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Ab wann muss man einen Unfall beim Verkauf angeben.

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 2. Mai 2009 um 21:13

Hallo ,

ab wann muss man beim Verkauf einen Unfall angeben.

Ich habe mal gehört, dass man einen Blechschaden der mit Originalteilen erneuert wurde, nicht als

Unfallschaden angeben muß.

Wer kann mir dazu etwas genaueres sagen.

mfg

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12 Antworten

Hallo,

es gibt Gerichtsurteile, die als Signifikanzgrenze ca. 700,- angeben.

Wenn eine Reparatur in einer Vertragswerkstatt darunter liegt, muss man den Schaden nicht angeben. Alles darüber hinaus muss man dem Käufer mitteilen.

Das ist die alleinige und meines Erachtens sehr klare Grenze. Und wichtig sind die Reparaturkosten in der Vertragswerkstatt und nicht irgendwo anders.

Gruss,

Nipo

am 3. Mai 2009 um 1:31

Dazu hab ich auch mal ne frage:

Habe meinen auch als Unfallfrei gekauft (im Winter). Im Kaufvertrag stehen ein Kratzer und eine kleine Delle, welche ich auch gesehen habe. Jetzt im Frühjahr hab ich dann bemerkt dass an der Frontschürze ziehmlich schlecht beilackiert wurde und die schürze nicht 100% gerade sitzt. Habe das beim Kauf nicht gesehn (hatte 2 Personen dabei welche auch nichts gesehen haben). Jetzt allerdings geht von der Rammschutzleiste (heist das so??) schon an ein paar stellen der lack ab (steinschläge) was doch drauf hinweist dass es erst relativ kurz vor Verkauf lackiert wurde oder? Ich dachte bis jetzt dass ich selbst schuld bin weil ichs net gesehen habe beim Kauf. Die 700€ in vertragswerkstatt machen mich aber stutzig. Habe ich jetzt (nach 4Monaten) noch irgendwelche möglichkeiten den Verkäufer zu belangen? Bzw, hätte er mir das sagen müssen?? Kann er sagen dass er nichts wusste davon oder so?

Wäre dankbar für jeden tipp bzw. jede fundierte aussage...

Mfg und schonmal danke.

Hi,

einfach in die Vertragswerkstatt fahren und den Wagen zeigen: Unfall ja/nein, Höhe.

Wenn der Verkäufer ein Händler ist, kann er nicht sagen, er hätte den Schaden nicht gesehen, denn dafür ist er Fachmann.

Bei einem Privatverkäufer kommt es auf den Fall an: wenn er selbst den Schaden nicht repariert hat, sondern den Wagen auch so schon selbst gekauft hat, könnte er nichts davon gewusst haben und kann somit auch nichts angeben.

Gruss,

Nipo

Hi,

das schöne ist bei Autos, die als Unfallfrei verkauft wurden und sich später doch als Unfallwagen herausstellt. Man kann 30 Jahre nach Feststellung den Verkäufer noch belangen. Soweit ich das weiß heißt das Zauberwort: Arglistige Täuschung! Man muss es halt nur beweisen können!?

Da ich kein Jurist bin, würde ich jedem raten erstmal zur Werkstatt und danach zum Anwalt!

Gruss

GOGI

am 3. Mai 2009 um 15:58

Meiner meinung muss er es selbst gewesen sein, da er den wagen 2jahre besessen hat und bei mir jetzt nach 4 monaten schon durch steinschläge der lack abblatzt. ausserden sieht es aus als wäre es mit der spraydose lackiert... also alles andere als fachmännisch... Was meint ihr wie soll ich vorgehen? Kostenvoranschlag bei MB einholen? Der wagen läuft über meinen Vater aber ich habe ihn gekauft, würde den anwalt die rechtschutz meines vaters übernehmen oder müsste ich den anwalt zahlen? Habe keine lust mehrere hundert euro für anwalt etc zu zahlen wenn ich für 200€ die schürze neu lackiert bekomme!!

danke mfg nemor

Hi,

hol Dir den Kostenvoranschlag erstmal. Dann weißt Du was der Spaß kostet! Dann soll mal Dein Vater die Rechtschutz fragen, ob die die Kosten für eine Rechtstreit tragen würden bzw. eine "Erstberatung" vornehmen. Danach würd ich mal den Verkäufer anrufen und den mit den Fakten konfrontieren! Wenn er es zugibt dann ok, wenn nicht ab zum Rechtsanwalt!

