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Ab wann SF1/2 wegen Fahranfänger
Hallo zusammen,
durch diverse Online-Versicherungsberechnungen tut sich bei mir inzwischen eine grundsätzliche Frage auf:
Unter welchen Voraussetzungen ändert sich der Schadenfreiheitsrabatt unserer PKW-Haftpflicht, wenn demnächst unser 18-jähriger Sohn als zusätzlicher Fahrer hinzu kommt???
1.Fall
Angenommen ich besitze bereits eine PKW-Haftpflicht mit z.B. SF2 (85%): Wenn unser Sohn als zusätzlicher Fahrer aufgenommen wird ändert sich am SFR 85% nichts und der Haftpflichtbeitrag steigt vergleichsweise moderat von 315.-EUR auf 479.-EUR:
2.Fall
Das Fzg. wird als Zweitwagen mit SF2 (85%) versichert. Wenn gleichzeitig unser Sohn als zusätzlicher Fahrer aufgenommen wird, dann klettert die Haftpflicht auf SF1/2 (140%) und damit von 315.-EUR auf 789.-EUR!!! Muss der Zweitwagenvertrag zuerst eine gewisse Zeit bestehen, damit diese SFR-Änderung auf 140% nicht stattfindet?
3.Fall
Das Fzg. wird erstmalig mit SF2 (85%) auf meine Frau versichert. Wenn gleichzeitig unser Sohn als zusätzlicher Fahrer aufgenommen wird, dann klettert die Haftpflicht auf SF1/2 (140%) und damit von 374.- EUR auf 936.- EUR!!!
Muss der Vertrag auf meine Frau erst eine gewisse Zeit bestehen, damit diese SFR-Änderung auf 140% nicht stattfindet?
Offensichtlich ist wohl auch so, daß die SFR-Prozentzahlen nicht mit den tatsächlich zu bezahlenden EUROs korrelieren und noch viele weitere Faktoren eine Rolle spielen.
Überrascht hat mich folgendes:
- wenn ich in meine bestehende Versicherung den Filius als zusätzlichen Fahrer aufnehme, dann geht alles noch relativ glimpflich ab.
- wenn ich eine Versicherung neu abschliesse (z.B. neuer Zweitwagen oder neuer Vertrag auf meine Frau) und den Filius hinzu nehme, dann wird's richtig teuer!
Bin ich mit diesen Online-Berechnungen komplett auf dem Holzweg???
Wer kann für mich etwas Licht ins Dunkel bringen ???
Vielen Dank für eure Hilfe
Gerhard
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7 Antworten
1.Fall = An der Einstufung SF 2 Beitragssatz 85% ändert sich nichts, wenn der SFR nicht eine Sondereinstufung SF 2 Regel als Ursprung hat.
2.Fall = Wenn ein Versicherer bei der SF 2 Regel die Nutzung des Fzg. durch 18 Jährige aussschliesst wird nach SF 1/2, BS meist 140%, umgestuft.
3.Fall = Siehe Antwort 2.Fall.
Zitat:
Überrascht hat mich folgendes:- wenn ich in meine bestehende Versicherung den Filius als zusätzlichen Fahrer aufnehme, dann geht alles noch relativ glimpflich ab.
- wenn ich eine Versicherung neu abschliesse (z.B. neuer Zweitwagen oder neuer Vertrag auf meine Frau) und den Filius hinzu nehme, dann wird's richtig teuer!
Erklärung: Der Allein/partnernachlass geht verloren, und ein 18 Jähriger muss nutzungsberechtigt werden, d. h. es gibt einen satten Fahreralterzuschlag.
Das Licht im Dunkeln.
(Es gibt keinen weiteren SFR)
Sohn (18J) wird VN mit SF 1/2 (Elternregelung) und Halter mit Alleinfahrernachlass. Zu rechnen wäre dann noch der beitragspflichte technische Versicherungsbeginn am 01.07. damit der SFR bei Schadenfreiheit zur nächsten Hauptfälligkeit (meistens der 01.01.) schon nach SF 1, BS 100%, gestuft werden kann.
Bei den "älteren" Versicherungsverträgen war der Unterschied zwischen eingeschränktem Benutzerkreis und beliebigem Nutzer nicht so groß wie bei den neueren Verträgen (bis zu 30% Zuschlag). Deshalb ist es in diesem Fall wahrscheinlich günstiger, den Versicherer zu behalten.
Zwei Dinge sind zu unterscheiden:
Schadenfreie Jahre und Nutzerkreis.
Der Nutzerkreis ist schnell abgehakt, je nach Versicherung kann für 18-jährige männliche Fahranfänger schon mal ein Zuschlag von 50 Prozent kommen. Du hast offensichtlich eines der Extrembeispiele erwischt.
Hinweis:
Gerade Versicherer im Niedrigpreissegment halten sich unerwünschte und schadenträchtige Risiken durch hohe Zuschläge vom Hals.
Bei den Rabatten sieht es anders aus.
Ist der Rabatt tatsächlich erfahren, kommt hier keine weitere Änderung hinzu. (Beispiel 1)
Ist der Rabatt in Teilen geschenkt worden, so wird das Geschenk bei Wegfall der Voraussetzungen wieder eingezogen bzw. gar nicht erst nicht gewährt.
Eine Vorzugseinstufung in SF 2 wird nur gewährt, wenn nur die Ehepartner fahren, andernfalls gibt es eben nur geschenkte SF 1/2 für den Zweitwagen oder die FS-Regelung.
