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Ab wann spricht man jetzt genau von Fahrerflucht?

Themenstarteram 18. Mai 2021 um 16:36

Hallo. Leider ist mir heute was ziemlich dummes passiert oder besser, ich hab was ziemlich dummes gemacht.

Ich habe leider einen Spielzeugkinderwagen angefahren.

So einen für Puppen. Keine Sorge dem Kind geht es gut.

Es war gottseidank nicht in der nähe der Straße und ist stehen geblieben als es mein Auto gesehen hat.

Situation war so:

Ich war in der 30zone unterwegs. Hab schon 50 m vorher gesehen das da eine Oma mit zwei kleinen Mädels läuft. Beide ca. 3 und beide mit Spielzeugkinderwagen.

Eins ging an Omas Hand, die andere lief auf der Innenseite des Gehwegs neben Oma her. Ich, mit der erwartung das die kleine die nicht an der Hand war gleich auf die Straße rennt, schon runtergebremst und immernoch bremsbereit.

Als ich ungefähr auf 10 bis 15 m an sie heran gefahren bin lässt die kleine die nicht an der Hand war plötzlich den Wagen mit einem Schubs los und er rollt quer auf die Straße. Es mach einen Dotz auf der Beifahrerseite und es knirscht. Die Oma schaut mich an, hebt die Hand kurz und winkt mich meines erachtens weiter. Sie hat sich als ich vorbei war auch nicht mehr ungedreht und die Enkelin geschimpft. Zumindest hab ich nicht gesehen das sie sich umgedreht hat. Im Rückspiegel sah ich noch das der Puppenwagen gerade stand, jedoch ein paar Plastikspliter daneben lagen.

Hätte ich trotzdem anhalten müssen auch wenn sie mich vorbeigewunken hat? Hab ich damit schon Fahrerflucht begangen? Ich hab das gefühl das ich hätte anhalten solln...

Meinungen wären sehr hilfreich.

Schonmal danke im vorraus????

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16 Antworten

Also ich hätte auf jeden Fall angehalten und hätte nachgefragt ob alles in Ordnung ist ganz egal ob man vorbeiwinkt oder nicht.Man weiß ja heute nie so genau ob das jemand beobachtet hat und aus seiner Position gemeint hat ... da fährt einfach einer weiter ohne sich um den ... wenn auch geringen ... Schaden zu kümmern.Wenn es dich aber belastet dann ruf doch einfach beim nächsten Polizeirevier an und schildere das in aller Ruhe ... Heute muss man leider immer im Hinterkopf haben ob man nicht gefilmt wurde und das dann zur Selbstprofilierung irgendwo gepostet wird ... es gibt ja Leute die erst später der Meinung sind ... in dem Fall der Kinderwagen ... das der Schaden dann doch größer war als es real der Fall gewesen ist ...

Ich wäre alleine aus dem Grund angehalten um die Schäden an meinem Fahrzeug bezahlen zu lassen... sofern es sich exakt so abgespielt hat.

(Ja, Kinder sind nicht haftbar, aber offensichtlich fehlte es hier an der Aufsichtspflicht der erwachsenen Begleitung).

Blöd natürlich, wenn die Dame dich nun anzeigt, denn Ja, du hast eine Sachbeschädigung begangen und bist abgehauen. Kurz Aussteigen und die Sache klären wäre sinniger gewesen.

Wenn nichts kommt und einem Wagen nichts passiert ist... nicht weiter drüber nachdenken.

Dein Gefühl täuscht dich nicht.

Da rollt was gegen dein Auto und du bleibst nicht stehen und schaust nach, was passiert ist?

Muss man nicht verstehen.

Macht der Gewohnheit ... :D

Da ein Fremdschaden entstanden ist, käme es im Zweifel auf die Schadenshöhe an. Der Kinderwagen liegt ggf. unter der Bagatellgrenze und es könnte eingestellt werden. Aber gewöhn dir mal an, nach einer Kollision grundsätzlich anzuhalten und alles in Augenschein zu nehmen und ggf. die Personalien auszutauschen.

Personalien austausçhen, schon als Beweis, dass man nicht abgehauen ist.

Man weis nie, was dem Anderen noch einfällt.

Bei Fahrerflucht in diesem Fall, hätte dich wohl schon einer abgeholt ;)

Zitat:

... aber offensichtlich fehlte es hier an der Aufsichtspflicht der erwachsenen Begleitung...

da bin ich mir nicht so sicher, ob die Aufsichtspflicht in diesem Fall verletzt ist. Kein Richter würde die Aufsichtsperson dazu verpflichten, die Kinder "anzugurten" und dass sich ein Kind losreisen kann, gehört zum Wesen von Kindern, mit dem ein Autofahrer, der zudem der Gefährdungshaftung unterliegt, rechnen muss. Beispiel: du kannst sogar haftbar gemacht werden, wenn Du schon nach einer Bremsung stehst und das Kind z. B. mit dem Fahrrad auf Dein Auto auffährt. So weit ich es beurteilen kann, sind davon nur parkende Autos nicht betroffen.

