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Ab wann muss ein Schaden beim Verkauf angegeben werden?

Themenstarteram 25. Juni 2017 um 8:06

Ich habe gerade eine Gerichtsverhandlung mit einem Autohaus, bei dem es um angebliche Schäden bei einer Leasingrückgabe geht.

Ich habe Fotos vor der Rückgabe des Autos gemacht, bei der man gut sieht, dass keine Schäden an der Heckstoßstange und am Kotflügel vorhanden sind.

Als zusätzliches Argument vor der Richterin habe ich angeführt, dass man auch den Weiterverkaufsvertrag vom Autohaus mal ansehen könnte. Dort müssten die Schäden dann ja also Vorschaden angegeben werden.

Der Verkaufsleiter vom Autohaus wurde als Zeuge befragt und dieser hat angegeben, dass wenn man den Kotflügel reparieren kann, ohne zu lackieren oder ihn Austauschen zu müssen, keine Schäden angegeben werden müssen.

Die Richterin und mein Anwalt haben dass einfach mal so zur Kenntnis genommen.

Ein weiterer Gerichtstermin wurde festgelegt und ich möchte bis dahin die Aussage vom Verkaufsleiter prüfen.

Im Anhang habe ich mal die Fotos vom Gutachten über mein Auto angehängt, in dem man angeblich die Schäden erkennen kann.

Auch ein paar meiner Fotos vom Auto hänge ich an, damit ihr euch ein Bild machen könnt.

Das Gutachten sieht in echt tatsächlich so aus. Das wurde mit einem Tintenstrahdrucker gedruckt und es ist tatsächlich so schlierenhaft.

Weiß hier jemand, ob die Aussage vom Verkaufsleiter stimmt, dass man den angeblich gestauchten Kotflügel nicht beim Wiederverkauf angeben muss, wenn man den ausbeulen kann?

Bzw. wo ist denn geregelt, dass man so einen Schaden angeben müsste?

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2017 um 9:06

Zitat:

Ich habe Fotos vor der Rückgabe des Autos gemacht, bei der man gut sieht, dass keine Schäden an der Heckstoßstange und am Kotflügel vorhanden sind.

Also den Schaden am Kotflügel, der im Gutachten markiert ist, kann man auf deinem Bild Nr.3 ebenso wiederfinden, wenn man etwas reinzoomt.

Zur Stoßstange kann man auf Grund der Spiegelungen auf deinen Bildern nichts sagen. Aber was hätte der Gutachter davon, ao einen Minischaden zusätzlich zu erfinden, wenn der Wagen weitaus schwerwiegendere Deformierungen aufweist?

Ich kann mir grad nicht vorstellen, was es da zu "gerichtsverhandeln" gibt.

Klingt für mich eher nach dem ersten bösen Erwachen eines Leasing-Starters.

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Die Aussage mit dem Kotflügel ist aus meiner Sicht in Ordnung.

Was aber die Stoßstange betrifft habe ich meine Zweifel. Das Teil kann sich bei einem - mini - Aufprall ohne bleibende Schäden verformen. Was sich bleibend verformt ist die Unterkonstruktion also die Blechteile unter der Stoßstange. Und die Schäden kann man auf der Hebebühne ziemlich gut erkennen.

MfG kheinz

am 25. Juni 2017 um 9:06

Zitat:

Ich habe Fotos vor der Rückgabe des Autos gemacht, bei der man gut sieht, dass keine Schäden an der Heckstoßstange und am Kotflügel vorhanden sind.

Also den Schaden am Kotflügel, der im Gutachten markiert ist, kann man auf deinem Bild Nr.3 ebenso wiederfinden, wenn man etwas reinzoomt.

Zur Stoßstange kann man auf Grund der Spiegelungen auf deinen Bildern nichts sagen. Aber was hätte der Gutachter davon, ao einen Minischaden zusätzlich zu erfinden, wenn der Wagen weitaus schwerwiegendere Deformierungen aufweist?

Ich kann mir grad nicht vorstellen, was es da zu "gerichtsverhandeln" gibt.

Klingt für mich eher nach dem ersten bösen Erwachen eines Leasing-Starters.

