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A7 Göttingen Richtung Northeim: Welches Höchsttempo gilt hier ?

Themenstarteram 15. Februar 2018 um 21:20

Hallo.

Auf der A7 im Abschnitt zwischen Göttingen und Northeim gibt es folgende Beschilderungssituation:

- Zuerst kein Tempolimit -Zeichen 282.

- Dann in einer Kurve ein aufgestelltes 120 Schild das aufgrund einer Beschädigung der inneren Leitplanke/Betonsockel aufgestellt wurde

- Sofort dahinter 90 bei Nässe

- Danach für mehrere Kilometer die Wiederholung 90 bei Nässe

- Danach wieder 282 - Ende sämtlicher Verbote

Gilt die 120 nur für die Gefahrensituation und muss nicht aufgehoben werden oder tatsächlich für mehrere Kilometer ohne jegliche Wiederholung ?

Beste Antwort im Thema
am 16. Februar 2018 um 21:29

Zitat:

@NOMON schrieb am 16. Februar 2018 um 17:27:49 Uhr:

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 15. Februar 2018 um 22:35:56 Uhr:

Spätestens nach einer Einfahrt muss das Schild wiederholt werden.

Wieso das denn? Wird die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung durch eine "Einfahrt" aufgehoben?

Wenn man Dir das auch noch erklären muss ....

Na gut - dann trage ich einmal zur Allgemeinbildung bei.

Begrenzungen wie Überholverbot und Tempolimits werden nach Einfahrten wiederholt, weil sich sonst jeder damit herausreden kann das er grade erst auf die Autobahn aufgefahren ist.

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am 15. Februar 2018 um 21:35

Spätestens nach einer Einfahrt muss das Schild wiederholt werden.

Da zwischen "Göttingen" und "Northeim West" auch noch "Nörten-Hardenberg" liegt wäre die Angabe des Streckenkilometers sicher hilfreich... im Moment ändert sich die Beschilderung im Abschnitt "Dreieck Drammetal" bis "Echte" fast täglich. Via Niedersachsen ist sehr aktiv was die Instandhaltung betrifft...

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 15. Februar 2018 um 22:35:56 Uhr:

Spätestens nach einer Einfahrt muss das Schild wiederholt werden.

Wieso das denn? Wird die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung durch eine "Einfahrt" aufgehoben?

Und um auf die Ausgangsfrage zu antworten: Nach dem was über den Sachverhalt mitgeteilt wurde: weshalb sollten die 120 nicht gelten, bis sie aufgehoben sind? Wegen der Mutmaßung, die 120 seien wegen einer Beschädigung der inneren Leitplanke/Betonsockel aufgestellt worden?

Für die Beantwortung der Frage kommt es nicht auf den Streckenkilometer an, auf der Beschilderung zu finden ist.

Es gelten 120, bei Nässe 90. Bis es aufgehoben ist.

am 16. Februar 2018 um 16:35

Zitat:

@NOMON schrieb am 16. Februar 2018 um 17:27:49 Uhr:

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 15. Februar 2018 um 22:35:56 Uhr:

Spätestens nach einer Einfahrt muss das Schild wiederholt werden.

Wieso das denn? Wird die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung durch eine "Einfahrt" aufgehoben?

Formal nicht. Aber es ist allgemeine Praxis, das Gebot zu wiederholen, da der Einfahrende das Gebot sonst erahnen müsste, was nicht immer gelingen kann.

Das 120er Schild steht dort ohne Gefahrenzusatz?

Zitat:

Formal nicht. Aber es ist allgemeine Praxis, das Gebot zu wiederholen, da der Einfahrende das Gebot sonst erahnen müsste, was nicht immer gelingen kann.

Das 120er Schild steht dort ohne Gefahrenzusatz?

Dem stimme ich zu. Aber jojo1956 hat das anders formuliert.

Die Frage mit dem Gefahrenzusatz führt auch in die richtige Richtung, aber davon hat der TE nichts berichtet. Das hätte er wohl, wenn es eines geben würde.

In solchen Fällen kann eigentlich nur die Nachfrage bei der zuständigen Behörde weiterhelfen, denn es kann alles mögliche gemeint sein.

Ich würde im konkreten Fall von Richtgeschwindigkeit ausgehen (bei trockener Fahrbahn), da man ansonsten auch das Zeichen 274-120 in entsprechenden Abständen wiederholen müsste.

am 16. Februar 2018 um 21:29

Zitat:

@NOMON schrieb am 16. Februar 2018 um 17:27:49 Uhr:

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 15. Februar 2018 um 22:35:56 Uhr:

Spätestens nach einer Einfahrt muss das Schild wiederholt werden.

Wieso das denn? Wird die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung durch eine "Einfahrt" aufgehoben?

Wenn man Dir das auch noch erklären muss ....

Na gut - dann trage ich einmal zur Allgemeinbildung bei.

Begrenzungen wie Überholverbot und Tempolimits werden nach Einfahrten wiederholt, weil sich sonst jeder damit herausreden kann das er grade erst auf die Autobahn aufgefahren ist.

am 16. Februar 2018 um 21:48

Das ist die meist geübte Praxis. Mehr nicht. Ein nicht vorhandenes Schild bedeutet KEINE Aufhebung.

Wurde aber längst erläutert.

Wer meint, eine Einmündung würde aufheben, irrt. In der Fahrschule lernt man es richtig.

