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ab 1.10.2005 neue Richtlinien

VW Vento 1H
Themenstarteram 30. September 2005 um 21:40

Hay!!!

habe vom Freund gehört das es ab 1.10.2005 neue Richtlinen bezüglich eintragung gibt.

Ab da solls neue Fahrzeugscheine geben,in Scheckkartenvormat.Und eingetragen soll nur noch was Steuerrelewant ist.Der rest soll nur noch über ABE gehen und es wird sonst nix mehr eingetragen.Es muß nur fürs jeweilige Fahrzeug zugelassen sein.

STIMMT DAS???

Was mache denn wen Porschefelgen oder Audifelgen fahren will?Geht das denn nicht mehr???

Weiß da jemand näheres drüber???

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19 Antworten

soweit ich das mitbekommen habe hast du da irgendwas falsch verstanden, lies mal diesen Thread hier, da gibt es das Thema schon mal:

http://www.motor-talk.de/t825439/f7/s/thread.html

Das mit dem Scheckkartenformat stimmt nicht.

Soweit ich weiss, läuft es bei Felgen nur noch so, dass die Felgen nicht mehr eingetragen werden, es muss aber eine Genehmigung für deinen Fahrzeugtyp vorliegen (ABE oder Gutachten).

Zulassung. I

Zulassung. II

am 1. Oktober 2005 um 6:57

hey leute!

bedeutet das das ich meine neuen felgen nicht eintragen mus? ich hab einen teilegutachten für meine felgen! und mein sportlenkrad hab ich ne abe für aber wo drin steht das man bei nicht orginalen felgen/reifen eingetragen werden muss! wie ist es den jetzt?hoffe ihr könnt mir helfen!

 

mfg ben

NOCH mehr Infos

das gilt doch nur für fahrzeuge die neu zugelassen werden, bei älteren fahrzeugen bleibt der brief und der schein doch erhalten, somit ist das doch irrelevant weil die bestimmungen für zB den 3er golf die alten bleiben, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Zylinderkind

das gilt doch nur für fahrzeuge die neu zugelassen werden, bei älteren fahrzeugen bleibt der brief und der schein doch erhalten, somit ist das doch irrelevant weil die bestimmungen für zB den 3er golf die alten bleiben, oder?

NOCH mehr Infos

Zitat:

Bei manchen Fahrzeugänderungen nach Paragraf 19.3 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen die Fahrzeugpapiere bei Vorliegen eines Teilegutachtens wie bisher oft nicht sofort geändert werden, zum Beispiel beim Anbau von Spoilern

....soll heissen wenn ich ein teilegutachten für einen aluminiumflügel habe, die inzwischen ja nicht mehr erlaubt sind, kann ich mit der neuen regelung mit diesem teilegutachten den spoiler innerhalb des stvzo bereiches doch wieder angebaut haben oder wie? :D

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

NOCH mehr Infos

Sehr interessant!

Themenstarteram 1. Oktober 2005 um 12:32

Also das mit den Flegen und dem Lenkrad würde mich auch mal intressieren.Ist ja beides für mein Fahrzeug zugelassen halt nur nur mit seriebereifung.Aber für die Felgen/Bereifung habe ja auch ne zulassung!Also müßte es ja gehen!

Das gibt bestimmt noch mega streß mit den Grünen/Blauen.

Also aus einem anderen Forum habe ich entnommen, dass du auf jeder zugelassenen Felge eine im Gutachten genannte Größe fahren darfst. Und diese Größe wohl nicht mehr nachträglich in deine Papiere eingetragen wird, sondern du immer das entsprechende Gutachten mitschleppen sollst. Würde mich auch sehr interessieren, wie das in der Umsetzung aussieht. :D Dann lege ich mir wohl besser einen Ordner für das Auto an, wo jeder Wisch drinne gesammelt wird.

am 1. Oktober 2005 um 14:44

ja genau also ich hab jetzt ne mappe im auto wo das gutachten vom lenkrad scheinwerfer böser blick lenkrad usw drine is und wenn das echt so wäre mit dem eintragen dann wäre das ja ein paradise für die tuner größere felgen mit gutachten einfach drauf machen und glücklich sein :D :D :D also die neuen richtlinien gefallen mir wenns so ist :D

 

mfg

Dort steht nichts davon drin, dass man es nicht mehr eintragen lassen muss.

Wenn ihr euch Felgen holt, müsst ihr damit noch genauso zum Tüv wie vorher. Ihr musst nur mit den Zetteln, die ihr dann vom Tüv bekommt, nicht sofort zur Zulassung rennen und das dort eintragen lassen. Sondern ihr führt einfach immer die Zettel vom Tüv mit.

Meine Felgen musste ich natürlich eintragen lassen. Dort steht dann aber dazu, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erst mit ihrer nächsten Befassung erfolgen muss. Und so steht es auch in <NOCH mehr Infos> drin.

am 1. Oktober 2005 um 14:59

ich habs so verstanden:

wer sich zb. nen auspuff mit teilegutachten eintragen lassen will fährt hin, macht die abnahme und bekommt keine eintragung in den brief, sondern nen zettel wo es draufsteht. dieser zettel muß dann immer mitgeführt werden oder kann bei zulassungsstelle in den brief bzw. das neue ding halt eingetragen werden.

also würde sich bzgl. eintragungen nix ändern weil ich immer solche zettel bekommen habe. das letzte mal als der tüv was bei mir direkt im brief geändert hat war 1999 oder 2000.

das hat natürlich auch vorteile... ;)

fast richtig. Denn wenn du das Auto z.b. verkaufst, die Abgasnorm änderst oder irgendsowas in der Art, dann kommen die ganzen Sachen auch alle in den Schein rein.

Eben bei der nächsten Befassung.

Werd im Frühjahr mit meinem neuen Motor dann auch endlich weniger Zettel rumtragen müssen, weil alles in den Schein reinkommt.

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