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Ab 2012 viele Neuerungen beim TÜV

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 7. Dezember 2011 um 18:29

Einige haben es sicher schon mitbekommen, was für Fahrzeuge ab Erstzulassung 1.4.2012 geplant(!) ist:

 

Fahrzeuge, die dann zum ersten mal zum TÜV müssen, also 2015, beginnt die

Untersuchung erstmal mit einer mindestens 8 km langen Probefahrt des Prüfers.

 

Dieses soll dem Prüfer Gewissheit geben, ob die vielen eingebauten Assistenzsysteme

funktionieren und ansprechen......ob die Bremsen funktionieren..

 

Bisher wurde mein teures Benzin auf dem Bremsenprüfstand und bei der AU vebrannt.....o.k.

Nun fährt der Prüfer auch noch auf meine Kosten spazieren....holt sich an der Pommesbude

seine Pommes Currywurst....versaut mir damit die Sitze.......verstellt mir die Sitzeinstellung...

verstellt mir die Spiegeleinstellung......knallt mit 81 km/h durch die Blitzanlage, wo 50 km/h 

erlaubt ist.....raucht sich evtl. noch eine Kippe in meinem Auto....transperiert meinen

Sitz voll.....hinterlässt auf meinem Lederlenkrad Schweißflecken......pupst in den Sitz...

baut dann noch, weil mit Prüfen beschäftigt...einen Auffahrunfall....oder einer knallt ihm

beim Bremsentest ins Heck......lässt die Kupplung schleifen.....fummelt an Knöpfen rum, was ihm nix angeht.....usw....und dafür wird die Hauptuntersuchung bestimmt deutlich teurer:(

Sowas gibts nur in Deutschland.......oder??:confused:

 

veyron

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. Dezember 2011 um 18:29

Einige haben es sicher schon mitbekommen, was für Fahrzeuge ab Erstzulassung 1.4.2012 geplant(!) ist:

 

Fahrzeuge, die dann zum ersten mal zum TÜV müssen, also 2015, beginnt die

Untersuchung erstmal mit einer mindestens 8 km langen Probefahrt des Prüfers.

 

Dieses soll dem Prüfer Gewissheit geben, ob die vielen eingebauten Assistenzsysteme

funktionieren und ansprechen......ob die Bremsen funktionieren..

 

Bisher wurde mein teures Benzin auf dem Bremsenprüfstand und bei der AU vebrannt.....o.k.

Nun fährt der Prüfer auch noch auf meine Kosten spazieren....holt sich an der Pommesbude

seine Pommes Currywurst....versaut mir damit die Sitze.......verstellt mir die Sitzeinstellung...

verstellt mir die Spiegeleinstellung......knallt mit 81 km/h durch die Blitzanlage, wo 50 km/h 

erlaubt ist.....raucht sich evtl. noch eine Kippe in meinem Auto....transperiert meinen

Sitz voll.....hinterlässt auf meinem Lederlenkrad Schweißflecken......pupst in den Sitz...

baut dann noch, weil mit Prüfen beschäftigt...einen Auffahrunfall....oder einer knallt ihm

beim Bremsentest ins Heck......lässt die Kupplung schleifen.....fummelt an Knöpfen rum, was ihm nix angeht.....usw....und dafür wird die Hauptuntersuchung bestimmt deutlich teurer:(

Sowas gibts nur in Deutschland.......oder??:confused:

 

veyron

 

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Es gibt in Deutschland viele Autos die sich "unter dem Blech" in einem echt gruseligen Zustand befinden und denen ich auf der Straße nicht im falschen Moment begegnen möchte. Also kann die Umstellung so schlecht nicht sein. Deine Schilderungen sind ja sicher auch etwas übertrieben.

Themenstarteram 7. Dezember 2011 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von tseb

Es gibt in Deutschland viele Autos die sich "unter dem Blech" in einem echt gruseligen Zustand befinden und denen ich auf der Straße nicht im falschen Moment begegnen möchte. Also kann die Umstellung so schlecht nicht sein. Deine Schilderungen sind ja sicher auch etwas übertrieben.

.....da gebe ich Dir vollkommen recht......viele Autos sind sparsam gewartet....und denke, das sollten die Prüfer auch ohne eine klilometerlange Probefahrt feststellen können.

 

Meine Schilderung ist sicherlich.....nur das schlimmste, was passieren könnte....aber meine Sitz- und Spiegeleinstellungen....sind erstmal verstellt.....

 

Ich finde es nicht ok, dass jemand mit meinem teuer bezahltem Eigentum durch die

Gegend juckelt...ohne das ich dafür mein Einverständnis gebe.

Themenstarteram 7. Dezember 2011 um 18:50

doppelt.....:(

Zitat:

Original geschrieben von veyron44

 

Fahrzeuge, die dann zum ersten mal zum TÜV müssen, also 2015, beginnt die

Untersuchung erstmal mit einer mindestens 8 km langen Probefahrt des Prüfers.

 

 

Nun fährt der Prüfer auch noch auf meine Kosten spazieren....holt sich an der Pommesbude

seine Pommes Currywurst....versaut mir damit die Sitze.......verstellt mir die Sitzeinstellung...

verstellt mir die Spiegeleinstellung......knallt mit 81 km/h durch die Blitzanlage, wo 50 km/h 

erlaubt ist.....raucht sich evtl. noch eine Kippe in meinem Auto....transperiert meinen

Sitz voll.....hinterlässt auf meinem Lederlenkrad Schweißflecken......pupst in den Sitz...

baut dann noch, weil mit Prüfen beschäftigt...einen Auffahrunfall....oder einer knallt ihm

beim Bremsentest ins Heck......lässt die Kupplung schleifen.....fummelt an Knöpfen rum, was ihm nix angeht.....

