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Ab sofort Dashcam Aufnahmen vor Gericht verwertbar...?

Themenstarteram 16. Juli 2018 um 16:13

Hallo Forum,

das Thema mit einer Dashcam im Auto ist ja mal ein relativ Heiss umkämpftes Ding gewesen. Allerdings überlege ich mir gerade, ob ich mir nicht mittlerweile auch sowas zuzulegen, da es scheinbar nun vor Gericht im begründeten Fällen ja zulässig ist. Hintergrund ist der, dass ich jetzt innerhalb von 2 Wochen 3x unschöne Situationen im Straßenverkehr gehabt habe, wo eine Dashcam-Aufnahme vermutlich durchaus Hilfreich gewesen wäre wenn es zu einem Unfall gekommen wäre. Einmal wurde ich im Kreisverkehr abgedrängt, das nächste mal wurde mir die Vorfahrt von einem Fahrradfahrer genommen und zuguterletzt, hat mich gestern jemand versucht auf der AB auszubremsen bei 160km/h...:(

Frage daher, was haltet ihr davon und wie ist eure Meinung dazu. Macht sowas Sinn und wenn ja auf was sollte man dabei achten ...?

In der Suche habe ich den letzten Eintrag zu Thema Dashcam aus dem Mai 2018 gefunden und dann auch nicht so Themenbezogen wie hier.

Danke für eure Antworten und nun Feuer frei...:)

Beste Antwort im Thema
am 16. Juli 2018 um 17:42

Das Thema wurde im Forum schon zig Mal diskutiert.

Interessant sind aber wohl nur die 2031 Einträge aus 2018 lesen, da es in diesem Jahr ein Grundsatzurteil des BGH dazu gab.

Ich fahre auch schon länger mit einer Truecam A7S und einer Speicherkarte mit sehr wenig Speicherplatz.

Hervorragende Bildqualität und ja ich hatte schon einen Unfall bei dem eine Cayenne Fahrerin bei einer Fahrbahnverschwenkung einfach gradeaus gefahren ist und ich vorne links einen grösseren Lackschaden hatte.

Erst wurde alles abgestritten - inclusive der Stelle an der der Unfall passiert ist.

Angeblich wäre ich unachtsam gewesen und von meiner Fahrspur abgekommen.

Nach Bemerken der Dashcam und der Frage ob die das gefilmt hätte -- hat Sie dann bei der Polizei alles wirklichkeitsgetreu geschildert.

Die Polizei wollte wegen der übereinstimmenden Aussagen auch nicht die Speicherkarte haben.

Allein das Vorhandensein einer Dashcam kann also schon Vorteile haben.

Wenn ich längere Urlaubstouren aufzeichnen will kann ich eine grössere SD Karte reinschieben.

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am 16. Juli 2018 um 16:21

was halte ich wovon?

Dashcam im Auto oder die Verwertbarkeit vor Gericht?

Ersteres ist jedermanns eigene Entscheidung, letzteres eine rechtliche Sache.

Je nachdem wieviel und wo man so unterwegs ist, lohnt sich eine Dashcam im Auto evtl. schonmal, um seine Unschuld zu beweisen. Der eine oder andere Unfallgegner zaubert ja teilweise ganz plötzlich sein eigenen Tatsachen aus dem Hut...

am 16. Juli 2018 um 16:24

Kaufen und schön ist. Mit der Zeit wirst du darauf nicht mehr achten. Sie läuft schön nebenher.

Man sollte sich allerdings klar darüber sein, dass die Cam auch das eigene Fehlverhalten aufzeichnet.

Wobei: Fehlverhalten bei einem MT-Mitglied ? Ausgeschlossen !

am 16. Juli 2018 um 17:42

Das Thema wurde im Forum schon zig Mal diskutiert.

Interessant sind aber wohl nur die 2031 Einträge aus 2018 lesen, da es in diesem Jahr ein Grundsatzurteil des BGH dazu gab.

Ich fahre auch schon länger mit einer Truecam A7S und einer Speicherkarte mit sehr wenig Speicherplatz.

Hervorragende Bildqualität und ja ich hatte schon einen Unfall bei dem eine Cayenne Fahrerin bei einer Fahrbahnverschwenkung einfach gradeaus gefahren ist und ich vorne links einen grösseren Lackschaden hatte.

Erst wurde alles abgestritten - inclusive der Stelle an der der Unfall passiert ist.

Angeblich wäre ich unachtsam gewesen und von meiner Fahrspur abgekommen.

Nach Bemerken der Dashcam und der Frage ob die das gefilmt hätte -- hat Sie dann bei der Polizei alles wirklichkeitsgetreu geschildert.