Das gilt auch, wenn die Frau in SF 2 angefangen ist und nach 18 schadenfreien Jahren heute in SF 20 wäre. In dem Moment wo der Sohn berechtigter Fahrer wird, werden die 2 geschenkten Jahre abgezogen und es verblieben SF 18.
Zwei Dinge am Rande bemerkt:
Einen erwachsenen Sohn, aber nur SF 2 ?
Ein bischen wenig, oder ?
Wieso zahlst Du 315 EUR (Bsp. 2) und Deine Frau 374 EUR (Bsp. 3 ) in SF 1/2?
öD und Berufsgruppe?
Hallo,
und vielen Dank für eure Antworten auf die ich leider erst jetzt antworten kann. Im folgenden möchte ich mein Anliegen doch noch etwas präzisieren:
- Im Moment haben wir nur einen VW-Golf Bj. 1998 der auf mich mit SF25 versichert ist!
- In Kürze bekomme ich einen neuen A6-Avant den ich auf mich zulassen und versichern möchte (HP+VK SF25) und der dann unser neues "Erstfahrzeug" wird.
- Der VW-Golf wird dann zu unserem "Zweitwagen", wobei noch offen ist, ob das auch Versicherungstechnisch gilt. Denkbar wäre für den VW:
a.) echter Zweitwagen, d.h. ich bleibe Halter und Versicherungsnehmer (VN)
b.) ich bleibe Halter, aber meine Frau wird VN (sie möchte sich auch endlich mal einen SFR "erfahren")
c.) meine Frau wird Halter und VN (u.a. Vorteil: Versicherung kann sofort gewechselt werden, Nachteil: Fzg-Ummeldung)
Das ist soweit der Stand von heute.
Im nächsten Frühjahr wird unser Sohn 18 und damit Führerschein-Neuling. Er soll dann auch auf dem VW-Golf fahren dürfen (nicht auf dem AUDI :-)
Wenn ich mit SF25 meinen Sohn als zusätzlichen Fahrer aufnehmen würde ändert sich an meinem SFR nichts.
Wenn meine Frau mit SF2 (85%) einsteigt und der Sohn dazu kommt, dann ändert sich der SFR auf 140% (SF1/2) und alles wird unverhältnismäßig teuer.
WARUM???
Für den AUDI favorisiere ich im Moment die HUK24 (von der auch alle genannten EURO-Beträge stammen).
Vielen Dank für eure Hilfe und Rückmeldungen.
Gerne auch PN.
Gerhard
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von gerdur
(...)
Wenn meine Frau mit SF2 (85%) einsteigt und der Sohn dazu kommt, dann ändert sich der SFR auf 140% (SF1/2) und alles wird unverhältnismäßig teuer.
WARUM??? (...)
aus welchem Grund lässt du ihn nicht den Audi fahren? Richtig.......
Insofern:
Wenn du mit dem Audi die Versicherung wechselst, musst du beim Golf tatsächlich einen Halterwechsel vornehmen um gleich mit zu wechseln für die SF2-Einstufung (vorerst).
Andernfalls zum Jahresende den Golf-Vertrag kündigen und zum 01.01.07 auf deine Frau versichern - bei Ehegatten ist es i.d.R. auch kein Problem wenn der Halterschaft (selbst im öffentl. Dienst-Bereich nicht)
Damit bleiben quasi die Ummeldekosten erspart - das gilt es einfach mal gegenzurechnen, je nachdem wann der Audi definitiv vor der Tür steht.
Nochmal zur nächträglichen Änderung des SFRs.
IN zwei Jahren würde es keine mehr interessieren wenn der Zweitwagen auf SF4 wärwe.
ber in dem kurzfristigen Fall wird ganz normal zurückgestuft - schlichtweg weil es nicht risikogerecht ist, einen 18jährigen mit 85% zu versichern.
Nicht zu vergessen: Die SF2 ist eine bevorzute Einstufung - also schon ein Entgegenkommen - das macht die Versicherung unter bestimmten Umständen (eben dem Risiko entsprechend).
Du aber entziehst dem die Grundlage wenn du dienen Sohn fahren lässt - damit ist auch die Vorzugsbehandlung völlig normal dahin.
Grüße
Schreddi
Es ist ja nun definitiv so, dass der VR das Recht hat, den Vertrag, wenn dein Soh ndann auch mit dem auto fährt, auf SF 1/2 zurückzustufen.
Aber wer sagt, dass das wirklich passiert?
Ich würde den Wagen erstmal auf SF 2 einsteigen lassen.
Ob nun auf deine Frau oder auf dich, macht ja keinen finanziellen Unterschied (du bleibst Halter).
Und wenn dein Sohn dann wirklich mit dem Wagen fährt, sprich, wenn er 18 ist, dann gehste zur Versicherung und erweiterst den Fahrerkreis...
Ob die dann zurückstufen oder nicht, ist ja ihnen überlassen.
Wenn ja, dann gerechtfertigt und du darfst dich nicht ärgern, oder sie machen es nicht und du darfst dich freuen, weil du durchgerutscht bist...
So würd ich es machen...
Hast schon so was ausgerehnet :
Golf - Erstwagen mit SF 25 , Sohn darf fahren
Audi - Zweitwagen mit SF 2
Kann sein das günstiger ist .