Na, da hat wohl wieder irgendein Schmierblatt den orig. Text nicht richtig wiedergegeben und schon wird's hier zitiert, und die Leute machen sich gegenseitig verrückt. :D

 

 

Es muss natürlich heißen "mit mindestens 8km/h" und nicht "mindestens 8km".

 

Also locker bleiben, der fährt vielleicht einmal über den Hof und gut iss.

 

Gruß

 

FilderSLK

 

am 7. Dezember 2011 um 19:11

Was mein Versicherungsmännchen wohl dazu sagt, denn schließlich darf lt. Vertrag nur ich mit dem Wagen fahren. :D

Na ich muss sagen, dass ich von der Regelung auch nicht begeistert bin, aber es wird alles nichts nützen und man muss dadurch. Die ersten Jahre wird es hoffentlich keine Probleme geben, aber man weiß ja nie, was so einige Leute alles zu beanstanden haben...

Themenstarteram 7. Dezember 2011 um 19:15

Zitat:

Zitat:

<span class="Apple-style-span" style="display: inline !important; ">den orig. Text nicht richtig wiedergegeben und schon wird's hier zitiert, und die Leute machen sich gegenseitig verrückt. </span>:D

Es muss natürlich heißen "mit mindestens 8km/h" und nicht "mindestens 8km".

 

Also locker bleiben, der fährt vielleicht einmal über den Hof und gut iss.

 

Gruß

 

FilderSLK

stimmt: gerade noch mal "gegoogelt" manche schreiben von 8 km/h....manche von 8 km:D

 

Mindestens 8 km/h...heisst aber der Prüfer könnte auch 180 km/h fahren....:D

Zitat:

Original geschrieben von veyron44

Einige haben es sicher schon mitbekommen, was für Fahrzeuge ab Erstzulassung 1.4.2012 geplant(!) ist:

Fahrzeuge, die dann zum ersten mal zum TÜV müssen, also 2015, beginnt die

Untersuchung erstmal mit einer mindestens 8 km langen Probefahrt des Prüfers.

Dieses soll dem Prüfer Gewissheit geben, ob die vielen eingebauten Assistenzsysteme

funktionieren und ansprechen......ob die Bremsen funktionieren..

Die ersten drei Absätze dienen der sachlichen Information. Der Rest ist überflüssig. Ich halte TÜV-, Dekra- und andere Prüfer durchaus in der Lage den Wagen vernünftig zu hinterlassen. Macht meine Werkstatt bei Service-Leistungen auch und Sitz und Spiegel kann ich selbst verstellen. Der Meister macht ebenfalls eine Probefahrt nach der Inspektion, und die stört mich auch nicht. Denn über den Fahrersitz kommt eine Plastikauflage.

Also Ruhe bewahren und abwarten wie es denn kommt.

Themenstarteram 7. Dezember 2011 um 19:18

war ja nur das "world case senario":(:D

Wie des öfteren!

Themenstarteram 7. Dezember 2011 um 19:20

:eek:

 

Themenstarteram 7. Dezember 2011 um 19:28

Zitat:

Macht meine Werkstatt bei Service-Leistungen auch und Sitz und Spiegel kann ich selbst verstellen. Der Meister macht ebenfalls eine Probefahrt nach der Inspektion, und die stört mich auch nicht. Denn über den Fahrersitz kommt eine Plastikauflage.</span>

 

Also Ruhe bewahren und abwarten wie es denn kommt.

Der Unterschied ist nur.....dem Meister der Werkstatt könnte ich eine Probefahrt untersagen...

wenn ich wollte......dem TÜV-Prüfer wohl nicht:(

 

Noch sollte ich entscheiden können, wer mit meinem Eigentum rumgurkt:(

Themenstarteram 7. Dezember 2011 um 19:37

ok....geb zu...beim TÜV vom Motorrad haben die auch immer eine Runde gedreht....

 

Sie blieben dann aber in meiner Sichtweite....und sind nicht Pommes holen gefahren damit.

 

O.K....einer hat sich dabei mal fast damit aufs Pflaster gelegt...ist aber noch mal gut gegangen.

 

Warten wir einfach ab.....wie es ab 2015 kommt:(

 

 

Man soll dem TÜVer also explizites Einverständnis geben, dass er eine Überprüfungsfahrt vornehmen darf...

Tja, mit Kauf eines zulassungs- und HU-pflichtigen Kfz wird diese Erlaubnis stillschweigend erteilt. Eben desshalb, weil man die HU Pflicht durch Zulassung des Kfz akzeptiert und diese HU gem. Anlage VIII 1.3.1 zum § 29 ZO eine Sicherheitsprüfung in Form von Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung nach den Richtlinien des Verkehrsblattes, wenn ich mich nicht irre, Stand Juli 2006, fordert.

Themenstarteram 7. Dezember 2011 um 19:44

ok....danke Minuszeit....nun habe ich es verstanden....ich bin ausgeliefert:(

 

Wir sollten den Thread als niemals eingestellt betrachten.....:D

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