Themenstarteram 25. Juni 2017 um 9:19

Du meinst Bild Nr. 4?

Dass mit 08 erscheint, wenn man mit der Maus darüber fährt?

Auf Bild 3 ist ja nicht der Kotflügel vorne rechts drauf.

Falls du Bild Nr 4 meinst.

Dass sind die Bäume/Hecken aus dem Hintergrund die da auf dem Kotflügel enden und so eine optische Verzerrung suggerieren.

Auf dem Bild vom Gutachten ist das auch der Hintergrund, der sich da spiegelt.

Der "Knick" auf meinem Foto wäre auch weiter unten, als der auf dem Gutachten.

Diesen Freitag war der erste Verhandlungstag.

Der gegnerische Anwalt hat den Zeitpunkt meiner Fotos angezweifelt.

Jetzt wird der Gutachter nochmals geladen und es gibt einen weiteren Verhandlungstag.

Bis dahin habe ich ja Zeit mich weiter vorzubereiten.

Gerade den Schaden an der Heckstoßstange finde ich komplett erfunden.

Auto wurde 2012 schon zurück gegeben.

Leider war ich damals so blöd und war nicht beim Gutachten mit dabei, bzw. mir den Zustand des Fahrzeuges bei der Abgabe bestätigen lassen.

Hab nochmals 2 Bilder angehängt.

Von der Heckpartie hätte ich auch noch ein paar Fotos.

Aber ich denke schon, dass man auf den bisherigen Bildern erkennen kann, dass an den beiden Markierten Stellen an der Heckstoßstange nicht mal ein Kratzer ist?

am 25. Juni 2017 um 9:21

Zitat:

@zille1976 schrieb am 25. Juni 2017 um 11:06:21 Uhr:

Zitat:

Ich habe Fotos vor der Rückgabe des Autos gemacht, bei der man gut sieht, dass keine Schäden an der Heckstoßstange und am Kotflügel vorhanden sind.

… Klingt für mich eher nach dem ersten bösen Erwachen eines Leasing-Starters.

Das befürchte ich auch eher.

Für die Zukunft bleibt zu empfehlen: Eine Aufbereitung VOR der Rückgabe kostet vielleicht ein Viertel dessen, was dir sonst an Kosten berechnet würde. Lohnt sich allemal. Was die fast nicht sichtbaren Kratzer und Dellen anbelangt, gibt es mittlerweile genügend Urteile, die diese als "normale Gebrauchsspuren" einordnen, deren Behebung bereits mit der Leasingrate abgegolten sind. Da solltest du mal ein wenig recherchieren oder den Anwalt danach fragen. Ein halbwegs versierter Verkehrsrechtler zaubert die Urteile binnen Sekunden aus seiner Datenbank.

am 25. Juni 2017 um 9:28

Zitat:

@MeisterEder25 schrieb am 25. Juni 2017 um 11:19:16 Uhr:

Du meinst Bild Nr. 4?

Dass mit 08 erscheint, wenn man mit der Maus darüber fährt?

Auf Bild 3 ist ja nicht der Kotflügel vorne rechts drauf.

Falls du Bild Nr 4 meinst.

Dass sind die Bäume/Hecken aus dem Hintergrund die da auf dem Kotflügel enden und so eine optische Verzerrung suggerieren.

Auf dem Bild vom Gutachten ist das auch der Hintergrund, der sich da spiegelt.

Der "Knick" auf meinem Foto wäre auch weiter unten, als der auf dem Gutachten.

Ich rede vom hinteren Kotflügel am Übergang zur Stoßfängerverkleidung. Auf dem Gutachterfoto Nr. 1 ist die Stelle ja mit Pfeil markiert.

Der Schaden am vorderen Kotflügel ist auf beiden Fotos nicht eindeutig zu erkennen.

 

Um was genau geht es denn in der Gerichtsverhandlung? Wie hoch ist denn die Schadenssumme?

Den Schaden am vorderen rechten Kotflügel kann man auf deinem Bild auch erkennen.

Heckstossstangen erkennen ich weder auf deinen noch auf den Fotos vom Autohaus was.

