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Ab wann Unfallwagen?
Hallo zusammen,
habe ein Auto, was ich verkaufen möchte.
Als man es transportieren wollte, ist einem Freund ein Fehler unterlaufen, denn dieser Tag war anstrengend, nervenaufreibend und ging viele Stunden. Statt nach vorne zu fahren, war der Rückwärtsgang drin und er prallte gegen die Hauswand. Es waren 80-100 cm und es rumste natürlich sehr. Mittlerweile den Schock verarbeitet, obwohl es schmerzte diese Blechwunde zu sehen. Dem Haus geschah übrigens nichts, wäre auch nicht ganz so schlimm, denn ist kein fremdes Eigentum und man hat Handwerker im Bekanntenkreis. Doch das vorher fast von außen makellose Fahrzeug hat es eben erwischt. Ist nicht auf der Straße passiert, sondern auf dem Hof vom Grundstück.
Kam zum Lackierer, hat alles schick gemacht und ist fast fertig. Er war nach kurzer Zeit interessiert und fragte, was man dafür haben möchte. Er schickte dann Bilder/Informationen, dass der Wagen ab einer bestimmten Summe losgeht, aber da ist bei einigen eine Garantie drauf und er sieht das Auto als Unfallwagen an. Zudem zählte er noch andere Dinge auf, die zum Teil eh in den nächsten 2, 3 Wochen behoben werden und verstehe natürlich, dass er den Preis nach unten drücken und ganz klar was daran verdienen möchte, doch verscherbeln will ich diesen tollen Wagen auch nicht.
Ist das ein Unfallschaden oder zumindest ein leichter Unfallschaden und muss ich ihn als Unfallwagen angeben? Denn wenn ich ihn verkaufe, möchte ich keine falschen Angaben machen. Man sieht jetzt gar nichts mehr, war dadurch nicht beeinträchtigt und hat keinen technischen Schaden erlitten - wurde professionell gemacht. Keine Person wurde zu diesem Zeitpunkt verletzt. Für Bagatellschaden ist es wahrscheinlich zu heftig, oder?
Vielleicht kann mir das jemand beantworten?!
Viele Grüße
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12 Antworten
Hi
viele Gerichte sagen folgendes :
Nach grober Definition ist ein Unfallfahrzeug jeder Wagen, der mindestens einmal durch äußere Einwirkung beschädigt worden ist, unabhängig davon, wie groß der Schaden ausfällt. Solche Fahrzeuge werden auch als “nicht unfallfrei” bezeichnet.
Siehe mal hier
www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/
Ich möchte so einen Wagen nicht kaufen, wenn ich einen Wagen ohne Unfall usw. kaufen möchte .Und wenn ja dann möchte ich wissen was genau damit war.
Ich denke mal was würdest du den sagen, wenn du einen Unfallfreien teuer gekauft hast und dir dann die Werkstatt bei der ersten Inspektion mal so sagt, der hatte einen Unfall oder wurde nachlackiert/Teile getauscht usw.
Denke mal du freust dich und sagst dem Verkäufer noch Danke !!!!
Darum Fotos machen und Käufern genau belegen was da Instandgesetzt wurde .Dann gibt es später auch kein Stress (Anwälte/Gericht usw.
Zitat:
Hi
viele Gerichte sagen folgendes :
Nach grober Definition ist ein Unfallfahrzeug jeder Wagen, der mindestens einmal durch äußere Einwirkung beschädigt worden ist, unabhängig davon, wie groß der Schaden ausfällt. Solche Fahrzeuge werden auch als “nicht unfallfrei” bezeichnet.
Siehe mal hier
www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/
Ich möchte so einen Wagen nicht kaufen, wenn ich einen Wagen ohne Unfall usw. kaufen möchte .Und wenn ja dann möchte ich wissen was genau damit war.
Ich denke mal was würdest du den sagen, wenn du einen Unfallfreien teuer gekauft hast und dir dann die Werkstatt bei der ersten Inspektion mal so sagt, der hatte einen Unfall oder wurde nachlackiert/Teile getauscht usw.
Denke mal du freust dich und sagst dem Verkäufer noch Danke !!!!
Darum Fotos machen und Käufern genau belegen was da Instandgesetzt wurde .Dann gibt es später auch kein Stress (Anwälte/Gericht usw.
