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Ab wann spricht man bei einem neu bestellten Fahrzeug über "Lieferverzug" ???

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 5. Juni 2013 um 16:42

Hallo liebe User!

 

Ich habe folgendes "Problem":  ich habe mir bei VW einen Neuwagen bestellt. Die Aussage vom Verkäufer war, voraussichtliches Liefertermin ist Juni 2013. Im Vertrag steht auch schriftlich drin: "Liefertermin: Monat 06.2013 unverbindlich". Irgendwann mal im Mai hieß es bei VW: kommt wahrscheinlich Mitte Juli. Nach gestrigem Besuch bei meinem VW-Händler war folgende Aussage zu hören: Liefertermin 34. KW! Also Ende August!!! Ich bin schokiert!

 

= 2. Monate im "Verzug" ?!?!!? 

 

Da ich meinen alten bereits verkauft habe, benötige ich dringend ein Fahrzeug um zur Arbeit zu kommen. 

 

 

Kann man bei VW Schadenersatz fordern oder Preisnachlass wegen dem Lieferverzug?

Im Vertrag steht z.B. folgendes drin:

 

"Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern."

 

desweiteren steht geschrieben:

"Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises."

 

Was heißt das konkret?! Wer hatte schon mal ein änliches Problem???

 

 

Danke schon mal im Voraus für eure Zuschriften!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hypuh

Mein Gott, in halb Deutschcland saufen die Leute ab und schleppen Sandsäcke und du heulst rum weil ein 35.000 Euro Auto ein paar Wochen später kommt.

Andere Sorgen hast du nicht oder?

Du wohl auch nicht!

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Hallo,

ein Lieferverzug liegt vor, wenn der unverbindliche Liefertermin 6 Wochen überschritten wird. Danach musst du den Händler binnen 2 Wochen auffordern zu liefern. Macht er dies nicht, setzt du ihm eine Nachfrist von noch einmal 2 Wochen mit der Ankündigung ansonsten vom Kauf zurückzutreten.

Bis der Lieferzug eintritt, ist es also etwa Mitte August. Erst wenn der Händler bis Anfang September nicht geliefert hat, könntest du wohl vom Kauf zurücktreten.

Ein Schadenersatz ist denkbar, aber sicher erst ab dem Zeitpunkt des Lieferzugs, also Mitte August.

Welches Fahrzeug hast Du denn bestellt, das sich die Lieferzeit so verzögert.

Vielleicht hast Du auch außergewöhnliche Sonderausstattungen.

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 14:08

Zitat:

Original geschrieben von hansguenter51

Welches Fahrzeug hast Du denn bestellt, das sich die Lieferzeit so verzögert.

Vielleicht hast Du auch außergewöhnliche Sonderausstattungen.

 

-Ich habe mir den Golf GTD bestellt... ja, mit einigen Extras. Aber Außergewöhnliches... ich habe ja nicht eine Farbe ausgewählt, die nicht im Katalog stand... also nur das, was bei einem GTD bestellen konnte

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von tek178

Hallo,

 

ein Lieferverzug liegt vor, wenn der unverbindliche Liefertermin 6 Wochen überschritten wird. Danach musst du den Händler binnen 2 Wochen auffordern zu liefern. Macht er dies nicht, setzt du ihm eine Nachfrist von noch einmal 2 Wochen mit der Ankündigung ansonsten vom Kauf zurückzutreten.

 

Bis der Lieferzug eintritt, ist es also etwa Mitte August. Erst wenn der Händler bis Anfang September nicht geliefert hat, könntest du wohl vom Kauf zurücktreten.

 

Ein Schadenersatz ist denkbar, aber sicher erst ab dem Zeitpunkt des Lieferzugs, also Mitte August.

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 14:11

also werde ich wohl in der 33. Woche bei meinem Händler antanzen und Druck ausüben! Hätte es bei VW nie erwartet...

Mein Gott, in halb Deutschcland saufen die Leute ab und schleppen Sandsäcke und du heulst rum weil ein 35.000 Euro Auto ein paar Wochen später kommt.

Andere Sorgen hast du nicht oder?

Zitat:

Original geschrieben von hypuh

Mein Gott, in halb Deutschcland saufen die Leute ab und schleppen Sandsäcke und du heulst rum weil ein 35.000 Euro Auto ein paar Wochen später kommt.