Vielleicht magst du mal das Gutachten vom Autohaus, welches zu den Fotos gehört, hier mal Posten.

Danke und Gruß,

der_Nordmann

Themenstarteram 25. Juni 2017 um 9:50

Ich habe mal das komplette Gutachten geschwärzt und angehängt.

Verklagt werde ich auf alle Positionen, da ich damals das Gutachten abgelehnt habe und einfach nicht bezahlt habe.

Ein paar Punkte sind aber schon so gut wie vom Tisch.

Urteil ist ja noch nicht gesprochen, aber die Richterin hat sich schon gewundert über das Verhalten des Autohauses.

Tüv habe ich z.B. ganz normal gemacht, als der fällig war.

Allerdings habe ich nur die Bescheinigung zu Hause abgeheftet.

Ich wußte nicht, dass ich die mit abgeben muss bei der Leasingrückgabe.

Das Autohaus hat die auch nie angefordert, sondern einfach offensichtlich den den Tüv nochmals gemacht.

Tüvplakette war natürlich drauf.

Auch dass mit dem Kundendienst ist interessant und evlt. noch zu besprechen mit euch.

Ich habe das Paket Wartung und Verschleiß mit im Leasingvertrag.

Kurz vor Leasingende war noch ein Kundendienst fällig.

Da ich das Auto dann ein paar Tage später eh zurück geben musste, bin ich nicht mehr extra zum Kundendienst gefahren.

Autohaus ist ca. 30 KM entfernt und somit wären das dann insgesamt 120 KM zum extra fahren gewesen für mich mit Auto abgeben und wieder abholen.

Jetzt behauptet das Autohaus, das Paket Wartung und Verschleiß würde nicht mehr greifen, da der Kundendienst erst nach Ende des Leasingvertrages ausgeführt wurde und stellt mir den Kundendienst in Rechnung.

Ich habe mir der VW-Leasing telefoniert und die sagen, das Autohaus hat damals nie eine Rechnung eingereicht über den letzten fälligen Kundendienst. Es wäre aber von der Logik her kein Problem, dass diese bezahlt worden wäre. Ein Kundendienst fällt ja immer erst am Ende eines Zeitraumes an. Für den Zeitraum in den die Fälligkeit entstanden ist, habe ich ja ganz normal die Raten bezahlt.

Der Verkaufsleiter hat vor Gericht ausgesagt, dass es normal wäre, dass die Leasing dass nicht mehr bezahlen würde und dass sie deshalb oft die Leasingverträge sogar verlängern, damit sie den Kundendienst noch rein kriegen. Wenn ihr mich fragt, komplett frei erfunden.

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach sind Verträge zu erfüllen. Und dazu gehört auch sicherlich der Kundendienst, auch wenn der nur wenige Tage vor Leasingende zu leisten ist.

Dass der HU-Bericht ein wichtiges Dokument für das Fahrzeug ist, versteht sich von selbst.

Das ganze kommt mir etwas semiprofessionell vor.

Und durch die Eröffnung von Nebenkriegsschauplätzen, siehe Eingangspost, wird das nicht besser.

Ich fürchte, dass zu den geltend gemachten Kosten für den TE noch die Gerichtskosten etc. hinzukommen.

Themenstarteram 25. Juni 2017 um 10:18

HU Kosten und Wartungskosten sind so gut wie vom Tisch.

Wie ich schon geschrieben habe. Ich habe meine Fehler gemacht bei der Rückgabe und werde daraus lernen.

Kosten entstehen für mich nicht, da ich eine Rechtsschutzversicherung habe.

Hätte ich diese nicht, hätte ich es auch nicht so weit kommen lassen.

Mir gehts hier aber in erster Linie auch ums Prinzip.

Das Autohaus stellt mir eine HU-Untersuchung in Rechnung, obwohl die Plakete auf dem Nummernschild ist.

Das Autohaus schickt die Rechnung vom Kundendienst nicht mal zur VW-Leasing.

Ich kriege ein Gutachten mit angeblichen Schäden. Das Gutachten ist mit einem billigen Tintenstrahldrucker gedruckt, der auch noch schmiert und man nicht wirklich was erkennen kann.