Also meiner Ansicht nach muss man unterscheiden, ob ein beschädigtes Teil KOMPLETT, also zu 100 %, ausgetauscht werden kann oder ob es repariert werden muss. Zum Beispiel können ein Kotflügel, Kofferraumdeckel, Motorhaube, Stoßfänger, Türen u.a. KOMPLETT durch ein NEUES Teil ersetzt werden. Handelt es sich um einen Schaden an der Karosserie im Allgemeinen, so wie in diesem Fall hinten links, so kann das natürlich nur repariert werden. Es kann demzufolge nicht mehr der Originalzustand hergestellt werden, denn ein repariertes Teil ist eben kein durch ein neues Teil ausgetauschtes Teil und deshalb meiner Ansicht nach als Unfallwagen einzustufen.
Hallo
Also wenn man möglichen Problemen aus dem Weg gehen will, gibt man den Schaden an. Am besten mit allen Rechnungen zur Reparatur.
Ich hätte so gar keine Freude, wenn ich im Nachhinein erfahren würde, daß da repariert wurde.
Auch als privater Verkäufer darf man diese Angaben nicht verschweigen!
Es ist und bleibt ein behobener Schaden - Unfallfahrzeug.
Mit absolut offenen Karten spielen - das macht im Nachgang meist weniger Ärger mit dem Käufer!
Zitat:
@NoSUVfan schrieb am 16. November 2023 um 06:15:30 Uhr:
Also meiner Ansicht nach muss man unterscheiden, .....
............. so wie in diesem Fall hinten links, so kann das natürlich nur repariert werden.
Diese Ansicht hast du aber exklusiv....
Und in diesem Fall, hinten links ist es Rücklicht und Stossfänger, beides austauschbar....
Trotzdem: Unfallwagen.
Ich verstehe die Frage nicht - natürlich ist das ein Unfallschaden!
Zitat:
@Angie2023 schrieb am 16. November 2023 um 02:55:22 Uhr:
Ist das ein Unfallschaden oder zumindest ein leichter Unfallschaden und muss ich ihn als Unfallwagen angeben? Denn wenn ich ihn verkaufe, möchte ich keine falschen Angaben machen. Man sieht jetzt gar nichts mehr, war dadurch nicht beeinträchtigt und hat keinen technischen Schaden erlitten - wurde professionell gemacht. Für Bagatellschaden ist es wahrscheinlich zu heftig, oder?
Vielleicht kann mir das jemand beantworten?!
Für mich ist das ein anzeigepflichtiger Vorschaden. Und für mich wäre der auch kein Problem, wenn
- er kommuniziert wird
- ich eine Dokumentation darüber erhalte
- er fachgerecht repariert wurde
Zitat:
@Angie2023 schrieb am 16. November 2023 um 02:55:22 Uhr:
Kam zum Lackierer, hat alles schick gemacht und ist fast fertig. Er war nach kurzer Zeit interessiert und fragte, was man dafür haben möchte. Er schickte dann Bilder/Informationen, dass der Wagen ab einer bestimmten Summe losgeht, aber da ist bei einigen eine Garantie drauf und er sieht das Auto als Unfallwagen an. Zudem zählte er noch andere Dinge auf, die zum Teil eh in den nächsten 2, 3 Wochen behoben werden und verstehe natürlich, dass er den Preis nach unten drücken und ganz klar was daran verdienen möchte, doch verscherbeln will ich diesen tollen Wagen auch nicht.
Ich meine fast, an den würde ich das Fahrzeug gar nicht verkaufen wollen ... auf solche Miesmach-Maschen kann ich nicht so gut ...
Ich gehe mal davon aus dass der Stossfänger erneuert wurde, also Unfallschaden. Wenn der Stossfänger nicht erneuert wurde , finde ich das schlechte Arbeit. Stossfänger sind aus Kunststoff und der wird auf Grund des Aufprall Elastizität verloren haben.
Erst einmal vielen Dank für die Antworten!
Man brauchte aber nicht unbedingt an mein Gewissen zu appellieren, denn das habe ich noch im Gegensatz zu vielen anderen Menschen, obwohl ich manchmal denke, dass das ja gerade das Problem ist. In meinen Augen war es einfach kein Unfallwagen. Für mich war es: Ach shit, nach 30 Jahren Führerschein so ein blöder Fehler. Und warum steht plötzlich ein Haus da, fragte sich wohl der Fahrer. Später, okay, viel später: Ist jedoch nicht im Straßenverkehr passiert, allen gehts gut, war nur ein Schock, kann man retten.
