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Ab wann gelten gebrauchte Reifen noch als neu?? Vereppelt worden?

Themenstarteram 28. Dezember 2008 um 16:37

Hallo liebe Forumianer,

ja, der Thread klingt behämmert, aber ich muss euch so fragen.

Ich habe vor kurzem Reifen mit Alufelgen als "neu" bei egay ersteigert.

Ich war auf die Alu´s scharf, und da alles als neu betitelt war, machte ich mir keine weiteren Gedanken.

Dass die Reifen aus dem Jahr 03 stammten hat mich auch nicht weiter gestört. Sie sollten ja neu sein und 5 Jahre gehn grad noch so in Ordnung.

Nun kommts: Ich hab alles bezahlt und ein paar Tage später erhielt ich die Pakete.

Nun musste ich zu meinem entsetzten feststellen, dass die Reifen bereits gelaufen waren. Vorne 6mm Profil und hinten noch 7mm. Auch hatten 2 der Alu´s erhebliche Bordsteinschäden.

Ich habe daraufhin den Verkäufer angeschrieben und ihn gefragt was das soll. Es war alles definitiv gebraucht. Und dafür gab es auch einige Hinweise. Alle Reifen angefahren, alle 4 Alu´s mit Gegengewichtsresten fersehen und alle schön beschriftet mit VL, VR, HL und HR, 2 Alu´s wie gesagt, mit Bordsteinschäden......

Einfach gebraucht und zum ko..en.

Der Verkäufer meinte darauf hin nur, dass ein Reifen als neu gilt, wenn er 6mm-8mm Profil aufweisst.

Ist ja mal völliger humbug, oder???

In der Beschreibung steht eindeutig drin, dass die Dinger noch nicht gelaufen sind und nun das. Was kann man da tun?

Ich bin stinksauer, denn ich wollte ja keinen gebrauchten Schrott kaufen. Mal sehn, wie es nun weiter geht, ich halte euch auf dem laufenden. Wer will kann auch denn Link mal einsehn und mir beistehen....:-)

Gruß und danke

Andi

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43 Antworten

Wo ist der Link??

Themenstarteram 28. Dezember 2008 um 17:14

hier der Link

Naja wenn die gefahren sind, sind die nicht mehr neu und in der ebay Anzeige einfach gelogen.

Themenstarteram 28. Dezember 2008 um 18:34

Ein Reifen gilt doch als gebraucht, sobald er montiert und er 1 Meter gefahren wurde, oder?

Übertrieben jetzt gesehn natürlich.....aber auf denen, die ich bekommen habe, sind nicht mal mehr die "Näschen" drauf. Die sind schon "abgefahren".

Gruß

Andi

Da steht doch nicht gelaufen und kellergelagert.

Wenn Profil fehlt sind die nicht mehr neu.

Das Ganze ist dann schlicht Betrug.

Negative Bewertung, Beschwerde bei Ebay und das Ganze rückabwickeln und fertig.

Andernfalls würde ich drauf bestehen das geliefert zu bekommen was ich ersteigert habe.

Ist doch dem sein Problem wenn er dir was verkauft was er nicht hat, dann muß er das eben nochmal neu kaufen und dir geben. Frag ihn doch einfach mal wie er dir entgegenkommt oder er darf mit deinem Anwalt verhandeln, was ihm nur zusätzliche Kosten verursacht.

Da würd ich nicht lang fackeln und einfach direkt ab zum Anwalt und die Kohle wiederholen.

Tja .... was soll man sagen:

Vorne 6 hinten 7 mm + Bordsteinschäden ist nun mal definitiv nicht mehr NEU - selbst "wie Neu" wäre fast schon übertrieben.

 

1. Die Auktion ist für Selbstabholer .... wenn du Sie selbst abgeholt hast dann hättest du ja vor Ort vom Kauf weg schlicht falscher Beschreibung zurücktreten können.

Wenn du sie da mitgenommen hast und nun hinterher meckerst - das ist natürlich schwierig.

2. Sofern du sie geschickt bekommen hast und sie nun wg der falschen Beschreibung nicht haben willst - sollte der Verkäufer bereit sein sie zurückzunehmen. (Am Preis handeln würde ich auf keinen Fall)

3. Andererseits ist 150 Euro für 4 Markenreifen + Alufelgen auch nicht wirklich viel Geld (<40 Euro/Stk) ... selbst mit 6-7mm und kleineren Bordsteinschäden noch preislich ok. - Daher kannst du dir aucch überlegen ob du sie einfach behälst und deine Bewertung der Auktion anpasst.

