Du die Performance Deines Fahrzeugs mit Rädern verschlechtern, die etwa 13 Kg wiegen?
Ich schätze die Felge gefällt optisch, aus dem Grund.
Hatte vor über 15Jahren u.a. selbst 235/35/19 auf ner 9x19 Phaetonfelge (die nicht leicht war) in dem Fall auf einem Passat B5.
Früher ging eine solche Eintragung (andere Reifengröße als abgeprüft auf der Felge) fast problemlos im angemessen Rahmen.
Seit der Impacttest Thematik (ich denke etwa 12Jahre) leider schier unmöglich bzw. mit wesentlichem Kostenaufwand verbunden.
Auch "Vergleichsgutachten" von damals sind so nicht wirklich von Wert.
@HelmiCC hast du noch weitere Bilder? Sieht echt gut aus. Hat man den Gewichtsunterschied deutlich beim Fahren gemerkt?
Ja, habe ich.
Da das schon über 15Jahre her ist, ist eine Erinnerung etwas her.
Aber da es ungefederte Massen sind, merkt man das im Vergleich zu Serie (225/45/17) natürlich schon beim Federn. Im Winter fuhr ich 18er, auch vom Phaeton, der Unterschied war unwesentlich, nur der Reifen war halt unpräzise. Das ist heute auch so zwischen Sommer und Winterreifen.
Ich hatte da ein KW Gewinde drin, das war zudem ohnehin straff.
Vom Durchzug gings, der Wagen hatte 4l Hubraum als Sauger.
Wichtig ist, neben der schlechteren Performance zumindest ggf. ...erhöht sich der Spritverbrauch, vor allem im Stadtverkehr durch das häufige Anfahren.
Gleiche Räder hatte ich vor 20Jahren auf einem B5 Vorfacelift, das war ein 1.8er, das war übel bei der Beschleunigung im Vergleich zu den 17er Winterrädern.
Sorry, wenn ich den treat etwas nutze, die Thematik trifft es ja dennoch.
Hast du schon mal in die COC-Papiere deines Autos geschaut? Da steht ja drin, welche Rad-Reifen-Kombinationen auf dem Fahrzeug möglich sind.
Nein.
Im CoC steht drin, welche Rad-/Reifen-Kombinationen für das Fahrzeug serienmäßig genehmigt sind. Aber halt auch nur mit den für dieses Fahrzeug serienmäßig zugeordneten Rädern.
Möglich ist in der Regel sehr viel mehr, das braucht dann aber eine andere Genehmigungsgrundlage (ABE, TGA, EBE).
Für so eine EBE muss man aber u.A. nachweisen, dass sowohl das Auto die Rad-/Reifen-Kombination verkraftet als auch, dass die Räder mit den Reifen das Auto verkraften.
Genau da liegt hier der Hase im Pfeffer: Wenn die A6-Räder ausschließlich mit 235/55R18 genehmigt sind, dann kann man aus der A6-Genehmigung nicht ableiten, dass die Räder auch mit schmaleren Reifen eine ausreichende Betriebsfestigkeit (in Bezug auf den Impact-Test) haben. Da würde es auch nichts nützen, wenn vielleicht sogar im CoC des A4 ein 7Jx18 ET 38 mit 215/40R18 drin steht. Denn das wären ja andere Räder (ich hatte heute mittag in die Datenbank geschaut, die Teilenummer die der TE genannt hat taucht ausschließlich beim A6 allroad auf).
In seiner COC stehen die für seinen Wagen zulässigen AUDI-A4-Serien-Rad-/Reifenkombinationen.
Die schweren A6 7 × 18 ET 38 Räder mit, beim A6 serienmäßigen 235/55 R18 Reifen, dürfen ohne Nachweis des Impacttests nicht mit flacheren Reifen gefahren werden.
Der Form halber:
Nach der Räderrichtlinie ist für den Impact-Test die "serienmäßige" Bereifung zu verwenden bzw. "bei mehreren wahlweisen Bereifungen, die mit der kleinsten Nennbreite bzw. bei gleicher Nennbreite die mit dem kleinsten Abrollumfang"
Entsprechend kann man bei einer Systemgenehmigung mit 235/55R18 den Impact-Test als nachgewiesen betrachten für alle Reifen mit mehr als 235er Breite und für alle 235er Reifen mit mindestens 55er Querschnittsverhältnis.
215/60R18 würde also z.B. auch nicht gehen.
Zitat:
mit mehr als 235er Breite
Die zulässigkeit 245/35-18 statt 235/55R18 bezweifle ich …
Wenn man ein Rad für diese beiden Reifengrößen genehmigt haben wollte müsste man den Impact-Test mit dem 235/55er Reifen machen. So schreibt es die Richtlinie vor....
@PaladinYupiter irgendwie müssen es doch die Prüfer begründen können, wieso sie es net eintragen können bzw. wollen. Aber ich verstehe was du meinst, habe bzgl. Räder- und Reifeneintragung auch eine Odyssee mitgemacht. Irgendwann wieder einen neuen Anlauf über das Kontaktformular des TÜV genommen und dann hat's doch noch geklappt. Falls es jemanden interessiert kann ich näher darüber berichten.