Die Polizei wollte wegen der übereinstimmenden Aussagen auch nicht die Speicherkarte haben.

Allein das Vorhandensein einer Dashcam kann also schon Vorteile haben.

Wenn ich längere Urlaubstouren aufzeichnen will kann ich eine grössere SD Karte reinschieben.

Themenstarteram 16. Juli 2018 um 17:45

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 16. Juli 2018 um 19:25:51 Uhr:

Alles ist offen

https://www.kostenlose-urteile.de/...kameras-im-Fahrzeug.news24943.htm

peso

Naja die neuste Generation Dashcams zeichnet Videos ja auch bei Bedarf auf und nicht laufend/ständig. Außerdem werden Aufnahmen Aut. überspielt, sodas meines Wissen nach keine permante Aufzeichnung und somit Überwachung des Verkehrs erfolgt. Auch zeichnen vernüftige Dashcams meist erst bei Bewegung auf, also alles was in einer Reichweite von 2-3m passiert oder nachdem die Zündung aktiviert wurde. Ebenso gibt es Cams mit Beschleunigungsensor, welche bei einem Unfall reagieren.

Das sich natürlich nicht jede X-beliebe Cam zur Aufnahme eigent, sollte klar sein und wenn dann würde ich mich vorab auch darüber informieren wie diese Dashcam genau funktioniert.Im oben gepostet Artikel bezieht sich das Urteil auf ein parkendes Fahrzeug, welches ständig den Verkehr über mehrer Stunden aufgenommen hat und das ist natürlich NICHT zulässig, da der Bürger keine Überwachungspflicht hat. Von daher schaue ich diesem Urteil wo der Verstoß 2016 begangen wurde doch relativ gelassen entgegen. Wärend mein Fahrzeug parkt wird natürlich nichts aufgenommen...:)

Themenstarteram 16. Juli 2018 um 17:50

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 16. Juli 2018 um 19:42:21 Uhr:

Das Thema wurde im Forum schon zig Mal diskutiert.

Interessant sind aber wohl nur die 2031 Einträge aus 2018 lesen, da es in diesem Jahr ein Grundsatzurteil des BGH dazu gab.

Mag sein das dass schon oft bei MT diskutiert wurde, aber dann meist in Threads, wo der Inhaltliche Infowert in den Untiefen einer Diskussion verschwindet, da es dazu auch viele Nebensächliche Postings/Wortmeldungen gibt. Von daher dachte ich das es evtl. Interessant sein könnte, hier mal ein neues Thema mit aktuellen Infos nach dem Grundsatzurteil der Zulässigkeit von Dashcams unter bestimmten Vorraussetzungen aufzumachen...

Zitat:

Ich fahre auch schon länger mit einer Truecam A7S und einer Speicherkarte mit sehr wenig Speicherplatz.

Hervorragende Bildqualität und ja ich hatte schon einen Unfall bei dem eine Cayenne Fahrerin bei einer Fahrbahnverschwenkung einfach gradeaus gefahren ist und ich vorne links einen grösseren Lackschaden hatte.

Erst wurde alles abgestritten - inclusive der Stelle an der der Unfall passiert ist.

Angeblich wäre ich unachtsam gewesen und von meiner Fahrspur abgekommen.

Nach Bemerken der Dashcam und der Frage ob die das gefilmt hätte -- hat Sie dann bei der Polizei alles wirklichkeitsgetreu geschildert.

Die Polizei wollte wegen der übereinstimmenden Aussagen auch nicht die Speicherkarte haben.

Allein das Vorhandensein einer Dashcam kann also schon Vorteile haben.

Wenn ich längere Urlaubstouren aufzeichnen will kann ich eine grössere SD Karte reinschieben.

Danke für deinen Bericht, wenn dann würde ich auch nicht so Monsterding vorne an meiner Windschutzscheibe kleben haben. Die Truecam A7S schaue ich mir mal an...:)

am 16. Juli 2018 um 18:02

Bedenke aber das es auch Länder gibt, wo die Cam VERBOTEN ist, und saftige Strafen drohen.

Themenstarteram 16. Juli 2018 um 18:08

Das ist ein guter Einwand, sollte man vorab sich informieren ...:p

am 16. Juli 2018 um 18:37

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 16. Juli 2018 um 20:02:44 Uhr:

Bedenke aber das es auch Länder gibt, wo die Cam VERBOTEN ist, und saftige Strafen drohen.

Hier die Info dazu :

https://www.adac.de/.../

Von der Verwendung wird abgeraten -- Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweiz

 

Nur mit Genehmigung -- Österreich

Über die Höhe evt Strafen ist mir nichts bekannt. Also in diesen Ländern die Kamera besser ins Handschuhfach.

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