Vorsicht beim überheblichen Gebrauch des Allgemeinbildungsbegriffs.

am 16. Februar 2018 um 22:18

Zitat:

@situ schrieb am 16. Februar 2018 um 22:48:20 Uhr:

 

Wer meint, eine Einmündung würde aufheben, irrt. In der Fahrschule lernt man es richtig.

Das Beispiel mit der Einmündung passt hier aber gar nicht.

Ein Begrenzungsschild gilt erst wenn man daran vorbeifährt.

Die vorangehenden Schilder hat der auf die Autobahn Auffahrende gar nicht sehen können.

Und genau das ist der Grund weshalb nach Autobahnauffahrten diese Begrenzungsschilder wiederholt werden.

Sonst müsste die Behörde bei der Geschwindigkeitskontrolle dem Autofahrer nachweisen, das er nicht grade erst auf die AB aufgefahren ist.

Ok das mit der *Allgemeinbildung * nehme ich zurück und ersetze es durch * Gesunden Menschenverstand *

am 17. Februar 2018 um 7:09

Es ist ganz einfach: Eine Begrenzung wird ausschließlich durch seine Aufhebung aufgehoben, wenn sie nicht mit einem Gefahrenhinweis (Baustelle o. ä.) oder einer Strecke (500 m z. B.) versehen ist. Das versteht eigentlich jeder und ausschließlich um diese Aussage geht es.

So regelt das die StVO. Ob die immer dem gesunden Menschenverstand folgt, darf bezweifelt werden.

Was bei Kreuzungen und Einmündungen üblich ist und warum, wurde doch schon richtig dargestellt (nicht gelesen, oder?):

Zitat:

@situ schrieb am 16. Februar 2018 um 17:35:00 Uhr:

Zitat:

@NOMON schrieb am 16. Februar 2018 um 17:27:49 Uhr:

Wieso das denn? Wird die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung durch eine "Einfahrt" aufgehoben?

Formal nicht. Aber es ist allgemeine Praxis, das Gebot zu wiederholen, da der Einfahrende das Gebot sonst erahnen müsste, was nicht immer gelingen kann.

Wir können gern noch ein paar Beispiele machen.

""was nicht immer gelingen kann" ist mit einem Hauch von Ironie versehen, den ich hiermit erläutere).

Mein ungesunder Verstand versteht zum Beispiel nicht, warum er selber rauskriegen muss, wann die Baustellen-Buddelei am Straßenrand zu Ende ist und warum die StVO ausdrücklich nicht verlangt, dort ein Schild hin zu stellen, die mir das signalisiert. Weil in der Welt so viel ungesunder Menschenverstand herrscht, haben die Richter daher vielfach geurteilt, dass der VT nicht am scheinbar letzten Dreckshaufen wieder auf's Gas darf, sondern erst noch ein Stück (dessen Länge nicht definiert ist) abwarten muss, ob die Buddelei nicht nach kurzer ("kurz" auch nicht definiert) Unterbrechung eventuell fortgesetzt wird.

am 17. Februar 2018 um 10:29

Wir schreiben hier aneinander vorbei .... Natürlich gibt es Schilder welche die Begrenzung aufheben.

Die gelten aber für diejenigen die vorher auf der AB an dem Schild mit der Begrenzung vorbeigefahren sind.

Wer auf die Autobahn auffährt hat in diesem Moment keine Begrenzung weil er nicht an den vorhergehenden Begrenzungsschildern auf der AB vorbeigekommen ist.

Genau deshalb werden diese Begrenzungsschilder nach einer Einfahrt wiederholt.

Und natürlich auch damit sich keiner herausreden kann das er grade erst auf die AB aufgefahren wäre.

Hab ich vorher doch schon geschrieben ... (nicht gelesen, oder?)

Ich habe lediglich darauf hingewiesen das - und warum - solche Schilder wiederholt werden.

Die vermutete Aufhebung der Begrenzungen nach einer AB Auffahrt hat sich irgendein Vorposter aus den Fingern gesogen.

Es gibt ja nicht nur die StVO sondern auch Richtlinien für die Behörden wie Schilder aufzustellen sind.

am 17. Februar 2018 um 10:37

Ich gebe dir 100% Recht.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 15. Februar 2018 um 22:35:56 Uhr:

Spätestens nach einer Einfahrt muss das Schild wiederholt werden.

Es war eine ganz grobe Fehlinterpretation deines Postings, dass dies bedeuten könnte, die Geschwindigkeitsbeschränkung sei aufgehoben, wenn nach der Einmündung kein Schild steht.

Schade, dass jojo1956 sich zwar schon mit meiner Allgemeinbildung und allen mõglichen anderen Fragen auseinandergesetzt hat, nur noch nicht mit der gestellten Frage. Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt?

am 18. Februar 2018 um 14:12

Lieber NOMON, ich bin diese Strecke das letzte Mal vor einer Woche gefahren. Deshalb kann ich zur aktuellen Lage nichts schreiben.

Ich würde sagen das hier keiner etwas zur aktuellen Geschwindigkeitsbeschränkung geschrieben hat.

Auch Du nicht - Du hast Dich vielmehr darauf beschränkt meine Aussage fehlzuinterpretieren.

Wenn ich nicht weiss welches Tempolimit grade gilt - warte ich eben bis zur nächsten Einfahrt und dort wird zu mehr als 99 % die Geschwindigkeitsbeschränkung wiederholt - so einfach ist das.

Das Du jetzt mich dafür namentlich nennst keine Angaben zur aktuellen Lage gemacht zu haben zeigt mir doch um was es Dir hier im Forum eigentlich geht. Mit Sicherheit nicht um Faktenfindung ....

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