Hatte neulich einen fremden Außenspiegel berührt. Der einzige Schaden, der feststellbar war, war ein schwarzer Abriebstreifen an meinem Spiegel. Habe - da sich der Halter so nicht feststellen lies - die Polizei informiert. Die haben den Halter ausfindig gemacht, der hat in Begleitung der Polizei seinen Spiegel untersucht, nichts gefunden und die Welt war in Ordnung.

Das hat mich zwar gefühlt 45 Minuten gekostet, ich fuhr dann aber ohne Kopfkino nach Hause! Und das war es mir wert. Selbst die beiden Beamten meinten "besser so und nichts gefunden als andersrum".

am 18. Mai 2021 um 19:21

Bei einem von der Polizei gesicherten Unfallstelle würde es einem Wartenden zu lang, er überholte andrew Wartende, fuhr ein Warndreieck vorsätzlich um, und orientierte sich zum links Abbiegen. Ich (war Zeige Unfalls vorher, deswegen in der Sache ansprechbar) spreche also einen Polizisten unmittelbar daneben an, dass der Kerl gerade das Warndreieck absichtlich umgefahren hat, um vorbeizukommen. Der Polizist zuckt mit den Schultern, winkt ab. Der hätte auf Armlänge an der Scheibe klopfen können, und den Kerl zum Aussteigen auffordern können. Hat er nicht getan.

Insofern: Dein schlechtes Gefühl ist korrekt. Du hättest anhalten müssen.

Allerdings wurde Dein Auto beschädigt - von der Seite - nicht Du hast etwas kaputtgefahren. Eine Anzeige durch die Oma könnte sich auf jeden Fall als Bumerang erweisen. Wenn nicht rechtlich, dann im Verhältnis zu den Eltern der Kinder. Die wird es nicht Wagen :-D

Ein Jurist würde nicht von "Fahrerflucht" sprechen, sondern von "unerlaubtem entfernen vom Unfallort". So heißt der Tatbestand nach § 142 StGB. Der Vorteil ist, dass einem bei dieser Bezeichnung klarer wird, was die Ausgangsfrage des TE ist: ab wann spricht man jetzt genau von Fahrerflucht?

Wenn ein Unfall eingetreten ist (also ein Schadensereignis kurz gesagt), mit dem man in irgendeinem Zusammenhang stehen könnte. Hier unzweifelhaft der Fall. Dann darf man sich nicht entfernen, ehe man die Identität (sowie die des Fahrzeugs und der Beteiligung am Ereignis) preisgegeben hat. Nichts weiter.

Wenn sich die Großmutter, die hier offenbar Aussichtperson war, sich nicht dafür interessierte, hat sie auf diese Informationen möglicherweise verzichtet? Dann wäre der Tatbestand nicht erfüllt.

Wenn man sich ein wenig mit Verletzung der Aufsichtspflicht auseinandersetzt, ist dies absolut kein Fall von Aufsichtspflichtsverletzung.

Ich hatte mal das zweifelhafte "Vergnügen" mich mit dem Thema nach einem Unfall mit abschließenden Prozess beschäftigen zu müssen. Der ganze Vorfall dauerte 2,5 Jahre und mein damaliger Anwalt hat in einem Fachjournal einen Aufsatz zu dem, in meinem Fall, komplexen Thema eingereicht. War wohl damals einmalig. Fazit, iim Prozess habe ich unterlegen. Aber dem Kind ging es gut. :)

Angemeldet und umgehend wieder abgemeldet! Was soll das für einen Sinn machen?

Waren bisher doch nur sachliche Antworten...

KI-Fütterung ... :)

Zitat:

@weberschiffchen schrieb am 18. Mai 2021 um 18:45:11 Uhr:

... ruf doch einfach beim nächsten Polizeirevier an und schildere das in aller Ruhe ...

Das ist das dümmste was man machen kann und die Chance auf "keinen Ärger" ist damit ziemlich sicher vorbei.

Gruß Metalhead

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 18. Mai 2021 um 18:47:25 Uhr:

(Ja, Kinder sind nicht haftbar, aber offensichtlich fehlte es hier an der Aufsichtspflicht der erwachsenen Begleitung).

Nein, die fehlte nicht, die Oma war dabei und man muß die Kinder nicht an die Leine nehmen.

Gruß Metlahead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Mai 2021 um 07:45:18 Uhr:

Zitat:

@weberschiffchen schrieb am 18. Mai 2021 um 18:45:11 Uhr:

... ruf doch einfach beim nächsten Polizeirevier an und schildere das in aller Ruhe ...

Das ist das dümmste was man machen kann und die Chance auf "keinen Ärger" ist damit ziemlich sicher vorbei.

Gruß Metalhead

Seh ich auch so. Einfach abwarten. Die Oma hat sich zu 99% das Kennzeichen nicht gemerkt. Und das wichtigste ist, der Kleinen geht es ja anscheinend gut bzw. war sie gar nicht involviert. Wenn die Eltern wegen dem Kinderwagen n Aufstand machen, wird es die Oma schon zahlen.

Ansonsten kann ich nur ebenfalls dazu raten, wenn man etwas knacken/knirschen hört und auch noch mitbekommt, dass man etwas touchiert hat, dann nicht weiter fahren. Wieso macht man sowas? Also entweder hat der TE gestern seinen Führerschein bekommen und ist super unsicher oder er lässt das Fahren besser bleiben. Echt seltsam.

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