Ich habe selber jedoch Bilder, auf denen man eindeutig sieht, dass an den markierten Stellen definitiv kein Schaden ist.

Ich müsste doch Tinte gesoffen haben, wenn ich das freiwillig einfach bezahlen würde, ohne mich dagegen zu wehren.

Wartung und HU gehört mit zu deinem Vertrag, hast du nicht gemacht, also wird es vom Autohaus nachgeholt und in Rechnung gestellt, meiner Meinung ok.

Auch die anderen Positionen finde ich ok. Man kann auf deinen Fotos ja den Schaden am Kotflügel auch erkennen.

Hast du den nicht ht gesehe? Zum Leasing gehört doch glaub ich immer eine Vollkasko, hättest dann den Schaden darüber Instandsetzen lassen können.

Einzig die hintere Stoßstange versteh ich nicht, warum hat ds Autohaus die mit in dem Gutachten?

Nimmt man die aus dem Gutachten raus, geht es hihr um 1200€ Minderwert den du hättest vermeiden können.

Versteh jetzt nicht warum du das nicht bezahlt hast?

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@MeisterEder25 schrieb am 25. Juni 2017 um 12:18:10 Uhr:

HU Kosten und Wartungskosten sind so gut wie vom Tisch.

Wie ich schon geschrieben habe. Ich habe meine Fehler gemacht bei der Rückgabe und werde daraus lernen.

Kosten entstehen für mich nicht, da ich eine Rechtsschutzversicherung habe.

Hätte ich diese nicht, hätte ich es auch nicht so weit kommen lassen.

Mir gehts hier aber in erster Linie auch ums Prinzip.

Das Autohaus stellt mir eine HU-Untersuchung in Rechnung, obwohl die Plakete auf dem Nummernschild ist.

Das Autohaus schickt die Rechnung vom Kundendienst nicht mal zur VW-Leasing.

Ich kriege ein Gutachten mit angeblichen Schäden. Das Gutachten ist mit einem billigen Tintenstrahldrucker gedruckt, der auch noch schmiert und man nicht wirklich was erkennen kann.

Ich habe selber jedoch Bilder, auf denen man eindeutig sieht, dass an den markierten Stellen definitiv kein Schaden ist.

Ich müsste doch Tinte gesoffen haben, wenn ich das freiwillig einfach bezahlen würde, ohne mich dagegen zu wehren.

Doch, schau die mal dein letztes Foto an. Genau an der markieren Stelle vom Gutachten, kann man erkennen, dass der Kotflügel verformt ist.

Gruß,

der_Nordmann

Themenstarteram 25. Juni 2017 um 16:14

Welches Foto und welchen Kotflügel meinst du genau?

Wenn man mit der Maus darüber fährt, dann taucht eine Nummer auf.

Meinst du Foto Dsc01257?

Das ist das letzte dass ich hier gepostet habe.

Keine Ahnung, bin am Handy online.

Im ersten Post das letzte Foto. Es hat die Nummer 10. Und an genau der Stelle, wo die Werkstatt im Gutachtenfoto die Delle markiert hat, ist auf deinem Foto auch was zu sehen. Zufall?

Un selbst wenn da nichts war, du warst doch bei der Abnahme dabei, und da wurde die Delle nicht erwähnt?

Kann ich mir nicht nicht vorstellen.

Gruß,

der_Nordmann

Themenstarteram 25. Juni 2017 um 16:49

Ja, dass ist Zufall.

Das ein Schatten. Ich habe weiter unten noch 2 Fotos gepostet.

Das erste war nochmals das gleiche wie im ersten Posting, sehe ich gerade.

Am zweiten Foto weiter unten sieht man aber, dass es nur ein Schatten war.

Ich war bei dem Gutachten leider eben nicht dabei.

Das war natürlich ein Fehler. Aber den kann ich jetzt nicht mehr korrigieren.

Was ich aber gemacht habe: Ich bin mit der Kamera vor der Abgabe um das Auto rum gelaufen und habe Fotos vom Zustand des Autos gemacht.

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