Andere Sorgen hast du nicht oder?

Du wohl auch nicht!

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 16:17

Zitat:

Original geschrieben von hypuh

Mein Gott, in halb Deutschcland saufen die Leute ab und schleppen Sandsäcke und du heulst rum weil ein 35.000 Euro Auto ein paar Wochen später kommt.

 

Andere Sorgen hast du nicht oder?

 

Typ, ich habe habe hier netterweise um Rat gebeten! Soll ich jetzt vom Vertrag zurück treten und das Geld spenden?! oder jeden Tag zur Kirche gehen und beten?!

 

Woanders sterben hunderte von Menschen an einem einzigen Tag! Machst du dir auch dadrüber Gedanken?! 

 

Solche Leute wie du tun doch gar nichts dagegen!

 

Das ist genau so wie mit kleinen Hunden: die kleinsten bellen am lautesten, und wenns drauf ankommt, ziehen die schnell den Schwanz ein!!!

 

Also, halt schön den Ball flach und poste deine Meinung lieber bei Greeppeace oder sonst wo!

Zitat:

Original geschrieben von tek178

Hallo,

 

ein Lieferverzug liegt vor, wenn der unverbindliche Liefertermin 6 Wochen überschritten wird. Danach musst du den Händler binnen 2 Wochen auffordern zu liefern. Macht er dies nicht, setzt du ihm eine Nachfrist von noch einmal 2 Wochen mit der Ankündigung ansonsten vom Kauf zurückzutreten.

 

Bis der Lieferzug eintritt, ist es also etwa Mitte August. Erst wenn der Händler bis Anfang September nicht geliefert hat, könntest du wohl vom Kauf zurücktreten.

 

Ein Schadenersatz ist denkbar, aber sicher erst ab dem Zeitpunkt des Lieferzugs, also Mitte August.

Nicht ganz richtig.

 

Ist ein unverbindlicher Termin genannt, liegt auch dann einen vertragsgerechte Lieferung vor, wenn der Wagen sechs Wochen nach diesem Termin geliefert wird (hier Mitte August = Ende Juni plus sechs Wochen)

Der unverbindliche Termin muss also abgewartet werden, danach muss der Käufer den Händler (aus Beweisgründen am besten schriftlich) anmahnen und eine angemessene Frist zur Lieferung setzen ( ca 2 Wochen). Wird auch nach diesen 2 Wochen nicht geliefert, ist Verkäufer in Verzug und Schadenersatz kann geltend gemacht werden. 

 

Verkäufer kommt also erst erst durch eine Mahnung des Käufers in Verzug.

Wird nicht gemahnt, kommt Verkäufer nicht in Verzug und eine Lieferung des Fahrzeuges auch nach vier Monaten ist noch vertragsgerecht.

 

O.

 

 

 

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 17:11

auf solche "Kleinigkeiten" muss man also achten! Danke für die Information! :)

Ergänzung nur zur Info:

 

Wurde ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, kommt der Verkäufer schon dann in Verzug, wenn er bis zu diesem Termin nicht geliefert hat.

 

O.

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Ergänzung nur zur Info:

 

Wurde ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, kommt der Verkäufer schon dann in Verzug, wenn er bis zu diesem Termin nicht geliefert hat.

 

O.

Aha, ok! Vielen Dank! :)

am 7. Juni 2013 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von hypuh

Mein Gott, in halb Deutschcland saufen die Leute ab und schleppen Sandsäcke und du heulst rum weil ein 35.000 Euro Auto ein paar Wochen später kommt.

Andere Sorgen hast du nicht oder?

Was soll denn dieser Kommentar? Hier wurde eine relevante Frage gestellt und deshalb bin ich auf diesen Thread gekommen, nicht um völlig unqualifizierte Besserwisserkommentare wie diesen lesen zu müssen.

Sorry, weicht zwar vom Thema ab, aber solche antworten kotzen mich echt an !! Der Themenstarter hat sachlich eine Frage gestellt und Du kotzt mittenrein !!

Dann sprech doch mal die Jungs im Pflegeforum an, da schwimmen im Osten Autos weg und die Jungs fragen sich wie sie noch mehr Glanz aus den Lack rausholen können :-))

Ironie aus !!

Mein Gott, wer sich so aufregt sollte dann lieber hinfahren und helfen anstatt hier zu unsachlich zu stänkern.

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