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A8 V8 4.0Tdi Getriebeproblem/Händler

Audi A8 D3/4E
Themenstarteram 8. Februar 2012 um 13:36

Servus Jungs,

will eure Meinung dazu wissen!

Mein Kumpel hat sich einen A8 4.0Tdi gekauft mit wenig km, 118tkm

Sein Problem ist.

Den Wagen hat er privat gekauft, der Verkäufer hat erklärt dass das Getriebe schon mal getausch worden ist, da das erste getriebe kaputt war, dies hat er beim Freundlichen machen lassen.

Das Getriebe hat er von http://www.gebr-dejong.de/-getriebe/ gekauft.

Im Mai 2011 wurde das getriebe eingebaut beim stand von 116tkm jetzt 119tkm. Rechnung liegt ihm vor.

Jetzt bin ich mit dem Auto gefahren und musste feststellen dass das Getriebe sehr, sehr hart schaltet vorallem die ersten drei Gänge, wie nach oben so auch nach unten!

Hab ihm gesagt dass es nicht in Ordnung ist! Er meldete sich bei der Fa. und wollte dies bemängeln, schließlich hat er noch ein jahr Gewährleistung!

Was sagt der Händler! Da es nicht im ersten Halbjahr bemängelt worden ist, nach dem kauf, kann er nichts mehr machen!

Kurz gesagt hat er ihn in die Wüste geschickt mit seinem Problem!

Zum Getriebe: Das Getriebe soll erst 30tkm drauf haben und aus einem unfallfahrzeug sein, getauscht wurde es komplett mit wandler, hat alles der freundliche gemacht!!!

Was könnt ihr mir/ihm raten??? Wie soll man da vorgehen, Rechtsschutzversicherung hat er leider nicht!!!!

Danke

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. Februar 2012 um 8:42

Gestern habe ich weitergemacht!

In dem Auto sind Partikelfilter eingebaut!

Hab gestern mit Mühe das Steuergerät abmontiert, scheint in Ordnung zu sein! alles durchgeprüft, sieht ordentlich aus!

Dann war der partikelfilter dran, hab den mit Mühe rausgekriegt dazu musste ich das Getriebe lösen und nach unten etwas ablassen!

Und siehe da! Partikelfilter ist komplett zu!!! und wenn ich sag zu dann meine ich auch zu, komplett!!!!

Dadurch sind auch 4 Einpritzdüsen kaputt gegangen und sind nicht mehr dicht!

Ich sags euch SCHEIß Partikelfilter!!!!!!! der größte kaputtmacher!!!!

Die Düsen werde ich schon hin bekommen, gibt´s ersatzteile!

Partikelfilter wird jetzt gründlich gereinigt und wieder eingebaut!

Problem war praktisch die Abgase von der rechten Bank konnten nicht abgeführt werden, durch die Hitze sind Einspritzdüsen in Mitleidenschaft gezogen worden, und der Turbo konnte nicht ordnungsgemäß funktionieren!!!

Deswegen auch keine Leistung!

Das Auto konnte nur ein Fehler bringen, da es verstanden hat dass der Turbolader nicht richtig funktioniert!!!

Heute wird´s alles zusammengebaut und wir schauen ein mal wie er dann läuft!!!!

P.S. Jungs passt auf euere Partikelfilter auf!!!

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am 8. Februar 2012 um 15:07

hallo

ich glaube ausser dem rechtsweg bleibt ihm nichts anderes übrig, ist natürlich kacke ohne rechtschutz. ansonsten bleibt nur zu sagen finger weg von Dejong, jetzt wissen wir ja bescheid.

 

mfg

Themenstarteram 8. Februar 2012 um 15:09

Hätte man Aussicht auf Erfolg???

Zitat:

Original geschrieben von liftör

Hätte man Aussicht auf Erfolg???

Nein!

Was der haendler sagt ist korrekt. Bei einem gebrauchten teil, dessen kaufdatum laenger als 6 Monate her ist tritt nur dann noch eine gewaehrleistung ein, wenn der kaeufer jetzt noch beweisen koennte, dass der mangel bereits beim kauf bestanden hatte.

am 8. Februar 2012 um 16:01

bin zwar kein jurist aber ich denke wenn es eine gewährleistung gibt, gilt diese bis zum letzten tag. sonst müsste sie ja nicht ein jahr lang sein. das der kunde den fehler bemerkt und monatelang mit sich rumschleppt macht diese sache natürlich anfechtbar. allerdings muss man es dem richter ja nicht verraten.

Nachfolgende Info natürlich ohne Gewähr!

Gewährleistung (Mängelhaftung)

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:

o Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),

o Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),

o Minderung (§ 441 BGB),

o Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.

am 8. Februar 2012 um 17:50

also liegt die beweislast bei dir . meine fresse ob sich das lohnt, gutachten gegengutachten. kostet nur geld und nerven.

nadann viel glück. falls du prozessieren solltest sag uns den ausgang.

mfg

Das Getribe muss aber auch nicht kaputt sein. Möglicherweise stimmt der Getriebeölstand nicht? Schon mal nachgeschaut? Getriebeölwechsel und Softwareupdate hilft eventuell auch schon. Die harte Schaltrucke hatte meiner nämlich auch. Nach Getriebeölwechsel und Softwareupdate war das Problem weitgehenst gelöst. Hab aber auch schon über 200tkm drauf.

Hört sich für mich eher wie nicht mehr gutes Öl und alter Softwarestand an....

Themenstarteram 9. Februar 2012 um 7:28

Danke Jungs für die Aufklärung!

Freund wird nicht prozessieren!

Als nächstes werden wir jetzt den Öl-stand prüfen!

Vielleicht liegts wirklich am Öl!

Und das mit de´n 6 Monaten habe ich noch nie gehört!

Zitat:

Original geschrieben von parityman

Hört sich für mich eher wie nicht mehr gutes Öl und alter Softwarestand an....

Prinzipiell ja, was aber gemäß TE dagegen spricht:

Zitat:

Original geschrieben von liftör

... Im Mai 2011 wurde das getriebe eingebaut beim stand von 116tkm jetzt 119tkm. ...

...

Zum Getriebe: Das Getriebe soll erst 30tkm drauf haben und aus einem unfallfahrzeug sein, getauscht wurde es komplett mit wandler, hat alles der freundliche gemacht!!! ...

wer weiß wie lang das Getriebe vorher schon rumlag - Öl wird ja auch nicht besser...

Das mit den 6 Monaten stimmt. Nach 6 Monaten ab Kaufdatum gilt die Beweislastumkehr. Dann musst du dem Verkäufer beweisen, das der Schaden schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Das ist kaum möglich. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer dir beweisen, das der Fehler erst später eingetreten ist, das ist auch kaum möglich. Im Prinzip hast du zwar schon 1 Jahr Gewährleistung, aber die bringen dir im Endeffekt kaum was. Nur das erste halbe Jahr bringt was.

Themenstarteram 10. Februar 2012 um 10:15

Danke euch die Antowrten!!!

Hab gestern öl-Stand nachkontroliert! und einen Halben Liter nachgefühlt!

keine Verbesserung!

Beim freundlichen gewesen, Termin wegen neu programierung erst nächsten Freitag!

Mal schauen!

Welche Kennbuchtaben hat denn das Getriebe? Gibts dafür überhaupt eine neue Software? Wenn du die neuste Software haben willst (sollte es denn eine geben), dann muss auch das neue Öl drin sein, d.h. eine Umölung...

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