4. Tipp

Bei solchen Artikeln eigentlich immer besser Selbstabholung und auf jeden Fall detaillierte Digibilder jeder Felge und Reifen mit Profilmesser dran schicken lassen.

Ist der Verkäufer nicht dazu bereit die 10 min und eine Email zu investieren besser Finger weg.

Bei Verkäufern mit <20 Bewertungen doppelt vorsichtig sein - die haben meist auch noch keine Erfahrung zu den Grundregeln der Bay Fairness .....

Viel Glück

 

 

am 29. Dezember 2008 um 4:40

Zitat:

Original geschrieben von V-Max-Plus

Andernfalls würde ich drauf bestehen das geliefert zu bekommen was ich ersteigert habe.

Ist doch dem sein Problem wenn er dir was verkauft was er nicht hat, dann muß er das eben nochmal neu kaufen und dir geben.

Das ist imho eine sehr intelligente Variante.

Arvin S.

Themenstarteram 29. Dezember 2008 um 14:59

Ich habe die Reifen von ihm geschickt bekommen. Sonst hätte ich sie auch nicht angenommen.

Was ich noch vergessen habe zu schreiben ist, dass die Reifen anscheinend nur 2 Tage montiert waren, laut seiner Aussage. Bei 6-7mm Profil muss der aber viel gefahren sein in den 2 Tagen, da kann auch was nicht stimmen, oder?

Zudem war der Wagen, nach 2 Tagen mit diesen Reifen, nurnoch Schrott, da ein anderer Verkehrsteilnehmer seinen Wagen verschrottet hat. Sprich, stammen die Reifen also auch noch von einem Unfallwagen!!!?? Das gibts doch nicht, oder?? Es soll aber anscheinend ein Gutachten geben, dass besagt, dass die Reifen und Felgen völlig in Ordnung sind.

Aber es ist alles neu und kellergelagert!!! Ich hab so nen Hals!!!!

Ich mach nacher mal Foto´s von den Bordsteinschäden und lade sie mal hoch.

Klar, das Angebot war ein Schnäppchen und es ist immernoch günstig, das gebe ich zu. Aber deswegen ist man ja in der Bucht unterwegs und wenn man das kaufen möchte was dort angeboten bekommt, dann sollte man das auch erhalten.

Bisher hat er sich nicht mehr gemeldet. Das ist nun schon 5 Tage her und Weihnachten hin oder her......

Mein nächster Schritt ist nun ebay einzuschalten. Ich hoffe das nützt was.

Danke, dass ihr das auch so seht wie ich.

Also,

angemeldet ist der Verkäufer als gewerblicher Händler, d.h. grds. besteht Widerrufrrecht. Jedoch könnte man da von arglistiger Täuschung sprechen und auf Nachlieferung bestehen.

Grds. würde das nicht gehen, da die Reifen aber wissentlich falsch angepriesen wurden wäre das ne Option. Nachlieferung ist auch grds. Möglich, da Schaden für Verkäufer nicht unzumutbar und es wohl den Reifen und die Felgen noch gibt. Jedoch ist das Einklagen langfristig und teuer (besonders bei fehlendem Rechtsschutz), und bei Insolvenz nutzlos.

Ich würde einen Preisabschlag versuchen zu verhandeln, da müsste noch was drin sein.

Wenn die Felgen und Reifen gar nicht deinen Vorstellungen entsprechen sollen, behalten, Widerrufen auf Vorzahlung bestehen und mit Ebay/Anwalt drohen.

Was mich (ich weiß hinterher ist leicht reden) wundert ist der dunkle Fleck auf der einen Felge im Ebay-Bild, hätte stutzig machen können.

Drück dir die Daumen, dass alles nach deinen Wünschen läuft, hab mich schon mit so manchem Händler rumstreiten müssen (zu letzt mehrere tausend Netzteile beschlagnahmen lassen wegen Prüfzeichenmissbrauch ...) aber immer erst auf die angenehmere Weise versuchen, immer erst handeln und ne Einigung versuchen zu erzielen.

Sorry wegen meines Schreibstiels, die Weihnachtszeit hängt mir noch in den Knochen.

Gruß

P.S.:

Mit dem Druckmittel Ebay warten, die meisten Händler haben vor einer Sperre mehr Angst als vor Staatsinstitutionen!

Themenstarteram 29. Dezember 2008 um 16:57

Hier nun mal der erste Bordsteinschaden:

Themenstarteram 29. Dezember 2008 um 16:58

... und hier die nächsten beiden, beide auf einer Felge.

Nr. 1 ...

Themenstarteram 29. Dezember 2008 um 16:59

... und Nr. 2:

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