Es kann sein, dass Dein Vater einen Selbstbeteiliung bei der Rechtsschut hat.

Am besten alles mit eurem Rechtsverdreher besprechen, damit es keine böse Überraschung nachher gibt! Vorallem weiß ich nicht wie das ist, wenn der Kaufvertrag auf Dich läuft aber die KFZ-Versicherung über Deinen Dad!

Gruss

GOGI

am 3. Mai 2009 um 17:10

Nicht immer mit dem schlimmsten rechnen. Vielleicht hat der Vorbesitzer nur unfachmännisch die sowieso beim 208 schlecht lakierte Kunststoffleiste ausgebessert. Oder er hat die Steinschläge übergesprüht. Alles legitim.

Wegen so einem Kleinkram geht man sowieso nicht zum Anwalt auch nicht mit Rechtsschutz. Die wird sich auch zu recht dagegen verwahren. So was läuft unter Lebenserfahrung. Und ein Kostenvoranschlag kostet auch Geld, 50,- bis 1000,-, 100 bis 1500,- und 150,- über 1500,-!

Also einfach den Vorbesitzer fragen. Ist allerdings die Stoßstange durch Unfall beschädigt kostet es bei MB so über 1500,- Netto, also auch 150,- Kostenvoranschlag.

Hi,

natürlich bin ich jetzt bei meinen Antworten davon ausgegangen, dass die Stoßstange einen "Unfall" hatte bzw. durch eine "Unfall" beschädigt wurde!

Gruss

GOGI

am 3. Mai 2009 um 20:27

wie gesagt die stossstange sitzt nicht 100% gerade (bekomme links den finger zw grill und stossstange und rechts nicht) ausserdem ist der originallack gerissen und das gitter an der seite sitzt nicht richtig (abdeckunf für abschlepphaken sieht auch komisch aus)... sieht alles nach nem rempler beim parken aus. werde sobald ich wieder vom urlaub zurück bin mal fotos machen und hier reinstellen... komme am samstag zurück.

am 4. Mai 2009 um 17:01

Hallo. Hab mich mal in einem Rechtsforum informiert. Ich glaub ich muss es selber tragen...

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=1024671#1024671

am 4. Mai 2009 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von nemor213

Hallo. Hab mich mal in einem Rechtsforum informiert. Ich glaub ich muss es selber tragen...

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=1024671#1024671

Sagen wir mal so, Du wirst es nicht einklagen können:-). Also frag halt den Verkäufer und gut is.

am 4. Mai 2009 um 20:38

Zitat:

Original geschrieben von R208

 

Sagen wir mal so, Du wirst es nicht einklagen können:-). Also frag halt den Verkäufer und gut is.

Vermutlich steht im Kaufvertrag sowieso sowas wie: Gekauft wie gesehen oder so ähnlich und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung wegen Privatverkauf etc... wie auch immer das heute geschrieben wird...

Fakt ist, so ein nachträglich entdeckter Stoßstangenrempler (vor allem nach VIER Monaten!!!) hat für mich eher den Beigeschmack einer nachträglichen Kaufpreisverhandlung. Da kann ich nur ganz laut PFUI sagen... das hat etwas mit Anstand zu tun.

Mein CLK war auch nicht neu. Es sind auch Gebrauchsspuren vorhanden (wenn auch nur zwei kleinere Dellen die von Türkontakten her stammen dürften). Wenn man sich ein Gebrauchtfahrzeug kauft, dann muss man damit rechnen, dass der ein oder andere Kratzer mal überlackiert wurde, schlecht wenn eben nicht professioniell gemacht (wobei das auch nach ein paar Jahren abfallen kann).

Ein echter Unfallschaden darf der Wagen natürlich nicht gehabt haben, es ist aber eine Leichtigkeit herauszufinden ob Bleche verbogen waren bzw. noch sind... das sieht man meist schon mit blosem Auge. So eine Kiste wollte ich auch nie und nimmer oder besser nie wieder (habe da auch schon Erfahrungen gesammelt, war aber kein Betrug da ich wusste was das Auto einmal hatte dank eines Ordners in dem die gesammelte Historie belegt war, vom Scheibenwischer bis eben zum Frontschaden, der später wieder Probleme bereitete)...

Gruß Markus

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