Er wurde so fein gepflegt, gefahren, war seit Erstzulassung unfallfrei und dann das - eben ärgerlich. Man wird ihn als Unfallwagen deklarieren, aber auch erwähnen, wie es geschah, alle Rechnungen vorlegen, denn direkt beim Hersteller bestellt und ausgetauscht - z.B. das Rücklicht. Und Stoßfänger wurde ebenfalls ausgewechselt. Keine blöden Experimente, wie es so einige vorgeschlagen haben um Geld zu sparen und mir dann anhören: Oh, ich muss es ja haben. Nö, nicht wirklich, doch ich möchte, dass es vernünftig wiederhergestellt wird und das der neue Besitzer sich freut damit zu fahren und nicht, dass da irgendwas undicht ist oder nicht richtig abschließt.
Bald fertig, dann zur Hauptuntersuchung, wo bestimmt noch einiges zu bemängeln ist, aber danach gehts zur Werkstatt und die Probleme werden beseitigt und eine Innenreinigung soll stattfinden. Was wohl nicht gemacht wird ist eine Inspektion. Und irgendwann nach dem Verkauf, endlich Ruhe und kann das Kapitel abschließen.
Danke jedenfalls für die Hilfe!
Zitat:
@Angie2023 schrieb am 16. November 2023 um 11:10:27 Uhr:
Er wurde so fein gepflegt
./.
Zitat:
@Angie2023 schrieb am 16. November 2023 um 11:10:27 Uhr:
Bald fertig, dann zur Hauptuntersuchung, wo bestimmt noch einiges zu bemängeln ist, aber danach gehts zur Werkstatt und die Probleme werden beseitigt und eine Innenreinigung soll stattfinden. Was wohl nicht gemacht wird ist eine Inspektion.
Zitat:
@Angie2023 schrieb am 16. November 2023 um 11:10:27 Uhr:
Erst einmal vielen Dank für die Antworten!
Man brauchte aber nicht unbedingt an mein Gewissen zu appellieren, denn das habe ich noch im Gegensatz zu vielen anderen Menschen, obwohl ich manchmal denke, dass das ja gerade das Problem ist. In meinen Augen war es einfach kein Unfallwagen. Für mich war es: Ach shit, nach 30 Jahren Führerschein so ein blöder Fehler. Und warum steht plötzlich ein Haus da, fragte sich wohl der Fahrer. Später, okay, viel später: Ist jedoch nicht im Straßenverkehr passiert, allen gehts gut, war nur ein Schock, kann man retten.
Er wurde so fein gepflegt, gefahren, war seit Erstzulassung unfallfrei und dann das - eben ärgerlich. Man wird ihn als Unfallwagen deklarieren, aber auch erwähnen, wie es geschah, alle Rechnungen vorlegen, denn direkt beim Hersteller bestellt und ausgetauscht - z.B. das Rücklicht. Und Stoßfänger wurde ebenfalls ausgewechselt. Keine blöden Experimente, wie es so einige vorgeschlagen haben um Geld zu sparen und mir dann anhören: Oh, ich muss es ja haben. Nö, nicht wirklich, doch ich möchte, dass es vernünftig wiederhergestellt wird und das der neue Besitzer sich freut damit zu fahren und nicht, dass da irgendwas undicht ist oder nicht richtig abschließt.
Bald fertig, dann zur Hauptuntersuchung, wo bestimmt noch einiges zu bemängeln ist, aber danach gehts zur Werkstatt und die Probleme werden beseitigt und eine Innenreinigung soll stattfinden. Was wohl nicht gemacht wird ist eine Inspektion. Und irgendwann nach dem Verkauf, endlich Ruhe und kann das Kapitel abschließen.
Danke jedenfalls für die Hilfe!
Super Einstellung und Haltung!
Drücke die Daumen, dass der Verkauf reibungslos über die Bühne geht und der neue Besitzer den Wagen zu schätzen weiß!
M.W. sind die Portale wie mobile da ein klein wenig widersprüchlich/irreführend bezügl. den Häkchen die man da setzen kann.
Wenn er zu 100% wieder sach- und fachgerecht wiederhergestellt wurde, würde ich persönlich keine Parameter wie "beschädigt" oder "unfallwagen" anklicken.
Im Text der Annonce würde ich das aber schon erwähnen, und spätestens im Vertrag muss das nach meinem Verständnis sowieso angegeben werden.