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Ab wann bin ich Wiederholungstäter?

Themenstarteram 20. April 2023 um 16:23

Hallo zusammen,

folgender Fall.

Ich wurde 3x in 3 Monaten mit dem Handy erwischt.

Beim letzten mal habe ich das Handy nur vom Sitz in die Mittelkonsole gelegt. Was ich aber nicht beweisen kann. Die Polizisten waren zu zweit.

Vorab: Es war 3x falsch von mir. Wo ein beim 3. Fall, wie geschrieben, habe ich das Handy nicht benutzt.

Hat jemand Erfahrungen damit ? Bekomme ich ein Fahrverbot ?

Freuen mich über Eure Erfahrungsberichte. Ich finde hierzu keine eindeutige Rechtslage.

Gruss Ulli

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52 Antworten

Kurz gegoogelt , es kann zu einem Fahrverbot von bis zu 3 Monaten kommen .

Was erwartest du hierauf für eine Antwort? Nach 20 Mal? 100 Mal? Handy in Hand ist ihbäh, fertig.

Nicht du musst beweisen, das Handy nicht genutzt zu haben, sondern dir muss die Nutzung bewiesen werden. Wobei im Regelfall der Aussage von zwei Polizisten mehr geglaubt wird, als deiner Einlassung.

Gibt m.E. jedes Mal einen Punkt, von Fahrverbot hab ich nichts gefunden.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. April 2023 um 18:38:36 Uhr:

Nicht du musst beweisen, das Handy nicht genutzt zu haben, sondern dir muss die Nutzung bewiesen werden. Wobei im Regelfall der Aussage von zwei Polizisten mehr geglaubt wird, als deiner Einlassung.

Gibt m.E. jedes Mal einen Punkt, von Fahrverbot hab ich nichts gefunden.

Was ich allerdings nicht verstehe ist wie die Sheriffs gesehen haben wollen dass das Handy von Sitz in die Mittelkonsole gelegt wurde.

Saßen die auf der Rückbank oder hast du das Gerät erstmal vom Sitz Richtung Dach gehoben ?

Man muss übrigens nicht telefonieren um am Arsch zu sein in die Hand nehmen genügt .

Habe übrigens auch vor etlichen Monaten ein Ticket + Punkt fürs telefonieren kassieren dürfen .

Punkt bleibt 2,5 Jahre stehen .

Tja , den Menschen geh's wie den Leuten ;)

Screenshot_20230420_184654_Google.jpg

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. April 2023 um 18:38:36 Uhr:

Nicht du musst beweisen, das Handy nicht genutzt zu haben, sondern dir muss die Nutzung bewiesen werden. Wobei im Regelfall der Aussage von zwei Polizisten mehr geglaubt wird, als deiner Einlassung.

Gibt m.E. jedes Mal einen Punkt, von Fahrverbot hab ich nichts gefunden.

Und genau das ist hier Fakt.

Zwei Polizisten haben gesehen dass der Fahrzeugführer ein Telefon in der Hand gehabt hat.

 

Dein Regelfall ist Tatsache. Und wo würden wir hinkommen wenn es nicht so wäre?

 

Am Steuer gilt: Finger weg vom Handy. Es gibt keinen Grund es während der Fahrt zu benutzen.

Zitat:

@Pulli2019 schrieb am 20. April 2023 um 18:23:43 Uhr:

Hat jemand Erfahrungen damit ? Bekomme ich ein Fahrverbot ?

Das hängt ganz von der zuständigen Behörde ab. 3 Fälle in 3 Monaten...da kann der Sachbearbeiter schon von Beharrlichkeit ausgehen.

Sofern der Bußgeldbescheid eintrifft und kein Fahrverbot drin steht würde ich das stillschweigend hinnehmen und zahlen; und zukünftig das Handy eher im Kofferraum mitführen, da kommt man nicht in Versuchung (Bonusjoker: der Beweis es nicht benutzt zu haben ist einfacher)

Oben stellt nur dar, wie ich mich verhalten würde, aber ist kein Rat dem auch genauso zu folgen.

"Es gibt keinen Grund es während der Fahrt zu benutzen."

Stimme ich rund 200'% zu, aber das Handy vom Sitz in die Konsole zu legen ist keine Nutzung.

Dass man gegen die Aussage von zwei Polizisten nicht ankommt, ist mir bewusst, egal wie unsinnig die Aussagen sind und der "normale" Richter am Amtsgericht macht sich nicht die Mühe, einem entsprechenden Beweisantrag nachzukommen (gestützt von der OLG-Rechtsprechung).

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. April 2023 um 19:23:02 Uhr:

Stimme ich rund 200'% zu, aber das Handy vom Sitz in die Konsole zu legen ist keine Nutzung.

Richtig aber schwer zu beweisen. Und für die Nutzung wirds wohl auf einen Anscheinsbeweis hinauslaufen

Hab gerade in den § geschaut und dachte WTF... man darf als Fahrer keine Videobrille tragen. Ja, das steht explizit drin.

Wer das Ding in die Hand nimmt nutzt es,Ende der Geschichte.

Was muss man denn beweisen?

genauso wie jedem Polizisten seltsam vorkommen sollte, wenn man ein Spanferkel über offenem Feuer, während man das Fahrzeug führt, auf dem Beifahrersitz grillt.

Ein Handy hat in der Hand des Fahrzeugführers nichts zu suchen.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 20. April 2023 um 19:46:06 Uhr:

Wer das Ding in die Hand nimmt nutzt es,Ende der Geschichte.

.. und wer es zweimal oder dreimal kurz hintereinander macht der wiederholt sein Handeln und ist somit Wiederholungstäter :D

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 20. April 2023 um 19:51:08 Uhr:

 

.. und wer es zweimal oder dreimal kurz hintereinander macht der wiederholt sein Handeln und ist somit Wiederholungstäter :D

Nein.

Wer beim vergehen entdeckt wird und es dann wieder macht, der ist ein Wiederholungstäter.

Hallo Ulli,

sind die Verfahren beider vorherigen Handyverstöße schon rechtskräftig abgeschlossen? Wenn nicht, so wäre meine Handlungsweise, diese beiden Verfahren so lange zu verzögern, bis ich den Bußgeldbescheid vom dritten Verstoß erhalten habe und dann alle gleichzeitig bezahlen. So wäre mein Versuch, um ein Fahrverbot zu verhindern.

Ich würde das aber mit einem Anwalt abklären, denn nur der kann einen in diesem Punkt rechtssicher beraten. Ansonsten kann so ein zeitliches Jonglieren mit verschiedenen Bußgeldverfahren auch leicht nach hinten losgehen.

Ich bin im ADAC und habe eine Rechtschutzversicherungen, beides Möglichkeiten, mich telefonisch kostenlos beraten zu lassen.

Es gibt auf Foren, da setzt man einen Betrag (z.B. 50,- €) und bekommt dafür von einem Anwalt eine Antwort.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 20. April 2023 um 19:46:06 Uhr:

Wer das Ding in die Hand nimmt nutzt es,Ende der Geschichte.

Dazu gab es bereits Urteile, dass das Aufheben und Weglegen kein Benutzen darstellt.

Ja, man könnte jetzt dagegen angehen und wehement behaupten, dass das Handy nicht benutzt wurde; die Polizei wird das Gegenteil nur schwer beweisen können... Wenn der Richter es als Schutzbehauptung bewertet...tja, dumm gelaufen.

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